202344-07 · Beschlussvorlage
Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 202344-07
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (74.913 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 202344-07 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen zu der als Anlage I angefügten Zuständigkeitsordnung vor: Ia Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation Streichung der Ziffern: 2.2; 2.4; 2.5 und 2.8 II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe Ziffer 4.8: Der Bericht wird jährlich abgegeben. Ziffern 3.11 bis 3.20 und 4.10 werden gestrichen und dem AEIWWA zugeordnet. Ziffer 1.15 wird gestrichen und dem Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen zugeordnet. IV Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Ziffern 3.11 bis 3.20 und 4.10 aus dem Finanzausschuss werden übernommen. VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Ziffer 2.2 wird umformuliert: Maßnahmen im Themenbereich Vielfalt, Soziales und Integration. Streichung Ziffer 2.5 Ziffer 2.7 wird ergänzt: Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans sowie die Anerkennung undSeite 1 von 49 Seite 2 Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn. Ziffer 2.8 geändert: Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderliche Aufgaben. Verwendungsbestimmung, Freigabe und Verfolgung von Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit. (Die Gewährung von Zuschüssen ist Entscheidungsrecht vergleiche 3.1) Streichung Ziffer 2.9 zugunsten einer Mitteilung als 4.3 Streichung Ziffer 2.12 zugunsten einer Mitteilung als 4.2 Streichung Ziffer 2.13 Ziffer 2.14 (Empfehlung neu): Angelegenheiten, die die Belange von Seniorinnen und Senioren betreffen. Ziffer 2.15 (Empfehlung für JHA neu): Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren Der Betriebsausschuss Seniorenzentren wird unter der eigenständigen Nummer XVI geführt. (siehe hierzu DS 202220-03 „Anpassung des Bildungs- und Zusammensetzungsbeschlusses für den Betriebsausschuss Seniorenzentren“) Ziffer 1.2 wird gestrichen. XII Schulausschuss Ziffer 1.6 (Empfehlung für JHA): Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen XIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Streichung Ziffer 1.7 Ziffer 2.10 (Entscheidung, neu): Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenten Begründung In der Sitzung des Rates am 18.03.2021 hatte die Verwaltung angekündigt die an diesem Tage beschlossenen Änderungen an der Zuständigkeitsordnung zu prüfen und das Ergebnis dem Rat vorzulegen. Dem kommt die Verwaltung mit der Anlage II nach. Der Anlage sind auch die Begründungen der einzelnen Änderungsvorschläge zu entnehmen.Seite 2 von 49 Seite 3 Die Prüfung der Zuständigkeitsordnung zu den Ausschüssen des Dezernat III dauert noch an, die Ergebnisse werden in Form einer ergänzenden Stellungnahme eingebracht. Anlage/n 1 Zustaendigkeitsordnung Stand 26.03.2021 (öffentlich) 2 Bewertung der Verwaltung (öffentlich)Seite 3 von 49 Zuständigkeitsordnung Stand 26.03.2021 I. Hauptausschuss Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Empfehlung Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten, für die die Zuständigkeit einer Bezirksvertretung oder eines Fachausschusses nicht gegeben ist 1.2 Empfehlung Stadtentwicklungsplanung 1.3 Empfehlung Personalangelegenheiten, über die der Rat gemäß § 15 der Hauptsatzung entscheidet 1.4 Empfehlung Beratung des Stellenplanes 1.5 Empfehlung Allgemeine Angelegenheiten des Personalwesens 1.6 Empfehlung Gleichstellungsangelegenheiten 2.1 Entscheidung Entscheidungen in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet (§ 60 Abs. 1 GO NRW) 2.2 Entscheidung Entscheidung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gem. § 61 GO NRW 2.3 Entscheidung Genehmigung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die dem Rat oder den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorbehalten sind; ausgenommenSeite 4 von 49 sind solche Empfehlungen, für die eine Fraktion oder ein Antragsteller eine Beschlussfassung im Rat verlangt 2.4 Entscheidung Abstimmung der Arbeit der Ratsausschüsse (§ 59 Abs. 1 GO NRW) und Entscheidung über die Zuständigkeit von Bezirksvertretungen oder Ausschüssen im Einzelfall (§ 37 Abs. 2 GO NRW) 2.5 Entscheidung Konzeption für städtische Werbemaßnahmen des Presseamtes und der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bonn 2.6 Entscheidung Erteilung von Aufträgen an die Verwaltung, sofern hierdurch Verwaltungskraft nachhaltig gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen wird oder die Erledigung auch durch externe Vergabe möglich ist und hierfür Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen 2.7 Entscheidung Benennung und Umbenennung städtischer Schulen, Straßen, Wege und Plätze, Sporthallen und Plätze sowie öffentliche Einrichtungen, soweit die Bezirksvertretungen von der vom Rat beschlossenen Benennungsliste abweichen wollen 2.8 Entscheidung Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur betreffen, soweit nicht eine Zuständigkeit des Rates nach § 41 Abs. 1 Buchst. A) der Gemeindeordnung NRW gegeben ist 2.10 Entscheidung Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs 2.11 Entscheidung Auf Vorschlag der Kunstkommission, Entscheidung über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren Wert 50.000 € übersteigt. 3.1 Mitteilung Grundsätzliche Personalentwicklungsmaßnahmen 3.2 Mitteilung Grundsätzliche Veränderungen der TarifstrukturSeite 5 von 49 Ia. Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation des Hauptausschusses (ehemals UAOP) Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Anhörung Mitberatung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gem. § 61 GO NRW, insbesondere für die Organisationsuntersuchungen 1.2 Anhörung Regelmäßige Berichte über den Stand der Digitalisierung der Verwaltung 1.3 Anhörung Regelmäßige Berichte über IT- und Digitalisierungsprojekten 2.1 Empfehlung Technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung; 2.2 Empfehlung Den aktuellen Status von Projekten der Stadtverwaltung in den genannten Handlungsfeldern, namentlich solche der „Digitalen Modellregion“ 2.3 Empfehlung Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung 2.4 Empfehlung Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung, die von grundsätzlicher Bedeutung sind 2.5 Empfehlung Mitberatung über die Einleitung Vergabe von IT- und Digitalisierungsprojekten. 2.6 Empfehlung Mitberatung der Open Data/Open Government Strategie der StadtSeite 6 von 49 2.7 Empfehlung Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften 2.8 Empfehlung Einleitungen von Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug (z.B. Software, Hardware, Internetauftritte, Anschlüsse an das bzw. des öffentliche oder behördeninterne Telekommunikationsnetz (Infrastruktur), Lizenzen etc. 2.9 Empfehlung Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung. 2.10 Empfehlung Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften. 2.11 Empfehlung Vorberatung der durch den Rat zu beschließende Smart City – Strategie 2.12 Empfehlung Überprüfung der Wirksamkeit der Smart City-Strategie und Empfehlung an den Rat bezüglich eventuell erforderlichen Anpassungen 3.1 Entscheidung Entscheidung über Projekte während der Umsetzungsphase und Leitprojekte sofern es sich um Projekte aus Eigenmitteln der Stadt handelt 4.1 Mitteilungen Regelmäßige Information im Zusammenhang mit den Fortschritten in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) 4.2 Mitteilungen Mitteilung über Vorhaben der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Ansiedlung und Förderung von Unternehmen und Start-Ups aus dem IT-Sektor 4.3 Mitteilungen Information über Tätigkeiten der Stadt Bonn innerhalb von Initiativen/Gremien zur Digitalisierung/Digitalen Transformation von Gesellschaft und WirtschaftSeite 7 von 49 4.4 Mitteilungen Regelmäßige Beratung über den Projektverlauf und Evaluierung der UmsetzungsergebnisseSeite 8 von 49 II. