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202354-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 - Beteiligung der Bezirksvertretungen

Nummer
202354-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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  1. 202354 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 - Beteiligung der Bezirksvertretungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202354-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 - Beteiligung
der Bezirksvertretungen
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
In seiner Sitzung am 14.12.2020 beschloss der Hauptausschusses in
Wahrnehmung der Aufgaben des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW den
politischen Antrag DS-Nr. 202060, mit Änderungen:
„Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene
Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf
Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten
umgesetzt. Das heißt, dass auf der
1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer
Straße) und der
2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße)
eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird.
Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für
Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine
Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen
und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt.
Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum
finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzierung.
Bezogen auf den Straßenzug „Servatiusstraße – Bernkasteler Straße
(Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) setzt die Verwaltung in den nächsten
Monaten ein Monitoring auf, ob die Parallelstraßen (Kessenicher Straße und
die Straße Im Bachele) alternativ befahren werden und ob der Verkehr dort
zunimmt.“
Das Thema ist bereits seit 2012 Gegenstand intensiver politischer
Diskussionen. Durch die Beratung der DS-Nr. 1210680NV6 bzw. 1210680NV14
bzw. 190311 wurden die Bezirksvertretungen zuletzt in 2019 in diesem
Sachverhalt beteiligt. Damit konnte der Hauptausschuss am 14.12.2020
durchaus in Kenntnis der Haltung der Bezirksvertretungen eine Entscheidung
zum Sachverhalt treffen. Andererseits ist zwischen den Beschlussfassungen
etwa ein Jahr vergangen. Zudem fand zwischenzeitlich die Kommunalwahl
statt. Von daher schlägt die Verwaltung vor, auch wenn es um einen bereits
beratenen Sachverhalt ging, die Bezirksvertretungen erneut zu beteiligen.
BeschlussvorschlagSeite 1 von 2

Seite 2
Die Verwaltung wird den Bezirksvertretungen Beuel und Bad Godesberg die
Vorlage DS-Nr. 202060 zu deren nächsten Sitzungen zur Anhörung vorlegen.
Sollte eine Bezirksvertretung die Vorlage im Rahmen der Anhörung ablehnen,
wird der Rat in der darauf folgenden Sitzung die Vorlage erneut beraten und
entscheiden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de