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202344-06 AA · Änderungsantrag

Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01 Antrag zur Vorlage 202344-04 AA

Nummer
202344-06 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 202344-04 AA Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01 Antrag zur Vorlage 202344-02 AA

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Änderungsantrag
öffentlich
202344-06 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Annette Standop
Tim Achtermeyer
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der
Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 202344-01
Antrag zur Vorlage 202344-04 AA
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Dieser Änderungsantrag ersetzt den Antrag mit der Drs. 202344-04 AA.
Änderungen sind durch Unterstreichung und Grünfärbung
hervorgehoben.
Der Beschluss zur Zuständigkeitsordnung wird wie folgt verändert bzw.
ergänzt:
Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des
Hauptausschusses
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert:
· technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für
Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung;
· den aktuellen Status von Projekten der Stadtverwaltung in den
genannten Handlungsfeldern, namentlich solche der „Digitalen
Modellregion“;Seite 1 von 10

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· den Aufbau oder Ausbau von Netzwerken mit anderen
Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Behörden oder sonstigen
Einrichtungen und Organisationen.
· Grundsätzliche Mitberatung über den Einsatz von digitalen
Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung. Mitberatung über
Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln
in allen Bereichen der Verwaltung
· Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung
in der Verwaltung. Begleitung von IT-Projekten und Projekten der
Digitalisierung in der Verwaltung, die von grundsätzlicher
Bedeutung sind
· Mitberatung über die Einleitung Vergabe von IT- und
Digitalisierungsprojekten.
· Mitberatung der Open Data/Open Government Strategie der
Stadt
· Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und
die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und
Vorschriften.
Die Anhörungsrechte werden wie folgt erweitert:
• Angelegenheiten der Digitalisierung, IT- und
Digitalisierungsprojekten
• Regelmäßige Berichte über den Stand der Digitalisierung der
Verwaltung
• Regelmäßige Berichte über IT- und Digitalisierungsprojekten"
Der Ausschuss ist Lenkungsausschuss für das Modellprojekt „Smart
City“. Als solcherSeite 2 von 10

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• berät er die durch den Rat zu beschließende Smart City –
Strategie vor;
• entscheidet er über die Projekte während der Umsetzungsphase
und Leitprojekte sofern es sich um Projekte aus Eigenmitteln der
Stadt handelt
• berät er regelmäßig über den Projektverlauf und evaluiert die
Umsetzungsergebnisse
• überprüft er die Wirksamkeit der Smart City-Strategie und
empfiehlt dem Rat eventuell erforderliche Anpassungen.
II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe
Zu 1.1: Die vorgeschlagene Streichung wird abgelehnt
Zu 3.3: Entscheidungsrecht wird zum Empfehlungsrecht
Zu 4.8: Der Bericht wird halbjährlich gestellt
Zu 4.9: Die vorgeschlagene Streichung wird abgelehnt, der Bericht wird
jährlich erstellt
Die Entscheidungsrechte des Ausschusses werden um die Punkte 2.2,
2.3, 2.4 3.2, 3.3., 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.9 des Ausschusses VII für Europa,
Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit erweitert.
Die Empfehlungsrechte werden um das bisherige Empfehlungsrecht des
Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen 1.15 erweitert.
IV Wohnen, Planen und Bauen
Die vorgesehene Umwandlung der Punkte 1.2, 1.3 und 1.4 in eine
Mittelung wird abgelehnt
Die Punkte der Anhörung werden wie folgt erweitert:Seite 3 von 10

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Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor
Genehmigung von gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer
ortsteilmäßiger Bedeutung, sofern sie mehr als 2000 qm2 BGF oder
mehr als 30 WE umfassen (s. Verwaltung 3.1.)
Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung
Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um
Planfeststellungsverfahren geht
Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte
für Orts- und Stadtteile
Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind
Die Punkte der Empfehlung werden wie folgt erweitert:
· Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung
· Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um
Planfeststellungsverfahren geht
· Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen
Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile
· Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen
sind
Punkt 1.15 wird zugunsten des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung
und Vergabe gestrichen.
Die vorgeschlagene Streichung des Punktes 1.a wird abgelehnt.
Die vorgesehene Streichung des ersten Satzes des Punktes 1.e wird
abgelehnt. Dieser Punkt wird zum Anhörungsrecht. zur Mitteilung.Seite 4 von 10

