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202344-04 AA · Änderungsantrag

Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01 Antrag zur Vorlage 202344-02 AA

Nummer
202344-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 202344-02 AA Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01

Untergeordnet

  1. 202344-06 AA Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01 Antrag zur Vorlage 202344-04 AA

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Änderungsantrag
öffentlich
202344-04 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Annette Standop
Tim Achtermeyer
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
16.03.2021
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und
Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 202344-01
Antrag zur Vorlage 202344-02 AA
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Dieser Änderungsantrag ersetzt den Antrag mit der Drs. 202344-02 AA.
Änderungen sind durch Unterstreichung und Rotfärbung hervorgehoben.
Der Beschluss zur Zuständigkeitsordnung wird wie folgt verändert bzw. ergänzt:
Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert:
· technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für
Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung;
· den aktuellen Status von Projekten der Stadtverwaltung in den
genannten Handlungsfeldern, namentlich solche der Digitalen
Modellregion;
· den Aufbau oder Ausbau von Netzwerken mit anderen Akteuren aus
Wissenschaft, Wirtschaft, Behörden oder sonstigen Einrichtungen und
Organisationen.
· Grundsätzliche Mitberatung über den Einsatz von digitalen
Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung.Seite 1 von 9

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· Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der
Verwaltung.
· Mitberatung über die Vergabe von IT- und Digitalisierungsprojekten.
· Mitberatung der Open Data/Open Government Strategie der Stadt
· Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für
die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften.
Die Anhörungsrechte werden wie folgt erweitert:
• Angelegenheiten der Digitalisierung, IT- und Digitalisierungsprojekten
• Regelmäßige Berichte über den Stand der Digitalisierung der
Verwaltung
• Regelmäßige Berichte über IT- und Digitalisierungsprojekten"
Der Ausschuss ist Lenkungsausschuss für das Modellprojekt „Smart City“. Als
solcher
• berät er die durch den Rat zu beschließende Smart City – Strategie
vor;
• entscheidet er über die Projekte während der Umsetzungsphase und
Leitprojekte;
• berät er regelmäßig über den Projektverlauf und evaluiert die
Umsetzungsergebnisse;
• überprüft er die Wirksamkeit der Smart City-Strategie und empfiehlt
dem Rat eventuell erforderliche Anpassungen.
II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und VergabeSeite 2 von 9

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Zu 1.1: Die vorgeschlagene Streichung wird abgelehnt
Zu 3.3: Entscheidungsrecht wird zum Empfehlungsrecht
Zu 4.8: Der Bericht wird halbjährlich gestellt
Zu 4.9: Die vorgeschlagene Streichung wird abgelehnt, der Bericht wird jährlich
erstellt
Die Entscheidungsrechte des Ausschusses werden um die Punkte 2.2, 2.3, 2.4
3.2, 3.3., 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.9 des Ausschusses VII für Europa,
Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit erweitert.
Die Empfehlungsrechte werden um das bisherige Empfehlungsrecht des
Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen 1.15 erweitert.
IV Wohnen, Planen und Bauen
Die vorgesehene Umwandlung der Punkte 1.2, 1.3 und 1.4 in eine Mittelung
wird abgelehnt
Die Punkte der Anhörung werden wie folgt erweitert:
Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor Genehmigung von
gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer ortsteilmäßiger Bedeutung,
sofern sie mehr als 2000 qm2 BGF oder mehr als 30 WE umfassen (s.
Verwaltung 3.1.)
Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung
Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um
Planfeststellungsverfahren geht
Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für
Orts- und Stadtteile
Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind
Die Punkte der Empfehlung werden wie folgt erweitert:Seite 3 von 9

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· Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung
· Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um
Planfeststellungsverfahren geht
· Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für
Orts- und Stadtteile
· Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind
Punkt 1.15 wird zugunsten des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und
Vergabe gestrichen.
Die vorgeschlagene Streichung des Punktes 1.a wird abgelehnt.
Die vorgesehene Streichung des ersten Satzes des Punktes 1.e wird
abgelehnt. Dieser Punkt wird zum Anhörungsrecht.
Die Entscheidungsrechte unter Punkt 2.3 werden um den Punkt f "alle Stufen
des B Plan Verfahrens auch nach der Offenlage" ergänzt.
Der Punkt 2.3 wird um den Punkt f "alle Stufen des B Plan Verfahrens auch
nach der Offenlage" ergänzt und zum Empfehlungsrecht.
Der Punkt 2.3 d wird gestrichen und verbleibt in der Kompetenz der BzVen.
Die Entscheidungsrechte werden um folgenden Punkt ergänzt:
Beratung über die Voraussetzungen, Kriterien und Teilnahmebedingungen für
städtebauliche, architektonische oder das Stadtbild betreffende Wettbewerbe
und ihre jeweiligen Ausschreibungen - einschließlich derjenigen bei
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.
IVa Unterausschuss für Denkmalschutz
Die vorgeschlagene Streichung des ersten Satzes von 1.2 wird abgelehnt.
Die vorgeschlagene Streichung des ersten Satzes von 2.b wird abgelehnt.Seite 4 von 9

