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202344-02 AA · Änderungsantrag

Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01

Nummer
202344-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 202344-01 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

Untergeordnet

  1. 202344-04 AA Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01 Antrag zur Vorlage 202344-02 AA

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Änderungsantrag
öffentlich
202344-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Annette Standop
Tim Achtermeyer
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der
Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 202344-01
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschluss zur Zuständigkeitsordnung wird wie folgt verändert bzw. ergänzt:
Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert:
 technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für
Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung;
 den aktuellen Status von Projekten der Stadtverwaltung in den
genannten Handlungsfeldern, namentlich solche der Digitalen
Modellregion;
 den Aufbau oder Ausbau von Netzwerken mit anderen Akteuren aus
Wissenschaft, Wirtschaft, Behörden oder sonstigen Einrichtungen und
Organisationen.
 Grundsätzliche Mitberatung über den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln
in allen Bereichen der Verwaltung.
 Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der
Verwaltung.
 Mitberatung über die Vergabe von IT- und Digitalisierungsprojekten.
 Mitberatung der Open Data/Open Government Strategie der Stadt
 Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portales und die fürSeite 1 von 76

Seite 2
die Nutzer:innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften
Die Anhörungsrechte werden wie folgt erweitert:
 Angelegenheiten der Digitalisierung, IT- und Digitalisierungsprojekten
 Regelmäßige Berichte über den Stand der Digitalisierung der
Verwaltung
 Regelmäßige Berichte über IT- und Digitalisierungsprojekten"
Der Ausschuss ist Lenkungsausschuss für das Modellprojekt „Smart City“. Als
solcher
 berät er die durch den Rat zu beschließende Smart City – Strategie vor;
 entscheidet er über die Projekte während der Umsetzungsphase und
Leitprojekte;
 berät er regelmäßig über den Projektverlauf und evaluiert die
Umsetzungsergebnisse;
 überprüft er die Wirksamkeit der Smart City-Strategie und empfiehlt dem
Rat eventuell erforderliche Anpassungen.
II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergab
Zu 1.1: Die vorgeschlagene Streichung wird abgelehnt
Zu 3.3: Entscheidungsrecht wird zum Empfehlungsrecht
Zu 4.8: Der Bericht wird halbjährlich gestellt
Zu 4.9: Die vorgeschlagene Streichung wird abgelehnt, der Bericht wird jährlich
erstellt
Die Entscheidungsrechte des Ausschusses werden um die Punkte 3.2, 3.3.,
3.4, 3.5 des Ausschusses VII für Europa, Internationales, Wissenschaft,
Wirtschaft und Arbeit erweitert.
Die Empfehlungsrechte werden um das bisherige Empfehlungsrecht des
Ausschusses für Wohnen,Planen und Bauen 1.15 erweitert.
IV Wohnen, Planen und Bauen
Die vorgesehene Umwandlung der Punkte 1.2, 1.3 und 1.4 in eine Mittelung
wird abgelehnt
Die Punkte der Anhörung werden wie folgt erweitert:
 Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor
Genehmigung von gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer
ortsteilmäßiger Bedeutung, sofern sie mehr als 2000 qm2 BGF oder
mehr als 30 WE umfassen (s. Verwaltung 3.1.)
 Maßnahmen der WohnumfeldverbesserungSeite 2 von 76

Seite 3
 Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um
Planfeststellungsverfahren geht
 Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte
für Orts- und Stadtteile
 Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind
 Punkt 1.15 wird zugunsten des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung
und Vergabe gestrichen.
 Die vorgeschlagene Streichung des Punktes 1.a wird abgelehnt.
 Die vorgesehene Streichung des ersten Satzes des Punktes 1.e wird
abgelehnt.
 Die Entscheidungsrechte unter Punkt 2.3 werden um den Punkt f "alle
Stufen des B Plan Verfahrens auch nach der Offenlage" ergänzt.
Die Entscheidungsrechte werden um folgenden Punkt ergänzt:
Beratung über die Voraussetzungen, Kriterien und Teilnahmebedingungen für
städtebauliche, architektonische oder das Stadtbild betreffende Wettbewerbe
und ihre jeweiligen Ausschreibungen - einschließlich derjenigen bei
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.
IVa Unterausschuss für Denkmalschutz
Die vorgeschlagene Streichung des ersten Satzes von 1.2 wird abgelehnt.
Die vorgeschlagene Streichung des ersten Satzes von 2.b wird abgelehnt.
V Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Der Name des Ausschusses wird wie folgt geändert:
Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Die Empfehlungsrechte des Ausschusses werden wie folgt ergänzt:
 Angelegenheiten der Verkehrslenkung, -regelung und – Überwachung
 Maßnahmen der Mobilitätsplanung
 Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte
für Orts- und Stadtteile
 Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind
 Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte
für Orts- und StadtteileSeite 3 von 76

Seite 4
VI Ausschuss für Klima, Umwelt und Lokale Agenda
Die vorgeschlagene Streichung des Punktes 2.10 wird abgelehnt.
Die Empfehlungsrechte des Ausschusses werden wie folgt ergänzt:
 Angelegenheiten zur wassersensiblen Stadt,
Regenwassermanagement, blaue Infrastruktur
 Angelegenheiten des Bodenschutzes
Grundsätzlich wird der Begriff "MDG" wird durchgängig durch "SDG" ersetzt.
VII Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und
Arbeit
Die Punkte 3.2, 3.3, 3.4, 3.5 und 4.1 werden zugunsten des
Finanzausschusses gestrichen.
VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
Der Punkt 2.2 heißt: Förderung der Vielfalt, Soziale und
Integrationsmaßnahmen
Das Empfehlungsrecht für 2.5 lautet: Richtlinien für die finanzielle Beteiligung
der Stadt an geförderten Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung von
Sozialwohnungen
Das Empfehlungsrecht für 2.6 lautet: Gewährung von Investitionszuschüssen
für Baumaßnahmen, soweit nicht andere Entscheidungsrechte bestehen.
Das Empfehlungsrecht für 2.7 lautet: Angelegenheiten, die die Belange von
Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des
behindertenpolitischen Teilhabeplans
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
 Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale
Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderliche Aufgaben.
Verwendungsbestimmung, Freigabe und Verfolgung von
Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen
Arbeit.
 Controlling des Sozialhaushaltes und Beobachtung der
Kostenentwicklung und -Steuerung
 Bereitstellen von Wohnraum, Schaffung von (gefördertem) Wohnen,
Unterbringung und Betreuung von Menschen in Wohnraumnot
 Sozialräumliche Planung, insbesondere auch Quartiersmanagement
 Förderung von Hilfesuchenden und Leistungsanbietern im Bereich des
SGB II und III, Angelegenheiten der Trägerversammlung im Jobcenter
BonnSeite 4 von 76

