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202348 · Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag zur Einrichtung des Angebotes des Gemeinsamen Lernens am Friedrich-Ebert-Gymnasium zum Schuljahr 2021/2022 - Hier: Zustimmung des Schulträgers

Nummer
202348
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202348
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Beschlussvorschlag zur Einrichtung des Angebotes
des Gemeinsamen Lernens am Friedrich-Ebert-
Gymnasium zum Schuljahr 2021/2022
- Hier: Zustimmung des Schulträgers
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Am 15.02.2021 beginnt das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen
und somit auch für das Friedrich-Ebert-Gymnasium.
Für die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an einer allgemeinen Schule ist
nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW die Schulaufsichtsbehörde zuständig. Vor
der Einrichtung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen. Die Obere
Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) hat am 01.02.2021 gegenüber dem
Schulträger Stadt Bonn das Friedrich-Ebert-Gymnasium benannt, an dem sie
zum kommenden Schuljahr 2021/2022 Gemeinsames Lernen einrichten
möchte, und um zeitnahe Zustimmung gebeten. Im Sinne der
schnellstmöglichen Planungssicherheit für die Eltern und die Schule für das
bevorstehende Anmeldeverfahren ist die Entscheidung über die Zustimmung
der Stadt Bonn als Schulträger kurzfristig herbeizuführen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“
am städtischen Friedrich-Ebert-Gymnasium ab dem Schuljahr 2021/2022 zu.
Begründung
Seit Jahren steigt in Bonn die Zahl der Eltern von Kindern mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die ihr Kind in der Regelschule
beschulen lassen möchten.
Der Rat der Stadt Bonn hat seit Beginn des Inklusionsprozesses wiederholt
erklärt, dass die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischemSeite 1 von 3

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Unterstützungsbedarf im „Gemeinsamen Lernen“ aus Sicht des Schulträgers
die Aufgabe aller Schulformen sei.
Gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW richtet die Schulaufsichtsbehörde
„Gemeinsames Lernen“ mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen
Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht
ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet
werden. Die Zustimmung des Schulträgers bezieht sich in diesem
Zusammenhang auf die Bereitstellung der sächlichen Ausstattung.
Mit Schreiben vom 01.02.2021 hat die Obere Schulaufsicht der
Bezirksregierung Köln mitgeteilt, für das kommende Schuljahr 2021/2022 das
Friedrich-Ebert-Gymnasium als Schule für „Gemeinsames Lernen“ benennen
zu wollen, da bei den beratenden Koordinierungskonferenzen zur Unterbreitung
von Schulplatzangeboten an Schulen des Gemeinsamen Lernens zum
Schuljahr 2021/2022 für Bonner Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf festgestellt worden sei, dass der
Bedarf an solchen Plätzen das derzeitige Angebot an den Schulen des
Gemeinsamen Lernens übersteige.
Es ist davon auszugehen, dass die Schulleitungen entsprechend zeitgleich
informiert worden sind und wiederum ihre Mitwirkungsgremien in Kenntnis
gesetzt haben bzw. in Kenntnis setzen werden.
Nach § 20 Abs. 5 SchulG NRW ist die Zustimmung des Schulträgers
erforderlich.
Das Friedrich-Ebert-Gymnasium wurde in den Schuljahren 2016/2017 bis
2018/2019 bereits als Schule im Gemeinsamen Lernen geführt bzw. hat in den
Eingangsklassen dieser Schuljahre das Angebot des Gemeinsamen Lernens
unterbreitet. Zum Schuljahr 2019/2020 hat die Schulaufsicht für die Stadt Bonn
gemäß § 20 Abs. 5 SchulG NRW die Schulen des Gemeinsamen Lernens in
städtischer Trägerschaft neu festgelegt. Für die Stadt Bonn hatte dies zur
Folge, dass das Friedrich-Ebert-Gymnasium in den Eingangsklassen des
Schuljahres 2019/2020 nicht mehr das Gemeinsame Lernen angeboten hat.
Die erforderliche Zustimmung des Schulträgers erfolgte mit Ratsbeschluss
vom 07.02.2019 (DS 1910353).
Da das Friedrich-Ebert-Gymnasium bereits seinerzeit baulich für eine inklusive
Beschulung ertüchtigt wurde, sind die dafür erforderlichen
Rahmenbedingungen bereits gegeben.
Aufgrund der guten (Schienen-) Anbindung an den ÖPNV ist das Friedrich-
Ebert-Gymnasium darüber hinaus gut für Schülerinnen und Schüler, u.a. aus
dem Bonner Norden, in dem eine hohe Nachfrage nach Plätzen im
Gemeinsamen Lernen besteht, über die entsprechenden Stadtbahnlinien
erreichbar, zumal die Schaffung bzw. Ausweitung von Plätzen im
Gemeinsamen Lernen an Schulen im Bonner Norden derzeit nicht möglich ist
(geplanter Neubau des Schulzentrums Tannenbusch mit Einrichtung jeweils
eines zusätzlichen Zuges für die Freiherr-vom-Stein-Realschule sowie das
Tannenbusch-Gymnasium; erst nach Fertigstellung könnten zusätzliche Plätze
generiert werden).
Des Weiteren hat das Friedrich-Ebert-Gymnasium als größtes Gymnasium in
städtischer Trägerschaft mit seinen 5 Zügen die Möglichkeit, mit bis zu 15Seite 2 von 3

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Kindern eine vergleichsweise hohe Anzahl an Plätzen im Gemeinsamen Lernen
anbieten zu können und somit der hohen Nachfrage größtmöglich gerecht zu
werden.
Anlage/n
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