202376-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde und verkehrsberuhignde Maßnahmen im Wohnpark I Vilich-Müldorf
Kerndaten
- Nummer
- 202376-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202376-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrssichernde und verkehrsberuhignde Maßnahmen im Wohnpark I Vilich-Müldorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Darin ist geregelt, dass eine Gefahrenstelle an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken besteht, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmer*innen wie Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innenn sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden. Als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgeschilderte Straßen und Streckenabschnitte sieht die Verwaltung als Gefahrenstellen an, weil sie von Fußgänger*innen in ganzer Breite genutzt werden dürfen, Kinderspiele überall erlaubt sind und Autofahrer*innen zum Schutz dieser „schwachen Verkehrsteilnehmer*innen“ Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, Fußgänger*innen weder gefährden noch behindern dürfen und wenn nötig warten müssen. Deshalb werden in den im Bürgerantrag erwähnten „Spielstraßen“ in zeitlichen Abständen mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Sollten die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen überdurchschnittliche Überschreitungen ergeben, wird die Verwaltung weitere (bauliche) verkehrsberuhigende Maßnahmen prüfen. Die Verwaltung hat sich zwischenzeitlich auch bei der Polizei erkundigt, die die Unfalllage als unauffällig einstuft. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:Seite 1 von 2 Seite 2 Die Bezirksvertretung schließt sich dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung an und betrachtet den Bürgerantrag inhaltlich als erledgt entsprechend § 24 GO NRW. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de