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V Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Die Empfehlungsrechte des Ausschusses werden wie folgt ergänzt:
· Angelegenheiten der Verkehrslenkung, -regelung und – Überwachung,
soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind.
· Maßnahmen der Mobilitätsplanung
· Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen
Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile
· Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen
sind
· Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für
Orts- und Stadtteile, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind.
VI Ausschuss für Klima, Umwelt und Lokale Agenda
Die vorgeschlagene Streichung des Punktes 2.10 wird abgelehnt.
Die Empfehlungsrechte des Ausschusses werden wie folgt ergänzt:
· Angelegenheiten zur wassersensiblen Stadt,
Regenwassermanagement, blaue Infrastruktur
· Angelegenheiten des Bodenschutzes
Grundsätzlich wird der Begriff "MDG" wird durchgängig durch "SDG" ersetzt.
VII Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und
Arbeit
Die Punkte 2.2, 2.3 2.4, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.9 und 4.1 werden
zugunsten des Finanzausschusses gestrichen.
VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
Der Punkt 2.2 heißt: Förderung der Vielfalt, Soziale und
Integrationsmaßnahmen
Das Empfehlungsrecht für 2.5 lautet: Richtlinien für die finanzielle BeteiligungSeite 5 von 9

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der Stadt an geförderten Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung von
Sozialwohnungen
Das Empfehlungsrecht für 2.6 lautet: Gewährung von Investitionszuschüssen
für Baumaßnahmen, soweit nicht andere Entscheidungsrechte bestehen.
Das Empfehlungsrecht für 2.7 lautet: Angelegenheiten, die die Belange von
Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des
Behindertenpolitischen Teilhabeplans
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale
Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderliche Aufgaben.
Verwendungsbestimmung, Freigabe und Verfolgung von
Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen
Arbeit.
· Controlling des Sozialhaushaltes und Beobachtung der
Kostenentwicklung und –Steuerung
· Bereitstellen von Wohnraum, Schaffung von (gefördertem) Wohnen,
Unterbringung und Betreuung von Menschen in Wohnraumnot
· Sozialräumliche Planung, insbesondere auch Quartiersmanagement
· Förderung von Hilfesuchenden und Leistungsanbietern im Bereich
des SGB II und III, Angelegenheiten der Trägerversammlung im
Jobcenter Bonn
· Angelegenheiten der sozialen Sicherung/Sozialhilfe SGB XII, der
örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung
· Inklusion von Menschen mit Handicap und Behinderungen unter
Beachtung des behindertenpolitischen Teilhabeplans, sowie der
Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung
durch die Stadt Bonn.
Die Entscheidungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Angelegenheiten sozialer Stiftungen
VIIIa Betriebsausschuss für SeniorenzentrenSeite 6 von 9

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Der Punkt 1.2 wird wie folgt ergänzt: Der Betriebsausschuss ist
Vergabeausschuss im Sinne der Vergabeordnung.
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Der Betriebsausschuss berät den ASMG und den Stadtrat über
allgemeine und neue Entwicklungen in der Begegnungskultur.
Quartiersintegration, Unterbringung und Pflege von Senior*innen
· Die Betriebsleitung unterrichtet gemäß Eigenbetriebs-VO NRW den
Ausschuss über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere
Regelmäßige Berichterstattung über die sachliche und fachliche
Betriebsführung, Belegungs-und Personalsituation
· Vierteljährliche bis halbjährliche Prüfung von Einnahmen-Ausgaben
incl. Schuldenstand
· Die Entwicklung von betrieblich relevanten Rechtsvorschriften und
Förderbedingungen
· Jährlicher Rechnungsabschluss, Bilanz und Finanzplanung,
Beschluss über den Wirtschafts- und Investitionsplan, Vergaben über
Lieferungen und Leistungen im Wert von mehr als 500.000 EUR
·
Berichterstattung und Beratung über den Bau von Ersatzbauten inkl.
Planungsdetails und Finanzierungsstand sowie zwischenzeitlicher
Umsiedlung der Heimbewohner
Die Mitteilungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Einblick in das Berichtswesen an die „Heimaufsicht“ sowie Mitteilung
von deren Prüfungsergebnissen
IX Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Konzeptionierung und Strukturierung von zielgruppenorientierter
Kinder- und Jugendbeteiligung mit JHA
· Empfehlung über die Auswahl externer Anbieter zur Durchführung
komplexer Beteiligungsverfahren nach Empfehlung des Beirates
Bürgerbeteiligung
Die Entscheidungsrechte werden wie folgt ergänzt:Seite 7 von 9

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· Ausgestaltung und Veröffentlichung der Vorhabenliste
· Erledigung der Empfehlungen des Beirates Bürgerbeteiligung
XII Schulausschuss
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Offene Ganztagsschulen
· Benennung von Schulen
· Bau, Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden- und anlagen
inkl. Außenanlagen und Schulsportplätzen
· Schulassistenzen / Integrationsassistenzen
· Schulentwicklungsplanung (Grundschule, Sek I)
XIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Der Punkt 1.5 wird zum Entscheidungsrecht.
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
· Schulassistenzen / Integrationsassistenzen
· Offene Ganztagsschulen
· Die Streichung des Punktes 2.4 wird abgelehnt.
· Der bisherige Entscheidungspunkt 2.10 wird Empfehlungsrecht.
XV Baumkommission
Die vorgeschlagene Änderung von 1.1 wird abgelehnt.Seite 8 von 9

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Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 02:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de