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Die Entscheidungsrechte unter Punkt 2.3 werden um den Punkt f "alle
Stufen des B Plan Verfahrens auch nach der Offenlage" ergänzt.
Der Punkt 2.3 wird um den Punkt f "alle Stufen des B Plan Verfahrens
auch nach der Offenlage" ergänzt und zum Empfehlungsrecht.
Der Punkt 2.3 d wird gestrichen und verbleibt in der Kompetenz der
BzVen.
Die Entscheidungsrechte werden um folgenden Punkt ergänzt:
Beratung über die Voraussetzungen, Kriterien und
Teilnahmebedingungen für städtebauliche, architektonische oder das
Stadtbild betreffende Wettbewerbe und ihre jeweiligen Ausschreibungen
- einschließlich derjenigen bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.
IVa Unterausschuss für Denkmalschutz
Die vorgeschlagene Streichung des ersten Satzes von 1.2 wird
abgelehnt. Die Beteiligung erfolgt in Form von Mitteilungen.
Die vorgeschlagene Streichung des ersten Satzes von 2.b wird
abgelehnt. Die Beteiligung erfolgt in Form von Mitteilungen.
V Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Die Empfehlungsrechte des Ausschusses werden wie folgt ergänzt:
· Grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrslenkung, -regelung und
– Überwachung, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind.
· Maßnahmen der Mobilitätsplanung
· Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen
Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile
· Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen
ausgewiesen sindSeite 5 von 10

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· Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen
Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile, soweit sie von
gesamtstädtischer Bedeutung sind.
VI Ausschuss für Klima, Umwelt und Lokale Agenda
Die vorgeschlagene Streichung des Punktes 2.10 wird abgelehnt.
Die Empfehlungsrechte des Ausschusses werden wie folgt ergänzt:
· Angelegenheiten zur wassersensiblen Stadt,
Regenwassermanagement, blaue Infrastruktur
· Angelegenheiten des Bodenschutzes
Grundsätzlich wird der Begriff "MDG" wird durchgängig durch "SDG"
ersetzt.
VII Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft
und Arbeit
Die Punkte 2.2, 2.3 2.4, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.9 und 4.1 werden
zugunsten des Finanzausschusses gestrichen.
VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
Grundsätzlich wird der Terminus „Menschen mit Behinderungen“
verwendet.
Der Punkt 2.2 heißt: Förderung der Vielfalt, Soziale und
Integrationsmaßnahmen
Das Empfehlungsrecht für 2.5 lautet: Richtlinien für die finanzielle
Beteiligung der Stadt an geförderten Wohnungsbau und
Wohnungsmodernisierung von Sozialwohnungen
Das Empfehlungsrecht für 2.6 lautet: Gewährung von
Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht andere
Entscheidungsrechte bestehen.
Das Empfehlungsrecht für 2.7 lautet: Angelegenheiten, die die Belange
von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des
Behindertenpolitischen TeilhabeplansSeite 6 von 10

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Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als
kommunale Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderliche
Aufgaben. Verwendungsbestimmung, Freigabe und Verfolgung
von Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und
sozialen Arbeit.
· Controlling des Sozialhaushaltes und Beobachtung der
Kostenentwicklung und –Steuerung
· Bereitstellen von Wohnraum, Schaffung von (gefördertem)
Wohnen, Unterbringung und Betreuung von Menschen in
Wohnraumnot
· Sozialräumliche Planung, insbesondere auch
Quartiersmanagement
· Förderung von Hilfesuchenden und Leistungsanbietern im
Bereich des SGB II und III, Angelegenheiten der
Trägerversammlung im Jobcenter Bonn
· Angelegenheiten der sozialen Sicherung/Sozialhilfe SGB XII,
der örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfe, der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
· Inklusion von Menschen mit Handicap und Behinderungen
unter Beachtung des behindertenpolitischen Teilhabeplans, sowie
der Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit
Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn.
Die Entscheidungsrechte Mitteilungen werden wie folgt ergänzt:
· Angelegenheiten sozialer Stiftungen
VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren
Der Punkt 1.2 wird wie folgt ergänzt: Der Betriebsausschuss ist
Vergabeausschuss im Sinne der Vergabeordnung.
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:Seite 7 von 10

