← Vorlagen

202368 · Beschlussvorlage

Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in den Jahren 2021/2022

Nummer
202368
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,5 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.466 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
202368
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge
Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in
den Jahren 2021/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V.,
Caritasverband für die Stadt Bonn, Diakonisches Werk Bonn und Region,
donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten für ihre Beratungsstellen für
Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds
„Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz
des ungeborenen Lebens“ in Höhe von maximal:
5.300 € EUR im Jahr 2021 und
5.300 € EUR im Jahr 2022.
Für den Sonderfonds werden damit in beiden Jahren Mittel in Höhe von 26.500
€ zur Verfügung gestellt.
Begründung
Aus dem o.g. Sonderfonds erhalten die Bonner Beratungsstellen für
Schwangerschafts-probleme und Familienplanung seit vielen Jahren Mittel für
Hilfen an Betroffene.
Mit diesen Mitteln kann Hilfe suchenden schwangeren Frauen und jungen
Müttern eine finanzielle Unterstützung angeboten werden, wenn finanzielle Not
ein wesentlicher Grund für die Annahme einer Notlagensituation gem. § 218 ff
StGB sein könnte. Ein Anspruch auf gesetzliche Hilfen darf nicht bestehen bzw.
diese Hilfe darf im besonderen Einzelfall nicht ausreichend sein.
Die Träger dokumentieren durch einen anonymisierten Verwendungsnachweis
die Notlage der Schwangeren bzw. der jungen Mutter.
Mit Hilfe des Sonderfonds können in diesen Situationen dringend benötigteSeite 1 von 3

Seite 2
Ausstattungsgegenstände für das Kind beschafft oder durch die Geburt des
Kindes entstandene Verdienstausfälle und sonstige Defizite ausgeglichen oder
abgemindert werden –immer unter der Maßgabe, dass keine anderen
Ansprüche, z.B. an das Jobcenter, bestehen.
Durch den vorzulegenden Verwendungsnachweis ist sichergestellt, dass der
Träger nur Mittel erhält, die von ihm auch tatsächlich weitergereicht wurden.
Die Auszahlungen erfolgen unterjährig auf Abruf. Die maximale Förderung pro
Beratungsstelle entwickelte sich wie folgt:
2018 2019 2020
5.300 EUR 5.300 EUR 5.300 EUR
Die Träger sind aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die
geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen. Sie haben
sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der
Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines
Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von allen Trägern
bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Die Finanzierung der Hilfen ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig.
Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021: 26.500 EUR
2022: 26.500 EUR
150000506/
73.100
2021:
27.900 EUR
2022:
29.300 EUR
0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0,00 EUR
2022: 0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2021: 26.500 EUR
2022: 26.500 EURSeite 2 von 3

Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de