202376-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde und verkehrsberuhignde Maßnahmen im Wohnpark I Vilich-Müldorf
Kerndaten
- Nummer
- 202376-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202376-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrssichernde und verkehrsberuhignde Maßnahmen im Wohnpark I Vilich-Müldorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Die Verwaltung hat in den Straßen im Wohnpark I Vilich-Müldorf mit einem Seitenradargerät die Fahrzeugbelastung und das Geschwindigkeitsniveau gemessen und einige mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass insgesamt ein sehr geringes Fahrzeugaufkommen herrscht und Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht überdurchschnittlich häufig vorkommen. Durchgangsverkehr konnte nicht beobachtet werden, die Straßen werden ausschließlich von Anlieger*innen genutzt. Die Verwaltung hat Verständnis für die Sorge der Anwohner*innen, dass sich in dem verkehrsberuhigten Bereich ein Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit ereignen könnte. Die Messergebnisse und der Vergleich mit Situationen in anderen verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet lassen jedoch keine besonderen Umstände erkennen, aufgrund derer davon auszugehen wäre, dass im Wohnpark I Vilich- Müldorf eine besondere Gefahrenlage im Straßenverkehr besteht. Weitere mobile Geschwindigkeitskontrollen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich und angesichts der o.g. Erkenntnisse unverhältnismäßig. Ebenso sind bauliche Maßnahmen zur allgemeinen Verkehrsberuhigung seitens der Verwaltung nicht vorgesehen. Die Verwaltung plant aber ein, sofern technisch vor Ort umsetzbar, im Wohnpark I Vilich-Müldorf für einige Wochen eines der Dialogdisplays (LED-Geschwindigkeitswarntafel mit rotem oder grünen „Smiley“) zu montieren, die noch in diesem Jahr beschafft werden sollen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, es folgt eine Information an die Antragstellenden über die für die ablehnendeSeite 1 von 2 Seite 2 Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de