Seite 5
 Angelegenheiten der sozialen Sicherung/Sozialhilfe SGB XII, der
örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung
 Inklusion von Menschen mit Handicap und Behinderungen unter
Beachtung des behindertenpolitischen Teilhabeplans, sowie der
Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung
durch die Stadt Bonn.
Die Entscheidungsrechte werden wie folgt ergänzt:
 Angelegenheiten sozialer Stiftungen
VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren
Der Punkt 1.2 wird wie folgt ergänzt: Der Betriebsausschuss ist
Vergabeausschuss im Sinne der Vergabeordnung.
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
 Der Betriebsausschuss berät den ASMG und den Stadtrat über
allgemeine und neue Entwicklungen in der Begegnungskultur.
Quartiersintegration, Unterbringung und Pflege von Senior*innen
 Die Betriebsleitung unterrichtet gemäß Eigenbetriebs-VO NRW den
Ausschuss über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere
Regelmäßige Berichterstattung über die sachliche und fachliche
Betriebsführung, Belegungs-und Personalsituation
 Vierteljährliche bis halbjährliche Prüfung von Einnahmen-Ausgaben incl.
Schuldenstand
 Die Entwicklung von betrieblich relevanten Rechtsvorschriften und
Förderbedingungen
 Jährlicher Rechnungsabschluss, Bilanz und Finanzplanung, Beschluss
über den Wirtschafts- und Investitonsplan, Vergaben über Lieferungen
und Leistungen im Wert von mehr als 500.000 EUR
 Berichterstattung und Beratung über den Bau von Ersatzbauten inkl.
Planungsdetails und Finanzierungsstand sowie zwischenzeitlicher
Umsiedlung der Heimbewohner
Die Mitteilungsrechte werden wie folgt ergänzt:
 Einblick in das Berichtswesen an die „Heimaufsicht“ sowie Mitteilung
von deren Prüfungsergebnissen
IX Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:Seite 5 von 76

Seite 6
 Konzeptionierung und Strukturierung von zielgruppenorientierter Kinder-
und Jugendbeteiligung mit JHA
 Empfehlung über die Auswahl externer Anbieter zur Durchführung
komplexer Beteiligungsverfahren nach Empfehlung des Beirates
Bürgerbeteiligung
Die Entscheidungsrechte werden wie folgt ergänzt:
 Ausgestaltung und Veröffentlichung der Vorhabenliste
 Erledigung der Empfehlungen des Beirates Bürgerbeteiligung
XII Schulausschuss
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
 Offene Ganztagsschulen
 Benennung von Schulen
 Bau, Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden- und anlagen
inkl. Außenanlagen und Schulsportplätzen
 Schulassistenzen / Integrationsassistenzen
 Schulentwicklungsplanung (Grundschule, Sek I)
XIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Der Punkt 1.5 wird zum Entscheidungsrecht.
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:
 Schulassistenzen / Integrationsassistenzen
 Offene Ganztagsschulen
 Die Streichung des Punktes 2.4 wird abgelehnt.
 Der bisherige Entscheidungspunkt 2.10 wird Empfehlungsrecht.
XV Baumkommission
Die vorgeschlagene Änderung von 1.1 wird abgelehnt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
1 Synopse_Zusta?ndigkeitsordnung_Änderungen_Koalition (öffentlich)Seite 6 von 76

Synopse Zuständigkeitsordnung
I. Hauptausschuss
Nr. Zuständigkeit alt neu
Verwaltung
Anmerkung
Verwaltung
Neu Koalition
1.1 Empfehlung Angelegenheiten von grundsätzlicher
Bedeutung und Angelegenheiten, für die
die Zuständigkeit einer Bezirksvertretung
oder eines Fachausschusses nicht
gegeben ist
unverändert
1.2 Empfehlung Stadtentwicklungsplanung unverändert
1.3 Empfehlung Personalangelegenheiten, über die der
Rat gemäß § 15 der Hauptsatzung
entscheidet
unverändert
1.4 Empfehlung Beratung des Stellenplanes unverändert
1.5 Empfehlung Allgemeine Angelegenheiten des
Personalwesens
unverändert
1.6 Empfehlung Gleichstellungsangelegenheiten unverändert
2.1 Entscheidung Entscheidungen in den Angelegenheiten,
die der Beschlussfassung des Rates
unterliegen, falls die Angelegenheit
keinen Aufschub duldet (§ 60 Abs. 1 GO
NRW)
unverändert
2.2 Entscheidung Entscheidung über die Planung von
Verwaltungsaufgaben von besonderer
Bedeutung gem. § 61 GO NRW
unverändert
2.3 Entscheidung Genehmigung der Empfehlungen der
Bezirksvertretungen und der
Fachausschüsse im Rahmen bestehender
unverändertSeite 7 von 76

Haushaltsansätze, soweit es sich nicht
um Angelegenheiten handelt, die dem Rat
oder den Bezirksvertretungen zur
Beschlussfassung vorbehalten sind;
ausgenommen sind solche
Empfehlungen, für die eine Fraktion oder
ein Antragsteller eine Beschlussfassung
im Rat verlangt
2.4 Entscheidung Abstimmung der Arbeit der
Ratsausschüsse (§ 59 Abs. 1 GO NRW)
und Entscheidung über die Zuständigkeit
von Bezirksvertretungen oder
Ausschüssen im Einzelfall (§ 37 Abs. 2
GO NRW)
unverändert
2.5 Entscheidung Konzeption für städtische
Werbemaßnahmen des Presseamtes und
der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bonn
unverändert
2.6 Entscheidung Erteilung von Aufträgen an die
Verwaltung, sofern hierdurch
Verwaltungskraft nachhaltig gebunden
und der Erledigung laufender Aufgaben
entzogen wird oder die Erledigung auch
durch externe Vergabe möglich ist und
hierfür Haushaltsmittel nicht zur
Verfügung stehen
unverändert
2.7 Entscheidung Benennung und Umbenennung
städtischer Schulen, Straßen, Wege und
Plätze, Sporthallen und Plätze sowie
öffentliche Einrichtungen, soweit die
Bezirksvertretungen von der vom Rat
beschlossenen Benennungsliste
abweichen wollen
unverändert
2.8 Entscheidung Angelegenheiten, die die Modernisierung
der Verwaltungsstruktur betreffen, soweit
nicht eine Zuständigkeit des Rates nach §
41 Abs. 1 Buchst. A) der
Gemeindeordnung NRW gegeben ist
unverändertSeite 8 von 76

