202367-02 · Mitteilungsvorlage
Führung der Radpendlerroute Bornheim - Alfter - Bonn über die K12 n mittels einer Brücke
Kerndaten
- Nummer
- 202367-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (97.105 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 202367-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Führung der Radpendlerroute Bornheim - Alfter - Bonn über die K12 n mittels einer Brücke Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Mitteilung: Die Verwaltung beabsichtigt, die Planung einschließlich eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) zur Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung fortzuführen und informiert in diesem Zusammenhang über den aktuellen Sachstand. Die Radpendlerroute Bornheim-Alfter-Bonn soll eine neue leistungsfähige Radverkehrsverbindung zwischen den beteiligten Kommunen mit einer Länge von über 8 km herstellen. Die Planung umfasst die Verbesserung der Strecken bezüglich der Radwegebreiten, der Oberflächenbeschaffenheit, der Beleuchtung und der einheitlichen Markierung der geplanten Strecke. Die Finanzierung erfolgt zu einem erheblichen Teil über das Förderprogramm „Kommunaler Klimaschutz.NRW“ im Rahmen des besonderen Förderbereichs „Emissionsfreie Innenstadt unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE). Für die verbleibenden Abschnitte, u.a. auch das Brückenbauwerk über die K12 n, wird eine Förderung aus dem Programm „Nahmobilität“ des Landes NRW bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Wesentlicher Bestandteil der Verbesserung des Standards ist der möglichst planfreie Ausbau verschiedener verkehrsintensiver Knotenpunkte auf der Strecke. Einer dieser Knotenpunkte ist hierbei die Querung der K12 n. Das Projekt entspricht den Zielen 1. (Durchgängiges Radwegenetz errichten) und 2. (Neue Rad- und Gehwege bauen) des Radentscheides. Der Vorhabenbereich befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Der östliche Teil der K12n im Bonner Stadtgebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Kottenforst im Landschaftsschutzgebiet „Kappesland und Meßdorfer Feld“ (LSG 2.3) und ist Teil der Biotopverbundfläche „Bahntrasse und aufgelassene Kiesgrube im Westen von Bonn“ (VB-K-5208-025) mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund. Dieser setzt sich im Landschaftsschutzgebiet „In den Gemeinden Alfter und Wachtberg im Rhein- Sieg-Kreis“ westlich der K12n im Rhein-Sieg-Kreis fort. Die Errichtung einer Brücke zur Querung der K12n für Radfahrende stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. §14 (1) BNatSchG dar, der in weiteren Planungsschritten berücksichtigt werden muss. Die Eingriffe sind über einenSeite 1 von 48 Seite 2 landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und eine Eingriffs-Ausgleichs- Bilanzierung qualitativ und quantitativ zu ermitteln, zu bewerten und zu kompensieren. Bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Für das Vorhaben wurde bereits eine Artenschutzprüfung durchgeführt, die den gesamten Vorhabenbereich bewertet. Die artenschutzrechtliche Prüfung (ASP Stufe II) kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass nur bei verbindlicher Umsetzung und Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) ausgeschlossen werden können. Gemäß den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans Kottenforst sind im Landschaftsschutzgebiet (§ 26 (2) BNatSchG) alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist es insbesondere, bauliche Anlagen, Straßen, Wege, sonstige Verkehrsanlagen, ober- oder unterirdische Zuleitungen zu errichten oder zu ändern. Für das Vorhaben ist eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNatSchG) durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung einer Befreiung gem. § 67 BNatSchG ist das Vorliegen eines überwiegend öffentlichen Interesses oder wenn die Durchführung der Vorschriften zu einer unzumutbaren Belastung führen würde, die mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Die Befreiungsvoraussetzungen werden als gegeben angesehen. Der Naturschutzbeirat muss der Befreiung zustimmen. Da auch Flächen der Gemeinde Alfter in das Vorhaben einbezogen sind, wird die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises bei dem Vorhaben beteiligt. Entsprechend der von der Stadt Bonn, der Gemeinde Alfter und dem Rhein- Sieg-Kreis vorgelegten Planung für die RadPendlerRoute zwischen Bornheim, Alfter und Bonn ist eine Rad- und Fußgängerbrücke über die K12 n vorgesehen. Die Radpendlerroute sieht hier parallel zur Linie 18 den Ausbau vorhandener Radwege vor (vgl. DS 1611748) und beinhaltet die Querung der K12 n. Der wesentliche Vorteil der Knotenpunktausbildung mit einer Brücke besteht darin, dass der Radweg keine Beeinträchtigung durch den Straßenverkehr erfährt und eine aufwändige Vorfahrtsregulierung nicht benötigt wird. Im Zuge einer Trassenvariantenuntersuchung für die Brücke wurden 3 Varianten diskutiert (siehe Anlagen). Hierbei wurden durch die Trassenvarianten 1 und 2 die Möglichkeiten einer planfreien Querung der Landstraße mithilfe von Brückenbauwerken betrachtet. Als dritte Variante zur Trassenführung wurde eine plangleiche Querung der Straße mittels einer Verkehrsinsel begutachtet. Bei allen 3 Varianten sind zurzeit keine Baumfällungen, allerdings Gehölzrodungen vorgesehen. Im Folgenden werden die 3 Trassenvarianten kurz näher erläutert: Trassenvariante 1 stellt im Trassenverlauf eine leichte Verschwenkung des Radwegs nach Süden dar, um parallel zur Bestandsbrücke der VorgebirgsbahnSeite 2 von 48 Seite 3 mittels einer neuen Radbrücke mit relativ kurzer Spannweite die K12 n zu kreuzen. Aus statischen, rechtlichen sowie Gründen der Wartung empfiehlt die Fachverwaltung hier eine klare Trennung, mit einem im Detail noch abzustimmenden Abstand zwischen den bestehenden HGK-Brücke und der neuen Geh- und Radbrücke. Nur mit separatem Tragwerk können die Baulasten der Bahnbrücke und der Radbrücke und die damit einhergehenden Wartungs- und Erhaltungsverpflichtungen klar abgegrenzt werden. Die Anbindung dieser Trassenvariante 1 an die vorhandene Wegesituation ist sehr gut zu realisieren. Hier kann unter Nutzung der vorhandenen Bahnböschung in den Rampenbereichen das zu bewegende Erdvolumen im Vergleich zur Variante 2 um etwa die Hälfte reduziert werden. Die Variante 1 fügt sich harmonisch in den Landschaftsraum ein, da die Trasse sich weitestgehend am Bahndamm und damit an bereits existierenden Strukturen orientiert. Trassenvariante 2 wird in einer Verschwenkung nach Norden ca. 25 m vom Bahndamm abgerückt. Damit ergibt sich in dieser Planung die Notwendigkeit neben der K12 n (L183 n) zusätzlich die dort gelegenen Rad- und Wirtschaftswege zu überspannt. Als Folge dessen ist die Brückenlänge in dieser Variante nahezu doppelt so groß wie die der Variante 1. Obschon die Varianten 1 und 2 zunächst in ihren Herstellungskosten vergleichbar sind, würde diese wesentlich längere Brückenkonstruktion der Variante 2 zu deutlich höheren Folgekosten durch Prüfung, Wartung, Instandsetzung etc. führen. Zur Realisierung der Variante 2 müssten zudem beiderseits der K12 n 3,50 – 4,0 m hohe Rampenwälle aufgebaut werden. Folglich würde neben dem bestehenden Bahndamm ein zweiter Damm in kurzem Abstand entstehen und zu einer deutlichen Veränderung des lokalen Landschaftsbildes mit nicht nutzbaren, schlecht zu unterhaltenden und schlecht einsehbaren Bereichen führen. Zudem würde aufgrund der örtlichen Topographie die lichte Durchfahrtshöhe des bereits bestehenden und durch landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzten Wirtschaftsweges auf ca. 3,00 m begrenzt werden und somit zu deutlicher Einschränkungen in der Nutzung führen. Trassenvariante 3 zeigt eine plangleiche Querung mittels Verkehrsinsel. Um die Verkehrsinsel herstellen zu können, müsste die Trasse für diese 3. Variante um ca. 100 m nach Norden verzogen werden. Die plangleiche Querung der Straße stellt eine Lösung mit geringer Verkehrssicherheit und hohem Konfliktpotential dar. Der Vorrang der Landstraße gegenüber der Radpendlerroute würde hier potentiell zu Wartezeiten bzw. Rückstau des Radverkehrs führen, sodass kein staufreier Verkehrsfluss auf dem Radweg garantiert werden kann und die Reisegeschwindigkeit erheblich reduziert würde. Insofern kommen das beauftragte Büro und auch die planenden Fachverwaltungen beider beteiligten Kommunen (Alfter und Bonn) zu folgendem Ergebnis: Es ist eine Variante der planfreien Querung zu bevorzugen. Die plangleiche Variante 3 wird aufgrund des damit gegenüber der Ausgangssituation weiterhin bestehenbleibenden Unfallrisikos und hohen Konfliktpotenzials sowie der untergeordneten Führung als die am wenigsten geeignete Variante bewertet. Des Weiteren müssen durch den weiten Verzug es Radweges und die Aufweitung der Straße für die Querungsinsel nicht weniger große Flächen versiegelt werden, als in den Varianten 1 und 2 der Fall ist. Im direkten Vergleich der beiden planfreien Querungen fügt sich Variante 1 besser in das bestehende Landschaftsbild ein als Variante 2. Auch führt dieSeite 3 von 48 Seite 4 Variante 1 zu keiner Nutzungsbeschränkung des landwirtschaftlich genutzten Weges. Zur Realisierung der Vorzugsvariante 1 wird ein notwendiger Grunderwerb von ca. 1200 m² Fläche gegenüber 2000 m² Fläche für Variante 2 erforderlich sein. Hierbei ist auch noch zu beachten, dass im Falle der Variante 1 neben dem Planungspartner Gemeinde Alfter lediglich öffentliche bzw. halböffentliche Grundstückseigentümer (SWB, HGK, Rhein-Sieg-Kreis) betroffen sind. Bei der Variante 2 müssten mehrere private Grundstückseigentümer einbezogen werden, was zu geringerer Planungssicherheit führen würde. Die Fachverwaltung hat die Kostenschätzung aus dem Jahr 2015 vom planenden Büro vertiefen und aktualisieren lassen. Die aktualisierte Kostenschätzung (Stand 2022) für die Querung der K 12n geht in den unterschiedlichen Varianten von Kosten aus, die in der beigefügten Tabelle angeführt sind. Aufgrund der in Variante 1 zu setzenden Spundwand sind die Kosten von Variante 1 im Verhältnis zu Variante 2 trotz kleinerem Brückenbauwerk höher. Allerdings sind die Unterhaltungskosten für die größere Brücke aufgrund des größeren Bauwerks höher. Daher empfiehlt die Verwaltung trotz der höheren Baukosten die Variante 1 als Vorzugsvariante. Bei der beigefügten Tabelle sind die Grunderwerbskosten bereits in der Baukostenschätzung inkludiert und nicht zusätzlich zu sehen. Es ist eine Bezuschussung durch die Förderung aus dem Programm „Nahmobilität“ des Landes NRW von bis zu 90 % zu erwarten. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von 10 % seitens der beteiligten Kommunen Bonn und Alfter zu leisten ist. Die Kosten werden vermutlich hälftig aufgeteilt werden. Die genaue Aufteilung der Planungs-, Bau- und Unterhaltungskosten muss in Abstimmungsgesprächen und in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Verwaltungen der Gemeinden Alfter und Bonn noch genauer abgestimmt werden. Insofern können die genauen Kosten wie auch eine Kostenaufteilung zwischen Alfter und Bonn zurzeit noch nicht genannt werden, sodass die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt in einer weiteren Vorlage mit der dann detaillierten Planung vorgelegt werden können. Zur zeitlichen Planung des Projektes kann Folgendes mitgeteilt werden: Zurzeit liegt nur eine konzeptionelle Planung vor. Mit der Gemeinde Alfter ist eine Planungsvereinbarung zu treffen. Daran anschließend würde von der Verwaltung die Leistungsphasen (LPH) 1-4 vergeben, abhängig von einer weiteren politischen Abfrage anschließend die LPH 5-9 stufenweise. Der Planungsbeginn der LPH 1-4 würde frühestens im Sommer 2023 erfolgen. Im 3. Quartal 2023 könnte das Ergebnis der LPH 3 in den politischen Gremien in Bonn und Alfter vorgestellt werden. Im Anschluss an eine Beschlussfassung wird die weitere Planung beauftragt werden. Eine genaue zeitliche Planung ist durch die diversen Unwägbarkeiten schwer abzuschätzen. Durch das Befinden in einem sehr frühen Planungsstadium und der damit einhergehenden nicht konkreten Planung werden die anfallenden Kosten zum gegebenen Zeitpunkt mit Vorstellung der LPH 3 dargestellt. Anlage/nSeite 4 von 48 Seite 5 2 Variante 2 (öffentlich) 3 Variante 3 (öffentlich) 4 Artenschutzprüfung II (öffentlich) 6 Variante 1 (öffentlich) 7 Kostenschätzung Brückenbauwerk K12n (öffentlich)Seite 5 von 48 1,00 2,00 2,00 1,00 6,00 1,00 2,00 2,00 1,00 6,00 H = 0.000 m 89.500 m +5.500 % km = 0+000.000 h TS = 58.540 H = 250.000 m 89.500 m +5.500 % 88.500 m -5.507 % km = 0+089.500 h TS = 63.462 f = 0.379 H = 0.000 m 88.500 m -5.507 % km = 0+178.000 h TS = 58.588 S=89.491 H=63.083m Plotdatum: 27.04.22 09:28:20 ; pohl Legende: Fahrbahn (Grundhafter Ausbau) Geh- und Radweg Trennstreifen Bankett Mulde Rückbaufläche EinschnittsböschungFahrbahn (Deckensanierung) Brückenkappe Dammböschung FlurstücksgrenzeSeite 6 von 48 4,00 3,50 3,50 7,00 3,50 3,50 7,00 l z = 100.00 lz = 100.00 10,00 4,00 3,00 3,50 10,50 Plotdatum: 22.03.22 11:55:07 ; pohl Legende: Fahrbahn (Grundhafter Ausbau) Geh- und Radweg Trennstreifen Bankett Mulde Rückbaufläche EinschnittsböschungFahrbahn (Deckensanierung) Fahrbahnteiler Dammböschung FlurstücksgrenzeSeite 7 von 48 Bundesstadt Bonn Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke Querung K 12n Bundesstadt Bonn / Gemeinde Alfter Artenschutzprüfung Stufe II (vertiefende Prüfung) auf der Grundlage faunistischer Kartierung Auftraggeber: Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt 61-3 Berliner Platz 2 53111 Bonn Berichterstellung: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Diplom Biologe Stefan Möhler Klosterbergstraße 109 53177 Bonn Bonn, den 17. November 2021 Projekt. 21-070_ASP II_Radpendlerroute_1.1_Brücke_Bonn-Alfter.docSeite 8 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung 2 2 Rechtliche Grundlagen, Vorschriften und Leitlinien 2 3 Beschreibung Vorhaben und Wirkungen 3 3.1 Allgemeine Beschreibung 3 3.2 Wirkungen des Vorhabens 7 4 Auswertung verfügbarer Daten 8 5 Vertiefende Bestandserfassungen 13 5.1 Erfassung und vertiefende Prüfung Fledermäuse 13 5.2 Erfassung und vertiefende Prüfung Vögel 16 5.3 Erfassung und vertiefende Prüfung Wechselkröte 19 5.4 Erfassung und vertiefende Prüfung Zauneidechse 22 5.5 Erfassung und vertiefende Prüfung Haselmaus 25 6 Maßnahmen für den Artenschutz 27 6.1 Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen 27 6.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 28 6.3 Umweltbaubegleitung und Risikomanagement 28 7 Ergebnis der vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände 29 8 Literatur und Quellen 30 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Übersicht Radpendlerroute-Abschnitt 1.1 Stadtgrenze Bonn / Alfter ...................... 3 Abb. 2: Brückenbauvarianten über die K12n ....................................................................... 5 Abb. 3: Übersicht 3. Quadrant MTB 5208 Bonn .................................................................. 8 Abb. 4: Verbreitung der Wechselkröte in NRW (Pfeil: Lage des Plangebiets)................... 19 Abb. 5: Auszug aus dem Artenschutzkonzept Bonn Nord-West - Wechselkröte............... 20 Abb. 6: Auszug aus dem Artenschutzkonzept Bonn Nord-West - Zauneidechse .............. 22 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Planungsrelevante Arten 3. Quadrant Messtischblatt 5208 Bonn ........................... 9 Tab. 2: Erfassungstermine der Fledermauskartierung im Plangebiet (2021) .................... 13 Tab. 3: Ergebnis der Fledermauserfassung im Plangebiet (2021) .................................... 13 Tab. 4: Erfassungstermine der Vogelkartierung im Plangebiet (2021) .............................. 16 Tab. 5: Ergebnis der Vogelkartierung im Plangebiet (2021) .............................................. 17 Tab. 6: Erfassung der Wechselkröte im Plangebiet (2021) ............................................... 21 Tab. 7: Erfassungstermine der Zauneidechsenkartierung im Plangebiet (2021)............... 23 Tab. 8: Erfassungstermine Haselmaus im Plangebiet (2021) ........................................... 25 Anhang Fotodokumentation Gesamtprotokoll zur Artenschutzprüfung (Formular A) Plandarstellung: Ergebnis Faunakartierung M. 1 : 1.000Seite 9 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2 1 Aufgabenstellung Das Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn plant zusammen mit der Gemeinde Alfter und der Stadt Bornheim den Ausbau einer robusten Radwegeverbindung (so- genannte Radpendlerroute) entlang der S-Bahnlinie 18 von Bornheim ins Stadtzent- rum von Bonn. An der Stadtgrenze Bonn zur Gemeinde Alfter soll die stark befahrene K 12n mittels statt der derzeitigen plangleichen Querung ein Brückenbauwerk zur gefahrfreien Querung erhalten. Diese Maßnahme führt zu einer deutlichen Umgestaltung der derzeitigen Situation mit wertvollen Gehölzlebensräumen entlang der Böschung zur parallel verlaufenden Straßenbahntrasse (S 18). Da nach der Artenschutzprüfung der Stufe I (Vorprüfung)1 Betroffenheiten beson- ders und streng geschützter Arten durch die Umgestaltung der Querungsstelle der K 12n nicht ausgeschlossen werden können, wurden im Jahr 2021 faunistische Kar- tierungen durchgeführt und die Ergebnisse in vertiefend auf die Betroffenheit pla- nungsrelevanter Arten geprüft (Artenschutzprüfung der Stufe II). 2 Rechtliche Grundlagen, Vorschriften und Leitlinien Nach der Regelung des besonderen Artenschutzes nach Bundesnaturschutzgeset- zes § 44 Abs. 1 BNatSchG2 ist es verboten... 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fan- gen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu ent- nehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelar- ten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge- schützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungs- formen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören Die vertiefende Artenschutzprüfung orientiert sich an der Vorgehensweise der 'Ver- waltungsvorschrift Artenschutz' des MKUNLV3. Die Auswahl der zu erfassenden Tiergruppen wurde mit der Unteren Naturschutz- behörde der Stadt Bonn abgestimmt. Die faunistischen Erfassungen orientieren sich an den gängigen methodischen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen. 1 RMPSL (August 2019): Artenschutzbericht Stufe I (Vorprüfung) Radpendlerroute Abschnitt 1.1. I.A. Bundesstadt Bonn 2 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landespflege vom 29.Juli 2009, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 15.9.2017 3 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) i.d.F. vom 06.06.2016Seite 10 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 3 3 Beschreibung Vorhaben und Wirkungen 3.1 Allgemeine Beschreibung Bestand Der Abschnitt des Radwegeausbaus an der Stadtgrenze Bonn zur Gemeinde Alfter liegt am Kreuzungspunkt der Straßenbahnlinie S 18 mit der im Jahr 2003 ausgebau- ten K 12n. Das Plangebiet befindet sich naturräumlich am Übergang der 'Köln-Bonner Nieder- terrasse' zur 'Brühler Lößplatte' (Mittelterrasse), beides Teilbereiche der 'Köln- Bonner-Rheinebene'4. Die vom Rhein aufgetragenen Sande und Kiese der Nieder- terrassenplatten sind von lehmigen Böden durch die Hochflutbildungen überdeckt. In dem klimabegünstigten Bereich zwischen Köln und Bonn spielt insbesondere der Gemüse- und Obstanbau eine bedeutende Rolle. Die Terrassenkante des Rheins wird hier durch die am Hang verlaufende S-Bahnlinie 18 überdeckt. Der vorhandene asphaltierte schmale Weg von Bonn nach Alfter nördlich der S 18 wird von vielen Radfahrern und auch von Fußgängern genutzt. Hierbei muss die K 12n plangleich gequert werden. Die Querung der stark befahrenen K 12n stellt ein Hindernis und eine Gefahrenquelle für den Radverkehr in Ost-West-Richtung dar. Zudem befindet sich an der Querungsstelle ein Knotenpunkt des Radwegenetzes NRW (Nr. 71) mit Verbindungen auch in Nord-Süd-Richtung. Abb. 1: Übersicht Radpendlerroute-Abschnitt 1.1 Stadtgrenze Bonn / Alfter Quelle: Land NRW, LANUV @LINFOS 2021 4 Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (1963): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Geographische Landesaufnahme 1 : 200.000. Selbstverlag – Bonn – Bad GodesbergSeite 11 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 4 Der bestehende bahnparallele Weg (Vorgebirgsbahnweg) auf Bonner Stadtgebiet wird von einer Vielzahl von Kleingärten zwischen dem asphaltierten Weg und der S- Bahnlinie 18 gesäumt. Die Gärten sind aufgrund der dichten Hecken und Bretter- zäunen schlecht einsehbar und oftmals in einem verwahrlosten Zustand. Durch ein Feuer im Jahr 2020 sind mehrere Hütten und der Gehölzbestand niedergebrannt. Nördlich des bestehenden Rad-/Gehweges schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Jahr 2021 wurde von die vormals intensiv genutzte Ackerfläche auf eine Grünlandnutzug umgestellt. Zwischen dem Weg und dem Grünland befindet sich eine schmale mit Sträuchern und Brombeeren bewachsene Böschung. Auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter setzt sich der bestehende bahnparallele Weg, namens 'Am Bähnchen‘, nördlich der S 18 fort. Die ca. 5 m hohe Bahnböschung ist mit Brombeere, Sträuchern und Bäumen bewachsen. Bemerkenswert ist das Vor- kommen der Weichsel- oder Felsen-Kirsche (Prunus mahaleb). Nördlich des Weges schließen sich ackerbaulich genutzte Flächen an. Schutzgebiete Beide Wegeabschnitte stehen unter Landschaftsschutz. Innerhalb des Stadtgebiets von Bonn wird das Landschaftsschutzgebiet als ‚Kappesland und Messdorfer Feld‘ (LSG-2.3) bezeichnet. Auf dem Gemeindegebiet von Alfter heißt das Landschafts- schutzgebiet ‚In den Gemeinden Alfter und Wachtberg im Rhein-Sieg-Kreis‘ (LSG 5207-0001). Das Schutzgebiet im Rhein-Sieg-Kreis setzt sich aus 21 Einzelflächen mit einer Gesamtgröße von 6.239 ha zusammen. Biotopverbundsystem Der Radwegeabschnitt an der Stadt-/ Gemeindegrenze ist zusammen mit der S- Bahnlinie 18 Teil der vom LANUV benannten Biotopverbundsysteme ‚Vorgebirge zwischen Roisdorf und Witterschlick‘ und ‚Bahntrasse und aufgelassen Kiesgrube im Westen von Bonn‘ mit besonderer Bedeutung (VB-K-5207-015 / -5208-025). Als wertbestimmendes Merkmal wird u.a. der Sekundärlebensraum der Zaun- eidechse benannt. Funde dieser streng geschützten Art sind im Fundortkataster in der Landschaftsinformationssammlung @LINFOS des LANUV dokumentiert. Der Erhalt und die Optimierung der Biotope an der Bahnlinie mit Magerrasenrelikten, Hochstaudenfluren und Böschungsgehölzen als Verbindungsbiotop insbesondere für die Zauneidechse wird als ein Schutzziel angegeben. Planung Der vorhandene Wegeabschnitt an der S 18 zwischen der Bundesstadt Bonn und der Gemeinde Alfter soll im Zuge der Entwicklung einer sogenannten Radpendler- route von 2,5-3 m auf eine für Radverkehre in beiden Richtungen komfortable ca. 4 m breite Trasse aufgeweitet werden. Im Besonderen ist an der Gemeinde- Stadtgrenze eine Radwegebrücke zur gefahrenfreien Querung der Kreisstraße K 12n geplant. Die Trassierung der Radwegeverbindung erfolgt bestandsnah. Zu- fahrten und Grundstücke im Seitenraum bleiben bestehen. Die Längsneigung be- trägt dabei in der Regel nicht mehr als 1 %. In Teilabschnitten werden zur Überwin- dung von Höhensprüngen für kurze Zeit maximal 4 % erreicht. Der Radweg erhält einen bituminösen Oberbau (2,5 cm