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202344-03 AA · Änderungsantrag

Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01

Nummer
202344-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 202344-01 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
202344-03 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Georg Goetz
Julia Polley
Christian Gold
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und
Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 202344-01
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung macht einen Vorschlag, ob und in welcher Form der
Integrationsrat in die Zuständigkeitsordnung aufgenommen wird.
2. Die Verwaltung legt dar, welche Zuständigkeiten vom Sozialausschuss
auf den Planungsausschuss übertragen wurden.
3. Das Thema "Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz-und
Rettungswesens" (ehemals AUV 4.10) verbleibt im Auschuss für
Umwelt, Klima und lokale Agenda.
4. Es wird beantragt, die Zuständigkeitsordnung für den Unterausschuss
für Digitales und Organisation des Hauptausschusses wie folgt zu
erweitern:
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert:
o Einleitungen von Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-
Bezug (z. B. Software, Hardware, Internetauftritte, Anschlüsse
an das bzw. des öffentliche oder behördeninterne
Telekommunikationsnetz (Infrastruktur), Lizenzen etc.
o Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in
der Verwaltung.
o Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und
die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und
Vorschriften.
Die Anhörungsrechte werden wie folgt erweitert:
 Angelegenheiten der Digitalisierung, IT- und
Digitalisierungsprojekten innerhalb der Stadtverwaltung
 Anträge in Zusammenhang mit dem Stellenplan soweit sie
sich auf den Bereich der städtischen IT beziehen
 Maßnahmen der e-Participation
 Gleichstellung
Seite 1 von 3

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Die Mitteilungsrechte werden wie folgt erweitert bzw.
eingeführt
 Regelmäßige Information über (Bau-)Anträge bzw.
Aufbruchgenehmigungen sowie ggf. den Einsatz
alternativer Verlegemethoden in Zusammenhang mit dem
Breitband/Gigabit-Ausbau und der jeweils hierfür benötigten
Infrastruktur (z. B. Bauanträge für Mobilfunksendemasten,
Aufbruchgenehmigungen zur Verlegung von LWL zum
Zwecke des Breitbandanschlusses (nicht Anschluss von
Lichtsignalanlagen))
 Regelmäßige Information über Anträge zur Mitnutzung
passiver Infrastruktur gem. §§ 77d ff. TKG sowie zur
Koordinierung von Bauarbeiten und Mitverlegung mit den
Anbietern von Telekommunikationsinfrastruktur gem. § 77h
TKG
 Regelmäßige Information im Zusammenhang mit den
Fortschritten in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
(OZG)
 Mitteilung über den Stand der Digitalisierung von
Fachverfahren der Bundesstadt Bonn
 Mitteilungen über meldepflichtige Datenschutzvorfälle und
meldepflichtige bzw. an das BSI gemeldete IT-
Sicherheitsvorfälle in der Stadtverwaltung
 Mitteilung über Vorhaben der Wirtschaftsförderung im
Zusammenhang mit der Ansiedlung und Förderung von
Unternehmen und Start-Ups aus dem IT-Sektor
 Information über Tätigkeiten der Stadt Bonn innerhalb von
Initiativen/Gremien zur Digitalisierung/Digitalen
Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft
Der Ausschuss ist Lenkungsausschuss für das Modellprojekt
„Smart City“. Als solcher
 berät er die durch den Rat zu beschließende Smart City –
Strategie vor;
 entscheidet er über die Projekte während der
Umsetzungsphase und Leitprojekte;
 berät er regelmäßig über den Projektverlauf und evaluiert
die Umsetzungsergebnisse;
 überprüft er die Wirksamkeit der Smart City-Strategie und
empfiehlt dem Rat eventuell erforderliche Anpassungen.
Begründung
Zu 1. Der zuständige Fachausschuss für das Thema Integration/Migration ist
der Sozialausschuss und soll dies auch bleiben. Allerdings stehen dem
Integrationsrat, nach der Gemeindeordnung NRW Anhörungs- und
Empfehlungsrechte zu, die es zu berücksichtigen gilt.
Zu 2. Die Planung und der Bau von Wohnungen sind ordinärer Bestandteil und
Aufgabe eines Planungsausschusses. Wenn aber die WohnungsverwaltungSeite 2 von 3

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dem Sozialamt zugeordnet bleibt und auch die „Angelegenheiten des
Wohnungswesens“ unverändert in der Zuständigkeit des Sozialausschuss liegt,
dann rechtfertigt dies nicht die Umbenennung der beiden Ausschüsse.
Zu 3. Im Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda besteht im
Gegensatz zum Hauptausschuss die Möglichkeit der Mitberatung von
sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, die bei diesem Thema erwünscht ist.
Zu 4. Die in den Änderungsanträgen eingebrachten Änderungen waren
teilweise wenig spezifisch und insgesamt unvollständig. Sie lassen wichtige
Aspekte aus dem Bereich Digitalisierung und des Infrastrukturauf- bzw. -
ausbau außen vor, obwohl seit einigen Jahren Kommunen verpflichtet sind, für
den Breitbandausbau Zugang zur passiven Infrastruktur zu gewähren (z. B.
Kanäle oder Leerrohre etc.) bzw. bei Bauarbeiten eine Koordinierung
dahingehend vorzunehmen, dass eine Mitverlegung eigener Infrastruktur der
TKG-Anbieter möglich wird (z. B. Bei einer Kanalsanierung in offener
Bauweise). Diese Aktivitäten sind von hoher Bedeutung für das Vorankommen
einer digitalen Stadt Bonn.
Hinzu kommt, dass andernfalls auch das Themen wie e-Partizipation, welches
bislang einem anderen Ausschuss zuordnet war, systematisch in den Bereich
der Digitalisierung gehört. Sicherheitsaspekte und die Bemühungen der Stadt
Bonn im Zusammenhang mit dem Thema Cyber Security fanden bislang
überhaupt keine Berücksichtigung. Auch Aspekte der Gleichstellung und der
Organisation müssen überdies im Zusammenhang mit der Digitalisierung
Beachtung finden und sollten daher im UA Digitalisierung und Organisation
vorbereitend beraten werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de