202344-13 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-07 - Unterausschuss Digitalisierung und Organisation
Kerndaten
- Nummer
- 202344-13 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 16.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 202344-13 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Polley 16.09.21 CDU-Änderungsantrag: Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-07 - Unterausschuss Digitalisierung und Organisation Beratungsfolge Rat 16.09.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Zuständigkeitsordnung für den Unterausschuss Digitalisierung und Organisation zu Ia. wird folgendermaßen ergänzt: Mitteilungen: 1. Information über Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug (z.B. Software, Hardware, Internetauftritte, Anschlüsse an das bzw. des öffentliche oder behördeninterne Telekommunikationsnetz (Infrastruktur), Lizenzen etc.) 2. Regelmäßige Information über (Bau-)Anträge bzw. Aufbruchgenehmigungen sowie ggf. den Einsatz alternativer Verlegemethoden in Zusammenhang mit dem Breitband/Gigabit-Ausbau und der jeweils hierfür benötigten Infrastruktur (z. B. Bauanträge für Mobilfunksendemasten, Aufbruchgenehmigungen zur Verlegung von LWL zum Zwecke des Breitbandanschlusses (nicht Anschluss von Lichtsignalanlagen)) 3. Regelmäßige Information über Anträge zur Mitnutzung passiver Infrastruktur gem. §§ 77d ff. TKG sowie zur Koordinierung von Bauarbeiten und Mitverlegung mit den Anbietern von Telekommunikationsinfrastruktur gem. § 77h TKG 4. Mitteilung über meldepflichtige Datenschutzvorfälle und meldepflichtige bzw. an das BSI gemeldete IT-Sicherheitsvorfälle in der StadtverwaltungSeite 1 von 2 Seite 2 Begründung 1. Die Ausführungen der Verwaltung zur Streichung der Ziff. 2.5 bzw. 2.8 der Zuständigkeiten für den UA Digitalisierung und Organisation sind nachvollziehbar. Gleichwohl sollte der Unterausschuss insgesamt über derartige Beschaffungen informiert werden, damit sich den Ausschussmitgliedern ein Gesamtbild über die Entwicklung der IT- Landschaft der Stadtverwaltung ergibt. Diese Mitteilung könnte quartalsweise oder halbjährlich erfolgen. 2. Eine Mitteilung hierzu ist essenziell, um ein Bild über den aktuellen Stand und die Entwicklung über die digitale Infrastruktur in Bonn zu erhalten (ggf. auch im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung). 3. Wie 2. 4. Innerhalb des Unterausschusses war es zuletzt Konsens, dass derartige Mitteilungen im nichtöffentlichen Teil erfolgen sollen. Eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung war jedoch bislang nicht vorgenommen worden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de