202352 · Dringlichkeitsantrag
Dringlichkeitsantrag: Appell an das Land Nordrhein-Westfalen, dem guten Beispiel von Rheinland-Pfalz zu folgen und digitale Gremiensitzungen der Lokalpolitik in der Pandemie zu gestatten.
Kerndaten
- Nummer
- 202352
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 02.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.785 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag öffentlich 202352 Antragsteller/in: Friederike Martin Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Annette Standop Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Angelika Esch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 02.02.2021 Dringlichkeitsantrag: Appell an das Land Nordrhein- Westfalen, dem guten Beispiel von Rheinland-Pfalz zu folgen und digitale Gremiensitzungen der Lokalpolitik in der Pandemie zu gestatten. Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Die Corona-Pandemie behindert jetzt die Arbeit der lokalpolitischen Gremien massiv. In unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung deswegen auf Antrag der Landtagsfraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehandelt. Dort können die lokalen Gremien nun auch in Digitalformaten tagen. Es ist jetzt Zeit zu handeln, um die Pandemie einzudämmen und die lokalpolitische Arbeit uneingeschränkt zu ermöglichen. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Resolution für eine Änderung der GO NRW Digitale Gremiensitzungen ermöglichen und Handlungsfähigkeit sichern Corona stellt die Menschen weltweit vor riesige Herausforderungen. Noch lange ist die Lage nicht entschärft. Auch wenn die Infektionszahlen derzeit langsam sinken, ist es weiterhin wichtig, überall dort Kontakte zu vermeiden, wo sie nicht zwingend notwendig sind. Diese Strategie führt zwangsläufig zu Einschränkungen im privaten sowie beruflichen Umfeld, ist jedoch das effektivste Mittel, welches uns aktuell zur Verfügung steht. Für uns, den Bonner Stadtrat, sowie alle zugehörigen Gremien, steht dieser solidarische Grundgedanke an höchster Stelle. Nichtsdestotrotz verpflichtet die GO NRW zur Abhaltung von Rats- sowie Ausschusssitzungen in persona, ungeachtet der Tatsache, dass hier eine Vielzahl an Personen physisch zusammentreffen.Seite 1 von 3 Seite 2 Ratssitzungen nicht oder nur unter Auflagen von Hygiene- und Abstandsrichtlinien durchzuführen, erschwert nicht nur die Arbeit der Kommunalverwaltung und die Durchführung dringender Projekte, sondern zwingt auch Ratsmitglieder, die zur Risikogruppe gehören, den Sitzungen fern zu bleiben. Bisher eröffnet die Gemeindeordnung in Reaktion auf dieses Problem nur die Möglichkeit, den Hauptausschuss anstelle des Rates tagen zu lassen. Die beste Möglichkeit, diese Konfliktlage zu entschärfen, wäre es aber, digitale Sitzungen zu ermöglichen. Dies wäre auch mit einer Änderung der Vorschriften auf Landesebene durchaus möglich, wie etwa die entsprechende Praxis im Nachbarland Rheinland-Pfalz zeigt. In NRW bestehen diese Möglichkeiten aus diversen Gründen bisher nicht. Das Hauptargument liegt dabei bei der Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Sitzungen, wie er aktuell in §48 Abs. 2 S. 1 GO NRW geregelt ist. Die Anforderungen, die dieser Grundsatz stellt, sollen nicht ohne weiteres auf digitale Formate übertragen werden. Diese Auffassung teilt der Bonner Stadtrat nicht. Bereits ein einfacher Livestream der Sitzungen gewährleistet den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit. Zwar sind Diskussionen bei körperlicher Anwesenheit der Verordneten intensiver und unmittelbarer, da auch Körpersprache und Auftreten die Sitzungskultur prägen; der Bonner Rat hält es aber für unverhältnismäßig, aus diesen Gründen während einer weltweiten Pandemie Präsenz-Sitzungen zur Pflicht zu machen und damit faktisch Sitzungsausfälle und Dringlichkeitsentscheidungen zu akzeptieren. Das schränkt die Rechte demokratisch legitimierter Mandatsträger*innen und auch der Öffentlichkeit stärker ein, als dies durch Online-Sitzungen der Fall wäre. Mit einer Verlegungsmöglichkeit der Sitzungen in den digitalen Raum würde folglich nicht nur der effektive Gesundheitsschutz gewährleistet, sondern auch die Handlungsfähigkeit der demokratisch legitimierten Selbstverwaltungsorgane gesichert. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Rat für eine Änderung der GO NRW aus, mit der digitale Rats- und Ausschusssitzungen möglich werden. Landesregierung und Landtag werden aufgefordert, die hierfür erforderlichen Änderungen im Rahmen der Kommunalverfassung kurzfristig vorzunehmen. Begründung Die Corona-Pandemie behindert jetzt die Arbeit der lokalpolitischen Gremien massiv. In unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung deswegen auf Antrag der Landtagsfraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehandelt. Dort können die lokalen Gremien nunSeite 2 von 3 Seite 3 auch in Digitalformaten tagen. Es ist jetzt Zeit zu handeln, um die Pandemie einzudämmen und die lokalpolitische Arbeit uneingeschränkt zu ermöglichen. Siehe Drucksachen des Landtags Rheinland-Pfalz Nummer 17/11761 vom 28. 04. 2020 und 17/13550 vom 04. 11. 2020 jeweils eingereicht von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de