202354-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 - Beteiligung der Bezirksvertretungen
Kerndaten
- Nummer
- 202354-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202354-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 - Beteiligung der Bezirksvertretungen Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: In seiner Sitzung am 14.12.2020 beschloss der Hauptausschusses in Wahrnehmung der Aufgaben des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW den politischen Antrag DS-Nr. 202060, mit Änderungen: „Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt. Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzierung. Bezogen auf den Straßenzug „Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) setzt die Verwaltung in den nächsten Monaten ein Monitoring auf, ob die Parallelstraßen (Kessenicher Straße und die Straße Im Bachele) alternativ befahren werden und ob der Verkehr dort zunimmt.“ Das Thema ist bereits seit 2012 Gegenstand intensiver politischer Diskussionen. Durch die Beratung der DS-Nr. 1210680NV6 bzw. 1210680NV14 bzw. 190311 wurden die Bezirksvertretungen zuletzt in 2019 in diesem Sachverhalt beteiligt. Damit konnte der Hauptausschuss am 14.12.2020 durchaus in Kenntnis der Haltung der Bezirksvertretungen eine Entscheidung zum Sachverhalt treffen. Andererseits ist zwischen den Beschlussfassungen etwa ein Jahr vergangen. Zudem fand zwischenzeitlich die Kommunalwahl statt. Von daher schlägt die Verwaltung vor, auch wenn es um einen bereits beratenen Sachverhalt ging, die Bezirksvertretungen erneut zu beteiligen. BeschlussvorschlagSeite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung wird den Bezirksvertretungen Beuel und Bad Godesberg die Vorlage DS-Nr. 202060 zu deren nächsten Sitzungen zur Anhörung vorlegen. Sollte eine Bezirksvertretung die Vorlage im Rahmen der Anhörung ablehnen, wird der Rat in der darauf folgenden Sitzung die Vorlage erneut beraten und entscheiden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de