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202380 · Beschlussvorlage

Abschluss von Förderverträgen für die Offene Jugendarbeit in Bonn für das Jahr 2021

Nummer
202380
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.04.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 202380-01 ST Abschluss von Förderverträgen für die Offene Jugendarbeit in Bonn für das Jahr 2021

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Beschlussvorlage
öffentlich
202380
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Abschluss von Förderverträgen für die Offene
Jugendarbeit in Bonn für das Jahr 2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bis zum 31.12.2020
abgeschlossenen Förderverträge mit den Trägern der freien Jugendhilfe
zum Betrieb von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn für die
Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
2. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Haushaltsjahr 2021
veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 3.111.140,15 EUR.
Begründung
Zwischenzeitlich haben auf der Plattform der Arbeitsgemeinschaft nach § 78
SGB VIII im Jahr 2020 weitere Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und der Träger von Einrichtungen
der freien Jugendhilfe zur Erarbeitung neuer Richtlinien für den Bereich der
Förderung von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit stattgefunden.
Hierbei wurden die Bedarfe weiter konkretisiert und die Einzelheiten zu den
Fördermodalitäten diskutiert. Die abschließende Finalisierung der Gespräche
und der Richtlinienerstellung steht noch aus. Der fertige Richtlinienentwurf soll
dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im Jahr 2021 zur Entscheidung
vorgelegt werden, so dass die neuen Richtlinien zum 01.01.2022 in Kraft treten
können.
In den Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Träger von
Einrichtungen der freien Jugendhilfe konnte daher Einvernehmen darüber
erzielt werden, dass für das Jahr 2021 die Förderung auf der Grundlage der
bisherigen Strategiepauschalen fortgeführt werden soll. Die Verwaltung schlägt
vor, die zum 31.12.2020 auslaufenden Förderverträge bis zum 31.12.2021 zu
verlängern.
Der Personalkostenanteil der Pauschale wird wie in den Vorjahren auch im
Jahr 2021 um 1,5 % gesteigert.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Auszahlung der Zuschüsse entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW.
Während der vorläufigen Haushaltsführung werden die Zuschüsse nur bis zu
maximal 80% des jeweiligen Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.04 Einrichtungen der Jugendarbeit 1.51.20.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit
in Einrichtungen der freien Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.111.140,15 € 151000604/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
3.111.140,15 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de