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202372-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stand der Planungen zum Abriss und Neubau des Kurfürstenbades Antrag zur Vorlage 202372

Nummer
202372-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202372-02 Stand der Planungen zum Abriss und Neubau des Kurfürstenbades Antrag zur Vorlage 202372

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202372-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Stand der Planungen zum Abriss und Neubau des
Kurfürstenbades
Antrag zur Vorlage 202372
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Welche Planungsschritte fallen in die Vorplanung und bis wann wird diese
abgeschlossen sein?
Zur Leistungsphase 1 der HOAI (Grundlagenermittlung) gehören die folgenden
Aufgaben:
-Klärung der Aufgabenstellung auf der Grundlage der Vorgaben des
Auftraggebers
-Begleitung zur Ortsbesichtigung
-Beratung zum gesamten Leistungsbedarf
-Formulierung von Entscheidungshilfen zur Auswahl von Fachplanern
-Zusammenfassung, Erläuterung und Dokumentation der Ergebnisse
Bei der Leistungsphase 2 der HOAI (Vorplanung) geht es um die
grundsätzliche Klärung der Gestaltung und der Funktion des Gebäudes
(Planungskonzept), um Fragen der Bautechnik und Bauphysik, als auch der
Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung und Ökologie.
Die wichtigsten Aufgaben des Architekten während der Vorplanung sind:
-Abstimmung der Leistungen mit den Fachplanern
-Erarbeitung der Vorplanung, Untersuchung und Darstellung von
Anforderungen
-Maßstabsgetreue Zeichnung des Objekts
-Bereitstellung der bisherigen Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen
Fachplaner
-Vorverhandlung über die Genehmigungsfähigkeit
-Kostenschätzung und Vergleich mit den finanziellen RahmenbedingungenSeite 1 von 4
Seite 2
-Erstellung eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des
Planungs- und Bauablaufs
Für die Leistungsphasen 1 und 2 ist ein Zeitfenster von ca. 4 – 6 Monaten
einzuplanen.
Zu 2.
Liegen die Arbeiten noch im Rahmen des “vorläufigen Zeitplans” oder
muss schon jetzt mit einer Verzögerung der Maßnahme gerechnet
werden?
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist ca. Oktober 2021 mit dem Abschluss der
VgV-Verfahren zu rechnen. Die ersten Planungsergebnisse liegen somit ca. im
1. Quartal 2022 vor und werden dann den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Ein konkreter Zeitplan für die Durchführung der Maßnahme kann erst nach
Abschluss der Vorplanung erstellt werden.
Zu 3.
Wenn die Maßnahmen nicht mehr im Rahmen des vorläufigen Zeitplans
liegen, bitten wir die Verwaltung um Erläuterung der Gründe und eine
Erklärung dazu, warum diese bei der Vorlage des “vorläufigen
Zeitplans” nicht erkennbar gewesen sind.
Die Planungen für den Rückbau und den Neubau des Kurfürstenbades wurden
im Oktober 2020 federführend von Amt 52 begonnen. Im Rahmen der
Planungsphase „Null“ hat Amt 52 umfangreiche Grundlagenermittlungen und
Voruntersuchungen durchgeführt.
z.B. Klärung geodätischer Gesichtspunkte, faunistische und floristische
Untersuchungen, Baugrunduntersuchungen, Bewertung der geotechnischen
Einwirkungen / Erddruck / Wasserdruck und Bewertung der topographischen
Lage insbesondere gem. der DIN 4085 u.a.
Des Weiteren wurden von Amt 52 intensive Abstimmungen zwischen dem
Referat Vergabedienste und dem Rechnungsprüfungsamt zu
Vergabeverfahren, insbesondere zu Honoraraufträgen gemäß § 50 UVgO,
GWB und VgV, durchgeführt.
Das finale Ergebnis dieser Abstimmungen führte zur zwingenden Notwendigkeit
der Durchführung mehrerer differenzierter VgV-Verfahren zur Vergabe von
folgenden
Leistungen:
-Objektplanung, Planungsleistung ArchitekturSeite 2 von 4
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-Fachplanung Tragwerksplanung, Bauingenieurwesen
-Fachplanung Technische Ausrüstung, Elektrotechnik und Versorgungstechnik
-Fachplanung Rückbau, Abbruch und Hangsicherung
Die Verwaltung hat mit der Durchführung dieser VgV-Verfahren ein Kölner Büro
für Baumanagement beauftragt.
Zu 4.
Bis wann kann mit einer Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2
gerechnet werden?
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist ca. Oktober 2021 mit dem erfolgreichen
Abschluss der VgV-Verfahren zu rechnen. Unmittelbar hieran anschließend
können die Zuschläge erteilt werden. Die ersten Planungsergebnisse liegen
somit ca. im 1. Quartal 2022 vor.
Zu 5.
Wann beabsichtigt die Verwaltung, den Auftrag zum Ausbau und zur
Einlagerung des Paul-Magar-Mosaiks zu erteilen?
Der Ausbau des Mosaiks ist Bestandteil der Rückbauplanung. Der Auftrag soll
daher erst im Rahmen des Rückbaus des Bades erteilt werden.
Zu 6.
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Bad Godesberg
ausführlich zu erläutern, wie sie zu der Auffassung gelangt ist, dass
Planungs-, Entscheidungs- und Realisierungsprozesse unabhängig
voneinander laufen (siehe DS 202372-01 ST, S. 2)?
Alle im Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
vorgesehenen Maßnahmen bedürfen einer konkreten Planung. Die
Planungsleistungen sind jeweils auszuschreiben. Mangels ausreichender
personeller Kapazitäten in der Verwaltung sollen mit der Durchführung der
Ausschreibungen hierauf spezialisierte Unternehmen beauftragt werden. Auch
die weiteren Prozesse werden extern vergeben. Durch diese Vorgehensweise
ist gewährleistet, dass die Planungsprozesse sowie die daraus folgenden
Entscheidungs- und Realisierungsprozesse unabhängig voneinander laufen
können.
Zu 7.
Beabsichtigt die Verwaltung weitere Förderanträge zu stellen, nachdemSeite 3 von 4
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die Bemühungen um Fördermittel beim Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erfolglos
blieben?
Die Verwaltung prüft weitere Förderprogramme, z.B. des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum energieeffizienten Bauen, im Hinblick
auf eine Antragstellung und wird der Bezirksvertretung Bad Godesberg zu
gegebener Zeit berichten.
Zu 8.
Wenn nein: Reicht der Haushaltsansatz für die Planungs- und
Realisierungsmaßnahmen des Bonner Bäderkonzeptes im Entwurf des
Doppelhaushalts 2021/2022 und der mittelfristigen Finanzplanung aus?
Siehe Antwort zu Frage 7
Zu 9.
Wie hoch wären die zusätzlichen Mittel, die zur Umsetzung
bereitgestellt werden müssten, wenn keine Fördermittel eingeworben
werden können?
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da nur
Kostenprognosen zu den Maßnahmen vorliegen. Der konkrete Mittelbedarf
kann erst beziffert werden, wenn die Leistungsphasen 1 bis 3 der jeweiligen
Planungen abgeschlossen sind.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de