2.9 Entscheidung Erlass von Widerspruchsbescheiden in
beamtenrechtlichen Angelegenheiten
gem. § 54 Abs. 3 Beamtenstatusgesetz
(BeamtStG). Ausgenommen hiervon sind
Widerspruchsbescheide in
Beihilfeangelegenheiten und in
Angelegenheiten nach den Regelungen
für die Einbeziehung von Beamtinnen und
Beamten in eine leistungsorientierte
Bezahlung (LOB), die als auf den
Oberbürgermeister übertragen gelten
Streichen Z Dez I:
Die Sachverhalte, die in den
beamtenrechtlichen Widerspruchs-
bescheiden behandelt werden, sind
keine grundsätzlichen Fragen,
sondern betreffen konkrete
Einzelfälle. Eine besondere
allgemeine Bedeutung der Fälle,
die eine Entscheidung des
Hauptausschusses erfordern
würde, ist nicht gegeben
Das Erfordernis der Entscheidung
des Hauptausschusses führt dazu,
dass der Widerspruchsbescheid - je
Sitzungstermin - nicht zeitnah,
sondern erst zeitlich verzögert
erlassen werden kann.
Das Widerspruchsverfahren ist
zudem kraft Gesetzes nur für
bestimmte beamtenrechtliche
Streitigkeiten eröffnet:
Grundsätzlich findet für Klagen aus
dem Beamtenverhältnis kein
Widerspruchsverfahren statt.
Widerspruchsverfahren sind nur
noch zugelassen für besoldungs-,
versorgungs-, beihilfe-,
heilfürsorge-, reisekosten-,
trennungsentschädigungs- und
umzugskosten-rechtliche
Angelegenheiten (§ 103
Landesbeamtengesetz).
Sofern die Zuständigkeit des
Hauptausschusses gestrichen
würde, würde die gesetzliche
Regelung, dass den
Widerspruchsbescheid die oberste
Dienstbehörde erlässt, gelten (§ 54
Abs. 3 Beamtenstatusgesetz).
Oberste Dienstbehörde ist der Rat
der Stadt Bonn. Daher müsste derSeite 9 von 76

Rat dann beschließen, dass er die
Befugnis „Erlass von
Widerspruchsbescheiden in
beamtenrechtlichen
Angelegenheiten gemäß § 54 Abs.
3 Beamtenstatusgesetz“ auf die
Oberbürgermeisterin überträgt.
Dann läge die Zuständigkeit in der
Verwaltung und nicht mehr in der
Politik
2.10 Entscheidung Benennung von Haltestellen des
Öffentlichen Personennahverkehrs
unverändert
3.1 Mitteilung Grundsätzliche
Personalentwicklungsmaßnahmen
unverändert
3.2 Mitteilung Grundsätzliche Veränderungen der
Tarifstruktur
unverändert
Ia. Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation des Hauptausschusses (ehemals UAOP)
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1 Anhörung Mitberatung über die Planung von
Verwaltungsaufgaben von besonderer
Bedeutung gem. § 61 GO NRW,
insbesondere für die
Organisationsuntersuchungen
unverändert Zusätzlich:
Empfehlungen:
• technische und soziale
Innovationen und ihren Beitrag für
Handlungsfelder einer integrierten
Stadtentwicklung;
• den aktuellen Status von
Projekten der Stadtverwaltung in
den genannten Handlungsfeldern,
namentlich solche der Digitalen
Modellregion;
• den Aufbau oder Ausbau von
Netzwerken mit anderen Akteuren
aus Wissenschaft, Wirtschaft,Seite 10 von 76

Behörden oder sonstigen
Einrichtungen und
Organisationen.
• Grundsätzliche Mitberatung über
den Einsatz von digitalen
Hilfsmitteln in allen Bereichen der
Verwaltung.
• Begleitung von IT-Projekten und
Projekten der Digitalisierung in
der Verwaltung.
• Empfehlung: Mitberatung über
die Vergabe von IT- und
Digitalisierungsprojekten.
Anhörungen:
• Angelegenheiten der
Digitalisierung, IT- und
Digitalisierungsprojekten.
• Regelmäßige Berichte über den
Stand der Digitalisierung der
Verwaltung.
• Regelmäßige Berichte über IT-
und Digitalisierungsprojekten"
(3) Der Ausschuss ist
Lenkungsausschuss für das
Modellprojekt „Smart City“. Als
solcher
- berät er die durch den Rat zu
beschließende Smart City –
Strategie vor;
- entscheidet er über die Projekte
während der Umsetzungsphase
und Leitprojekte;
- berät er regelmäßig über den
Projektverlauf und evaluiert die
Umsetzungsergebnisse;Seite 11 von 76

- überprüft er die Wirksamkeit der
Smart City-Strategie und
empfiehlt dem Rat eventuell
erforderliche Anpassungen.
- Mitberatung der Open
Data/Open Government Strategie
der Stadt
- Begleitung der
Weiterentwicklung des Open Data
Portales und die für die
Nutzer:innen geltenden
Vorgaben, Regeln und
VorschriftenSeite 12 von 76

II. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe (inklusive ehemals BVA)
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1
neu
Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes
im Bereich des Beschaffungswesens
und bei Durchführung von Bauaufgaben
(alt ASMGW 3.2)
Streichen A Vorschlag Verwaltung
(vgl. Punkt 2.3 der
Empfehlungsrechte AUV)
1.2
neu
Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von
Grünflächen
(alt BVA 3.1)
Streichen Z Vorschlag Verwaltung
(vgl. Punkt 1.4 der Anhörungsrechte
AUV)
2.1
neu
Empfehlung Vorbereitung und Ausführung der
Haushaltssatzung, Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes,
Festsetzung des Investitionsprogramms
(alt FuB 1.1)
unverändert
2.2
neu
Empfehlung Ausführung des Haushaltsplanes,
soweit hierfür nicht andere Ausschüsse
zuständig sind
(alt FuB 1.2)
unverändert
2.3
neu
Empfehlung Zustimmung zu über- und
außerplanmäßigen Auszahlungen und
Aufwendungen, soweit hierfür nicht
gem. Ratsbeschluss der Stadtkämmerer
zuständig ist sowie Zustimmung zu
über- und außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigungen
(alt FuB 1.3)
/ die Stadtkämmerin,
ansonsten unverändert
redaktionell
2.4
neu
Empfehlung Wirtschafts- und Bewirtschaftungspläne,
Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben
und Eigengesellschaften
(alt FuB 1.4)
unverändertSeite 13 von 76

2.5
neu
Empfehlung Übernahme von Bürgschaften und
Bestellung sonstiger Sicherheiten für
andere sowie solche Rechtsgeschäfte,
die den vorgenannten wirtschaftliche
gleichkommen
(alt FuB 1.5)
unverändert
2.6
neu
Empfehlung Abgabensatzungen und
Entgeltordnungen
(alt FuB 1.6)
unverändert
2.7
neu
Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und
Anregungen der Bezirksvertretungen mit
finanziellen Auswirkungen gem. § 22
Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates
(alt FuB 1.7)
unverändert
2.8
neu
Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und
Anregungen der Bezirksvertretungen mit
finanziellen Auswirkungen für die
Eigenbetriebe und Eigengesellschaften
der Bundesstadt Bonn
(alt FuB 1.8)
unverändert
2.9
neu
Empfehlung Erlass sowie unbefristete
Niederschlagung von Ansprüchen,
Erklärungen im Rahmen von
Insolvenzverfahren und Abschluss von
Vergleichen über Ansprüche nach den
in der hierzu geltenden Satzung
festgelegten Wertgrenzen
(alt FuB 1.9)
unverändert
2.10
neu
Empfehlung Wirtschaftliche Betätigung,
insbesondere Gründung, Erwerb,
Veräußerung von Gesellschaften oder
Anteilen von Gesellschaften
(alt FuB 1.10)
unverändertSeite 14 von 76

2.11
neu
Empfehlung Entsperrung und Freigabe von
Haushaltsmitteln
(alt FuB 1.11)
Zuständigkeit wird zu
„Entscheidung“ Z
Amt 20
2.12
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements
sowie Einführung neuer
Steuerungsinstrumente
(alt FuB 1.12)
unverändert
2.13
neu
Empfehlung Fragen, die mit der Thematik
geschlechtergerechter Haushalt
(Gender Budgetierung)
zusammenhängen
(alt FuB 1.13)
unverändert
2.14
neu
Empfehlung Konzeption und Weiterentwicklung des
städtischen Beteiligungsportfolios
(alt FuB 1.14)
unverändert
2.15
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes
im Bereich des Beschaffungswesens
und bei Durchführung von Bauaufgaben
sowie die Berücksichtigung weiterer
Kriterien mit vergaberechtlichen
Auswirkungen (z.B. soziale Kriterien,
Mittelstandsförderung)
(alt BVA 1.4)
unverändert
2.16
neu
Empfehlung Grundsatzangelegenheiten des
Vergaberechts (z.B. Vergabeordnung)
(alt BVA 1.5)
unverändert
2.17
neu
Empfehlung - Angelegenheiten des
WorldCCBonn und der
Beethovenhalle in Bezug
auf die Produktgruppe
1.15.07
Dez. II-1Seite 15 von 76

- Insbesondere Fragen
der Betriebsführung und
der Eigentümerfunktion.
- Bereitstellung/Freigabe
von Budgets an das SGB
für Bauunterhaltung,
Sanierung bzw.
Fertigstellung“. Z
3.1
neu
Entscheidung Gewährung von städtischen
Zuschüssen, soweit es sich nicht um
Geschäfte der laufenden Verwaltung
handelt und nicht die
Entscheidungskompetenz des Rates,
einer Bezirksvertretung oder eines
Ausschusses gegeben
ist
(alt FuB 2.1)
unverändert
3.2
neu
Entscheidung Abschluss von Verträgen, mit denen für
die Stadt Erträge/Einzahlungen oder
Aufwendungen/Auszahlungen einmalig
von mehr als 200.000 € oder fortlaufend
von mehr als 100.000 € jährlich
verbunden sind, soweit nicht die
Zuständigkeit anderer Ausschüsse oder
des Rates nach der
Zuständigkeitsordnung oder gem. § 41
Abs. 1 GO NRW gegeben ist
(alt FuB 2.2)
unverändert
3.3
neu
Entscheidung Über die Annahme von Schenkungen
und den Ankauf von Kunstwerken oder
die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die
an öffentlichen Straßen, auf Plätzen
oder in Grünanlagen aufgestellt werden
sollen und deren Wert 50.000 €
übersteigt, entscheidet der
Hauptausschuss auf Vorschlag der
Kunstkommission
Auf Vorschlag der
Kunstkommission,
Entscheidungen über die
Annahme von
Schenkungen und den
Ankauf von Kunstwerken
oder die Auftragsvergabe
für Kunstwerke, die an
öffentlichen Straßen, auf
Plätzen oder in
Dez. II-1:
Entweder Entscheidungsrecht
Finanzausschuss, dann muss der
Hauptausschuss im Text raus oder
Umgruppierung in die Rubrik
Empfehlungsrecht des
Finanzausschusses, dann aber
Aufnahme bei Entscheidungen des
HauptausschussesSeite 16 von 76