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe (inklusive ehemals BVA und UA Konferenzzentrum) Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Empfehlung Vorbereitung und Ausführung der Haushaltssatzung, Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, Festsetzung des Investitionsprogramms 1.2 Empfehlung Ausführung des Haushaltsplanes, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind 1.3 Empfehlung Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen, soweit hierfür nicht gem. Ratsbeschluss der Stadtkämmerer / die Stadtkämmerin zuständig ist sowie Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen 1.4 Empfehlung Wirtschafts- und Bewirtschaftungspläne, Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften 1.5 Empfehlung Übernahme von Bürgschaften und Bestellung sonstiger Sicherheiten für andere sowie solche Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftliche gleichkommen 1.6 Empfehlung Abgabensatzungen und Entgeltordnungen 1.7 Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen Auswirkungen gem. § 22 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates 1.8 Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen Auswirkungen für die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der Bundesstadt BonnSeite 9 von 49 1.9 Empfehlung Erlass sowie unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen, Erklärungen im Rahmen von Insolvenzverfahren und Abschluss von Vergleichen über Ansprüche nach den in der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen 1.10 Empfehlung Wirtschaftliche Betätigung, insbesondere Gründung, Erwerb, Veräußerung von Gesellschaften oder Anteilen von Gesellschaften 1.11 Empfehlung Angelegenheiten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sowie Einführung neuer Steuerungsinstrumente 1.12 Empfehlung Fragen, die mit der Thematik geschlechtergerechter Haushalt (Gender Budgetierung) zusammenhängen 1.13 Empfehlung Konzeption und Weiterentwicklung des städtischen Beteiligungsportfolios 1.14 Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben sowie die Berücksichtigung weiterer Kriterien mit vergaberechtlichen Auswirkungen (z.B. soziale Kriterien, Mittelstandsförderung) 1.15 Empfehlung Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts (z.B. Vergabeordnung) 1.16 Empfehlung Angelegenheiten des WorldCCBonn und der Beethovenhalle in Bezug auf die Produktgruppe 1.15.07 - Insbesondere Fragen der Betriebsführung und der Eigentümerfunktion. - Bereitstellung/Freigabe von Budgets an das SGB für Bauunterhaltung, Sanierung bzw. Fertigstellung“. 1.17 Empfehlung Auf Vorschlag der Kunstkommission, Empfehlungen über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichenSeite 10 von 49 Straßen, auf Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren Wert 50.000 € übersteigt. 1.18 Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Abwasseranlagen, Erschließungsanlagen und das Friedhofs- und Begräbniswesen 3.1 Entscheidung Gewährung von städtischen Zuschüssen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt und nicht die Entscheidungskompetenz des Rates, einer Bezirksvertretung oder eines Ausschusses gegeben ist 3.2 Entscheidung Abschluss von Verträgen, mit denen für die Stadt Erträge/Einzahlungen oder Aufwendungen/Auszahlungen einmalig von mehr als 200.000 € oder fortlaufend von mehr als 100.000 € jährlich verbunden sind, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Ausschüsse oder des Rates nach der Zuständigkeits-ordnung oder gem. § 41 Abs. 1 GO NRW gegeben ist 3.3 Entscheidung Annahme von Spenden und Schenkungen mit einem Wert von mehr als 50.000 € 3.4 Entscheidung Verträge über die Verfügung über Gemeindevermögen, Vornahme von Schenkungen und Hingabe von Darlehen mit einem Wert von mehr als 50.000 €, soweit nicht nach der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse zuständig sind. Ausgenommen hiervon sind Darlehen, die nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden sowie Darlehen für den Wohnungsbau aufgrund vom Rat beschlossener Richtlinien. Verträge ab 20.000 € werden dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis gebracht 3.5 Entscheidung Grundsätzliche Regelungen für das Zins- und Schuldenmanagement und für den Abschluss von Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäften 3.6 Entscheidung Befristete Niederschlagung von Ansprüchen nach den in der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen 3.7 Entscheidung Investitionscontrolling (Abwicklung Haushaltsreste Vorjahre)Seite 11 von 49 3.8 Entscheidung Entsperrung und Freigabe von Haushaltsmitteln 3.9 Entscheidung Regelungen für Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Anlagenmanagements der Bundesstadt Bonn und der ihr zugehörigen rechtlich unselbständigen Stiftungen 3.10 Entscheidung Einleitung von Vergabeverfahren und Vergabe von Bauleistungen sowie von sonstigen Lieferungen und Leistungen einschließlich Honoraraufträgen nach Maßgabe der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn. Ausgenommen sind Vergaben, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse oder aufgrund der Bezirkssatzung die Bezirksvertretungen entscheiden. 3.11 Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten ab 500.000 € über die der Rat entscheidet und soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind 3.12 Entscheidung Grundstücksverkäufe ab 500.000 € 3.13 Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ratsbeschlusses bedurfte. 3.14 Entscheidung Grundstücksverkäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 50.000 € bis 500.000 € für Vorratsgelände, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden 3.15 Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 175.000 € bis 500.000 € zur Durchführung von Bebauungsplänen und zur Ausführung von Einzelmaßnahmen, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind 3.16 Entscheidung Grundstücksverkäufe von 40.000 € bis 500.000 €. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheidenSeite 12 von 49 3.17 Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ausschussbeschlusses bedurfte. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss entscheidet. 3.18 Entscheidung Verpachtung sowie Vermietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in den Fällen, in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 25.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet 3.19 Entscheidung Anpachtung und Anmietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 20.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet 3.20 Entscheidung Ausübung/Nichtausübung von Wiederverkaufsrechen/Heimfallrechten bzw. die Geltendmachung von Vertragsstrafen im Zusammenhang mit Grundstücksvergaben, wenn die Vergabe in der Kompetenz des Ausschusses liegt 4.1 Mitteilung Spenden und Schenkungen mit einem Wert ab 5.000 € über deren Annahme im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung entschieden worden ist, sind dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen 4.2 Mitteilung Mitteilung über aufgenommene Kredite 4.3 Mitteilung Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage (Quartalsberichte) 4.4 Mitteilung Berichte der Eigenbetriebe und Beteiligungen, insbesondere BeteiligungsberichtSeite 13 von 49 4.5 Mitteilung Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 5.000 € sind dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen 4.6 Mitteilung Jahresbericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 4.7 Mitteilung Jahresbericht über die Finanzanlagen der Bundesstadt Bonn 4.8 Mitteilung Halbjährlicher Bericht über alle nach der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/A-EU), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeverordnung (VgV) vergebenen Aufträgen mit einem Auftragswert von über 25.000 EURO. Zu den Aufträgen ist auszuweisen, welche Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe berücksichtigt wurden. 4.9 Mitteilung Grundsätzliche finanzpolitische Entwicklungen (z.B. Gemeindefinanzsystem, Gemeindefinanzierungsgesetz GfG) 4.10 Mitteilung Die im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung abgewickelten Grundstücksan- und - verkäufe sind dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe regelmäßig zur Kenntnis zu bringen.Seite 14 von 49 III. Rechnungsprüfungsausschuss Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Empfehlung Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses 1.2 Empfehlung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 11 Rechnungsprüfungsordnung bzw. gem. § 12 Rechnungsprüfungsordnung im Falle der Vorberatung für den Rat 2.1 Entscheidung Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem RPA und den Verwaltungsdienststellen gem. § 13 Rechnungsprüfungsordnung 2.2 Entscheidung Erteilung von Prüfungsaufträgen an das RPA gem. § 2 Abs. 4 Rechnungsprüfungsordnung 2.3 Entscheidung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 12 RechnungsprüfungsordnungSeite 15 von 49 IV. Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (ehemals PLA) Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage aus planungsrechtlichen Gründen versagt werden soll 1.2 Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Ausnahmen von Veränderungssperren gem. § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden sollen; hiervon ausgenommen sind kleinere Vorhaben wie Werbeanlagen, Kleingaragen oder geringfügige Um- und Erweiterungsbauten 1.3 Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 oder 4 BauGB erteilt werden sollen 1.4 Anhörung Verfahrenseinleitende Beschlüsse zu städtischen Hochbaumaßnahmen (außer Maßnahmen des SGB) von gesamtstädtischer oder bezirklicher Bedeutung und Genehmigung der Entwurfsplanung 1.5 Anhörung Wesentliche Veränderungen an Denkmälern soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind. 1.6 Anhörung Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor Genehmigung von gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer ortsteilmäßiger Bedeutung, sofern sie mehr als 2000 qm2 BGF oder mehr als 30 WE umfassen 1.7 Anhörung Veränderungen an Denkmälern von bezirklicher Bedeutung soweit sie öffentliche Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen 2.1 Empfehlung Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan)Seite 16 von 49 2.2 Empfehlung Stadtgestaltung (Gestaltung bedeutsamer städtebaulicher Räume von gesamtstädtischer Bedeutung, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen) 2.3 Empfehlung Erlass von Veränderungssperren 2.4 Empfehlung Sonstige Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB 2.5 Empfehlung Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB 2.6 Empfehlung Planungen der Verwaltung, die von Festlegungen in den durch den Rat beschlossenen Rahmenplanungen abweichen 2.7 Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten bis zur Entwurfsplanung, soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt 2.8 Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen 2.9 Empfehlung Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen 2.10 Empfehlung Grundsatzangelegenheiten des Denkmalschutzes in der Stadt Bonn 2.11 Empfehlung Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw. 2.12 Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) 2.13 Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) 2.14 Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich der Abwasserbeseitigung sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und Erholungsgebieten, ausgenommenSeite 17 von 49 Verkehrsanlagen; soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt. Dies gilt auch für Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen 2.15 Empfehlung Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung 2.16 Empfehlung Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um Planfeststellungsverfahren geht 2.17 Empfehlung Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile 2.18 Empfehlung Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind 2.19 Empfehlung Bauleitplanung a. Beschluss über grundsätzliche Entwicklungsziele für Gebiete, für die Bebauungsplanverfahren von Dritten beantragt werden oder von der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister vorgeschlagen werden (Zielbeschluss) b. Aufstellungsbeschlüsse von Bauleitplanverfahren (B-Plan, FNP) gem. § 2 Abs. 1 BauGB c. Einleitungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gem. § 12 BauGB d. Offenlagebeschlüsse von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 BauGB e. Alle Stufen des B-Plan-Verfahrens nach der Offenlage In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung 2.a Empfehlung Inhalt und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB 2.b Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten bis zur Entwurfsplanung, soweit es sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt. 2.c Empfehlung Planung von wasserbaulichen Maßnahmen von bezirklicher BedeutungSeite 18 von 49 2.d Empfehlung Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll 2.e Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) 2.f Empfehlung Planungen ab Entwurfsplanung und Ausführung städtischer Hochbaumaßnahmen von bezirklicher Bedeutung (außer Maßnahmen des SGB) 2.g Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Tiefbaumaßnahmen sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und Erholungsgebieten, soweit es sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt 3.1 Entscheidung Vergabe von Honoraraufträgen für Planungen von gesamtstädtischer Bedeutung im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um die Ausbauplanung konkreter Bauvorhaben handelt und nicht bereits eine Festlegung durch Rats- oder Ausschussbeschluss erfolgt ist 3.2 Entscheidung Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll 3.3 Entscheidung Beratung über die Voraussetzungen, Kriterien und Teilnahmebedingungen für städtebauliche, architektonische oder das Stadtbild betreffende Wettbewerbe und ihre jeweiligen Ausschreibungen - einschließlich derjenigen bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen 4.1 Mitteilung Bauvorhaben, die eine wesentliche öffentliche Auswirkung in ihrer unmittelbaren Umgebung haben.Seite 19 von 49 4.2 Mitteilung Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des örtlichen Bauplanungsrechtes, wenn die zulässige Grundfläche, die Geschossfläche, die Gesamthöhe oder ein Baukörperteil den überbaubaren Bereich wesentlich überschreitet 4.3 Mitteilungen Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung die Bestandteil der Benehmensliste sind.Seite 20 von 49 IVa. Unterausschuss für Denkmalschutz des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Anhörung Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll 1.2 Anhörung Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind. 1.3 Anhörung Baugenehmigungs- oder Bauleitplanungen, die den Umgebungsschutz von Denkmälern betreffen 1.4 Anhörung Angelegenheiten der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung 1.5 Anhörung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) 2.1 Empfehlung Grundsatzangelegenheiten des Denkmalschutzes in der Stadt Bonn 2.2 Empfehlung Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw. In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung 2.a Empfehlung Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll 2.b Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW)Seite 21 von 49 3.1 Mitteilungen Abriss von Häusern von gesamtstädtischer Bedeutung die Bestandteil der Benehmensliste sind. 3.2 Mitteilungen Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung die Bestandteil der Benehmensliste sind.Seite 22 von 49 V. Ausschuss für Verkehr und Mobilität Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Empfehlung Mobilitätsplanung (Verkehrsentwicklungsplan) 1.2 Empfehlung Maßnahmen der Mobilitätsplanung 1.3 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenverkehrs, Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich Brücken, Ausgestaltung von Fußgängerbereichen. 1.3 Empfehlung Angelegenheiten des Nahverkehrsplans nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr NRW, Linienkonzepte und Planfeststellungsverfahren von Stadt- und Straßenbahnen sowie sonstiger spurgeführter öffentlicher Verkehrsmittel 1.4 Empfehlung Planung von Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung und Verkehrsberuhigung 1.5 Empfehlung Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs nach Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung 1.6 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrslenkung, -regelung und – Überwachung, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind 1.7 Empfehlung Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile 1.8 Empfehlung Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind.Seite 23 von 49 1.9 Empfehlung Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung 1.a Empfehlung Ausgestaltung von Fußgängerbereichen im Stadtbezirk 1.b Empfehlung Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen die vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind 1.c Empfehlung Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung (ausgenommen öffentliche Begegnungsstätten) und Verkehrsberuhigung, soweit nicht benachbarte Bezirke unmittelbar betroffen sind bzw. belastet werden 1.d Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgeht; dies gilt auch für Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen 2.1 Entscheidung Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich der Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGBSeite 24 von 49 VI. Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Anhörung Angelegenheiten der Lokalen Agenda 1.2 Anhörung Für folgende Vorhaben erhält der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz, Klima und Lokale Agenda ein Empfehlungsrecht, sofern umweltrelevante Belange berührt werden: 1. Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan) 2. Planfeststellungsverfahren 3. Flächennutzungsplan 4. 