Asphaltdeckschicht, 8 cm Asphalttragschicht, 40 cm Frostschutzschicht). Einhergehend mit den Tiefbauarbeiten soll die Trassenführung eine Wegebeleuch- tung auf der gesamten Länge des verbreiterten Radweges erhalten. Um den Eingriff möglichst gering zu halten, werden die Bauarbeiten vor Kopf durch- geführt. Ein temporärer Eingriff in die angrenzenden unversiegelten Bereiche durch Einsatz von Baumaschinen von je 1,0 m beidseits der neuen Trasse ist unumgäng- lich. In manchen Bereichen muss dieser Arbeitsraum zwecks Böschungsanpassung deutlich erweitert werden, do dass Gehölzrodungen unumgänglich sind.Seite 12 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 5 Im Rahmen der Vorplanungen wurden vom Büro Dobelmann + Kroke GmbH 2015 Aussagen zu Lage und Länge der Brücke gemacht. Auf der Grundlage von Be- standsvermessungen der Örtlichkeit mit Höhen und Gefälle wurden 2 Brückenvari- anten erarbeitet. Zusätzlich wird eine plangleiche Querung (Variante 3) untersucht. Abb. 2: Varianten 1 und 2 (Brückenvarianten über die K12n) Quelle: Ingenieurbüro Dobelmann +Kroke GmbH, 12.08.2015 Variante 1 (Brücke) Die Variante 1 bietet mit direktem Verlauf entlang des Brückenbauwerks der S 18 den Vorteil einer kurzen Spannweite (ca. 16 m). Die Anbindung der Brücke an die vorhandene Wegesituation lässt sich gut zu realisieren. Aufgrund von Vorgaben der HGK (Eigentümer der S-Bahntrasse) ist bei dieser Variante abweichend von der hier gezeigten Darstellung ein Abstand von 1,6 m bis 2 m zur bestehenden Brücke ein- zuhalten. Die Variante 1 führt zu einer Inanspruchnahme der mit Gehölzen bewach- senen Böschung und einer Kleingartenfläche an der Vorgebirgsbahntrasse. Variante 2 (Brücke) Bei Variante 2 ist eine Brückenquerung im Abstand ca. 20 m zur Vorgebirgsbahn- brücke geplant. Neben der Kreisstraße K12n müssen zusätzlich noch die beiden pa- rallelen Wirtschaftswege überbrückt werden. Hierdurch ergibt sich eine Verdopplung der Bauwerkslänge auf ca. 32 m. Aufgrund der Topographie sind die Durchfahrts- höhen im Bereich der Unterführung der Wirtschaftswege gering. Um den notwendi- gen Höhenunterschied zu erzielen, müssen zudem Erdwälle für die Rampen aufge- schüttet werden. Die Variante führt ebenfalls zu einer Inanspruchnahme von Gehöl- zen und zusätzlich von Ackerflächen. Variante 3 (plangleiche Querung) Die Variante 3 stellt die plangleiche Querung der K 12n durch den Radweg dar. Zur sicheren Querung der K12n ist hierfür gegenüber der heutigen Situation eine Mitte- linsel erforderlich. Eine Aufweitung für eine Mittelinsel auf der K 12n kann aber nicht an der der heutigen Querungsstelle, sondern erst ca.100 m weiter nördlich realisiert werden (s. Abb.).Seite 13 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 6 Abb. 3: Variante 3 mit plangleicher Querung der K12n Quelle: F. Fischer Ingenieurbüro GmbH, i.A. Bundesstadt Bonn, Juli 2018 Durch die Verlängerung der Radwegestrecke parallel zur K 12n sind umfangreiche Gehölzrodungen und Flächenversiegelungen auf der Seite der Stadt Bonn erforder- lich. Aufgrund der starken Frequentierung der Kreisstraße und der damit verbunde- nen Wartezeiten der Radfahrenden in den Morgen- und Abendstunden sowie auf- grund des weiter bestehenden Unfallrisikos erscheint die Variante 3 als robuste Radwegeverbindung als nicht sinnvoll. Im Erläuterungsbericht zur Radpendlerroute5 werden die Varianten wie folgt beur- teilt: „Die Varianten 1 und 2 zeichnen sich durch eine sehr hohe Verkehrsqualität für den Radverkehr aus. Die Nutzer können die K 12n planfrei, konfliktfrei und steigungsarm queren. Vor allem in der Variante 1 (angehängte Brücke) passt sich die Trasse op- timal in den Landschaftsraum ein. Eingriffe in die Fahrbahn der K12n sind nicht not- wendig. Die Qualitätsverbesserung für den Rad- und Fußverkehr fällt in Variante 3 deutlich geringer aus. Durch die notwendige Verschiebung nach Norden verlängert sich die Wegstrecke im Vergleich zur derzeitigen Situation dabei deutlich. In Schwachverkehrszeiten führt dies ggf. sogar zu längeren Reisezeiten als im Be- stand.“ 5 F. Fischer Ingenieurbüro GmbH (2018): Radpendlerroute Bornheim – Bonn. I.A. Bun- desstadt Bonn. ErftstadtSeite 14 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 7 3.2 Wirkungen des Vorhabens In der vertiefenden Artenschutzprüfung werden alle relevanten Wirkungen beurteilt, die in Folge des geplanten Vorhabens zu einer Tötung, Verletzung oder Störung der hier vorkommenden, artenschutzrechtlich relevanten Arten sowie zu einer Beschä- digung oder Zerstörung deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten führen können. Als bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkfaktoren gelten: der Umbau und Neuerrichtung von baulichen Anlagen und Zuwegungen der Rückschnitt und Rodung von Gehölzen und sonstiger Vegetation die Veränderung Bestandssituation durch Lärm- und Lichtimmissionen, Bewe- gungen und Schadstoffe Hierdurch können in Bezug auf die geschützten Arten folgende Konflikte entstehen: Tötungs- oder Verletzungswirkungen Tötungen oder Verletzungen ergeben sich insbesondere während der Baufeldfrei- machung. Durch die Rodung von Gehölzen und der Entfernung von krautiger Vege- tation bzw. Böden kann es zu Tötungen oder Verletzungen kommen, wenn sich da- rin Tiere, wie z.B. Fledermäuse in ihren Quartieren oder Vögel in ihren Nestern auf- halten und keine Möglichkeit der Flucht besteht (s.a. Wirkungen zur Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- / Ruhestätten). Das Kollisionsrisiko planungsrele- vanter Arten (z.B. bei Amphibienwanderungen) durch Fahrräder wird als gering er- achtet. Ein Verstoß gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot liegt nur dann vor, wenn sich das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten durch das Vorhaben signifikant erhöht und wenn diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden können. Störungswirkungen Eine Störung von lokalen Populationen artenschutzrechtlich relevante Tiere kann sich durch Beunruhigung / Scheuchwirkung aufgrund Bewegung, Lärm- und Lichte- missionen bzw. Zerschneidungswirkung während der Bauzeit, der Anlage und der Nutzung des Radweges ergeben. Nächtliche Lichtemissionen können insbesondere bei Fledermäusen an ihren Quartieren erhebliche Störungen auslösen. Die lokale Population ist eine Gruppe von Individuen einer Art, die eine Fortpflan- zungs- oder Überdauerungsgemeinschaft bilden und einen gemeinsamen Lebens- raum bewohnen. Je nach einer Art können dies Einzelvorkommen, Brutreviere oder Brutkolonien darstellen. Nicht jede störende Handlung löst das Verbot aus, sondern nur eine erhebliche Störung durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen Popu- lation verschlechtert. Wirkungen zur Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs-/Ruhestätten Im vorliegenden Fall sind die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen, die zu einer Tötung von Arten führen, eng mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Gelände verbunden. Durch die Flächenversie- gelungen von Biotoptypen und die Fällung von Bäumen ergeben sich möglicher- weise Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders und streng geschützten Vogel- und Fledermausarten. Wird die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten einer Art im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt, so liegt nach § 44 (5) BNatSchG kein Verstoß gegen das Artenschutzrecht vor. Die ist bei weit verbreiteten Arten möglich.Seite 15 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 8 4 Auswertung verfügbarer Daten Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat eine naturschutzfachlich begründete Auswahl von in Nordrhein- Westfalen vorkommenden, sogenannten ‚planungsrelevanten Arten‘ getroffen, die bei Artenschutzprüfungen zu beachten sind. Die vom LANUV im Internet herausge- gebene Liste für den 2. Quadranten des Messtischblattes 5208 Bonn)6, in dem sich das Vorhaben befindet (s. grüne Fläche in der Abbildung, Lage des Plangebietes ist mit einem roten Kreis gekennzeichnet) dient als Orientierungshilfe, welche Arten im Umfeld zu erwarten sind. Abb. 4: Übersicht 3. Quadrant MTB 5208 Bonn Quelle: Land NRW, LANUV 2021 Die nachfolgende Tabelle führt alle planungsrelevanten Arten auf, die nach Anga- ben des LANUV innerhalb des ca. 32 km2 großen Quadranten nachweislich vor- kommen. Die Daten basieren vorwiegend auf dem Fundortkataster NRW, sowie er- gänzenden Rasterkartierungen aus publizierten Daten. Dem Fundortkataster des LANUV liegen zwar keine vollständigen und flächendeckenden Erhebungen zu Grunde, es liefert jedoch wichtige Grundlagen und ernstzunehmende Hinweise über die Vorkommen der Arten in bestimmten Regionen von Nordrhein-Westfalen. 6 http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/51072, Abfrage 28.06.2021Seite 16 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 9 Die Tabelle enthält Angaben zum Erhaltungszustand der Arten in der atlantischen Region (grün = günstig, gelb = ungünstig, rot = schlecht) sowie den Status des Vor- kommens im Messtischblattquadranten und den Gefährdungsgrad (u.a. aktuelle Ro- te Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens (2016)7. Tab. 1: Planungsrelevante Arten 3. Quadrant Messtischblatt 5208 Bonn Gruppe Art EZ Status Rote Liste NRW RL NRW NB Säugetiere Feldhamster S- Nachweis 1 – v. Ausst. bedr. 1 – v. Aussterben bedr. Zwergfledermaus G Nachweis * - ungefährdet * - ungefährdet Vögel Bluthänfling U Brutvogel 3 – gefährdet 2 – stark gefährdet Feldlerche U- Brutvogel 3S – gefährdet 3S – gefährdet Feldschwirl U Brutvogel 3 – gefährdet 3 – gefährdet Feldsperling U Brutvogel 3 – gefährdet 2 – stark gefährdet Girlitz S Brutvogel 2 – stark gefährdet 1 – v. Aussterben bedr. Habicht U Brutvogel 3 – gefährdet V – Vorwarnliste Heidelerche U+ Brutvogel * - ungefährdet V – Vorwarnliste Kleinspecht U Brutvogel 3 – gefährdet 3 – gefährdet Krickente G Rastvogel * - ungefährdet k.A. Mäusebussard G Brutvogel * - ungefährdet * - ungefährdet Mehlschwalbe U Brutvogel 3S – gefährdet 2 – stark gefährdet Nachtigall U Brutvogel 3 – gefährdet 1 – v. Aussterben bedr. Neuntöter U Brutvogel V – Vorwarnliste V – Vorwarnliste Rauchschwalbe U Brutvogel 3S – gefährdet 2 – stark gefährdet Rebhuhn S Brutvogel 2S – stark gefährd. 