202355-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einführung eines gestaffelten Schulbeginns bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Bonner Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 202355-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202355-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V 02.02.2021 Einführung eines gestaffelten Schulbeginns bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Bonner Schulen Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Bereits im Kontext der ersten Lockdownphase in 2020 und der Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach den Sommerferien hatte die Schulverwaltung nach Beratung im Krisenstab alle weiterführenden Bonner Schulen am 04.08.2020 angeschrieben und darum gebeten, von der Möglichkeit des gestaffelten Unterrichtsbeginns Gebrauch zu machen. Seinerzeit waren die Schulen seitens des Landes auf die Möglichkeit eines gestaffelten Unterrichtsbeginns zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr hingewiesen worden. Auf die entsprechende Abfrage der Verwaltung, die an 52 Bonner Schulen gerichtet war, hatten sich seinerzeit 33 Schulen zurückgemeldet. Von diesen 33 Schulen hatten wiederum lediglich 8 Schulen zurückgemeldet, dass sie von der Möglichkeit eines gestaffelten Unterrichtsbeginns Gebrauch machen. 25 Schulen hatten mitgeteilt, dass eine solche Staffelung schulorganisatorisch nicht möglich sei. Vor dem Hintergrund der andauernden pandemischen Lage hatte der Krisenstab der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 02.12.2020 ein zweites Mal beschlossen, alle städtischen Bonn Schulen eindringlich zu bitten, von der Möglichkeit des gestaffelten Unterrichtsbetriebes Gebrauch zu machen und sie aufgefordert, mitzuteilen wie und ab wann ein gestaffelter Unterrichtsbeginn an der jeweiligen Schule vorgesehen sei. Das Land hatte die Möglichkeit des gestaffelten Unterrichtsbeginns dabei auf das Zeitfenster zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr erweitert. Alle städtischen Schulen wurden darüber per E-Mail informiert und bis zum 11.12.2020 um eine Rückmeldung gebeten, wie und insbesondere ab wann ein so gestaffelter Unterrichtsbeginn an der jeweiligen Schule vorgesehen ist. Insgesamt haben sich 79 Schulen von 89 zurückgemeldet: Im Ergebnis dieser Abfrage ist zu den Schulformen folgendes festzuhalten: Grundschulen sind aufgrund der Wohnortnähe nur am Rande tangiert, da der ÖPNV kaum genutzt wird. Zudem haben die Schulen überwiegend bereits einen „Offenen Beginn“, d. h. die Kinder können innerhalb eines bestimmten Zeitkorridors kommen oder es wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein gestaffelter Beginn eingeführt.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Förderschulen haben entweder bereits einen gestaffelten oder „Offenen Beginn“ eingeführt, oder deren Schüler*innen werden überwiegend durch private Unternehmen (Schülerspezialverkehr) zur Schule gefahren. Von den weiterführenden Schulen gaben 22 Schulen an, aus schulorganisatorischen Gründen keinen gestaffelten Beginn einzuführen, 7 haben bereits früher einen gestaffelten Beginn eingeführt. Für 2 Schulen ist ein gestaffelter Beginn grundsätzlich vorstellbar. Bei den weiterführenden Schulen ist nach deren eigenen Angaben oftmals eine Abstimmung zumindest mit Nachbarschulen im Schulbezugsraum erfolgt, um die Auswirkungen auf den ÖPNV zu reduzieren. Bei den Bonner Berufskollegs ist zu berücksichtigen, dass sich von den 4 städtischen Bonner Berufskollegs 3 in räumlichem Bezug zueinander befinden und an den gleichen ÖPNV-Strecken liegen. Diese 3 Berufskollegs (Robert- Wetzlar-Berufskolleg, Ludwig-Erhard-Berufskolleg und Heinrich-Hertz- Europakolleg) hatten sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Hinblick auf die Anfangszeiten abgestimmt, um den ÖPNV weitestgehend zu entlasten. Die Verwaltung hat sich wiederholt der Thematik des gestaffelten Unterrichtsbeginns angenommen und eindringlich an die Bonner Schulen appelliert, von der Möglichkeit des gestaffelten Unterrichtsbeginns Gebrauch zu machen. Schulen entscheiden schulorganisatorisch eigenständig, ob und wie sie die Möglichkeit des gestaffelten Unterrichtsbeginns umsetzen. Die Stadt hat ggü. den Schulleitungen keine Weisungsbefugnis. Nur das Land/Schulministerium hat die Möglichkeit, die Schulen anzuweisen, einen gestaffelten Unterrichtsbeginn einzuführen und umzusetzen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de