(alt FuB 2.3) Grünanlagen aufgestellt
werden sollen und deren
Wert 50.000 € übersteigt.
Variante HA
3.4
neu
Entscheidung Annahme von Spenden und
Schenkungen mit einem Wert von mehr
als 50.000 €
(alt FuB 2.4)
unverändert
3.5
neu
Entscheidung Verträge über die Verfügung über
Gemeindevermögen, Vornahme von
Schenkungen und Hingabe von
Darlehen mit einem Wert von mehr als
50.000 €, soweit nicht nach der
Zuständigkeitsordnung andere
Ausschüsse zuständig sind.
Ausgenommen hiervon sind Darlehen,
die nach dem Bundessozialhilfegesetz
gewährt werden sowie Darlehen für den
Wohnungsbau aufgrund vom Rat
beschlossener Richtlinien. Verträge ab
20.000 € werden dem Finanzausschuss
einmal jährlich zur Kenntnis gebracht
(alt FuB 2.5)
unverändert
3.6
neu
Entscheidung Grundsätzliche Regelungen für das
Zins- und Schuldenmanagement und für
den Abschluss von Zinssicherungs- und
Zinsoptimierungsgeschäften
(alt FuB 2.6)
unverändert
3.7
neu
Entscheidung Befristete Niederschlagung von
Ansprüchen nach den in der hierzu
geltenden Satzung festgelegten
Wertgrenzen
(alt FuB 2.7)
unverändert
3.8
neu
Entscheidung Grundsätzliche finanzpolitische
Entwicklungen (z.B.
Zuständigkeit wird zu
„Mitteilung“ Z
Dez. IISeite 17 von 76

Gemeindefinanzsystem,
Gemeindefinanzierungsgesetz GfG)
(alt FuB 2.8)
3.9
neu
Entscheidung Investitionscontrolling (Abwicklung
Haushaltsreste Vorjahre)
(alt FuB 2.9)
unverändert
3.10
neu
Entscheidung Regelungen für
Grundsatzangelegenheiten im Bereich
des Anlagenmanagements der
Bundesstadt Bonn und der ihr
zugehörigen rechtlich unselbständigen
Stiftungen
(alt FuB 2.10)
unverändert
3.11
neu
Entscheidung Vergabe von Bauleistungen sowie von
sonstigen Lieferungen und Leistungen
einschließlich Honoraraufträgen im
Rahmen bestehender
Haushaltsansätze. Dies gilt auch für
Vergaben im Bereich der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Theater. Ausgenommen sind Vergaben,
über die aufgrund der
Zuständigkeitsordnung andere
Ausschüsse oder aufgrund der
Bezirkssatzung die Bezirksvertretungen
entscheiden.
(alt BVA 2.1)
Einleitung von
Vergabeverfahren und
Vergabe von
Bauleistungen sowie von
sonstigen Lieferungen
und Leistungen
einschließlich
Honoraraufträgen nach
Maßgabe der
Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn.
Ausgenommen sind
Vergaben, über die
aufgrund der
Zuständigkeitsordnung
andere Ausschüsse oder
aufgrund der
Bezirkssatzung die
Bezirksvertretungen
entscheiden. Z
Dez. II-2:
Die Mehrzahl der Vergabevorlagen
wird die Einleitung von Verfahren
betreffen, daher sollten diese auch
erwähnt werden. Die Streichung
halte ich für angebracht, da die
Einhaltung der Haushaltsansätze
eher verwirrt und letztlich schon
durch die haushalterischen Normen
und aus vergaberechtlicher Sicht
geboten ist. Die Geltung für das
Theater ergibt sich aus der VergO
und ist in der Zuständigkeits-ordnung
wegen der Ergänzung dann
verzichtbar.
4.1
neu
Mitteilung Spenden und Schenkungen mit einem
Wert ab 5.000 € über deren Annahme
im Rahmen der Geschäfte der
laufenden Verwaltung entschieden
unverändertSeite 18 von 76

worden ist, sind dem Finanzausschuss
einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen
(alt FuB 3.1)
4.2
neu
Mitteilung Mitteilung über aufgenommene Kredite
(alt FuB 3.2)
unverändert
4.3
neu
Mitteilung Bericht zur haushaltswirtschaftlichen
Lage (Quartalsberichte)
(alt FuB 3.3)
unverändert
4.4
neu
Mitteilung Berichte der Eigenbetriebe und
Beteiligungen, insbesondere
Beteiligungsbericht
(alt FuB 3.4)
unverändert
4.5
neu
Mitteilung Sponsoringleistungen mit einem Wert ab
5.000 € sind dem Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen einmal
jährlich zur Kenntnis zu bringen
(alt FuB 3.7)
unverändert
4.6
neu
Mitteilung Jahresbericht über das städtische Zins-
und Schuldenmanagement
(alt FuB 3.8)
unverändert
4.7
neu
Mitteilung Jahresbericht über die Finanzanlagen
der Bundesstadt Bonn
(alt FuB 3.9)
unverändert
4.8
neu
Mitteilung Vierteljährlicher Bericht über die erteilten
Aufträge nach der Vergabeordnung für
Leistungen (VOL) und der
Vergabeordnung für Bauleistungen
(VOB) mit einem Auftragswert von mehr
als 10.000 € netto
(alt BVA 4.1)
Jährlicher Bericht über
alle nach der
Vergabeordnung für
Bauleistungen (VOB/A
und VOB/A-EU), der
Unterschwellenvergabeor
dnung (UVgO) und der
Vergabeverordnung (VgV)
vergebenen Aufträgen mit
einem Auftragswert von
Dez. II-2 Koalition: halbjährlichSeite 19 von 76

über 25.000 EURO. Zu
den Aufträgen ist
auszuweisen, welche
Nachhaltigkeitskriterien
bei der Vergabe
berücksichtigt wurden.
S. Ko
4.9
neu
Mitteilung Halbjährlicher Bericht über die erteilten
Aufträge zur Erbringung freiberuflicher
Leistungen wie Architekten- und
Ingenieurleistungen, Gutachter und
Beratungsleistungen oder sonstige
Honoraraufträge mit einem Auftragswert
von mehr als 5.000 € netto
(alt BVA 4.2)
Streichen A Dez. II-2:
Ist in Punkt 4.8 aufgegangen
JährlichSeite 20 von 76