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· Der Betriebsausschuss berät den ASMG und den Stadtrat über
allgemeine und neue Entwicklungen in der Begegnungskultur.
Quartiersintegration, Unterbringung und Pflege von Senior*innen
· Die Betriebsleitung unterrichtet gemäß Eigenbetriebs-VO NRW
den Ausschuss über alle betrieblichen Angelegenheiten,
insbesondere Regelmäßige Berichterstattung über die sachliche
und fachliche Betriebsführung, Belegungs-und Personalsituation
· Vierteljährliche bis halbjährliche Prüfung von Einnahmen-
Ausgaben incl. Schuldenstand
· Die Entwicklung von betrieblich relevanten Rechtsvorschriften und
Förderbedingungen
· Jährlicher Rechnungsabschluss, Bilanz und Finanzplanung,
Beschluss über den Wirtschafts- und Investitionsplan, Vergaben
über Lieferungen und Leistungen im Wert von mehr als 500.000
EUR
·
Berichterstattung und Beratung über den Bau von Ersatzbauten
inkl. Planungsdetails und Finanzierungsstand sowie
zwischenzeitlicher Umsiedlung der Heimbewohner
Die Mitteilungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Einblick in das Berichtswesen an die „Heimaufsicht“ sowie
Mitteilung von deren Prüfungsergebnissen
IX Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Konzeptionierung und Strukturierung von
zielgruppenorientierter Kinder- und Jugendbeteiligung mit JHA
· Empfehlung über die Auswahl externer Anbieter zur
Durchführung komplexer Beteiligungsverfahren nach Empfehlung
des Beirates Bürgerbeteiligung
Die Entscheidungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Ausgestaltung und Veröffentlichung der VorhabenlisteSeite 8 von 10

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· Erledigung der Empfehlungen des Beirates Bürgerbeteiligung
XII Schulausschuss
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Offene Ganztagsschulen
· Benennung (Namensgebung) von Schulen
· Bau, Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden- und
anlagen inkl. Außenanlagen und Schulsportplätzen
· Schulassistenzen / Integrationsassistenzen
· Schulentwicklungsplanung (Grundschule, Sek I)
(Grundschulen, weiterführende Schulen)
XIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Der Punkt 1.5 wird zum Entscheidungsrecht.
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Schulassistenzen / Integrationsassistenzen
· Offene Ganztagsschulen
· Die Streichung des Punktes 2.4 wird abgelehnt.
· Der bisherige Entscheidungspunkt 2.10 wird
Empfehlungsrecht.
XV Baumkommission
Die vorgeschlagene Änderung von 1.1 wird abgelehnt.Seite 9 von 10

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Folgende Punkte des CDU-Änderungsantrags (202344-03 AA) werden
übernommen:
4. Es wird beantragt, die Zuständigkeitsordnung für den
Unterausschuss für Digitales und Organisation des
Hauptausschusses wie folgt zu erweitern:
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert:
· Einleitungen von Vergabeverfahren und Beschaffungen
mit IT-Bezug (z. B. Software, Hardware, Internetauftritte,
Anschlüsse an das bzw. des öffentliche oder
behördeninterne Telekommunikationsnetz (Infrastruktur),
Lizenzen etc.
· Begleitung von IT-Projekten und Projekten der
Digitalisierung in der Verwaltung.
· Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data
Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben,
Regeln und Vorschriften.
Die Mitteilungsrechte werden wie folgt erweitert bzw. eingeführt:
· Regelmäßige Information im Zusammenhang mit den
Fortschritten in der Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes (OZG)
· Mitteilung über Vorhaben der Wirtschaftsförderung im
Zusammenhang mit der Ansiedlung und Förderung von
Unternehmen und Start-Ups aus dem IT-Sektor
· Information über Tätigkeiten der Stadt Bonn innerhalb
von Initiativen/Gremien zur Digitalisierung/Digitalen
Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft
Begründung
Erfolg mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 10 von 10

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Datenstand: 03.11.2026, 07:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de