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202352 · Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsantrag: Appell an das Land Nordrhein-Westfalen, dem guten Beispiel von Rheinland-Pfalz zu folgen und digitale Gremiensitzungen der Lokalpolitik in der Pandemie zu gestatten.

Nummer
202352
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
02.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 04.02.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
202352
Antragsteller/in:
Friederike Martin
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Annette Standop
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Angelika Esch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
02.02.2021
Dringlichkeitsantrag: Appell an das Land Nordrhein-
Westfalen, dem guten Beispiel von Rheinland-Pfalz
zu folgen und digitale Gremiensitzungen der
Lokalpolitik in der Pandemie zu gestatten.
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Die Corona-Pandemie behindert jetzt die Arbeit der lokalpolitischen Gremien
massiv. In unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung
deswegen auf Antrag der Landtagsfraktionen von SPD, CDU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehandelt. Dort können die lokalen Gremien nun
auch in Digitalformaten tagen. Es ist jetzt Zeit zu handeln, um die Pandemie
einzudämmen und die lokalpolitische Arbeit uneingeschränkt zu ermöglichen.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Resolution für eine Änderung der GO NRW
Digitale Gremiensitzungen ermöglichen und Handlungsfähigkeit sichern
Corona stellt die Menschen weltweit vor riesige Herausforderungen. Noch
lange ist die Lage nicht entschärft. Auch wenn die Infektionszahlen derzeit
langsam sinken, ist es weiterhin wichtig, überall dort Kontakte zu vermeiden,
wo sie nicht zwingend notwendig sind. Diese Strategie führt zwangsläufig zu
Einschränkungen im privaten sowie beruflichen Umfeld, ist jedoch das
effektivste Mittel, welches uns aktuell zur Verfügung steht. Für uns, den Bonner
Stadtrat, sowie alle zugehörigen Gremien, steht dieser solidarische
Grundgedanke an höchster Stelle.
Nichtsdestotrotz verpflichtet die GO NRW zur Abhaltung von Rats- sowie
Ausschusssitzungen in persona, ungeachtet der Tatsache, dass hier eine
Vielzahl an Personen physisch zusammentreffen.Seite 1 von 3

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Ratssitzungen nicht oder nur unter Auflagen von Hygiene- und
Abstandsrichtlinien durchzuführen, erschwert nicht nur die Arbeit der
Kommunalverwaltung und die Durchführung dringender Projekte, sondern
zwingt auch Ratsmitglieder, die zur Risikogruppe gehören, den Sitzungen fern
zu bleiben. Bisher eröffnet die Gemeindeordnung in Reaktion auf dieses
Problem nur die Möglichkeit, den Hauptausschuss anstelle des Rates tagen zu
lassen.
Die beste Möglichkeit, diese Konfliktlage zu entschärfen, wäre es aber, digitale
Sitzungen zu ermöglichen. Dies wäre auch mit einer Änderung der Vorschriften
auf Landesebene durchaus möglich, wie etwa die entsprechende Praxis im
Nachbarland Rheinland-Pfalz zeigt. In NRW bestehen diese Möglichkeiten aus
diversen Gründen bisher nicht.
Das Hauptargument liegt dabei bei der Wahrung des Grundsatzes der
Öffentlichkeit der Sitzungen, wie er aktuell in §48 Abs. 2 S. 1 GO NRW geregelt
ist. Die Anforderungen, die dieser Grundsatz stellt, sollen nicht ohne weiteres
auf digitale Formate übertragen werden. Diese Auffassung teilt der Bonner
Stadtrat nicht.
Bereits ein einfacher Livestream der Sitzungen gewährleistet den Grundsatz
der Sitzungsöffentlichkeit. Zwar sind Diskussionen bei körperlicher
Anwesenheit der Verordneten intensiver und unmittelbarer, da auch
Körpersprache und Auftreten die Sitzungskultur prägen; der Bonner Rat hält es
aber für unverhältnismäßig, aus diesen Gründen während einer weltweiten
Pandemie Präsenz-Sitzungen zur Pflicht zu machen und damit faktisch
Sitzungsausfälle und Dringlichkeitsentscheidungen zu akzeptieren. Das
schränkt die Rechte demokratisch legitimierter Mandatsträger*innen und auch
der Öffentlichkeit stärker ein, als dies durch Online-Sitzungen der Fall wäre.
Mit einer Verlegungsmöglichkeit der Sitzungen in den digitalen Raum würde
folglich nicht nur der effektive Gesundheitsschutz gewährleistet, sondern auch
die Handlungsfähigkeit der demokratisch legitimierten Selbstverwaltungsorgane
gesichert.
Vor diesem Hintergrund spricht sich der Rat für eine Änderung der GO NRW
aus, mit der digitale Rats- und Ausschusssitzungen möglich werden.
Landesregierung und Landtag werden aufgefordert, die hierfür erforderlichen
Änderungen im Rahmen der Kommunalverfassung kurzfristig vorzunehmen.
Begründung
Die Corona-Pandemie behindert jetzt die Arbeit der lokalpolitischen Gremien
massiv. In unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung
deswegen auf Antrag der Landtagsfraktionen von SPD, CDU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehandelt. Dort können die lokalen Gremien nunSeite 2 von 3

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auch in Digitalformaten tagen. Es ist jetzt Zeit zu handeln, um die Pandemie
einzudämmen und die lokalpolitische Arbeit uneingeschränkt zu ermöglichen.
Siehe Drucksachen des Landtags Rheinland-Pfalz Nummer 17/11761 vom
28. 04. 2020 und 17/13550 vom 04. 11. 2020 jeweils eingereicht von SPD,
CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Anlage/n
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