III. Rechnungsprüfungsausschuss
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1 Empfehlung Prüfung des Jahresabschlusses und des
Gesamtabschlusses
unverändert
1.2 Empfehlung Entgegennahme und Behandlung von
Prüfungsberichten gem. § 11
Rechnungsprüfungsordnung bzw. gem. §
12 Rechnungsprüfungsordnung im Falle
der Vorberatung für den Rat
unverändert
2.1 Entscheidung Entscheidung über
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem
RPA und den Verwaltungsdienststellen
gem. § 13 Rechnungsprüfungsordnung
unverändert
2.2 Entscheidung Erteilung von Prüfungsaufträgen an das
RPA gem. § 2 Abs. 4
Rechnungsprüfungsordnung
unverändert
2.3 Entscheidung Entgegennahme und Behandlung von
Prüfungsberichten gem. § 12
Rechnungsprüfungsordnung
unverändertSeite 21 von 76

IV. Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (ehemals PLA)
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1
neu
Anhörung Gewerbliche Ansiedlungs- oder
Erweiterungswünsche von Bedeutung, die
noch nicht in ein förmliches
Antragsverfahren gemündet sind und
abschlägig beschieden werden sollen
(ehemals UABau)
Streichen Z Dez. III:
Solange kein förmliches
Antragsverfahren besteht, gibt es
auch keinen Grund etwas abschlägig
zu bescheiden und Gremien zu
informieren.
1.2
neu
Anhörung Angelegenheiten in
Baugenehmigungsverfahren, wenn ein
Bauantrag oder eine Bauvoranfrage aus
planungsrechtlichen Gründen versagt
werden soll
(ehemals UABau)
Zuständigkeit wird zu
„Mitteilung“ A
Dez III:
GEÄNDERTE ART DES RECHTS:
MITTEILUNG. Begründung:
Anhörung bedeutet keine
Entscheidung vor Beratung. Das ist
gerade bei
Baugenehmigungsverfahren wegen
der Fristsetzung oft nicht möglich.
Erst recht nicht, wenn dieser
Ausschuss nicht wieder UA
Bauplanung sehr oft tagen wird.
1.3
neu
Anhörung Angelegenheiten in
Baugenehmigungsverfahren, wenn
Ausnahmen von Veränderungssperren
gem. § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden
sollen; hiervon ausgenommen sind kleinere
Vorhaben wie Werbeanlagen, Kleingaragen
oder geringfügige Um- und
Erweiterungsbauten
(ehemals UABau)
Zuständigkeit wird zu
„Mitteilung“ A
Dez. III
GEÄNDERTE ART DES RECHTS:
MITTEILUNG. Begründung:
Anhörung bedeutet keine
Entscheidung vor Beratung. Das ist
gerade bei
Baugenehmigungsverfahren wegen
der Fristsetzung oft nicht möglich.
Erst recht nicht, wenn dieser
Ausschuss nicht wieder UA
Bauplanung sehr oft tagen wird.
1.4
neu
Anhörung Angelegenheiten in
Baugenehmigungsverfahren, wenn
Genehmigungen im Außenbereich gem. §
35 Abs. 2 oder 4 BauGB erteilt werden
sollen
Zuständigkeit wird zu
„Mitteilung“ A
Dez. III
GEÄNDERTE ART DES RECHTS:
MITTEILUNG. Begründung:
Anhörung bedeutet keine
Entscheidung vor Beratung. Das istSeite 22 von 76

(ehemals UABau) gerade bei
Baugenehmigungsverfahren wegen
der Fristsetzung oft nicht möglich.
Erst recht nicht, wenn dieser
Ausschuss nicht wieder UA
Bauplanung sehr oft tagen wird.
1.5
neu
Anhörung Angelegenheiten in
Baugenehmigungsverfahren, wenn
Genehmigungen nach § 144 BauGB erteilt
werden sollen, sofern es sich nicht um ein
Geschäft der laufenden Verwaltung handelt
(ehemals UABau)
Streichen Z Dez III:
Es ist aufgefallen, dass
Angelegenheiten in
Baugenehmigungsverfahren, wenn
Genehmigungen nach § 144 BauGB
erteilt werden sollen, sofern es sich
nicht um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung handelt (ID 166 oder der
frühere Punkt 5 im UA Bauplanung)
seit mindestens 20 Jahren nicht mehr
vorgekommen ist und daher
gestrichen werden kann. Im Übrigen
kann dies unter Bauvorhaben, die
eine wesentliche öffentliche
Auswirkung in ihrer unmittelbaren
Umgebung haben, eingeordnet
werden.
1.6
neu
Anhörung Verfahrenseinleitende Beschlüsse zu
städtischen Hochbaumaßnahmen (außer
Maßnahmen des SGB) von
gesamtstädtischer oder bezirklicher
Bedeutung und Genehmigung der
Entwurfsplanung
(ehemals PLA 3.1)
unverändert
1.7
neu
Anhörung Veränderungen an Denkmälern von
gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie
öffentliche Gebäude sind oder öffentliches
Interesse besitzen
(ehemals PLA)
Wesentliche
Veränderungen an
Denkmälern soweit sie
öffentliche Gebäude sind
oder von besonderem
öffentlichen Interesse
sind. Z
Dez. III:
An Denkmälern besteht immer ein
öffentliches Interesse, sonst dürften
sie gar nicht unter Schutz gestellt
werden. Daher sollte ein
"besonderes öffentliches Interesse"
bestehen, um eine Beteiligung von
Ausschuss und Bezirksvertretung
erforderlich zu machen. Der BegriffSeite 23 von 76

