202359 · Mitteilungsvorlage
Grundstück in Bonn-Graurheindorf, Karl-Legien-Str. 225 - Errichtung eines Zweifamilienhauses, AZ 166884
Kerndaten
- Nummer
- 202359
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202359 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Graurheindorf, Karl-Legien-Str. 225 - Errichtung eines Zweifamilienhauses, AZ 166884 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Für das Grundstück Karl-Legien-Str. 225 liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses vor. Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, sodass das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der Umgebungsbebauung entspricht der eines Mischgebiets. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit Satteldach, welches durch einen zur Straße und zur Gartenseite hin auskragenden Mittelteil mit Flachdach unterbrochen werden soll. Dieser Mittelteil wird allerdings als deutlich überdimensioniert beurteilt, da er durch seine Breite und Höhe wie ein zusätzliches Geschoss anmutet, das Satteldach massiv unterbricht und sich der Dachfläche nicht unterordnet. Die geplante Gebäudehöhe überschreitet durch diesen Mittelteil die Höhen der angrenzenden Nachbarbauten und der weiteren straßenseitigen Nachbarhäuser sowie die Firsthöhe des eigenen Satteldaches. Dieser Höhenunterschied bekommt dadurch besonderes Gewicht, dass dieser Gebäudeteil mehr als 50% der Hausbreite einnimmt und zudem bis an bzw. geringfügig in die Verkehrsfläche ragt. Vergleichbare Traufhöhen oder Dachaufbauten sind straßenseitig nicht vorhanden. Durch das Vortreten in den öffentlichen Raum sowie insbesondere das Überschreiten der Firsthöhe tritt dieser Mittelteil zu massiv und damit auch deutlich markanter als der Zwerchgiebel beim Nachbarhaus in Erscheinung. Nachdem das Vorhaben nicht in ausreichendem Umfang entsprechend der Hinweise in den Bauberatungsgesprächen geändert wurde, fügt es sich immer noch nicht nach dem Maß der baulichen Nutzung sowie hinsichtlich der First- und Traufhöhe in die Umgebungsbebauung ein. Die Bauvoranfrage soll daher aus planungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden. Anlage/nSeite 1 von 3 Seite 2 1 Lageplan Karl-Legien Str. 225 (öffentlich)Seite 2 von 3 Lageplan zu TOP Errichtung eines Zweifamilienhauses in Bonn,, Karl--Legien--Str.. 222255 -- AZ 116666888844Seite 3 von 3
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