202348 · Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag zur Einrichtung des Angebotes des Gemeinsamen Lernens am Friedrich-Ebert-Gymnasium zum Schuljahr 2021/2022 - Hier: Zustimmung des Schulträgers
Kerndaten
- Nummer
- 202348
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 202348 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Beschlussvorschlag zur Einrichtung des Angebotes des Gemeinsamen Lernens am Friedrich-Ebert- Gymnasium zum Schuljahr 2021/2022 - Hier: Zustimmung des Schulträgers Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Am 15.02.2021 beginnt das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen und somit auch für das Friedrich-Ebert-Gymnasium. Für die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an einer allgemeinen Schule ist nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW die Schulaufsichtsbehörde zuständig. Vor der Einrichtung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen. Die Obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) hat am 01.02.2021 gegenüber dem Schulträger Stadt Bonn das Friedrich-Ebert-Gymnasium benannt, an dem sie zum kommenden Schuljahr 2021/2022 Gemeinsames Lernen einrichten möchte, und um zeitnahe Zustimmung gebeten. Im Sinne der schnellstmöglichen Planungssicherheit für die Eltern und die Schule für das bevorstehende Anmeldeverfahren ist die Entscheidung über die Zustimmung der Stadt Bonn als Schulträger kurzfristig herbeizuführen. Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am städtischen Friedrich-Ebert-Gymnasium ab dem Schuljahr 2021/2022 zu. Begründung Seit Jahren steigt in Bonn die Zahl der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die ihr Kind in der Regelschule beschulen lassen möchten. Der Rat der Stadt Bonn hat seit Beginn des Inklusionsprozesses wiederholt erklärt, dass die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischemSeite 1 von 3 Seite 2 Unterstützungsbedarf im „Gemeinsamen Lernen“ aus Sicht des Schulträgers die Aufgabe aller Schulformen sei. Gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW richtet die Schulaufsichtsbehörde „Gemeinsames Lernen“ mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden. Die Zustimmung des Schulträgers bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Bereitstellung der sächlichen Ausstattung. Mit Schreiben vom 01.02.2021 hat die Obere Schulaufsicht der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, für das kommende Schuljahr 2021/2022 das Friedrich-Ebert-Gymnasium als Schule für „Gemeinsames Lernen“ benennen zu wollen, da bei den beratenden Koordinierungskonferenzen zur Unterbreitung von Schulplatzangeboten an Schulen des Gemeinsamen Lernens zum Schuljahr 2021/2022 für Bonner Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf festgestellt worden sei, dass der Bedarf an solchen Plätzen das derzeitige Angebot an den Schulen des Gemeinsamen Lernens übersteige. Es ist davon auszugehen, dass die Schulleitungen entsprechend zeitgleich informiert worden sind und wiederum ihre Mitwirkungsgremien in Kenntnis gesetzt haben bzw. in Kenntnis setzen werden. Nach § 20 Abs. 5 SchulG NRW ist die Zustimmung des Schulträgers erforderlich. Das Friedrich-Ebert-Gymnasium wurde in den Schuljahren 2016/2017 bis 2018/2019 bereits als Schule im Gemeinsamen Lernen geführt bzw. hat in den Eingangsklassen dieser Schuljahre das Angebot des Gemeinsamen Lernens unterbreitet. Zum Schuljahr 2019/2020 hat die Schulaufsicht für die Stadt Bonn gemäß § 20 Abs. 5 SchulG NRW die Schulen des Gemeinsamen Lernens in städtischer Trägerschaft neu festgelegt. Für die Stadt Bonn hatte dies zur Folge, dass das Friedrich-Ebert-Gymnasium in den Eingangsklassen des Schuljahres 2019/2020 nicht mehr das Gemeinsame Lernen angeboten hat. Die erforderliche Zustimmung des Schulträgers erfolgte mit Ratsbeschluss vom 07.02.2019 (DS 1910353). Da das Friedrich-Ebert-Gymnasium bereits seinerzeit baulich für eine inklusive Beschulung ertüchtigt wurde, sind die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen bereits gegeben. Aufgrund der guten (Schienen-) Anbindung an den ÖPNV ist das Friedrich- Ebert-Gymnasium darüber hinaus gut für Schülerinnen und Schüler, u.a. aus dem Bonner Norden, in dem eine hohe Nachfrage nach Plätzen im Gemeinsamen Lernen besteht, über die entsprechenden Stadtbahnlinien erreichbar, zumal die Schaffung bzw. Ausweitung von Plätzen im Gemeinsamen Lernen an Schulen im Bonner Norden derzeit nicht möglich ist (geplanter Neubau des Schulzentrums Tannenbusch mit Einrichtung jeweils eines zusätzlichen Zuges für die Freiherr-vom-Stein-Realschule sowie das Tannenbusch-Gymnasium; erst nach Fertigstellung könnten zusätzliche Plätze generiert werden). Des Weiteren hat das Friedrich-Ebert-Gymnasium als größtes Gymnasium in städtischer Trägerschaft mit seinen 5 Zügen die Möglichkeit, mit bis zu 15Seite 2 von 3 Seite 3 Kindern eine vergleichsweise hohe Anzahl an Plätzen im Gemeinsamen Lernen anbieten zu können und somit der hohen Nachfrage größtmöglich gerecht zu werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de