Zuständigkeit wird zu
„Anhörung“
"wesentliche Veränderungen" sollte
eingeführt werden, um deutlich zu
machen, dass nicht jede geänderte
Farbgebung ein
Beteiligungserfordernis auslöst. Da
die Entscheidungsbefugnis über die
denkmalrechtliche Erlaubnis bei der
Unteren Denkmalbehörde als unterer
staatlicher Verwaltungsbehörde liegt,
ist der Passus den
Anhörungsrechten zuzuordnen.
Ne
u
Anhörung Maßnahmen der
Wohnumfeldverbesserung
Ne
u
Anhörung Maßnahmen der Mobilitätsplanung,
aber nur insofern es um
Planfeststellungsverfahren geht.
Ne
u
Anhörung Fragen der Parkraumbewirtschaftung
und der lokalen Verkehrskonzepte für
Orts- und Stadtteile
neu Anhörung Vorplanung von Straßen usw., die
nicht im B-Plänen ausgewiesen sind
neu Anhörung Vorstellung sämtlicher
Bauvoranfragen und Bauanträge vor
Genehmigung von
gesamtstädtischer, bezirklicher oder
besonderer ortsteilmäßiger
Bedeutung, sofern sie mehr als 2000
qm2 BGF oder mehr als 30 WE
umfassen (s. Verwaltung 3.1.)
2.1
neu
Empfehlung Regionalplanung
(Landesentwicklungspläne,
Gebietsentwicklungspläne)
(ehemals PLA 1.1)
Raumordnung
(Landesentwicklungsplan,
Regionalplan) Z
Dez. III-ST:
Anpassung an das aktuelle
Raumordnungs- und Planungsrecht.
Der Terminus
Gebietsentwicklungsplan wurde
durch den Regionalplan abgelöst.Seite 24 von 76

2.2
neu
Empfehlung Stadtgestaltung (Gestaltung bedeutsamer
städtebaulicher Räume von
gesamtstädtischer Bedeutung, Gestaltungs-
und Erhaltungssatzungen)
(ehemals PLA 1.2)
unverändert
2.3
neu
Empfehlung Erlass von Veränderungssperren
(ehemals PLA 1.3)
unverändert
2.4
neu
Empfehlung Sonstige Rahmenpläne, insbesondere
städtebauliche Entwicklungskonzepte und
sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. §
1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
(ehemals PLA 1.5)
unverändert
2.5
neu
Empfehlung Umlegungs-, Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen nach dem
BauGB
(ehemals PLA 1.8)
unverändert
1.6 Empfehlung Planungen der Verwaltung, die von
Festsetzungen in den durch den Rat
beschlossenen Rahmenplanungen
abweichen
(ehemals PLA 1.9)
Planungen der
Verwaltung, die von
Festlegungen in den
durch den Rat
beschlossenen
Rahmenplanungen
abweichen Z
Dez. III:
"Festsetzungen" ist ein Begriff, der
nur im Zusammenhang mit
rechtsverbindlichen Plänen
(Satzungen) verwendet werden
sollte.
1.7
neu
Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen,
Friedhöfen und Erholungsgebieten, soweit
es sich um Maßnahmen von
gesamtstädtischer Bedeutung handelt
(ehemals PLA 1.10)
Planung von Grün- und
Sportanlagen, Friedhöfen
und Erholungsgebieten
bis zur
Entwurfsplanung, soweit
es sich um Maßnahmen
von gesamtstädtischer
Bedeutung handelt Z
Amt 67
1.8
neu
Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen
Maßnahmen
(ehemals PLA 1.11)
unverändertSeite 25 von 76

1.9
neu
Empfehlung Aufstellung und Änderung von
Landschaftsplänen
(ehemals PLA 1.12)
unverändert
1.1
0
neu
Empfehlung Angelegenheiten einschlägiger und
besonderer Gesichtspunkte des
Denkmalschutzes in der Stadt Bonn
(ehemals PLA 1.13)
Grundsatzangelegenheite
n des Denkmalschutzes in
der Stadt Bonn Z
Dez. III:
Die bisherige Formulierung ist
sprachlich missglückt und es ist
unverständlich, was damit gemeint
ist.
1.1
1
neu
Empfehlung Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien
für besondere Bereiche, wie
Naturdenkmäler, Friedhofs- und
Parkanlagen, Industriedenkmäler usw.
(ehemals PLA 1.14)
Konzeption und
Denkmalschutzrichtlinien
für besondere Bereiche,
wie Friedhofs- und
Parkanlagen,
Industriedenkmäler usw.
Z
Dez. III:
Naturdenkmäler sind nicht im
Denkmalschutzrecht, sondern im
Naturschutzrecht verankert.
Entsprechend wird vorgeschlagen,
die Naturdenkmäler in den
Kompetenzen des AUV zu
erwähnen.
1.1
2
neu
Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen
(§§ 5, 6 DSchG NRW)
(ehemals PLA 1.15)
unverändert
1.1
3
neu
Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von
Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW)
(ehemals PLA 1.16)
unverändert
1.1
4
neu
Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die
Ausführung städtischer Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen einschließlich der
Abwasserbeseitigung sowie von Verkehrs-,
Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel-
und Bolzplätzen und Erholungsgebieten.
Dies gilt auch für Planungen auf der
Grundlage von Erschließungsverträgen
(ehemals BVA 1.1)
Planungen ab der
Entwurfsplanung und die
Ausführung städtischer
Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen
einschließlich der
Abwasserbeseitigung
sowie von Verkehrs-,
Grün- und Sportanlagen,
Friedhöfen, Spiel- und
Bolzplätzen und
Erholungsgebieten,
ausgenommen
Dez. III Hinweis:
- Verkehrsanlagen auch ab
Entwurfsplanung komplett in
Mobilitätsausschuss (sh. neues
Empfehlungsrecht dort unter 1.1)
- Hinweis auf gesamtstädtisch aus
systematischen GründenSeite 26 von 76

Verkehrsanlagen; soweit
es sich um Maßnahmen
von gesamtstädtischer
Bedeutung handelt. Dies
gilt auch für Planungen
auf der Grundlage von
Erschließungsverträgen Z
1.1
5
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und
Gebührenrechts für Abwasseranlagen,
Erschließungsanlagen und das Friedhofs-
und Begräbniswesen
(ehemals BVA 1.2)
unverändert Zu FinA
neu Empfehlung Planung und Ausführung städtischer
Neubaumaßnahmen inklusive
solcher des SGB von
gesamtstädtischer, bezirklicher oder
besonderer ortsteilmäßiger
Bedeutung einschließlich von Schul-
und Sportanlagen. Dies gilt auch für
Planungen auf der Grundlage von
Erschließungsverträgen.
In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung
1.a Empfehlung Inhalt und Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
(ehemals PLA)
Streichen A Dez III:
s. Empfehlungsrecht PLA
1.b Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen,
Friedhöfen und Erholungsgebieten, soweit
es sich um Maßnahmen von bezirklicher
Bedeutung handelt
(ehemals PLA)
Planung von Grün- und
Sportanlagen, Friedhöfen
und Erholungsgebieten
bis zur Entwurfsplanung,
soweit es sich um
Maßnahmen von
bezirklicher Bedeutung
handelt. K
Dez III:
Ergänzung: bis zur EntwurfsplanungSeite 27 von 76