4 Städtebauliche Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB 5. Bebauungspläne (anlässlich Zielbeschluss und Offenlage) 6. Verkehrsplanungen und -maßnahmen 7. Energieversorgung 8. Industrie- und Gewerbeansiedlung 9. Änderung und Ergänzung umweltbedeutsamer Vorschriften 10. Grundsatzfragen der Lebensmittelüberwachung 11. Angelegenheiten des Lärmschutzes (insbesondere der Fortführung des Lärmminderungsplanes) 12. Maßnahmen des Hochwasserschutzes 13. Abwasserbehandlung 1.3 Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von GrünflächenSeite 25 von 49 2.1 Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für die Stadtreinigung und Abfallbeseitigung 2.2 Empfehlung Aufgaben nach dem Naturschutzrecht auf Bundes- und Landesebene einschließlich der Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen 2.3 Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei der Durchführung von Bauaufgaben 2.4 Empfehlung Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und Baubeschlüssen 2.5 Empfehlung Veterinärwesen, Tierschutz und Verbraucherschutz 2.6 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Baumsatzung 2.7 Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen 2.8 Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten von gesamtstädtischer Bedeutung 2.9 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens 2.10 Empfehlung Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes an neue Gegebenheiten 2.11 Empfehlung Projekte und Planungen, die der Umsetzung der Agenda 21 dienen 2.12 Empfehlung Grundsatzfragen und konzeptionelle Angelegenheiten der Planung, der Gestaltung und der Unterhaltung aller Freiflächen der Stadt Bonn die landschaftsgestalterisch, landschaftspflegerisch, gärtnerisch, baumpflegerisch, forstwirtschaftlich oder landwirtschaftlich zu bewirtschaften sind. Hierzu zählen: Städtische Waldflächen, städtische Grünanlagen und Ausgleichsflächen, allgemeine städtische Liegenschaften, Außenanlagen aller städtischenSeite 26 von 49 Gebäude und Einrichtungen, Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze, Verkehrsgrün und die Friedhöfe sowie Naturdenkmäler. 2.13 Empfehlung Grundsatzfragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung 2.14 Empfehlung Angelegenheiten der Naturdenkmäler 2.15 Empfehlung Angelegenheiten zur wassersensiblen Stadt, Regenwassermanagement, blaue Infrastruktur 2.16 Empfehlung Angelegenheiten des Bodenschutzes 3.1 Entscheidung Programme und Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung mit Ausnahme ordnungsbehördlicher Maßnahmen 3.2 Entscheidung Die Behandlung von Grundsatzfragen des Umwelt- und Verbraucherschutzes 3.3 Entscheidung Die Erhebung von grundlegenden Umweltinformationen, z.B. durch die Aufstellung von Messprogrammen sowie die Erstellung und Auswertung von Katastern und Plänen über Umweltbelastungen, sofern es sich nicht um Bauleitplanungen handelt 3.4 Entscheidung Besondere Themenschwerpunkte zur Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das Umweltbewusstsein zu fördern 3.5 Entscheidung Abfallwirtschaftliche Grundsatzentscheidungen Dies gilt nicht für das operative Geschäft der bonnorange AöR zur Erfüllung der sich aus der Unternehmenssatzung ergebenden und vom Rat zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragenen Aufgaben 3.6 Entscheidung Die Umsetzung von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des städtischen Ökokontos.Seite 27 von 49 3.7 Entscheidung Forstwirtschaftspläne und Umweltverträglichkeit in Angelegenheiten der Waldnutzung 3.8 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen an Umweltverbände/Biologische Station/Verbraucherberatungsstelle und Energieberatung 3.9 Entscheidung Kriterien für die nachhaltige Pflege und Entwicklung von Grünflächen 3.10 Entscheidung Vergabe von Gutachten in Angelegenheiten, die in der Entscheidungskompetenz des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz liegen, im Rahmen bestehender Haushaltsansätze 3.11 Entscheidung Erstellung eines Zeit-, Ziel- und Maßnahmenplanes zur Umsetzung der Lokalen Agenda und zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG)Seite 28 von 49 VII. Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (ehemals AIW und AWA) Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Anhörung Offenlage von Bebauungsplänen, in denen Gewerbegebiete ausgewiesen, geändert oder aufgehoben werden sollen 1.2 Anhörung Maßnahmen, die Auswirkungen auf das internationale Profil der Bundesstadt Bonn haben 1.3 Anhörung Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events (z.B. UN-Konferenzen, Weltkonferenzen zu Nachhaltigkeitsthemen) und deren Begleitung 1.4 Anhörung Kommunale Maßnahmen, die besonders wissenschaftliche Einrichtungen, Wissenschaftler/innen und Studierende betreffen 1.5 Anhörung Angelegenheiten des Kongresswesens, soweit sie den internationalen Standort betreffen 1.6 Anhörung Kommunale Maßnahmen, die die Standortentwicklung Wissenschaftsregion betreffen 1.7 Anhörung Maßnahmen zur Stärkung des Fair Trade-Standortes und des fairen Handels und der fairen Beschaffung 1.8 Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von sachkundigen Einwoh- ner/innen bzw. stellvertretenden sachkundigen Einwohner/innen nach § 58 Abs. 4 GO NRW 1.9 Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von Vertreter/innen in Netzwerken, die den nationalen und internationalen Politikstandort betreffen 2.1 Empfehlung Angelegenheiten der Wirtschafts- und ArbeitsförderungSeite 29 von 49 2.2 Empfehlung Begleitung des Ausbaus Bonns als Zentrum für Internationale Zusammenarbeit und globale Nachhaltigkeitsfragen 2.3 Empfehlung Maßnahmen, die die Bereiche Internationale Stadt, Bundesstadt und Wissenschaft und Forschung betreffen 2.4 Empfehlung Kommunale Mitwirkung bei Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events 2.5 Empfehlung Umsetzung des Zukunftskonzeptes „Internationaler Politikstandort“ der Bundesstadt Bonn und andere Konzepte, die den internationalen Standort betreffen, soweit nicht die Bezirksvertretungen zuständig sind 2.6 Empfehlung Kommunale Europaarbeit und Kontakte zu europäischen Netzwerken und Institutionen 2.7 Empfehlung Maßnahmen, die die Bonner Willkommenskultur betreffen 2.8 Empfehlung Stärkung der Netzwerkbildung auf lokaler Ebene, insbesondere im Be- reich der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eine-Welt-Gruppen, Schulen und Migrantenorganisationen) 2.9 Empfehlung Fragen im Bereich der Lokalen Agenda, soweit sie die internationale Zusammenarbeit oder den internationalen Standort betreffen 2.10 Empfehlung Angelegenheiten des internationalen Marketings 2.11 Empfehlung Angelegenheiten der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Bonn 2.12 Empfehlung Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Agenda 2030/SDGs) der VN und anderer internationaler Agenden (Klima, Biodiversität, Neue Urbane Agenda), soweit sie für den internationalen Standort relevant sindSeite 30 von 49 2.13 Empfehlung Entwicklung von Projekten, die das internationale Bonn prägen 2.14 Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschafts- und Technologiestandortes Bonn 2.15 Empfehlung Fragen, die den Status Bonns als Bundesstadt betreffen 2.16 Empfehlung Förderung wissenschaftlicher Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Akquise von externen Projektmitteln 2.17 Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschaftsmarketings und der Wissenschaftskommunikation 2.18 Empfehlung Kommunale Maßnahmen, die Bezug zum internationalen Profil der Stadt Bonn haben 3.1 Entscheidung Angelegenheiten des Kongresswesens und des Fremdenverkehrs 3.2 Entscheidung Verpachtung gastronomischer Betriebe und des Rechts, auf öffentlichen Wegen und Plätzen Werbung zu betreiben, sofern das Jahresentgelt im Einzelfall 12.500 € übersteigt 3.3 Entscheidung Vergabe von „Mitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Projektpartnerschaften“ sowie von „Mitteln zur Förderung von Projekten zur Umsetzung der Agenda 2030“, die im Haushalt der Stadt Bonn eingestellt sind 3.4 Entscheidung Soweit in der Entscheidungshoheit der Stadt Bonn: Entscheidung über Zuwendung von nicht projektgebundenen Drittmitteln an lokale Gruppierungen, die sich mit entwicklungspolitischer Bildungsarbeit, den Projektpartnerschaften und der Umsetzung der SDG et. al. befassen 3.5 Entscheidung Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen 3.6 Entscheidung Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen und Einrichtungen, die sich mit internationaler Zusammenarbeit befassenSeite 31 von 49 3.7 Entscheidung Benennung von Mitgliedern etwaiger Fachbeiräte, die vom Ausschuss eingerichtet werdenSeite 32 von 49 VIII. Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit (ehemals ASMGW) Nr. Zuständigkeit Inhalt Grundsätzlich wird der Terminus „Menschen mit Behinderungen“ verwendet. 2.1 Empfehlung Grundsätze für die Gewährung sozialer Hilfen 2.2 Empfehlung Förderung der Vielfalt, Soziale und Integrationsmaßnahmen 2.3 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe einschließlich Aids- und Suchthilfe 2.4 Empfehlung Angelegenheiten des Wohnungswesens, z.B. Empfehlungen zu (Landes-) Förderprogrammen (Neubau und Modernisierung); Angelegenheiten des Bonner Baulandmodells 2.5 Empfehlung Richtlinien für die finanzielle Beteiligung der Stadt an geförderten Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung von Sozialwohnungen 2.6 Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht andere Entscheidungsrechte bestehen 2.7 Empfehlung Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans 2.8 Empfehlung Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderliche Aufgaben. Verwendungsbestimmung, Freigabe und Verfolgung von Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit.Seite 33 von 49 2.9 Empfehlung Controlling des Sozialhaushaltes und Beobachtung der Kostenentwicklung und –Steuerung 2.10 Empfehlung Bereitstellen von Wohnraum, Schaffung von (gefördertem) Wohnen, Unterbringung und Betreuung von Menschen in Wohnraumnot 2.11 Empfehlung Sozialräumliche Planung, insbesondere auch Quartiersmanagement 2.12 Empfehlung Angelegenheiten der sozialen Sicherung/Sozialhilfe SGB XII, der örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2.13 Empfehlung Inklusion von Menschen mit Handicap und Behinderungen unter Beachtung des behindertenpolitischen Teilhabeplans, sowie der Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn. 3.1 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € im Rahmen der Haushaltsansätze. Dies gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind 4.1 Mitteilungen Angelegenheiten sozialer StiftungenSeite 34 von 49 VIIIa. Betriebsausschuss für Seniorenzentren als Unterausschuss des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.2 Anhörung Über Vergaben von Lieferungen und Leistungen in Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren entscheidet die Betriebsleitung. Der Betriebsausschuss ist Vergabeausschuss im Sinne der Vergabeordnung. 2.1 Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Vorberatung übertragen sind 2.2 Empfehlung Der Betriebsausschuss berät den ASMG und den Stadtrat über allgemeine und neue Entwicklungen in der Begegnungskultur. Quartiersintegration, Unterbringung und Pflege von Senior*innen 2.3 Empfehlung Die Betriebsleitung unterrichtet gemäß Eigenbetriebs-VO NRW den Ausschuss über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Regelmäßige Berichterstattung über die sachliche und fachliche Betriebsführung, Belegungs- und Personalsituation 2.4 Empfehlung Vierteljährliche bis halbjährliche Prüfung von Einnahmen-Ausgaben incl. Schuldenstand 2.5 Empfehlung Die Entwicklung von betrieblich relevanten Rechtsvorschriften und Förderbedingungen 2.6 Empfehlung Jährlicher Rechnungsabschluss, Bilanz und Finanzplanung, Beschluss über den Wirtschafts- und Investitionsplan, Vergaben über Lieferungen und Leistungen im Wert von mehr als 500.000 EUR 2.7 Empfehlung Berichterstattung und Beratung über den Bau von Ersatzbauten inkl. Planungsdetails und Finanzierungsstand sowie zwischenzeitlicher Umsiedlung der HeimbewohnerSeite 35 von 49 3.1 Entscheidung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Entscheidung übertragen sind 4.1 Mitteilungen Einblick in das Berichtswesen an die „Heimaufsicht“ sowie Mitteilung von deren PrüfungsergebnissenSeite 36 von 49 IX. Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Empfehlung Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu allen Fragen der Bürgerpartizipation sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an die zuständigen Beratungs- und Entscheidungsgremien (die nach dieser Zuständigkeitsordnung zuständigen Ausschüsse/Bezirksvertretungen und/oder der Rat) 1.2 Empfehlungen Konzeptionierung und Strukturierung von zielgruppenorientierter Kinder- und Jugendbeteiligung mit dem Jugendhilfeausschuss 1.3 Empfehlung Empfehlung über die Auswahl externer Anbieter zur Durchführung komplexer Beteiligungsverfahren nach Empfehlung des Beirates Bürgerbeteiligung 2.1 Entscheidung Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Förmliche Entscheidung über den Bürgerantrag; Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium): Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu den beratenen Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium (den Rat oder den nach dieser Zuständigkeitsordnung entscheidungsbefugten Ausschuss oder bei Geschäften der laufenden Verwaltung an den Oberbürgermeister 7 die Oberbürgermeisterin) 2.2 Entscheidung Erledigung von an den Rat gerichteten Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung i.S.d. § 24 GO NRW entsprechend § 10 der Hauptsatzung 2.3 Entscheidung Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung außerhalb formeller VerfahrenSeite 37 von 49 2.4 Entscheidung Ausgestaltung der Verfahren von gesamtstädtischer Bedeutung zur Partizipation der Bürgerinnen und Bürger 2.5 Entscheidung Evaluation und Weiterentwicklung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung“ 2.6 Entscheidung Maßnahmen zur intensivierten Bürgerbeteiligung, insbesondere unter Zuhilfenahme neuer Technologien und Medien (e-Participation) 2.7 Entscheidung Konzeption einer Plattform für Kinder und Jugendliche 2.8 Entscheidung Erledigung von Anregungen und Empfehlungen des Beirats Bürgerbeteiligung 2.9 Entscheidung Ausgestaltung und Veröffentlichung der Vorhabenliste 2.10 Entscheidung Ausgestaltung und Veröffentlichung der Vorhabenliste 2.11 Entscheidung Erledigung der Empfehlungen des Beirates BürgerbeteiligungSeite 38 von 49 X. Betriebsausschuss SGB Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben 2.1 Empfehlung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen 2.2 Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement (SGB), die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Vorberatung übertragen sind 3.1 Entscheidung Angelegenheiten des SGB, die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Entscheidung übertragen sindSeite 39 von 49 XI. Kulturausschuss Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Anhörung Entscheidungen zu sonstigen baulichen Maßnahmen, die den Kulturbereich betreffen. 1.2 Anhörung Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) 2.1 Empfehlung Angelegenheiten der städtischen Kultureinrichtungen: Beethoven Orchester Bonn, Kunstmuseum Bonn, Stadtarchiv und stadthistorische Bibliothek mit Gedenkstätte, Stadtmuseum Bonn, Stadtbibliothek, Musikschule und Volkshochschule 2.2 Empfehlung Förderung sonstiger kultureller Einrichtungen 2.3 Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht Entscheidungsrechte bestehen 2.4 Empfehlung Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert von über 50.000 €, wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums bestehen 2.6 Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss zur Vorberatung übertragen sind 2.7 Empfehlung Grundsätze, Ziele, Konzepte und Handlungsfelder einer nachhaltigen Kulturentwicklung 2.8 Empfehlung Grundsätze, Ziele und Konzepte für Kunst im öffentlichen Raum, sowie deren Umsetzung, insbesondereSeite 40 von 49 * Standortbestimmung, * Auswahl- bzw. Wettbewerbsverfahren und * Aufstellung von Kunstwerken nach Empfehlung der Kunstkommission 2.9 Empfehlung Grundsätze, Ziele und Konzepte für Erinnerungskultur und deren Umsetzung 3.1 Entscheidung Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert bis zu 50.000 €, wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums bestehen 3.2 Entscheidung Gewährung von Investitionszuschüssen ab 5.000 €, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind 3.3 Entscheidung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss zur Entscheidung übertragen sindSeite 41 von 49 XII. Schulausschuss Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Empfehlung Aufgaben nach den schulrechtlichen Vorschriften, insbesondere Errichtung, Änderung und Zusammenlegung von Schulsystemen, Abgrenzung von Schulbezirken 1.2 Empfehlung Beratung von Schulbaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss SGB 1.3 Empfehlung Offene Ganztagsschulen 1.4 Empfehlung Benennung (Namensgebung) von Schulen 1.5 Empfehlung Bau, Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden- und anlagen inkl. Außenanlagen und Schulsportplätzen 1.6 Empfehlung Schulassistenzen / Integrationsassistenzen 1.7 Empfehlung Schulentwicklungsplanung (Grundschulen, weiterführende Schulen) 2.1 Entscheidung Angelegenheiten gem. § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung 3.1 Mitteilung Quartalsberichte/Monitoring zur Umsetzung schulischer BaumaßnahmenSeite 42 von 49 XIII. