202380 · Beschlussvorlage
Abschluss von Förderverträgen für die Offene Jugendarbeit in Bonn für das Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 202380
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 202380 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Abschluss von Förderverträgen für die Offene Jugendarbeit in Bonn für das Jahr 2021 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bis zum 31.12.2020 abgeschlossenen Förderverträge mit den Trägern der freien Jugendhilfe zum Betrieb von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 zu verlängern. 2. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 3.111.140,15 EUR. Begründung Zwischenzeitlich haben auf der Plattform der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII im Jahr 2020 weitere Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und der Träger von Einrichtungen der freien Jugendhilfe zur Erarbeitung neuer Richtlinien für den Bereich der Förderung von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit stattgefunden. Hierbei wurden die Bedarfe weiter konkretisiert und die Einzelheiten zu den Fördermodalitäten diskutiert. Die abschließende Finalisierung der Gespräche und der Richtlinienerstellung steht noch aus. Der fertige Richtlinienentwurf soll dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im Jahr 2021 zur Entscheidung vorgelegt werden, so dass die neuen Richtlinien zum 01.01.2022 in Kraft treten können. In den Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Träger von Einrichtungen der freien Jugendhilfe konnte daher Einvernehmen darüber erzielt werden, dass für das Jahr 2021 die Förderung auf der Grundlage der bisherigen Strategiepauschalen fortgeführt werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, die zum 31.12.2020 auslaufenden Förderverträge bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Der Personalkostenanteil der Pauschale wird wie in den Vorjahren auch im Jahr 2021 um 1,5 % gesteigert.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Auszahlung der Zuschüsse entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung werden die Zuschüsse nur bis zu maximal 80% des jeweiligen Jahreszuschusses ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.04 Einrichtungen der Jugendarbeit 1.51.20.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen der freien Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.111.140,15 € 151000604/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 3.111.140,15 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de