1S- v. Aussterben bedr. Schleiereule G Brutvogel * - ungefährdet V – Vorwarnliste Schwarzkehlchen G Brutvogel * - ungefährdet V – Vorwarnliste Schwarzspecht G Brutvogel * - ungefährdet * - ungefährdet Sperber G Brutvogel * - ungefährdet * - ungefährdet Star U Brutvogel 3 – gefährdet 3 – gefährdet Turmfalke G Brutvogel VS – Vorwarnliste 3 – gefährdet Turteltaube S Brutvogel 2 – stark gefährdet 1 – v. Aussterben bedr. Waldkauz G Brutvogel * - ungefährdet * - ungefährdet Waldlaubsänger U Brutvogel 2 – stark gefährdet 1 – v. Aussterben bedr. Waldohreule U Brutvogel 3 – gefährdet 2 – stark gefährdet Waldschnepfe U Brutvogel 3 – gefährdet 1 – v. Aussterben bedr. Amphibien und Reptilien Wechselkröte U Nachweis 2 – stark gefährdet 2 – stark gefährdet Zauneidechse G Nachweis 2 – stark gefährdet 3 – gefährdet Quelle: Land NRW, LANUV, Stand Juni 2021 * EZ = Erhaltungszustand der Art in der biogeographischen, atlantischen Region von NRW, (grün = günstig, gelb = ungünstig, rot = schlecht, RL NRW = Rote Liste Nordrhein-Westfalen 7 Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung, Stand Juni 2016 und Ro- te Liste wandernder Vogelarten Nordrhein-Westfalens, 2. Fassung, Stand Juni 2016. Hrsg.: Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO) und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)Seite 17 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 10 Neben der Abfrage der planungsrelevanten Arten im Fachinformationssystem ‚Ge- schützte Arten in NRW‘ (FIS) wurden weitere Daten des Fachinformationssystems @LINFOS ausgewertet. In dem vom Landesamt geführten Fundortkataster (FOK) NRW liegen für das Ge- lände und der näheren Umgebung keine weitergehenden Informationen zum Vor- kommen planungsrelevanter Arten vor. Nach den verfügbaren Daten werden in der folgenden vertiefenden Untersuchung die relevanten streng geschützten Tiergruppen – Säugetiere, Vögel, Amphibien und Reptilien – in Kenntnis der Ortsbegehungen des Plangebietes beurteilt. Daten aus vorangegangenen Untersuchungen Entlang der geplanten Radpendlerroute auf dem Gemeindegebiet von Alfter und Bornheim wurde im Jahr 2018 vom Dipl. Biol. Olaf Denz vom Büro für Vegetations- kunde, Tierökologie, Naturschutz (BfVTN) eine vertiefende Artenschutzprüfung auf der Grundlage von faunistischen Untersuchungen durchgeführt8. Fledermausquartiersuche (1 Begehung) Haselmauskartierung (mit Suche nach Freinestern, Ausbringen von Niströhren und 5 Kontrollen) Vogelkartierung (Höhlen- und Horstsuche und weitere 6 Begehungen) Zauneidechsenkartierung (7 Begehungen an ausgewählten Bereichen) Fledermäuse Eine gezielte Untersuchung der Fledermausfauna im Untersuchungsgebiet mittels Detektoren wurde nicht durchgeführt. Im Frühjahr 2018 erfolgte eine Kartierung des Quartierpotenzials durch eine Suche nach geeigneten Baumhöhlen und -spalten. Im Umfeld der Wegetrasse wurden offensichtlich keine Strukturen festgestellt, die für Fledermäuse als Versteck dienen können. Dennoch ist mit einem Vorkommen von Fledermausarten zu rechnen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher- schutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) benennt mehrere planungsrelevante Arten, die im Umfeld zu erwarten sind. Bei den Fledermäusen wird nur eine Art genannt, die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Aufgrund der Habitatstruktur ist auch mit einem Vorkommen des weit verbreiteten Großen Abendseglers (Nyctalus noctu- la) zu rechnen. Haselmaus Im Frühjahr 2018 erfolgte eine Erfassung der Haselmaus durch systematische Su- che nach Baumhöhlen und Freinester in dichten Gebüschen sowie nach Fraßspuren an Haselnussschalen. Des Weiteren wurden künstlichen Niströhren im Frühjahr aufgehängt und in der Zeit zwischen Mai und September auf Tiere kontrolliert. Die Haselmaus konnte in 2018 im Abschnitt Alfter nicht nachgewiesen werden. Es wurden weder besetzte Baumhöhlen, Freinester, noch Hinweise in den Niströhren festgestellt. 8 Büro für Vegetationskunde, Tierökologie, Naturschutz Olaf Denz (2019): Artenschutzrecht- liche Untersuchungen zu einer geplanten RadPendlerRoute in Bornheim und Alfter, Rhein- Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen. Im Auftrag der Stadt Bornheim.Seite 18 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 11 Vögel Von März bis Juni 2018 fanden Vogelkartierungen in Anlehnung nach Methoden- standard9 an insgesamt 6 Terminen statt. In den Streckenabschnitten Bornheim und Alfter wurden insgesamt 33 Vogelarten angetroffen. Die meisten (29 Arten) können als Brutvogelarten angesprochen werden. Bei eini- gen Arten handelt es sich um mehr oder minder weit verbreitete Arten mit wenig spezialisierten Habitatansprüchen, z.B. Blaumeise, Grünfink, Kohlmeise, Mönchs- grasmücke, Rotkehlchen und Zaunkönig. Eine ganze Reihe von Arten gilt als bevor- zugte Hecken- und Gebüschbrüter, z.B. Dorngrasmücke, Fitis, Gartengrasmücke, Goldammer und Heckenbraunelle. Hierzu zählen teilweise auch Klappergrasmücke, Singdrossel und Zilpzalp, Arten, die häufiger noch in mehr halboffenen, durch Ge- hölzränder, Gebüsche und Hecken strukturierten Landschaften anzutreffen sind. Hingegen bevorzugt der Stieglitz gehölzreiche Hochstauden- und Grasbestände. Mit dem Vorkommen der Vögel, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Gartenbaumläu- fer, Gimpel, Kleiber, Ringeltaube und Sumpfmeise sind zudem Arten vertreten, die schwerpunktmäßig in Wäldern leben, nicht selten auch an deren Rändern, in Feld- gehölzen, Parklandschaften oder Streuobstbeständen. Manche Arten sind mehr oder minder ausgesprochene Kulturfolger, z.B. Amsel, Els- ter, Grünspecht, Haussperling und Rabenkrähe. Beim Sommergoldhähnchen, han- delt es sich um eine Art, die vor allem an Nadelhölzer gebunden ist, und teilweise erst durch deren vom Menschen geförderten Anbau eine weite Verbreitung erlangt hat. In den Häusern im Abschnitt Alfter wurden keine Brutreviere des Haussperlings festgestellt. Auf den Ackerflächen wurden keine Feldvogelarten, wie die Feldlerche oder Reb- huhn angetroffen. Ein Vorkommen dieser gefährdeten Vogelarten auf diesen Flä- chen nordöstlich des Radwegeabschnittes ist denkbar. Ein Brutvorkommen planungsrelevanter Vogelarten im Gebiet wird ausgeschlossen. Zauneidechse Nach dem Fundortkataster der Landschaftsinformationssammlung @LINFOS des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) liegen Hinweise auf das Vorkommen der streng geschützten Zau- neidechse vor. Am Kreuzungspunkt der K 12 (Anmerkung: außerhalb des Vorha- bengebietes) wurden im Jahr 2007 zahlreiche Individuen nachgewiesen (weiteres siehe Kap. 5.4). 9 Südbeck, P., H. Andretzke, S. Fischer, G. Gedeon, T. Schikore, K. Schröder &C. Sudfeldt (Hrsg.; 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.Seite 19 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 12 Die Untersuchungen von Dipl. Biol. O. Denz der Zauneidechse an der geplanten Radpendlerroute beschränkte sich auf ausgewählte Abschnitte der Stadtbahnstre- cke 18. Bei den Streckenbegehungen an 7 geeigneten Tagen im Zeitraum April bis September 2018 konnte lediglich ein Nachweis einer Zauneidechse im 1.Bauabschnitt bei Bau-km 0+050 erbracht werden. Nach Aussagen des Gutachters ‚…ist davon auszugehen, dass die Zauneidechse sporadisch im Untersuchungsge- biet vorkommt, auch wenn sie aktuell nur ein einziges Mal beobachtet wurde. Die Aufenthaltsorte dürften sich dabei generell auf die Bahntrasse konzentrieren, die sehr wahrscheinlich eine wichtige Verbundstruktur bei Wanderungen darstellt. Be- vorzugte Plätze konnten aufgrund der aktuell geringen Beobachtungshäufigkeit hier allerdings nicht ausfindig gemacht werden.‘ Wechselkröte Eine systematische Untersuchung der planungsrelevanten Wechselkröte im Jahr 2018 durch den Biologen O. Denz wurde nicht durchgeführt. Während der Biotopty- penkartierung durch das Büro RMPSL am 17.09.2019 konnte am Ende des 2. Bau- abschnittes in der Nähe zur K 12 eine überfahrene Wechselkröte nachgewiesen werden (Bau-km 1+274). Das Plangebiet befindet sich am Rand des Verbreitungsgebietes der Wechselkröte mit dem Schwerpunkt der Kiesgruben bei Hersel10. 10 Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung (2017): Artenschutzkon- zept Bonn Nord-West. Auftraggeber Bundesstadt Bonn.Seite 20 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 13 5 Vertiefende Bestandserfassungen In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bonn wurden im Rah- men der vertiefenden Artenschutzprüfung faunistische Erfassungen im Jahr 2021 entlang der bestehenden Radwegetrasse an der Stadtgrenze und der näheren Um- gebung durchgeführt. Das Gelände (ca. 200 m beidseits der Querungsstelle der K 12n) wurde auf Vorkommen von Fledermäusen und Vögeln sowie von streng ge- schützten Arten, wie Zauneidechse, Wechselkröte und Haselmaus untersucht. Dar- über hinaus wurden Höhlen und Spalten am Baumbestand erfasst. 5.1 Erfassung und vertiefende Prüfung Fledermäuse Methodik und Ergebnis Der Fledermausbestand wurde während der aktiven Phase zwischen Mai bis Sep- tember 2021 untersucht. Dazu wurden insgesamt 5 nächtliche Begehungen mit Sichtbeobachtung und gleichzeitiger Detektoraufnahmen (Wildlife acoustics, Echo Meter Touch 2) durchgeführt. Durch das eingebaute Zeitdehnungsverfahren der De- tektoren ist, in Kombination mit einer Aufnahme, eine artgenaue Analyse der aufge- zeichneten Rufe am Computer in den meisten Fällen möglich. Konnte ein Tier über einen längeren Zeitraum an einer Stelle verhört werden, oder waren vermehrt Fangsequenzen hörbar, wurde dies als Jagdaktivität gewertet. Tab. 2: Erfassungstermine der Fledermauskartierung im Plangebiet (2021) Nr. Datum Uhrzeit (SU/SA) Witterung 1 24.03.2021 18.30 – 20.30 (SU 18.51) Uhr klar, windstill, 8-12°C 2 20.05.2021 21.45 – 23.00 (SU 21.21) Uhr Klar, leichter Wind 11-13°C 3 07.06.2021 21.45 – 23.00 (SU 21.21) Uhr Bedeckt, leichter Wind, 15-18°C 4 22.07.2021 21.15 – 22.30 (SU 21.30) Uhr klar, windstill 19-20°C 5 22.09.2021 19.30 – 21.15 (SU 19.29) Uhr klar, leichter Wind 12-16°C Neben der Detektorerfassung wurde im Plangebiet nach Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse gesucht. Neben dem Brückenbauwerk der S 18 über die K 12n wurde der Baumbestand auf nutzbare Höhlen und Spalten kontrolliert. Ergebnis Im Plangebiet wurden bei den abendlich / nächtlichen Begehungen in den Monaten April bis September insgesamt 3 Fledermausarten festgestellt. Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) war mit deutlichem Abstand am häufigsten und an allen Terminen zu beobachten bzw. mit dem Detektor zu hören. Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) wurde an 2 Nächten im Plangebiet im Transferflug festgestellt. Im September wurde eine Fransenfledermaus (Myotis nattereri) nachgewiesen. Tab. 3: Ergebnis der Fledermauserfassung im Plangebiet (2021) Artname RL D RL NRW Häufig- keit EZ Status im UG Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) V R/V selten G Transferflüge Fransenfledermaus (Myotis nattereri) 3 * selten Transferflüge Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) * * häufig G Nahrungsflüge RL D = Rote Liste Deutschland (2008), RL NRW = Rote Liste Nordrhein-Westfalen (2010), * = ungefährdet, V = Vorwarnliste, S = ohne artspezifische Schutzmaßnahme höhere Gefährdung, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet, 1 = vom Aussterben bedroht, G= Gefährdung unbekannten Ausmaßes, R= extrem selten, planungsrelevante Art, EZ = Erhaltungszustand atlantische Region in NRW: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht,Seite 21 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 14 Zwergfledermaus Die Zwergfledermaus ist im Rheinland weit verbreitet und überall vorkommend. Als Verstecke und Quartiere nutzt sie meist Spalten in und an Gebäuden, die eine Öff- nung von mindestens 1,5 cm aufweisen. Die kleine Fledermaus versteckt sich gerne in Gebäuden (kleine Hohlräume, hinter Wandverkleidungen, in Mauerspalten oder im Holzgebälk von Dachböden). Im Plangebiet wurde die Zwergfledermaus bei allen Begehungen in unterschiedli- cher Häufigkeit nachgewiesen. Die ersten Kontakte erfolgten ca. 20-30 min nach Sonnenuntergang. Meist flogen 1 bis 3 Tiere regelmäßig in einem Zeitraum von ei- ner Stunde entlang der bestehenden Radwegetrasse. Zwei Stunden nach Sonnen- untergang wurden die Nachweise geringer. Aufgrund der Detektion mit einer halben Stunde nach Sonnenuntergang ist davon auszugehen, dass sich die Tagesverstecke der Zwergfledermaus nicht in unmittel- barer Nähe befinden. In den Dehnungsfugen des Brückenbauwerks der Straßen- bahnlinie S 18 konnten keine ausfliegenden Fledermäuse nachgewiesen werden. Das Bauwerk stammt aus dem Jahr 2003 und geringe Versteckmöglichkeiten auf. Insgesamt betrachtet weist der Streckenabschnitt für die geplante Brückenverbin- dung Radpendlerroute an der Gemeinde-/Stadtgrenze keine Quartiereigenschaften für Zwergfledermäuse auf. Die bestehende Wegeverbindung wird jedoch regelmä- ßig von Zwergfledermäusen zu Nahrungsflügen aufgesucht. Im Frühjahr waren mehr Individuen anzutreffen als in den Sommermonaten. Großer Abendsegler Der Große