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202369 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalsanierung Obernierstraße

Nummer
202369
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
04.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Obernierstraße in Bonn
Kanalsanierung Obernierstraße, 2. Bauabschnitt
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird ab Mittwoch, 17. Februar 2021, mit der Ausführung
des zweiten Bauabschnittes in der Obernierstraße beginnen. Der Abwasserkanal wird vom Lie-
velingsweg aus teils in offener Bauweise, teils mittels Liner saniert.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der
Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung)
durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbe-
hinderungen kommt. Wie bereits im ersten Bauabschnitt kann die Straße im Baustellenbereich nur
wechselseitig befahren werden. Die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr wird
während der gesamten Bauzeit sichergestellt.
Fußgänger- und Radverkehr kann den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümer*innen und Erbbaube-
rechtigten der von der Obernierstraße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragser-
hebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer*innen und
Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im
Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmer-
rechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hin-
sichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die
durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt:
3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend
gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwie-
gend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)Seite 1 von 2

5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR)
Ob ggf. eine Bezuschussung der Straßenausbeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen in An-
spruch genommen werden kann, wird noch geprüft.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende August 2021 fertig gestellt sein. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
Sandra Schulze, Telefon 0228 - 77 41 37
sandra.schulze@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C
Julia Wieler, Telefon 0228 - 77 24 88
julia.wieler@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu er-
ledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Februar 2021
Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de