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Empfehlung Vorberatung des Haushaltsplanes für die Aufgaben der Jugendhilfe 1.2 Empfehlung Förderung und Anregung zur Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen der Jugendhilfe 1.3 Empfehlung Anhörung vor Bestellung der Leiterin / des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes 1.4 Empfehlung Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der offenen Jugendarbeit 1.5 Empfehlung Maßnahmen im Rahmen der Kinder- u. Jugendbeteiligung 1.6 Empfehlung Beratung von Kitabaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss SGB 1.7 Empfehlung Schulassistenzen / Integrationsassistenzen 1.8 Empfehlung Offene Ganztagsschulen 2.1 Entscheidung Erlass von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen, Maßnahmen und Anschaffungen der Jugendhilfe 2.2 Entscheidung Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Festsetzung der Leistungen oder Hilfen zur Erziehung, soweit diese nicht durch höherrangiges Recht geregelt werden oder Geschäfte der laufenden Verwaltung sindSeite 43 von 49 2.3 Entscheidung Jugendhilfeplanung 2.5 Entscheidung Öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VII (KJHG) i.V.m. § 25 AG KJHG 2.6 Entscheidung Förderung der Träger der freien Jugendhilfe 2.7 Entscheidung Verteilung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel an die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt und Jugendverbände 2.8 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für den Bau und die Einrichtung von Tageseinrichtungen für Kinder 2.9 Entscheidung Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der JugendschöffenSeite 44 von 49 XIV. Sportausschuss Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Anhörung Verpachtung von gastronomischen Betrieben in Sportanlagen 1.2 Anhörung Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) 2.1 Empfehlung Angelegenheiten der städtischen Sportanlagen und Bäder, insbesondere * Umbau, Sanierung und Umgestaltung * Festsetzung von Entgelten zur Nutzung von Sportanlagen und Bädern * Haus- und Benutzungsordnungen für Sportanlagen und Bäder 2.2 Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht Entscheidungsrechte bestehen 2.3 Empfehlung Grundsätze, Ziele und Handlungsfelder einer nachhaltigen Sportentwicklung 2.4 Empfehlung Angelegenheiten der Sportförderung 2.5 Empfehlung Angelegenheiten von (informellen) Sport- und Bewegungsgelegenheiten im öffentlichen Raum 2.6 Empfehlung Mitgliedschaften in Sportverbänden und ArbeitsgemeinschaftenSeite 45 von 49 3.1 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderrichtlinien, soweit hierüber nicht die Verwaltung entscheidet, insbesondere für Sportveranstaltungen und strukturbildende Modellprojekte. Dies gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind 3.2 Entscheidung Ausnahmen von der Entgeltpflicht für die sportliche Benutzung der Bonner Sportstätten, soweit hierüber nicht die Verwaltung entscheidet 3.3 Entscheidung Sanierung, Modernisierung und Vorentwurfsplanung für Sportpark Nord, Sportpark Pennenfeld und Hardtberghalle, soweit im Einzelfall im Haushalt veranschlagt 3.4 Entscheidung Beantragung von Fördermitteln für Sportanlagen und Bäder 3.5 Entscheidung Verleihung des Ehrenpreises "Bonner Sport"Seite 46 von 49 XV. Baumkommission Nr. Zuständigkeit Inhalt 1.1 Empfehlung (an zuständige BV) Fällgenehmigungen von privaten Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm und beabsichtigte Fällung städtischer Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm, gemessen jeweils ab 1 m Höhe vom Erdboden XVI. Alle Ausschüsse und Unterausschüsse Zuständigkeit Die Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn können zu allen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren und soweit es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, Anregungen an den Oberbürgermeister richten.Seite 47 von 49 Gremium Zuständigkeit Inhalt des Rechts Bewertung der Verwaltung Vorschlag der Verwaltung Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung keine Bedenken Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung den aktuellen Status von Projekten der Stadtverwaltung in den genannten Handlungsfeldern, namentlich solche der „Digitalen Modellregion“; Amt 10: Aus unserer Sicht in Bonn nicht relevant. Die Digitalen Modellregionen sind in NRW die Städte Soest, Paderborn, Wuppertal, Aachen und Gelsenkirchen. Die Stadt Bonn gehört nicht zu den Modellregionen Streichung von 2.2 Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung keine Einwände, da es sich auf Grundsatzentscheidungen beschränkt Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung, die von grundsätzlicher Bedeutung sind Doublette zu 2.9 keine Einwände, da es sich auf Projekte von grundsätzlicher Bedeutung beschränkt Streichung von 2.4 (da 2.9 weitergehend ist) Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung Mitberatung über die Einleitung Vergabe von IT- und Digitalisierungsprojekten. Dublette zu 2.8 Stellungnahme II-2 Zum Zeitpunkt der Einleitung eines Vergabeverfahrens stehen regelmäßig der Leistungsinhalt, die Schätzkosten und das auf dieser Basis durchzuführende Vergabeverfahren fest. Eine inhaltliche Befassung im Sinne eines strategischen Vorgehens ist an dieser Stelle eigentlich zu spät. Dies muss in den Empfehlungen Zeile 2.3 und 2.4 erfolgen. Die Empfehlungen werden sich wohl regelmäßig an den HA richten, in diesem Fall müsste eigentlich der AFBV angesprochen werden, dessen Entscheidungsrecht betroffen ist. Stellungnahme 10-2 Die Stellungnahme von II-2 wird mitgetragen. Über neue Projekte wird im Ausschuss beraten (2.3 und 2.4) so dass über notwendige Vergabeentscheidungen informiert ist. Die Fortführung laufender Verfahren nimmt den größeren Teil der Ausschreibungen ein. Eine Doppelberatung verlängert die Beschaffungsprozesse und trägt das Risiko die notwendige Geschwindigkeit nicht umsetzen zu können. Daher wird von einer Mitberatung im UADO dringend abgeraten. Alternativvorschlag: Der UADO bekommt die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Einleitung von Vergabeverfahren entsprechend 3.10 der Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe (ehemals BVA) Streichung von 2.5 Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung Mitberatung der Open Data/Open Government Strategie der Stadt Keine Einwände Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften. Doublette zu 2.10 ABER: Das OpenDataPortal wird von der Stadt Köln bereit gestellt. Die Weiterentwicklung erfolgt über die Stadt Köln in einer Entwicklergemeinschaft und nicht durch die Stadt Bonn selbst. Insofern haben wir hier nur bedingt Einfluss. kein Änderungsvorschlag, da Sreichung von 2.10 vorgeschlagen wird. Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung Einleitungen von Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug (z. B. Software, Hardware, Internetauftritte, Anschlüsse an das bzw. des öffentliche oder behördeninterne Telekommunikationsnetz (Infrastruktur), Lizenzen etc. Dublette zu 2.5 Streichung von 2.8 Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung Dublette zu 2.4 kein Änderungsvorschlag, da Sreichung von 2.4 vorgeschlagen wird. Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften. Doublette zu 2.7 Streichung von 2.10 (Wortgelich mit 2.7) Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Anhörung Regelmäßige Berichte über den Stand der Digitalisierung der Verwaltung keine Einwände, es ist mit Zusatzaufwand zu rechnen Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Anhörung Regelmäßige Berichte über IT- und Digitalisierungsprojekten" keine Einwände, aber Zusatzaufwand, wenn es sich nicht um sog. Fokusprojekte handelt. Bei Fokusprojekten kein Zusatzaufwand, da über diese in unterschiedlichen Gremien berichtet wird. Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung Vorberatung derdurch den Rat zu beschließende Smart City – Strategie keine Einwände, evtl zusammenfasssen mit 2.12 Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Entscheidung Entscheidung über Projekte während der Umsetzungsphase und Leitprojekte sofern es sich um Projekte aus Eigenmitteln der Stadt handelt Überschneidung zu 2.4, Entscheidung oder Empfehlung Es wird die Streichung von 2.4 vorgeschlagen. Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Anhörung Regelmäßige Beratung über den Projektverlauf und Evaluierung der Umsetzungsergebnisse keine Einwände, siehe 2.4 Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Empfehlung Überprüfung der Wirksamkeit der Smart City-Strategie und Empfehlung an den Rat bezüglich eventuell erforderliche Anpassungen. keine Einwände, evtl zusammenfasssen mit 2.11 Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Mitteilung Regelmäßige Information im Zusammenhang mit den Fortschritten in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) keine Einwände Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Mitteilung Mitteilung über Vorhaben der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Ansiedlung und Förderung von Unternehmen und Start-Ups aus dem IT-Sektor keine Bedenken Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Mitteilung Information über Tätigkeiten der Stadt Bonn innerhalb von Initiativen/Gremien zur Digitalisierung/Digitalen Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft keine Bedenken II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe Zuweisung Zu 3.3: Entscheidungsrecht wird zum Empfehlungsrecht keine Bedenken II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe Mitteilung Zu 4.8: Der Bericht wird halbjährlich gestellt Das ist eine Kapazitätsfrage, bereits in der Vergangenheit wurden faktisch jährliche Berichte erstellt 4.8: Der Bericht wird jährlich abgegeben. II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe Zuweisung Die Entscheidungsrechte des Ausschusses werden um die Punkte 2.2, 2.3, 2.4 3.2, 3.3., 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.9 des Ausschusses VII für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit erweitert. Grundstücksgeschäfte würden durch diese Änderung vom früheren AWA in den FinA transferiert werden. Grdsl. Möglich (siehe hierzu aber auch Kommentierung bei AEIWWA) Die Ziffern 3.11 bis 3.20 und 4.10 der aktuellen Zuständigkeitsordnung Finanzausschusses werden zugtunsten des AEIWWA gestrichen. Alternativ wird Ziffer 3.2 des AEIWWA zugunsten des Finanzausschusses gestrichen. II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe Zuweisung Die Empfehlungsrechte werden um das bisherige Empfehlungsrecht des Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen 1.15 erweitert. Die Übertragung ist grundsätzlich möglich, weitet aber die Notwendigkeit der Berichterstattung noch weiter aus. Das Empfehlungsrecht verbleibt im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen. Ziffer 1.15 wird gestrichen und im Ausschuss für Planung als Ziffer 2.20 aufgenommen. VII Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Zuweisung Die Punkte 2.2, 2.3 2.4, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.9 und 4.1 werden zugunsten des Finanzausschusses gestrichen. zu den Punkten 2.2, 2.3, 2.4, 3.6, 3.7, 3.9: Die Übertragung der Punkte vom Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (ehemals AIW und AWA) zugunsten des Finanzausschusses hat zur Folge, dass die Haushaltsberatungen zu den Ansätzen des Liegenschaftsamtes für die betroffenen Geschäftsprozesse in den AFBV wechseln müssen. Hier muss durch Amt 03 mitgeteilt werden, um welche Produktgruppen (wahrscheinlich 1.01.28) es sich handelt. Aus diesem Grunde geht die Kämmerei derzeit davon aus, dass Amt 03 eine ähnlich lautende Stellungnahme zum Änderungsantrag abgeben wird. Zudem würden bei Annahme und Umsetzung des Antrages der AFBV über alle Grundstücksver– und ankäufe entscheiden (3.2 bis 3.4). Bereits durch die Verlagerung der Vergaben auf den Ausschuss ist das Volumen der Vorlagen deutlich gestiegen. Eine darüber hinausgehende Erweiterung wird für schwierig gehalten. Nach Auffassung von Amt 03 sollte auch der Punkt 3.8 „Verpachtung gastronomischer Betriebe und des Rechts, auf öffentlichen Wegen und Plätzen Werbung zu betreiben, sofern das Jahresentgelt im Einzelfall 12.500 EUR übersteigt“ der Vollständigkeit halber dem Finanz-A. zugeordnet werden. Wie Amt 20 bereits ausgeführt hat, wird die gesamte Produktgruppe 1.01.28 (Liegenschaftsmanagement) zur Beratung dem neuen AFBV zugeordnet werden und damit auch alle Budgets zur Vermietung und Verpachtung (Einnahmen und Ausgaben). Die Ziffern 3.11 bis 3.20 und 4.10 der aktuellen Zuständigkeitsordnung Finanzausschusses werden zugtunsten des AEIWWA gestrichen. Alternativ wird Ziffer 3.2 des AEIWWA zugunsten des Finanzausschusses gestrichen. VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Zuweisung Grundsätzlich wird der Terminus „Menschen mit Behinderungen“ verwendet. VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung Der Punkt 2.2 heißt: Förderung der Vielfalt, Soziale und Integrationsmaßnahmen Die Zuständigkeit für Fördermaßnahmen war bislang eine Entscheidung des Ausschusses. So würden auch alle Fördermaßnahmen über 5.000,00 Euro zu den Themenbereichen "Vielfalt, Soziales und Integrationsmaßnahmen" an der Rat gehen und die Tagesordnung mit einer Vielzahl von Vorlagen belasten. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen weiterhin beim ASMG zu belassen (siehe Ziffer 3.1 Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € im Rahmen der Haushaltsansätze.Dies gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind .) Zur Verdeutlichung könnten hierzu die Worte "Förderung der" gestrichen werden. Neben dem Förderaspekt, der ein Entscheidungsrecht im vorgenannten Rahmen bleiben sollte, bestehen keine Bedenken, sonstige Maßnahmen als Empfehlung an den Rat zu behandeln. Ziffer 2.2: Maßnahmen im Themenbereich Vielfalt, Soziales und Integration. VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung Das Empfehlungsrecht für 2.5 lautet: Richtlinien für die finanzielle Beteiligung der Stadt an geförderten Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung von Sozialwohnungen Die Verwaltung empfiehlt erneut, das Empfehlungsrecht unter der Ziffer 2.5 „Richtlinien für die finanzielle Beteiligung der Stadt an geförderten Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung von Sozialwohnungen“ zu streichen. Geförderte Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden ausschließlich durch die entsprechenden Förderprogramme des Landes unterstützt. Streichung 2.5 VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung Das Empfehlungsrecht für 2.6 lautet: Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht andere Entscheidungsrechte bestehen. keine Bedenken VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung Das Empfehlungsrecht für 2.7 lautet: Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans Die Verwaltung bittet darum, in der Zuständigkeitsordnung den Terminus „Menschen mit Behinderung“ der UN-Behindertenrechtskonvention zu verwenden. Unter Ziffer 2.7 könnten bei einer entsprechenden Beschlussfassung dann auch die Empfehlungsrechte zu den „Angelegenheiten für Menschen mit Behinderung …“ und „Inklusion von Menschen mit Behinderungen unter Beachtung des behindertenpolitischen Teilhabeplans, sowie der Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn“ zusammengeführt werden. Ziffer 2.7 neu: Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans sowie die Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn; Durch die Neufassung der Ziffer 2.7 erforderliche neue Ziffer 2.14: Angelegenheiten, die die Belange von Seniorinnen und Senioren betreffen VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderliche Aufgaben. Verwendungsbestimmung, Freigabe und Verfolgung von Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit. Die Zuständigkeit für Fördermaßnahmen war bislang eine Entscheidung des Ausschusses. So würden auch alle Fördermaßnahmen über 5.000,00 Euro zu den Themenbereichen "Wohlfahrtspflege und soziale Arbeit" an der Rat gehen und die Tagesordnung mit einer Vielzahl von Vorlagen belasten. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen weiterhin beim ASMG zu belassen (siehe Ziffer 3.1: Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € im Rahmen der Haushaltsansätze.Dies gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind . ) Zur Verdeutlichung könnte hier ein Zusatz aufgenommen werden: Die Gewährung von Zuschüssen bleibt ein Entscheidungsrecht des ASMG, vgl. Ziffer 3.1. 