← Vorlagen

202358 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens (Unterschwellenvergabeordnung, UvGO) für den Abschluss eines Vertrages für die Bewachung des Verrichtungsgeländes Immenburgstraße in Bonn

Nummer
202358
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
02.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.969 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
202358
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens
(Unterschwellenvergabeordnung, UvGO) für den
Abschluss eines Vertrages für die Bewachung des
Verrichtungsgeländes Immenburgstraße in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.04.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für folgende Maßnahme wird
zugestimmt:
Bewachung des Verrichtungsgeländes an der Immenburgstraße in Bonn
Begründung
Der bisherige Bewachungsvertrag läuft zum 30.04.2021 aus, daher muss ein
Folgevertrag vergeben werden.
Die Bewachung des Verrichtungsgeländes während der Öffnungszeiten ist
notwendig, um den Schutz der Mitarbeiterinnen der sozialen Betreuung und der
Prostituierten zu gewährleisten.
Auch wenn das Verrichtungsgelände aufgrund der Corona-Pandemie und der
geltenden Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung für Nordrhein-Westfalen
derzeit geschlossen ist, muss die Bewachung im Falle der Inbetriebnahme des
Geländes gewährleistet sein.
Der Ausführungszeitraum beginnt in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung
des Infektionsgeschehens am 01.05.2021 und endet am 30.04.2022 mit der
Option der Verlängerung durch die Verwaltung um ein weiteres Jahr zum
Angebotspreis (unter Berücksichtigung eventueller Tarifanpassungen).
Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW,
wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden
dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.Seite 1 von 2

Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.02.01 allg. Sicherheit und Ordnung 529100 Aufw. f. sonst. Dienstl.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
75.000 133000201/72.1000 2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
75.000
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
33-202358 VOB X UVgO bzw. VgV 01.05.2021 – 30.04.2022 75.00,00 EURO
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.02.01 allg. Sicherheit und Ordnung 529100 1.33.00.02.01.01
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de