202344-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 202344-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202344-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen der Beschlussvorlage zur Entscheidung über die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn (DS-Nr.: 202344-01) hat die Verwaltung vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in Bezug auf die Themen der Jugendhilfeplanung im Rahmen der Empfehlungskompetenz beteiligt wird (s. Lfd. Nr. 1.6, 1.7, 2.3 und 2.4 [S. 66ff.]). In diesem Zusammenhang wird jedoch angeregt, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im Rahmen der Entscheidungskompetenz berücksichtigt wird. Die vorgeschlagene Zuständigkeitsordnung ist daher entsprechend zu ändern. Für die Verteilung eingestellter Haushaltsmittel zur Förderung von Trägern, Einrichtungen und Maßnahmen werden sozialräumliche und/oder inhaltliche Kriterien durch die Jugendhilfeplanung beschrieben und zur Entscheidung vorgelegt. Fachbezogen sollte daher der hierfür zuständige Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Entscheidungsbefugnis erhalten. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de