202353 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns in Bonn – Ückesdorf und Röttgen
Kerndaten
- Nummer
- 202353
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 16.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.008 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 202353 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns in Bonn – Ückesdorf und Röttgen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung des Verkehrsgrüns in Bonn – Ückesdorf und Röttgen“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen- Abschnitte in den Bonner Stadtteilen Röttgen und Ückesdorf. Insgesamt werden 41 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert und mit Alleebäumen bepflanzt. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte: Straße: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name: Hobsweg 8 Stieleiche Quercus robur Reichsstraße 3 Kaiserlinde Tilia europaea 'Pallida' Herzogsfreudenweg 1 Spitz Ahorn Acer platanoides 'Emerald Queen' Von-Kügelgen-Straße 3 Baum-Felsenbirne Amelanchier arborea 'Robin Hill' Oswald-Achenbach-Straße 2 Apfeldorn Crataegus x lavalleei 'Carrierei' Johann-W.-Schirmer-Straße 2 Apfeldorn Crataegus x lavalleei 'Carrierei' Charles-Wimar-Straße 2 Apfeldorn Crataegus x lavalleei 'Carrierei'Seite 1 von 4 Seite 2 Höhlenweg 3 Blutpflaume Prunus cerasifera 'Nigra' Am Götgesbach 1 Kaiserlinde Tilia europaea 'Pallida' Im Schmalzacker 2 Spitzahorn Acer platanoides 'Olmsted' Hubertusstraße 1 Krim-Linde Tilia x euchlora Hubertusstraße 3 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Emerald Queen' Max-Braubach-Straße 7 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Emerald Queen' Auf dem Weiler 1 Chinesische Wild-Birne Pyrus calleryana 'Chanticleer' Theresienweg 1 Japanischer Schnurbaum Sophora japonica 'Regent' Henriettenstraße 1 Scharlachkastanie Aesculus carnea 'Briotii' Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Die Errichtung neuer / zusätzlicher Baumstandorte ist derzeit in den oben genannten Bereichen jedoch nicht möglich. Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.Seite 2 von 4 Seite 3 Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2- jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt. Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im März/April 2021 ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen dann im Mai/ Juni 2021 und die eigentliche Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – gleich zu Beginn der kommenden Pflanzperiode im November / Dezember 2021. Die Einleitung des Vergabeverfahrens entspricht den Regelungen des §82 GO NRW Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2021-208 X VOB UVgO bzw. VgV Mai 2021 – Dezember 2021 173.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Kreisstrassen 785200 5680612011000Seite 3 von 4 Seite 4 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de