Abendsegler ist insbesondere während der Zugzeit im Früh- jahr/Frühsommer und Herbst häufig in Bonn anzutreffen. Sommerquartiere und Fortpflanzungsgesellschaften befinden sich vorwiegend in Baumhöhlen, seltener auch in Fledermauskästen. Als Jagdgebiete bevorzugt die Art offene Lebensräume, die einen hindernisfreien Flug ermöglichen. In großen Höhen zwischen 10 bis 50 m jagen die Tiere über großen Wasserflächen, Waldgebieten, Bäumen, Agrarflächen sowie über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Die Jagdgebiete können wei- ter als 10 km von den Quartieren entfernt sein. Als Tagesverstecke und Winterquar- tiere dienen vor allem großräumige Baumhöhlen, seltener auch Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen oder Brücken. Im Plangebiet konnte der Große Abendsegler an mehreren Tagen im Juni im Trans- ferflug festgestellt werden. Weitere Nachweise dieser Art an anderen Terminen konnten nicht erbracht werden. Fransenfledermaus Die Fransenfledermaus lebt bevorzugt in unterholzreichen Laubwäldern mit lücki- gem Baumbestand. Als Jagdgebiete werden außerdem reich strukturierte, halboffe- ne Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland und Gewässern aufge- sucht. Die Jagdflüge erfolgen vom Kronenbereich bis in die untere Strauchschicht. Als Wochenstuben werden Baumquartiere (v.a. Höhlen, abstehende Borke) sowie Nistkästen genutzt. Darüber hinaus werden auch Dachböden und Viehställe bezo- gen, wo sich die Tiere vor allem in Spalten und Zapfenlöchern aufhalten. Der Einzelnachweis dieser in Nordrhein-Westfalen ungefährdeten Fledermausart konnte am 22.09.2021 um 20.13 und 20.37 Uhr erbracht werden. Innerhalb des Plangebiet liegen keine Hinweise auf Quartiere vor. Die Baumkontrol- le im Frühjahr ergab keine Hinweise auf Spaltenquarteire in Spechthöhlen oder Rin- denablösungen.Seite 22 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 15 Feldhamster Der Feldhamster (Cricetus cricetus) ist eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel. In Nordrhein-Westfalen sind die Feldhamsterbestände seit den 1970er-Jahren vor allem durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft stark zurückgegangen, so dass die Art mittlerweile als 'vom Aussterben bedroht' gilt. Landesweit ist aktuell nur noch wenige nennenswerte Populationen bekannt (Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis). Diese Nagetierart wird in der Liste der planungsrelevanten Arten aufgelistet, da im innerhalb des 3. Messtischblattquadranten 5208 Bonn zwei Beobachtungen gemel- det wurden. Eine Beobachtung stammt aus dem Jahr 1950, die andere aus dem Jahr 2001. Es handelt sich um historische Funde auf dem Messdorfer Feld. Auf den Ackerflächen des bestehenden Radweges ist ein Vorkommen des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters nicht zu erwarten. Artenschutzrechtliche Beurteilung Fledermäuse § 44 (1) Nr.1 BNatSchG – Verbotstatbestand Verletzung oder Tötung Eine unbeabsichtigte Tötung oder Verletzung von Fledermäusen ist in Folge der Baufeldfreimachung nicht zu erwarten (alle Varianten). Nach den fledermauskundli- chen Untersuchungen liegen keine nutzbaren Spalten in Bäumen vor, die als Ta- gesverstecke dienen können. Die bauliche Umsetzung zur Errichtung des Brückenbauwerks über die K 12n (Vari- anten 1 +2) mit Verbreiterung der Radwegetrasse führt zu keinen Tötungen oder Verletzungen von Fledermäusen. Eine Gefährdung durch Kollisionen mit dem Rad- und motorisierten Verkehr ist nicht anzunehmen. Eine Verletzung des Verbotstatbe- stands nach § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG wird ausgeschlossen. § 44 (1) Nr.2 BNatSchG – Verbotstatbestand Störung Erhebliche Störungen von Zwergfledermäusen während der baulichen Umsetzung der Brücke und des weiteren Wegeausbaus sind nicht zu erwarten. Die Bautätigkei- ten beschränken sich auf den Tag. Die Tiere, die das Gelände in der Nacht zur Jagd nach Insekten aufsuchen, werden auch in Zukunft die Radwegetrasse als Jagdge- biet nutzen. Zwergfledermaus und Abendsegler gelten nach aktuellen Studien bei Nahrungs- und Transferflügen als nicht lichtempfindlich und jagen auch kurzzeitig an beleuch- teten Stellen, so dass sich auch durch das Beleuchtungskonzept keine Störungen ableiten lassen. Dies gilt jedoch nicht für die Fransenfledermaus, die nach den aktuellen Studien11 beleuchtete Bereiche während der Nahrungsaufnahme meidet. Da es sich im Rah- men der Detektorerfassungen aber um einen Einzelnachweis handelt, lassen sich keine artenschutzrechtlichen Verletzungen der Verbote ableiten. § 44 (1) Nr.3 BNatSchG – Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Innerhalb des von den baulichen Maßnahmen betroffenen Flächen liegen nach den Erkenntnissen der faunistischen Kartierungen keine Winter-, Wochenstuben- oder Balzquartiere von Fledermäusen vor. Die Rodung des Gehölzbestands führt zu kei- nen erkennbaren Verlusten von Verstecken übertagender Fledermäuse in Spalten und Höhlen. 11 Voigt, C.C et al. (2018) Guidelines for consideration of bats in lighting projects. EUROBATS Publication Series No. 8. UNEP/EUROBATS Secretariat, Bonn, Germany, 62 ppSeite 23 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 16 5.2 Erfassung und vertiefende Prüfung Vögel Methodik und Ergebnis Die Erfassung der Brutvögel wurde durch 5 morgendliche Termine und 2 Abendter- mine. Die Termine am Abend dienten der Erfassung der Eulen und bestimmter Of- fenlandarten, wie z.B. das Rebhuhn. Des Weiteren wurde bei den abendlichen Er- fassungen der Fledermäuse ebenfalls auf Lautäußerungen von planungsrelevanten Vogelarten geachtet. Tab. 4: Erfassungstermine der Vogelkartierung im Plangebiet (2021) Nr. Datum Uhrzeit Witterung 1 24.03.2021 18.30 – 20.30 Uhr sonnig, windstill, 10-12°C 2 20.04.2021 07.00 – 08.30 Uhr sonnig, windstill, 5-9°C 3 10.05.2021 07.00 – 08.30 Uhr bedeckt, leichter Wind, 19-22°C 4 20.05.2021 06.45 – 08.15 Uhr bedeckt, leichter Wind, 9-11°C 5 08.06.2021 06.15 – 08.00 Uhr bedeckt, windstill, 15°-18°C 6 15.06.2021 21.00 – 22.45 Uhr klar, leichter Wind, 19-21°C 7 15.07.2021 06.30 – 08.30 Uhr nach Regen, bedeckt, windstill, 18°-20°C Im Untersuchungsgebiet wurden im Zeitraum März bis Juli 2021 insgesamt 33 Vo- gelarten akustisch und /oder visuell nachgewiesen (s. Tab. 5). Von diesen Nachwei- sen brüten vermutlich 24 Arten innerhalb des Untersuchungsgebietes. Es wurden insgesamt 5 Vogelarten nachgewiesen, die in Nordrhein-Westfalen als planungsrelevant eingestuft werden. Es handelt sich um die Arten: Baumfalke, Graureiher, Kleinspecht, Mäusebussard, Rotmilan, Star Bruten der planungsrelevanten Arten innerhalb des Plangebiets wurden nicht nach- gewiesen. Mehrere charakteristische Rufe (Lahnen) des Baumfalken wurden abends (während der Fledermauskartierung) am 22.07.2021 (Hochbrutzeit) im Be- reich der landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Radwegeverbindung ge- hört. Eine Sichtbeobachtung konnte nicht erbracht werden. Es wird davon ausge- gangen, dass diese seltene Falkenart in der weiteren Umgebung brütet. Die Le- bensraumbedingungen sind im Vorgebirge vorhanden. Die Vogelarten Graureiher, Mäusebussard und Rotmilan wurden lediglich bei der Querung des Geländes nachgewiesen. Revierzuordnungen sind daher nicht mög- lich. Star und Kleinspecht brüten möglicherweise auf dem ehemaligen Deponiege- lände südlich der S-Bahnlinie 18. Bruten im nahen Umfeld der Radwegetrasse kön- nen ausgeschlossen werden. Eine Verortung der Brutreviere des Stars war nicht möglich. Neben den planungsrelevanten Vogelarten wurden durch die Erfassung mehrere Ar- ten festgestellt, die in den Roten Listen Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen mit einem Gefährdungsgrad belegt sind oder in der jeweiligen Vorwarnliste aufgeführt sind. Es handelt sich um die Arten: Gimpel, Klappergrasmücke und Mauersegler.Seite 24 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 17 Tab. 5: Ergebnis der Vogelkartierung im Plangebiet (2021) Artname RL D RL NRW RL NB EZ Status im UG Amsel * * * k.A. Brutverdacht Baumfalke 3 3 1 U außerhalb Blaumeise * * * k.A. Brutverdacht Buchfink * * * k.A. Brutverdacht Buntspecht * * * k.A. Brutverdacht Dohle * * * k.A. Nahrungsgast Dorngrasmücke * * * k.A. Brutverdacht Eichelhäher * * * k.A. Nahrungsgast Elster * * * k.A. Brutverdacht Gartenbaumläufer * * * k.A. Brutverdacht Gartengrasmücke * * * k.A. Brutverdacht Gimpel * * 3 k.A. Brut, Jungtiere Goldammer * * * k.A. Brut, 2 Reviere Graureiher * * * G Überflug Grünspecht * * * k.A. Brutverdacht Halsbandsittich k.A. Nahrungsgast Heckenbraunelle * * * k.A. Brut, 3 Reviere Klappergrasmücke * V V k.A. Brut, 2 Reviere Kleinspecht 3 3 3 U Nahrungsgast Kohlmeise * * * k.A. Brutverdacht Mauersegler * * V k.A. Nahrungsgast Mäusebussard * * * G Überflug Mönchsgrasmücke * * * k.A. Brutverdacht Rabenkrähe * * * k.A. außerhalb Rotkehlchen * * * k.A. Brutverdacht Ringeltaube * * * k.A. Brutverdacht Schwanzmeise * * * k.A. Brutverdacht Singdrossel * * * k.A. Brutverdacht Star 3 3 3 U Nahrungsgast Stieglitz * * * k.A. Brutverdacht Wintergoldhähnchen * * * k.A. Brutverdacht Zaunkönig * * * k.A. Brutverdacht Zilpzalp * * * k.A. Brutverdacht RL D = Rote Liste Deutschland (2020), RL NRW = Rote Liste Nordrhein-Westfalen (2016), RL NB = Rote Liste Nie- derrheinische Bucht (2016), * = ungefährdet, V = Vorwarnliste, R = durch extreme Seltenheit (potenziell) gefährdet, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet, 1 = vom Aussterben bedroht, planungsrelevante Art, gefährdete Art, EZ = Erhal- tungszustand atlantische Region in NRW: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, Im Plangebiet befinden sich mehrere unterschiedliche Lebensräume, die als Vogel- niststätten geeignet sind. Hervorzuheben ist insbesondere die mit Bäumen und Sträuchern bewachsene, ca. 5 m hohe Böschung an der Bahnstrecke. Im Gehölzbestand brüten darin typische Vogelarten, wie Amsel, Buchfink, Gartenbaumläufer, Heckenbraunelle, Kohl- und Blaumeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Ringeltaube, Singdrossel und Zilpzalp. Im Baumbestand südöstlich der S 18 / K 12n (außerhalb des Plangebiets) wird ein Brutrevier des Grünspechts vermutet.Seite 25 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 18 Bemerkenswert ist das Brutvorkommen des mittlerweile in der Niederrheinischen Bucht gefährdeten Gimpels und der in der Vorwarnliste aufgeführten Klappergras- mücke. Im Kleingarten am Hang zur S 18 östlich der K 12n wurden Jungvögel des Gimpels festgestellt. Die Nester des Gimpels finden sich oftmals in Koniferen. Die Klappergrasmücke brütet vermutlich an mehreren Stellen des Strauchbestands im Plangebiet. Ein Brutrevier befindet sich in der Strauchhecke an der K 12 (Stadt- gebiet Bonn) nördlich der Radwegequerung. Ein weiteres Revier wurden im Ge- meindegebiet Alfter in der Böschung zwischen Radweg und S 18 festgestellt. Niststätten weiterer gefährdeter oder seltener Vogelarten, wie z.B. Girlitz, Bluthänf- ling und Nachtigall können nach den Erkenntnissen der Brutvogelkartierung ausge- schlossen werden. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen der Goldammer und der Dorngrasmücke, die an mehreren Stellen in den Sträuchern und Brombeerhecken brüteten. Auf den Acker- und Grünlandflächen im Plangebiet wurden keine typischen Feldvo- gelarten, wie Feldlerche und Rebhuhn festgestellt. Auf den Freiflächen wurden le- diglich Rabenkrähen und Ringeltauben bei der Nahrungssuche beobachtet. Insgesamt betrachtet stellen die mit Bäumen und Sträuchern bewachsenen Bö- schungen zwischen der S-Bahn und dem bestehenden Radweg wertvolle Brutle- bensräume von zahlreichen Vogelarten dar. Das Vorkommen bestandsgefährdeter und / oder in der Vorwarnliste geführte Arten ist hierbei hervorzuheben. Artenschutzrechtliche Beurteilung Vögel § 44 (1) Nr.1 BNatSchG – Verbotstatbestand Tötung oder Verletzung Bei der Baufeldfreimachung (alle Varianten) während der Brutzeit kann es zu Tö- tungen oder Verletzungen von Jungtieren in ihren Nestern kommen. Dies ist durch Regelungen der Gehölzrodungen zu vermeiden. Im Rahmen der Nutzung des Brü- ckenbauwerks durch Radfahrer ergeben sich keine weiteren Verletzungen des Tö- tungsverbotes. § 44 (1) Nr.2 BNatSchG – Verbotstatbestand Störung In Folge der baulichen Umsetzung der Brücke und des weiteren Wegeausbaus kann es zu zeitweiser Störung des Brutgeschehens in der näheren Umgebung kommen. Erhebliche Störungen der hier vorkommenden allgemein verbreiteten und störungs- unempfindlichen Vogelarten sind jedoch nicht zu erwarten. Der Erhaltungszustand der lokalen Population der im Gebiet vorkommenden Brutvogelarten wird sich nach fachlicher Einschätzung nicht verschlechtern. § 44 (1) Nr.3 BNatSchG – Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Durch die Rodung der Gehölzflächen und der Neugestaltung der Böschung zwi- schen Radweg und der S 18 kommt es bei allen Varianten zu Verlusten von Brutle- bensräumen verbreiteter Vogelarten, wie z.B. Mönchsgrasmücke, Heckenbraunelle, Zaunkönig u.a. Der Verlust von den im Gebiet vorkommenden allgemein verbreiteten Vogelarten führt im Normalfall zu keinen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion, da die Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden. Für diese Brutvögel stehen in der Umgebung geeignete Lebensräume im ausreichenden Maß zur Verfügung. Der Verlust der Brutlebensräume des in der Niederrheinischen Bucht gefährdeten Gimpels und der in der Vorwarnliste aufgeführten Klappergrasmücke führt nach fachlicher Einschätzung ebenfalls nicht zu einer Verletzung des Verbotes nach § 44 (1) Nr.3 BNatSchG aus. Diese beiden Vogelarten bauen ihr Nest jedes Jahr neu und an anderer Stelle. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich mit zahlreichen Hecken und Bäumen. Ausweichhabitate sind im ausreichenden Maß vorhanden.Seite 26 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 19 5.3 Erfassung und vertiefende Prüfung Wechselkröte Methodik und Ergebnis Nach der Abfrage der planungsrelevanten Arten im Fachinformationssystem 'Ge- schützte Arten in NRW' (FIS - Fachinformationssystems @LINFOS) und des vom Landesamt geführten Fundortkataster (FOK) NRW ergeben sich für das Plangebiet Hinweise auf Vorkommen der planungsrelevanten Wechselkröte. Beschreibung der Art und ihr Vorkommen Die Wechselkröte (Bufo viridis) nutzt agrarisch geprägte Flächen mit sonnenexpo- nierten Flachwasserzonen größerer Tümpel und Abgrabungsgewässer als Laichge- wässer. Als Sommerlebensraum werden offene, sonnenexponierte, trockenwarme Habitate mit grabfähigen Böden aufgesucht. Im Winter verstecken sich die Tiere in selbst gegrabenen Erdhöhlen oder Kleinsäugerbauten an Böschungen. Die Fern- ausbreitung erfolgt vor allem über die Jungtiere. Die mobilen Alttiere legen bei ihren Wanderungen Strecken von 1 km bis max. 10 km zurück. Der Landschaftsraum der rheinischen Niederterrasse stellt ein Verbreitungsgebiet der streng geschützten Wechselkröte dar. Die stark gefährdete Wechselkröte kommt in Nordrhein-Westfalen nur in der Kölner Bucht vor. Da der Bestand in den letzten Jahren um >50% zurückgegangen ist, trägt u.a. die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis eine besondere Verantwortung zur Erhaltung dieser Amphibienart und Verbesserung ihrer Lebensbedingungen. Abb. 5: Verbreitung der Wechselkröte in NRW (Pfeil: Lage des Plangebiets) Quelle: Land NRW, LANUV 2021Seite 27 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 20 Die Wechselkröte ist eine in der Kölner Bucht vorkommende seltene Amphibienart. Diese Amphibienart ist auf offene, sonnenexponierte, trockenwarme Habitate mit grabfähigen Böden z.B. auf Brachflächen in frühen Sukzessionsstadien angewie- sen. Als Laichgewässer werden größere Teiche und kleinere Abgrabungsgewässer mit sonnenexponierten Flachwasserzonen besiedelt. Nach den Informationen des Artenschutzkonzeptes Bonn Nord-West12 gibt es ins- besondere im Nordwesten von Bonn und auf dem Gemeindegebieten Alfter und Bornheim Nachweise der Wechselkröte. Dies ist insbesondere auf die Kiesgruben- nutzung des Rheintals zurückzuführen. In der folgenden Abbildung ist mit grüner Farbe das vermutete Verbreitungsgebiet der Wechselkröte zwischen Bonn und Alfter dargestellt. Diese Einschätzung basiert auf den Erkenntnissen bekannter Laichgewässer (als Stern gekennzeichnet) und Einzelfunde (grüne Punkte). Mit einem grünen Pfeil ist ein Vernetzungskorridor dar- gestellt, der die Verbreitungsgebiete zukünftig miteinander verbinden soll. Die Ver- bundachse verläuft entlang der Stadtgrenze bei Bonn-Tannenbusch in Richtung Rhein bei Hersel, wo zahlreiche Kiesabbaugewässer vorhanden sind. Abb. 6: Auszug aus dem Artenschutzkonzept Bonn Nord-West - Wechselkröte Quelle: Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 2017 12 Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung (2017): Artenschutzkon- zept Bonn Nord-West. Auftraggeber Bundesstadt Bonn.Seite 28 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 21 Erfassungsmethodik und Ergebnis der Untersuchungen Das Plangebiet befindet sich knapp außerhalb des Hauptverbreitungsgebietes (Are- al zwischen Bonn-Tannenbusch, Alfter-Roisdorf und Bornheim-Hersel). Ein Vor- kommen im Bereich der Radwegetrasse wurde durch ein überfahrenes Individuum am 17.09.2019 nachgewiesen werden. Aus diesem Grund wurden 3 abendliche Begehungen durchgeführt. Das Gelände wurde hierbei in den Hauptwanderungsphasen der Wechselkröte bei günstigen Wit- terungen (warm und feucht) nächtlich mit der Taschenlampe begangen. Bei diesen Begehungen wurden jedoch keine Individuen der Wechselkröte oder weiterer Am- phibienarten angetroffen. Tab. 6: Erfassung der Wechselkröte im Plangebiet (2021) Nr. Datum Uhrzeit (SU/SA) Witterung 1 11.04.2021 20.15 - 21.30 Uhr nach Regen, windstill, 4-5°C 2 10.05.2021 21.15 – 22.30 Uhr nach Regen, leichter Wind 13-15°C 3 07.06.2021 21.15 – 23.00 Uhr nach Regen, leichter Wind, 15-18°C Zusätzlich wurde während der 5 nächtlichen Gänge zur Erfassung der Fledermäuse auf das Vorkommen der Wechselkröte im Untersuchungsgebiet geachtet. Auch bei diesen Terminen konnten Amphibien, insbesondere die Wechselkröte, nicht nach- gewiesen werden. Im Rahmen der Reptilienerfassung im Gelände wurden am 22. August und 22. Sep- tember 2021 die Folienteiche auf einer Grünlandfläche in 250 m Entfernung besich- tigt (siehe Fotodokumentation, außerhalb des Plangebiets). Die 4 Folienteiche wur- den im Jahr 2021 angelegt. In zwei Folienteichen wurden Wechselkröten-Kaulquappen und Jungtiere unter den Betonplatten an dem mit Kies überdeckten Ufer festgestellt. Die Voraussetzungen als Laich- sowie als Sommer- und Winterlebensraum sind ideal. Die mit Teichfolie abgedichteten Gewässer können sich aufgrund der geringen Tiefe schnell aufwär- men. Dies ist für eine schnelle Entwicklung der Wechselkrötenlarven entscheidend. Zudem befinden sich in der unmittelbaren Nähe durch die Anlage von Totholz- und Erdhaufen, sowie ausgelegten Betonplatten ideale Versteckmöglichkeiten. Das Untersuchungsgebiet mit dem geplanten Ausbau des Radwegs spielt hingegen eine untergeordnete Rolle als Wechselkröten-Lebensraum. Es wurde in 2019 ein überfahrenes adultes Tier festgestellt. Zu keinem Zeitpunkt der Untersuchungen im Jahre 2021 wurden lebende Individuen innerhalb des Plangebiets angetroffen. Im Umfeld der geplanten Radwegetrasse sind keine Laichgewässer sowie bedeutsame Versteckmöglichkeiten für die Wechselkröte vorhanden. Artenschutzrechtliche Beurteilung Wechselkröte § 44 (1) Nr.1 BNatSchG – Verbotstatbestand Tötung oder Verletzung Der Bau und die Nutzung der geplanten Radwegeverbindung mit oder ohne Brü- ckenbauwerk verursacht unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen keine Tö- tungen oder Verletzungen von Individuen der Wechselkröten. Die Radwegeverbin- dung führt zu keiner wesentlichen Zerschneidung von Verbundfunktionen. § 44 (1) Nr.2 BNatSchG – Verbotstatbestand Störung Erhebliche Störungen der Wechselkröte werden nicht erwartet. § 44 (1) Nr.3 BNatSchG – Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Wechselkröte sind in Folge der baulichen Um- setzung der Radwegeverbindung (alle Varianten) nicht betroffen.Seite 29 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 22 5.4 Erfassung und vertiefende Prüfung Zauneidechse Methodik und Ergebnis Nach der Abfrage der planungsrelevanten Arten im Fachinformationssystem 'Ge- schützte Arten in NRW' (FIS - Fachinformationssystems @LINFOS) und des vom Landesamt geführten Fundortkataster (FOK) NRW ergeben sich für das Plangebiet Hinweise auf Vorkommen der planungsrelevanten Zauneidechse. Beschreibung der Art und allgemeines Vorkommen Zauneidechsen (Lacerta agilis) besiedeln offene und halboffene Lebensräume, die durch ein Mosaik überwiegend gehölzfreier Biotoptypen und Habitatstrukturen ge- kennzeichnet sind. Bevorzugt werden thermisch begünstigte Saumstrukturen mit niedriger oder lückiger Vegetation entlang von Gehölzbeständen, wobei das Vor- handensein ungestörter Sonnenplätze und Versteckmöglichkeiten zur Thermoregu- lation und als Schutz vor Prädatoren essentiell ist. Das Vorhandensein von Ver- steckmöglichkeiten, wie Fugen, Spalten, Kleinsäugerbauten, Ablagerungen von Ge- hölzen, Steinen und Bauschutt begünstigt die Entwicklung einer Population der Zauneidechse. Durch Gehölzaufwuchs verschattete Bereiche werden wegen des kühl-feuchten Mikroklimas gemieden. Eignung des Plangebietes als Lebensraum der Zauneidechse Nach den Informationen des Artenschutzkonzeptes Bonn Nord-West gibt es zahlrei- che Nachweise der Zauneidechse an der Grenze Alfter / Bonn. In der folgenden Ab- bildung sind mit einer roten Schraffur Schwerpunktbereiche gekennzeichnet und als rosa Flächen das potenzielle Verbreitungsgebiet dargestellt. Die roten Punkte stel- len Nachweise aus dem Fundortkataster des @LINFOS dar. Die Gleise der Bahnstrecken (lila Linien) stellen potenzielle Verbindungsachsen zur Vernetzung der Populationen untereinander dar. Abb. 7: Auszug aus dem Artenschutzkonzept Bonn Nord-West - Zauneidechse Quelle: Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 2017Seite 30 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 23 Die Funde an der Straßenbahnlinie S 18 sind in den Diplomarbeiten von MEISTER (2008)13 und MICHEEL (2008)14 bzw. im Handbuch der Amphibien und Reptilien in NRW15, dokumentiert. Die Funde an den Böschungen der K 12n südlich der Bahnlinie der S 18 und auf dem Gelände der rekultivierten Kiesgrube an der Alfterer Straße (BK-5208-002) stammen aus dem Jahr 2007 (siehe Fundortkataster der Landschaftsinformations- sammlung @LINFOS16). Dieses Gelände ist mittlerweile dicht mit Gehölzen be- wachsen. An der Straße befindet sich ein Versickerungsbecken für die anfallenden Niederschlagsmengen an der K 12n. Erfassungsmethodik und Ergebnis der Untersuchungen Aufgrund konkreter Nachweise von Zauneidechsen im Jahr 2007 südlich des S 18- Brückenbauwerks ist nicht auszuschließen, dass diese Art auch an dem Radwege- abschnitt zwischen Bonn und Alfter vorkommt. Daher wurden an ausgewählten Stel- len, die eine Lebensraumeignung aufweisen, Erfassungen im Zeitraum April bis September 2021 durchgeführt. Als potenzielle Lebensräume gelten sonnenexpo- nierten Strukturen mit Verstecken entlang der Bahnstrecke. Die Begehungen nach Methodenstandard17 fanden ausschließlich bei warmer, überwiegend sonniger Wit- terung statt. Zudem wurde auf die artspezifische Tagesaktivität der Zauneidechse Rücksicht genommen. Tab. 7: Erfassungstermine der Zauneidechsenkartierung im Plangebiet (2021) Nr. Datum Uhrzeit Witterung 1 28.04.2021 09.30 - 11.30 (Uhr sonnig, windstill, 15-20°C 2 10.05.2021 10.00 – 12.00 Uhr sonnig, leichter Wind 18-20°C 3 19.05.2021 15.00 – 16.30 Uhr sonnig, leichter Wind, 13-15°C 4 08.06.2021 15.15 – 17.30 Uhr sonnig, windstill, 21-22°C 5 02.08.2021 15.00 – 17.00 Uhr sonnig, windstill, 22°C 6 22.09.2021 14.00 – 16.30 Uhr sonnig, leichter Wind, 18-19°C Die Geländebegehungen zur Erfassung der Zauneidechse fanden vorwiegend ent- lang der bestehenden Radwegeverbindung statt. Eine Erfassung der Gärten zwi- schen der S-Bahnstrecke und dem Weg (Stadtgebiet Bonn) war aufgrund der Ein- zäunung nicht möglich. Es wurden lediglich die einsehbaren Randbereiche geprüft. Des Weiteren wurde der gegenüberliegende schmale Gehölzstreifen sowohl von der Wege- als auch von der Grünlandseite untersucht. An der K 12n wurden alle locker bewachsenen Böschungen im Umfeld des Radwegs untersucht. Auf dem Gemeindegebiet von Alfter lag der Schwerpunkt der Untersuchungen an der Böschung zwischen Radweg und Bahn. Zudem wurden die für Zauneidechsen potenziell geeigneten Übergangsbereiche zu landwirtschaftlich genutzten Flächen untersucht. 