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202359 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn-Graurheindorf, Karl-Legien-Str. 225 - Errichtung eines Zweifamilienhauses, AZ 166884

Nummer
202359
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 202359-01 AA Grundstück in Bonn-Graurheindorf, Karl-Legien-Str. 225 - Errichtung eines Zweifamilienhauses, AZ 166884 Antrag zur Vorlage 202359

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202359
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Graurheindorf, Karl-Legien-Str.
225
- Errichtung eines Zweifamilienhauses, AZ 166884
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Für das Grundstück Karl-Legien-Str. 225 liegt eine Bauvoranfrage zur
Errichtung eines Zweifamilienhauses vor. Das Grundstück liegt innerhalb des
im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, sodass das Vorhaben nach § 34
BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der Umgebungsbebauung entspricht der
eines Mischgebiets.
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses
mit Satteldach, welches durch einen zur Straße und zur Gartenseite hin
auskragenden Mittelteil mit Flachdach unterbrochen werden soll.
Dieser Mittelteil wird allerdings als deutlich überdimensioniert beurteilt, da er
durch seine Breite und Höhe wie ein zusätzliches Geschoss anmutet, das
Satteldach massiv unterbricht und sich der Dachfläche nicht unterordnet. Die
geplante Gebäudehöhe überschreitet durch diesen Mittelteil die Höhen der
angrenzenden Nachbarbauten und der weiteren straßenseitigen
Nachbarhäuser sowie die Firsthöhe des eigenen Satteldaches. Dieser
Höhenunterschied bekommt dadurch besonderes Gewicht, dass dieser
Gebäudeteil mehr als 50% der Hausbreite einnimmt und zudem bis an bzw.
geringfügig in die Verkehrsfläche ragt. Vergleichbare Traufhöhen oder
Dachaufbauten sind straßenseitig nicht vorhanden. Durch das Vortreten in den
öffentlichen Raum sowie insbesondere das Überschreiten der Firsthöhe tritt
dieser Mittelteil zu massiv und damit auch deutlich markanter als der
Zwerchgiebel beim Nachbarhaus in Erscheinung.
Nachdem das Vorhaben nicht in ausreichendem Umfang entsprechend der
Hinweise in den Bauberatungsgesprächen geändert wurde, fügt es sich immer
noch nicht nach dem Maß der baulichen Nutzung sowie hinsichtlich der First-
und Traufhöhe in die Umgebungsbebauung ein. Die Bauvoranfrage soll daher
aus planungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden.
Anlage/nSeite 1 von 3

Seite 2
1 Lageplan Karl-Legien Str. 225 (öffentlich)Seite 2 von 3

Lageplan zu TOP
Errichtung eines Zweifamilienhauses
in Bonn,, Karl--Legien--Str.. 222255
-- AZ 116666888844Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de