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202362 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn-Röttgen, Am Kottenforst 80 - Aufstockung eines Wohnhauses Az. 168858

Nummer
202362
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 202362-01 AA Grundstück in Bonn-Röttgen, Am Kottenforst 80 - Aufstockung eines Wohnhauses Az. 168858 Antrag zur Vorlage 202362

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202362
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Röttgen, Am Kottenforst 80
- Aufstockung eines Wohnhauses
Az. 168858
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
7515-9 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Beabsichtigt ist die Aufstockung des Wohnhauses um ein 1. Obergeschoss mit
Flachdach (Staffelgeschoss).
Der Bebauungsplan weist den betreffenden Bereich als reines Wohngebiet aus.
Zulässig sind I-geschossige Baukörper in offener Bauweise. Die überbaubaren
Grundstücksflächen werden straßenseitig durch Baulinien und im Übrigen
durch Baugrenzen bestimmt. Die vorgeschriebenen Dachformen und
Dachneigungen werden im Bebauungsplan durch Signaturen festgelegt. Im
vorliegenden Fall ist ein Flachdach als oberer Abschluss vorzusehen.
Entsprechend den Regelungen der hier anzuwendenden Landesbauordnung
von 1962 (BauO NRW 1962) müssen für die Anrechnung als Vollgeschoss die
Geschosse über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche die für
Aufenthaltsräume erforderliche lichte Höhe aufweisen. Damit stellt ein
Staffelgeschoss mit senkrechten Umfassungswänden regelmäßig ein
Vollgeschoss dar, so auch in diesem Fall.
In Verbindung mit den Ausweisungen „Flachdach“ wird deutlich, dass der
Plangeber im betreffenden Bereich keinerlei Hauptnutzungen oberhalb des
Erdgeschosses zulassen wollte.
Aufgrund der massiven Abweichungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans und einer ausgehenden Vorbildwirkung für Dritte, wodurch
eine Aushöhlung des Bebauungsplanes zu befürchten ist, wird die Verwaltung
den Antrag ablehnen.
Anlage/nSeite 1 von 3

Seite 2
1 Plan Am Kottenfor 80 ö. (öffentlich)
2 Plan Am Kottenforst 80 n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3

Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de