13 Populationsökologie und Verbreitung der Zauneidechsen (Lacerta agilis) im Stadtgebiet von Bonn – Diplomarbeit von Simone Meister, Meckenheim 2008, Universität Bonn 14 Die Zauneidechse (Lacerta agilis) im Stadtgebiet von Bonn – Verbreitung, Gefährdung und Schutzkonzept – Diplomarbeit von Yvonne Micheel, Fachhochschule Osnabrück 2008 15 Hachtel, Schlüpmann, Weddeling, Thiesmeier, Geiger, Willigalla (2011): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens, Band 2. Hrsg. Arbeitskreis Amphibien und Reptilien in NRW in der Akademie für ökologische Landesforschung Münster e.V. 16 http://linfos.api.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos.extent, abgerufen am 14.04.2021 17 HACHTEL et al. (2009): Erfassung von Reptilien – eine Übersicht über den Einsatz künst- licher Verstecke (KV) und die Kombination mit anderen Methoden. Zeitschrift für Feldher- petologieSeite 31 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 24 Zu keinem Zeitpunkt der Begehungen im April und Juli wurden Zauneidechsen im Gelände nachgewiesen. Auch in der Straßenböschung der K 12n südlich der Stra- ßenbahnbrücke, wo 2007 mehrere Individuen nachgewiesen wurden, wurden keine Tiere gesichtet. Sporadische Begehungen des Geländes am Rückhaltebecken ergaben ebenfalls keine Nachweise. Dies ist möglicherweise auf die fortschreitende Gehölzsukzession zurückzuführen. Die in 2007 noch frisch bepflanzten Flächen ha- ben derzeit durch die zunehmende Verschattung an Lebensraumeignung verloren. Insgesamt betrachtet kann eine Besiedlung der von den Radwegevarianten zur Querung der K 12n betroffenen Bereiche durch Zauneidechsen ausgeschlossen werden. Die Flächen entlang der Böschung an der S-Bahntrasse sind aufgrund der Nordexposition und des dichten Gehölzaufwuchses als Lebensraum für die wärme- bedürftigen Reptilienart nur eingeschränkt geeignet. Dies betrifft auch die Gehölzflä- chen parallel zur K 12n nördlich der S-Bahnquerung. Durch den geplanten Bau einer robusten Radwegequerung (alle Varianten) sind keine Zerschneidungswirkungen bei einer potenziellen Ausbreitung der Zau- neidechse in Nord-Süd-Richtung erkennbar. Die Radwegenutzung, insbesondere in Form einer Brücke über die K 12n, weist keine Barrieren für bodengebundene Tiere auf. Am 22. September 2021 wurde auf der Wiese oberhalb der S 18-Trasse eine Blind- schleiche (Anguis fragilis) festgestellt. Das Einzeltier hatte sich auf einem Stück Totholz gesonnt. Es ist daher davon auszugehen, dass in der Böschung entlang der K 12n und S-Bahntrasse weitere Individuen vorkommen. Im Umfeld der Radwege- varianten wurde diese Art nicht nachgewiesen. Artenschutzrechtliche Beurteilung Zauneidechse § 44 (1) Nr.1 BNatSchG – Verbotstatbestand Tötung oder Verletzung Der Bau und die Nutzung der geplanten Radwegeverbindung mit oder ohne Brü- ckenbauwerk (alle Varianten) verursacht nach den Erkenntnissen der Zau- neidechsenerfassung aus dem Jahr 2021 voraussichtlich keine Tötungen oder Ver- letzungen von Individuen. § 44 (1) Nr.2 BNatSchG – Verbotstatbestand Störung Erhebliche Störungen der Zauneidechse werden nicht erwartet. Die geplante Verbesserung der Radwegeverbindung führt zu keinen zusätzlichen Zerschneidungswirkungen der bestehenden potenziellen Verbundfunktionen. § 44 (1) Nr.3 BNatSchG – Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Nach den Untersuchungen des Geländes mittels 6 Begehungen in 2021 ergeben sich keine Hinweise auf ein Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse im Plangebiet. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse sind in Folge der baulichen Umsetzung der Radwegeverbindung (alle Varianten) nicht betroffen.Seite 32 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 25 5.5 Erfassung und vertiefende Prüfung Haselmaus Methodik und Ergebnis Nach der Abfrage der planungsrelevanten Arten im Fachinformationssystem 'Ge- schützte Arten in NRW' (FIS - Fachinformationssystems @LINFOS) und des vom Landesamt geführten Fundortkataster (FOK) NRW ergeben sich für das Plangebiet Hinweise auf Vorkommen der planungsrelevanten Haselmaus. Beschreibung der Art und ihr Vorkommen Die Haselmaus lebt bevorzugt in Laub- und Laubmischwäldern, an gut strukturierten Waldrändern sowie auf gebüschreichen Lichtungen und Kahlschlägen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete werden in Parklandschaften auch Gebüsche, Feldge- hölze und Hecken sowie gelegentlich in Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt. Tagsüber schlafen die dämmerungs- und nachtaktiven Haselmäuse in faustgroßen Kugelnestern in der Vegetation oder in Baumhöhlen. Ein Tier legt pro Sommer 3 bis 5 Nester an. Sie können auch in Nistkästen gefunden werden. Ab Ende Oktober bis Ende April/Anfang Mai verfallen die Tiere in den Winterschlaf, den sie in Nestern am Boden unter der Laubschicht, zwischen Baumwurzeln oder in frostfreien Spalten verbringen. Erfassungsmethodik und Ergebnis der Untersuchungen In Nordrhein-Westfalen wird zur Erfassung von Haselmäusen die Kontrolle von spe- ziellen Nistkästen bzw. -röhren (sog. Nest-Tubes), die in Hecken bzw. strauchdomi- nierten Lebensräumen ausgebracht werden, empfohlen. Des Weiteren sind die ge- eigneten Lebensräume auf typische Freinester zu untersuchen. Innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden künstlichen Haselmausnester an hori- zontalen Ästen oder Zweigen in früchtetragenden Sträuchern befestigt und monat- lich kontrolliert Das Ausbringen der Nisthilfen erfolgte aufgrund der kühlen Witterung erst ab Ende April. Die nachfolgenden Kontrollen fanden von Mai bis November statt. Bei den monatlichen Kontrollen wurde auch auf die Anlage von Freinestern im Strauchwerk geachtet. Tab. 8: Erfassungstermine Haselmaus im Plangebiet (2021) Nr. Datum Bemerkung) 1 28.04.2021 Suche nach Freinestern (Ø), Aufstellen der Nest-Tubes 2 10.05.2021 Kontrolle der Nest-Tubes und Suche nach Freinestern (Ø) 3 20.05.2021 Kontrolle der Nest-Tubes und Suche nach Freinestern (Ø) 4 07.06.2021 Kontrolle der Nest-Tubes und Suche nach Freinestern (Ø) 5 15.07.2021 Kontrolle der Nest-Tubes und Suche nach Freinestern (Ø) 6 02.08.2021 Kontrolle der Nest-Tubes und Suche nach Freinestern (Ø) 7 09.11.2021 Suche nach Freinestern (Ø), Kontrolle und Abnahme der Nest-Tubes Die Kontrollen im Zeitraum Mai bis August sowie die Abschlussuntersuchung mit Entfernung der Nest-Tubes und der Suche nach Freinestern ergab keinen Nachweis bzw. Hinweis auf ein Vorkommen der Haselmaus im Untersuchungsgebiet. Trotz geeigneter Strukturen mit früchtetragenden Sträuchern und dichtem Brombeerge- strüpp konnten in den künstlichen Nestern keine Hinweise auf eine Haselmaus- Besiedlung erbracht werden.Seite 33 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 26 In oder an den Nest-Tubes wurden weder typische Kotspuren noch Nestanlagen festgestellt werden. Bei der letzten Untersuchung im November konnten insbeson- dere die Brombeerbestände aufgrund des fortgeschrittenen, jahreszeitlich bedingten Laubfalls, gut eingesehen werden. Die Sichtuntersuchungen ergaben keine Nach- weise der typischen, kugelrunden Freinester von Haselmäusen. Nach den vorliegenden Ergebnissen wird ein Vorkommen der streng geschützten Haselmaus im Plangebiet ausgeschlossen. Weitergehende Untersuchungen sind nicht erforderlich. Artenschutzrechtliche Beurteilung Haselmaus § 44 (1) Nr.1 BNatSchG – Verbotstatbestand Tötung oder Verletzung Der Bau und die Nutzung der geplanten Radwegeverbindung mit oder ohne Brü- ckenbauwerk (alle Varianten) verursacht nach den Erkenntnissen der Haselmauser- fassung aus dem Jahr 2021 voraussichtlich keine Tötungen oder Verletzungen von Individuen. Die Radwegeverbindung führt grundsätzlich zu keiner wesentlichen Zerschneidung von Verbundfunktionen. § 44 (1) Nr.2 BNatSchG – Verbotstatbestand Störung Erhebliche Störungen der Haselmaus werden aufgrund des Fehlens eines Nach- weises ausgeschlossen. § 44 (1) Nr.3 BNatSchG – Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Nach den Untersuchungen des Geländes mittels Nesttubes und Freinestersuche in 2021 ergeben sich keine Hinweise auf ein Vorkommen der streng geschützten Ha- selmaus im Plangebiet. Auf der Basis der Erkenntnisse der Untersuchungen sind Fortpflanzungs- und Ru- hestätten der streng geschützten Haselmaus in Folge der baulichen Umsetzung der Radwegeverbindung (alle Varianten) nicht betroffen.Seite 34 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 27 6 Maßnahmen für den Artenschutz 6.1 Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen Vermeidung von Tötungen oder Verletzungen bei der Rodung Nach dem allgemeinen Artenschutz ist die Rodung von Bäumen und Sträuchern grundsätzlich außerhalb der Vogelbrutzeiten durchzuführen. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind Rodungen nicht erlaubt. Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der im Gebiet vorkommenden Vogelarten durch die Handlungen zur Durchführung des Brückenbauvorhabens, ist artenschutzrechtlich unbedenklich, da die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gem. § 44 (5) BNatSchG weiterhin erfüllt ist. Es handelt sich um Vogelarten, die ihr Nest jährlich neu und an anderer Stelle bauen. Im Umfeld des Eingriffs sind ausreichend Aus- weichhabitate während der baulichen Umsetzung und Wiederherstellung der Le- bensräume vorhanden. Vermeidung von Störungen durch Beleuchtung Bei Fledermäusen ist bekannt, dass die Beleuchtung von Einzel-, Wochenstuben oder Balz-/Paarungsquartiere Meidungsreaktionen auslöst (UNEP / EUROBATS- Leitfaden aus dem Jahr 201818). Dies gilt insbesondere, wenn die Einflugöffnungen im Lichtkegel liegen. Beleuchtete Bereiche wirken für manche Fledermausarten zu- dem wie Barrieren. Wenn durch eine Beleuchtung die traditionell genutzten Jagdge- biete nicht mehr aufgesucht werden können, kann sich das wesentlich auf die Fit- ness der Tiere auswirken. Dies ist insbesondere während der Jungenaufzucht (Wo- chenstubenzeit) und der Überwinterung von entscheidender Bedeutung. Der Schutz dunkler Lebensräume für Fledermäuse ist demnach ein wesentliches Erhaltungsziel. Eine Fragmentierung dunkler Räume durch beleuchtete Wege ist grundsätzlich zu vermeiden. Besondere Vermeidungsmaßnahmen in Hinblick auf die möglicherweise im Gebiet vorkommenden Fledermäuse sind bis auf das Thema der Beleuchtung nicht erfor- derlich. Eine Beleuchtung der Radpendlerroute wird in Kenntnis der faunistischen Untersuchungen als unkritisch betrachtet, da Fledermausquartiere im direkten Um- feld der geplanten Radpendlerroute in Alfter nicht zu erwarten sind. Zudem wird der Streckenabschnitt an der Querung der K 12n vorwiegend von der Zwergfledermaus zur Nahrungssuche aufgesucht. Bezüglich des Einzelnachweises der lichtempfindli- chen Fransenfledermaus ergeben sich keine einschränkenden Maßnahmen. Diese Art wurde im Plangebiet am 22.09.2021 lediglich kurzzeitig im Transferflug festge- stellt. Grundsätzlich ist eine Beleuchtung des Wegeabschnitts vorgesehen. Zur Vermei- dung von negativen Wirkungen auf die Insektenfauna sind folgende Maßnahmen zu beachten: Das LED-Leuchtmittel darf nur Licht mit geringem UV-Anteil und einer warmwei- ßen Lichtfarbe emittieren (nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises sollte die Leuchtfarbe der Leuchtmittel nicht über 3000 Kelvin liegen). Die Lampen dürfen nur nach unten abstrahlen (keine vertikalen Glasflä- chen) und einen Streulicht-Anteil von < 3 % aufweisen. Die Leuchten sollten zeitgesteuert abschaltbar sein. In der aktiven Phase der Fledermäuse (Ende März bis Ende Oktober) wird eine mehrstündige Abschaltung in der Nachtzeit empfohlen. Die Beleuchtung sollte demnach nur während der 18 Voigt, C.C et al. (2018) Guidelines for consideration of bats in lighting projects. EUROBATS Publication Series No. 8. UNEP/EUROBATS Secretariat, Bonn, Germany, 62 ppSeite 35 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 28 Hauptnutzung der Pendler eingeschaltet sein. Während der Winterzeit ist aus ar- tenschutzrechtlicher Sicht eine zeitlich gesteuerte Abschaltung nicht von Belang. Vermeidungsmaßnahmen Amphibien und Reptilien Da die Baumaßnahme nicht im wesentlichen Maße in die Lebensräume der streng geschützten Wechselkröte und Zauneidechse eingreift, sind keine artspezifischen Maßnahmen erforderlich. Grundsätzlich ist dafür zu sorgen, dass während der Bau- zeit keine Fallen bodengebundener Tierarten entstehen. Bei Anlage von Gräben sind, falls erforderlich, Ausstiegshilfen für bodengebundene Kleintiere anzulegen. 6.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen / Continous Ecological Functionality-measures) sind unter Beachtung der oben genannten Vermeidungs- maßnahmen nicht erforderlich, da ein Verbotstatbestand nach § 44 (1) BNatSchG nicht vorliegt. Nach den Ergebnissen der umfangreichen faunistischen Untersuchungen im Jahr 2021 und in Kenntnis der Vorplanung der Brücke und der damit verbundene Eingriff ergeben sich keine Verluste von Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevan- ter Arten. 6.3 Umweltbaubegleitung und Risikomanagement Die Beachtung der o.g. Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen während der Bau- maßnahme ist durch eine fachlich geschulte Person zu überwachen. Die Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist die genehmigungskonforme Umsetzung in Bezug auf die natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen. Sie muss zu- dem Sorge dafür tragen, dass alle aus den Planunterlagen resultierenden Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen in die entsprechenden Leistungsverzeichnisse der unterschiedlichen Gewerke fachlich und zeitlich richtig eingeordnet werden. Eine Beweissicherung und Dokumentation ist durchzuführen und den zuständigen Umweltbehörden regelmäßig zu melden. Zudem hat die Umweltbaubegleitung dafür zu sorgen, dass Schäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes vermieden oder bei unvorhergesehenem Eintreten minimiert werden. Ein populationsbezogenes Risikomanagement (Monitoring) ist unter Beachtung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der fachlichen Kontrolle durch die Umweltbaubegleitung nicht erforderlich.Seite 36 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 29 7 Ergebnis der vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände Das Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn plant zusammen mit der Gemeinde Alfter und der Stadt Bornheim den Ausbau einer robusten Radwegeverbindung (so- genannte Radpendlerroute) entlang der S-Bahnlinie 18 von Bornheim ins Stadtzent- rum von Bonn. Es werden 2 Varianten mit Brücken über die K 12n diskutiert. Die Variante 3 mit einer geänderten plangleichen Querung wird nicht favorisiert. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz besteht die Verpflichtung den Artenschutz ver- tiefend zu prüfen, wenn nicht auszuschließen ist, dass in Folge der Umsetzung der Planung die Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verletzt werden. Im Rahmen der fledermauskundlichen Untersuchungen in 2021 wurden innerhalb des Vorhabengebiets keine Wochenstuben- oder Winterquartiere festgestellt. Die Freiflächen im Plangebiet werden regelmäßig von Zwergfledermäusen zur Jagd nach Insekten aufgesucht. Eine Nutzung von Spalten in der Brückenbauwerk über die K 12 als Tagesversteck von einzelnen Zwergfledermäusen ist nach den Unter- suchungen nicht zu erwarten. Zur Vermeidung von Störungen durch Beleuchtung sind nur insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B. LED) mit staubdichter Abdeckung zu verwenden. Das Plangebiet befinden sich keine Niststätten planungsrelevanter Vogelarten. Le- bensräume allgemein verbreiteter Vogelarten im Gehölzbestand sind zwar vorhan- den, der Verlust von Niststätten in Folge der Baufeldfreimachung ist aber aus arten- schutzrechtlicher Sicht unbedenklich, da die ökologischen Funktionen im räumlichen Zusammenhang grundsätzlich erhalten bleibt. Die Rodungen sind grundsätzlich au- ßerhalb der Brutzeiten durchzuführen. Eine Betroffenheit der streng geschützten Wechselkröte und Zauneidechse durch die bauliche Maßnahme wird nach fachlicher Einschätzung ausgeschlossen. Es werden keine Lebensraumstrukturen in Anspruch genommen, die eine Fortpflan- zungs- und Ruhestätte der Wechselkröte darstellen. Ein Vorkommen der Zau- neidechse im Gelände wurde nicht festgestellt. Die vertiefende Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) bei allen Varianten unter der Beachtung der Rodungszeiten nicht zu erwarten sind. Eine Umweltbaubegleitung zur Überwachung der ordnungsgemä- ßen Umsetzung der Baumaßnahme wird empfohlen.Seite 37 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 30 8 Literatur und Quellen Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben – Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klima- schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 22.12.2010 Büro für Vegetationskunde, Tierökologie, Naturschutz Olaf Denz (2019): Arten- schutzrechtliche Untersuchungen zu einer geplanten RadPendlerRoute in Born- heim und Alfter, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen. Im Auftrag der Stadt Bornheim. F. Fischer Ingenieurbüro GmbH (2018): Radpendlerroute Bornheim – Bonn. I.A. Bundesstadt Bonn. Erftstadt Grüneberg, C., S. R. Sudmann sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. König, V. Laske, M. Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrgr.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster Grüneberg et al.: Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fas- sung, Stand Juni 2016. Hrsg.: Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO) und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Cha- radrius 52, Heft 1-2, 2016 (2017) Meinig, H., P. Boye, Hutterer, R. (2008): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Aus: Naturschutz und Biologische Vielfalt. Heft 70(1). 2009, S 115-153, BfN, Bonn MKULNV NRW (2013): Leitfaden 'Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen' für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nord- rhein-Westfalen. Forschungsprojekt des MKLUNV NRW (Az.: III-4 – 615.17.03.09). Bearb. FÖA Landschaftsplanung GmbH (Trier), Bosch & Partner GmbH, KIfL (Kiel). Schlussbericht RMPSL (August 2019): Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) Artenschutzbe- richt Stufe I (Vorprüfung) Radpendlerroute Abschnitt 1.1 Roisdorfer Weg / Vorge- birgsbahnweg Stadtgrenze Bonn-Alfter bis Hp Bonn-Dransdorf. I.A. Stadt Bonn Schmid, Doppler, Heynen & Rössler (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 2. Überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach Sudmann et al.: Rote Liste wandernder Vogelarten Nordrhein-Westfalens, 2. Fassung, Stand: Juni 2016. Hrsg.: Nordrhein-Westfälische Ornithologengesell- schaft (NWO) und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Charadrius 52, Heft 1-2, 2016 (2017) Südbeck, Andretzke, Fischer, Gedeon, Schikore, Schröder & Sudfeldt (Hrsg. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolf- zell. Torsten Ryslavy, Hans-Günther Bauer, Bettina Gerlach, Ommo Hüppop, Jasmina Stahmer, Peter Südbeck & Christoph Sudfeldt: Rote Liste der Brutvögel Deutsch- lands. 6. Fassung, 30. September 2020. Berichte zum Vogelschutz 57: 13-112 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) i.d.F. vom 06.06.2016 Voigt, C.C et al. (2018) Guidelines for consideration of bats in lighting projects. EUROBATS Publication Series No. 8. UNEP/EUROBATS Secretariat, Bonn, Germany, 62 ppSeite 38 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 31 Anhang: Fotodokumentation Foto 1: Beginn des Untersuchungsgebiets an der Radwegeverbindung Bonn Foto 2: niedergebrannte Kleingartenanlage an der S-BahnstreckeSeite 39 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 32 Foto 3: Kurvenbereich der Radwegeverbindung an der S 18 (Stadt Bonn) Foto 4: Böschung zwischen Grünland und Radwegeverbindung (Stadt Bonn)Seite 40 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 33 Foto 5: Kurve der Radwegeverbindung in Richtung K 12n (Stadt Bonn) Foto 6: Blick über die K 12n an der S-Bahnbrücke (Richtung Gem. Alfter)Seite 41 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 34 Foto 7: Rampe der Radwegeverbindung zur K 12n (Stadt Bonn) Foto 8: Blick auf die derzeitige Radweg-Querungsstelle an der K 12nSeite 42 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 35 Foto 9: Rampe zur Radwegeverbindung 'Am Bähnchen' von der K 12n nach Alfter Foto 10: Westliches Ende des Untersuchungsgebiets 'Am Bähnchen' (Gem. Alfter)Seite 43 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 36 Foto 11: Südostexponierte Böschung an der S-Bahnbrücke über K 12n Foto 12: Südwestexponierte Böschung an der S-Bahnbrücke über K 12nSeite 44 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 37 Foto 13: Haselmaus-Nest-Tube im Strauchbestand Foto 14: angelegtes Wechselkröten-Laichgewässer, 250 m nördlich PlangebietSeite 45 von 48 Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) – Radpendlerroute 1.1 Neubau Brücke K 12 Bonn / Alfter RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 38 Foto 15: Jungtier Wechselkröte am Rand des Laichgewässers Foto 16: Verstecklebensräume der Wechselkröte an den LaichgewässernSeite 46 von 48 502,00 2,00 1,00 5,50 H = 0.000 m 65.000 m +6.000 % km = 0+000.000 h TS = 59.160 H = 100.000 m 69.000 m -5.500 % km = 0+155.000 h TS = 58.950 S=67.250 H=63.015m H = 100.000 m 65.000 m +6.000 % 21.000 m -1.500 % km = 0+065.000 h TS = 63.060 f = 0.070 H = 100.000 m 21.000 m -1.500 % 69.000 m -5.500 % km = 0+086.000 h TS = 62.745 f = 0.020 50 2,00 2,00 1,00 5,50 50 4,00 1,00 Plotdatum: 29.04.22 12:01:18 ; pohl Legende: Fahrbahn (Grundhafter Ausbau) Geh- und Radweg Trennstreifen Bankett Mulde Fahrbahn (Deckensanierung)Seite 47 von 48 Baukostenschätzung (Netto) 857.000 € 750.000 € 246.000 € Planungskostenschätz ung 136.000 € 120.000 € 30.000 € geschätzte Grunderwerbkosten 21.750 € 33.750 € 2700 € Brücke + Rampen Variante 2 Querungshilfe Variante 3 Brücke + Rampen Variante 1Seite 48 von 48
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de