2.8 :Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderliche Aufgaben. Verwendungsbestimmung, Freigabe und Verfolgung von Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit. (Die Gewährung von Zuschüssen ist Entscheidngsrecht vergleiche 3.1)Seite 48 von 49 VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung Controlling des Sozialhaushaltes und Beobachtung der Kostenentwicklung und –Steuerung Zuständigkeit war bislang eine Mitteilung. Hier wird inhaltlich seitens der Verwaltung keine Empfehlungsmöglichkeiten an den Rat gesehen. Ein gesamtstädtisches Controlling könnte im Rat Gegenstand der Diskussion sein, jedoch nicht ein Controlling der Sozialausgaben. Streichung 2.9 zugunsten einer Mitteilung 4.3 VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung Bereitstellen von Wohnraum, Schaffung von (gefördertem) Wohnen, Unterbringung und Betreuung von Menschen in Wohnraumnot keine Bedenken VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung Sozialräumliche Planung, insbesondere auch Quartiersmanagement keine Bedenken VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung Angelegenheiten der sozialen Sicherung/Sozialhilfe SGB XII, der örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die überörtliche Eingliederungshilfe fällt in die Zuständigkeit des LVR und ist keine kommunale Angelegenheit. Darüber hinaus handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben, die von den Kommunen wahrgenommen werden. Über Änderungen und Besonderheiten hat die Verwaltung bislang immer mittels einer Mitteilungsvorlage berichtet. Empfehlungsrechte werden hier nicht gesehen. Streichung von 2.12 zu Gunsten einer Mitteilung als 4.2 VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung Inklusion von Menschen mit Handicap und Behinderungen unter Beachtung des behindertenpolitischen Teilhabeplans, sowie der Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn. Die Verwaltung verweist auf die Ausführungen zu 2.7. ; insbesondere zur Verwendung des Begriffes "Menschen mit Behinderung" und der Empfehlung, die beiden Punkte durch die Übernahme des Halbsatzes "sowie die Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn" zusammenzuführen. Streichung 2.13 (siehe Beschlussvorschlag zu neu 2.7) VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Mitteilung Angelegenheiten sozialer Stiftungen keine Bedenken VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung NEU Die Verwaltung schlägt vor das Entscheidungsrecht in Grundsatzangelegenheiten im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen dem JHA zu übertragen. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen dem Sozialausschuss ein Empfehlungsrecht zu übertragen. Ziffer 2.15: Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren Zuweisung Der Punkt 1.2 wird wie folgt ergänzt: Der Betriebsausschuss ist Vergabeausschuss im Sinne der Vergabeordnung Die Regelung kollidiert in der aktuellen Fassung mit mehreren Regelungen der Betriebssatzung, da diese den Sozialausschuss als Betriebsausschuss festlegt: § 6 Betriebsausschuss (1) Der Betriebsausschuss im Sinne des § 5 Eigenbetriebsverordnung ist der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen. (4) Der Betriebsausschuss ist zuständig für die ihm nach der Eigenbetriebsverordnung zugewiesenen Aufgaben. Die Zuständigkeit für Auftragsvergaben ergibt sich aus der Vergabeordnung der Stadt Bonn. Der Betriebsausschuss ist Vergabeausschuss im Sinne der Vergabeordnung. § 8 Betriebsleitung (1) Die Betriebsleitung leitet die „Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn“ selbständig, soweit nicht durch die GO NW, die Eigenbetriebsverordnung, die Hauptsatzung oder durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist. Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung der "Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn" verantwortlich. Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung; dazu gehören alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes erforderlich sind. Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen ist, soweit für diese nicht der Betriebsausschuss gem. § 6 Absatz 4 dieser Satzung zuständig ist, laufendes Geschäft der Betriebsleitung. Unterausschüsse haben keine Entscheidungsrechte. Der neu gegründete Betriebsausschuss kann nicht Vergabeausschuss sein, so wie es aktuell in der Zuständigkeitsordnung festgelegt ist. Alle Vorlagen müssen im Nachgang im Sozialausschuss noch einmal behandelt werden. Die Anzahl der zu erwartenden Vorlagen für den Betriebsausschuss jährlich bewegt sich insgesamt lediglich im einstelligen Bereich. Der Betriebsausschuss wird von VIIIa zu XVI, siehe dazu auch Beschlussvorlage 202220-03 zur Anpassung des Betriebsausschusses und Streichung Ziffer 1.2 VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren Empfehlung Der Betriebsausschuss berät den ASMG und den Stadtrat über allgemeine und neue Entwicklungen in der Begegnungskultur. Quartiersintegration, Unterbringung und Pflege von Senior*innen keine Bedenken VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren Empfehlung Die Betriebsleitung unterrichtet gemäß Eigenbetriebs-VO NRW den Ausschuss über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Regelmäßige Berichterstattung über die sachliche und fachliche Betriebsführung, Belegungs-und Personalsituation keine Bedenken VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren Empfehlung Vierteljährliche bis halbjährliche Prüfung von Einnahmen-Ausgaben incl. Schuldenstand keine Bedenken VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren Empfehlung Die Entwicklung von betrieblich relevanten Rechtsvorschriften und Förderbedingungen keine Bedenken VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren Empfehlung Jährlicher Rechnungsabschluss, Bilanz und Finanzplanung, Beschluss über den Wirtschafts- und Investitionsplan, Vergaben über Lieferungen und Leistungen im Wert von mehr als 500.000 EUR keien Bedenken VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren Empfehlung Berichterstattung und Beratung über den Bau von Ersatzbauten inkl. Planungsdetails und Finanzierungsstand sowie zwischenzeitlicher Umsiedlung der Heimbewohner keine Bedenken VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren Mitteilung Einblick in das Berichtswesen an die „Heimaufsicht“ sowie Mitteilung von deren Prüfungsergebnissen keine Bedenken IX Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung Konzeptionierung und Strukturierung von zielgruppenorientierter Kinder- und Jugendbeteiligung mit JHA keine Bedenken IX Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung Empfehlung über die Auswahl externer Anbieter zur Durchführung komplexer Beteiligungsverfahren nach Empfehlung des Beirates Bürgerbeteiligung keine Bedenken IX Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung Ausgestaltung und Veröffentlichung der Vorhabenliste keine Bedenken IX Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung Erledigung der Empfehlungen des Beirates Bürgerbeteiligung keine Bedenken XII Schulausschuss Empfehlung Offene Ganztagsschulen Sofern von dem Empfehlungsrecht auch bauliche Maßnahmen umfasst sind, gibt es seitens des SGB keine Einwände. XII Schulausschuss Empfehlung Benennung (Namensgebung) von Schulen keine Bedenken XII Schulausschuss Empfehlung Bau, Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden- und anlagen inkl. Außenanlagen und Schulsportplätzen keine Bedenken XII Schulausschuss Empfehlung Schulassistenzen / Integrationsassistenzen Das Thema sollte aus Sicht der Verwaltung als Empfehlungsrecht für den Jugendhilfeausschuss mit der Einschränkung auf Grundsatzentscheidungen umgewandelt werden Ziffer 1.6 wird umformuliert: Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenten XII Schulausschuss Empfehlung Schulentwicklungsplanung (Grundschulen, weiterführende Schulen) keine Bedenken XIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Zuweisung Der Punkt 1.5 wird zum Entscheidungsrecht. keien Bedenken XIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung Schulassistenzen / Integrationsassistenzen Das Thema sollte aus Sicht der Verwaltung als Entscheidungsrecht mit der Einschränkung auf Grundsatzentscheidungen umgewandelt werden Streichung Ziffer 1.7; Ziffer 2.10 neu: Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenten XIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung Offene Ganztagsschulen Sofern von dem Empfehlungsrecht auch bauliche Maßnahmen umfasst sind, gibt es seitens des SGB keine Einwände. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Beratung in zwei in diesem Fall Fachausschüssen erfolgt und dies die zeitlichen Abläufe verzögern könnte. XIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung Die Streichung des Punktes 2.4 wird abgelehnt. keine Bedenken XIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung Der bisherige Entscheidungspunkt 2.10 wird Empfehlungsrecht. keine BedenkenSeite 49 von 49
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de