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202376-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde und verkehrsberuhignde Maßnahmen im Wohnpark I Vilich-Müldorf

Nummer
202376-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202376 Bürgerantrag: Verkehrssichernde und verkehrsberuhignde Maßnahmen im Wohnpark I Vilich-Müldorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202376-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrssichernde und
verkehrsberuhignde Maßnahmen im Wohnpark I
Vilich-Müldorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften
darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten
Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
Darin ist geregelt, dass eine Gefahrenstelle an oder in unmittelbarer Nähe von
Orten und Strecken besteht, die vermehrt von schwachen
Verkehrsteilnehmer*innen wie Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innenn
sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und
älteren Menschen frequentiert werden. Als „Verkehrsberuhigter Bereich“
ausgeschilderte Straßen und Streckenabschnitte sieht die Verwaltung als
Gefahrenstellen an, weil sie von Fußgänger*innen in ganzer Breite genutzt
werden dürfen, Kinderspiele überall erlaubt sind und Autofahrer*innen zum
Schutz dieser „schwachen Verkehrsteilnehmer*innen“ Schrittgeschwindigkeit
fahren müssen, Fußgänger*innen weder gefährden noch behindern dürfen und
wenn nötig warten müssen.
Deshalb werden in den im Bürgerantrag erwähnten „Spielstraßen“ in zeitlichen
Abständen mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Sollten die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen überdurchschnittliche
Überschreitungen ergeben, wird die Verwaltung weitere (bauliche)
verkehrsberuhigende Maßnahmen prüfen.
Die Verwaltung hat sich zwischenzeitlich auch bei der Polizei erkundigt, die die
Unfalllage als unauffällig einstuft.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:Seite 1 von 2

Seite 2
Die Bezirksvertretung schließt sich dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung
an und betrachtet den Bürgerantrag inhaltlich als erledgt entsprechend § 24 GO
NRW.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de