1.c Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen
Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung
(ehemals PLA)
Planung von
wasserbaulichen
Maßnahmen von
bezirklicher Bedeutung Z
Dez III:
Wenn nun Vorplanung (ehemals
PLA) und Planung (ehemals BVA)
zusammen in einem Ausschuss
beraten werden, muss man
Empfehlungsrecht nicht mehr
trennen.
1.d Empfehlung Eintragung von Denkmälern von
bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste,
sofern ein entsprechender Antrag des
Eigentümers oder des
Landschaftsverbandes abgelehnt werden
soll
(ehemals PLA)
unverändert
1.e Empfehlung Abriss von Häusern von bezirklicher
Bedeutung die Bestandteil der
Benehmensliste sind. Die Beratungen
haben aufschiebende Wirkung bezüglich
des Abrisses
(ehemals PLA)
Streichen A Nur Satz 2
streichen
Dez III:
Der Punkt sollte gestrichen werden:
Der Vorbehalt ist rechtlich bedenklich
und läuft aufgrund der Änderung der
Landesbauordnung bzgl. Abbrüchen
von Gebäuden mittlerweile ins Leere.
Die sogenannte "Benehmensliste"
wurde zur Zeit des InkrafttretenS des
Denkmalschutzgesetzes 1980 vom
LVR erstellt. Sie enthält Gebäude,
die nach äußerer
Inaugenscheinnahme ohne
Substanzprüfung als Prüffälle
eingestuft wurden. Eine den
Eigentümer bindende rechtliche
Wirkung entfaltet sie nicht,
insbesondere wäre es rechtswidrig
dem eine "aufschiebende Wirkung"
zuzumessen. Außerdem ist dieser
Passus durch die weitgehende
Genehmigungsfreistellung bzw.
Einführung eines Anzeigeverfahrens
für die Beseitigung baulicher Anlagen
gem. § 62 Abs. 3 BauONW
gegenstandslos geworden. Dies gilt
Nicht streichenSeite 28 von 76

Übrigens auch für den
entsprechenden Passus der
Bezirkssatzung (§ 9 Buchst. h), der
daher ebenfalls aufgrund der
Rechtslage gegenstandslos
geworden ist und daher gestrichen
werden sollte.
1.f Empfehlung Veränderungen an Denkmälern von
bezirklicher Bedeutung soweit sie
öffentliche Gebäude sind oder öffentliches
Interesse besitzen
(ehemals PLA)
Zuständigkeit wird zu
„Anhörung“ Z
1.g Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen
(§§ 5, 6 DSchG NRW)
(ehemals PLA)
Streichen Z Dez. III:
Die Unterschutzstellung von
Denkmalbereichen erfolgt durch
Satzung und ist daher gemäß § 41
GO NRW dem Rat vorbehalten. Die
Empfehlung des Ausschusses muss
sich folglich an den Rat und nicht an
die Bezirksvertretung richten. Daher
sollte diese Zuständigkeitsziffer hier
herausgenommen werden. Das
grundsätzliche Empfehlungsrecht
des PLA an den Rat ist bereits oben
unter Zif. 15 verankert.
1.h Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von
Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW)
sowie von Erhaltungs- und
Gestaltungssatzungen
(ehemals PLA)
Aufstellung und
Fortschreibung von
Denkmalpflegeplänen (§
25 DSchG NRW) Z
Dez. III:
Der Erlass von Erhaltungssatzungen
gem. § 172 BauGB und
Gestaltungssatzungen gem. § 89
BauO NW ist gem. § 41 GO NRW
dem Rat vorbehalten. Die
Empfehlung des Ausschusses zu
diesen muss sich folglich an den Rat
und nicht an die Bezirksvertretung
richten. Daher sollten Erhaltungs-
und Gestaltungssatzungen aus
dieser Zuständigkeitsziffer
herausgenommen werden. Das
grundsätzliche EmpfehlungsrechtSeite 29 von 76

des PLA an den Rat ist bereits oben
unter Zif. 2 verankert.
1.i Empfehlung Planungen ab Entwurfsplanung und
Ausführung städtischer
Hochbaumaßnahmen von bezirklicher
Bedeutung (außer Maßnahmen des SGB)
(ehemals BVA)
unverändert
1.j Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die
Ausführung städtischer Tiefbaumaßnahmen
sowie von Grün- und Sportanlagen,
Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und
Erholungsgebieten, soweit es sich um
Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung
handelt
(ehemals BVA)
unverändert
1.k Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung von
Straßen, Wegen und Plätzen, deren
Bedeutung nicht wesentlich über einen
Stadtbezirk hinausgeht; dies gilt auch für
Planungen auf der Grundlage von
Erschließungsverträgen
(ehemals BVA)
Unverändert Z Dez. III Hinweis:
Betrifft Verkehrsanlagen,
das müsste dann als neue
Zuständigkeit in den Ausschuss für
Mobilität und Verkehr unter
Empfehlung an BV.
VERLAGERUNG IN AUSSCHUSS
MOBILITÄT/VERKEHR
1.l Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung von
wasserbaulichen Maßnahmen, deren
Bedeutung nicht wesentlich über einen
Stadtbezirk hinausgeht
(ehemals BVA)
Streichen Z sh. Hinweis Dez III unter 1c
2.1 Entscheidung Vergabe von Honoraraufträgen für
Planungen von gesamtstädtischer
Bedeutung im Rahmen bestehender
Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um
die Ausbauplanung konkreter Bauvorhaben
handelt und nicht bereits eine Festlegung
unverändertSeite 30 von 76

durch Rats- oder Ausschussbeschluss
erfolgt ist
2.2 Entscheidung Angelegenheiten des Unterausschusses
Bauplanung, sofern die
Oberbürgermeisterin / der
Oberbürgermeister von dem
Beratungsergebnis dieses Gremiums
abweichen will
Streichen Z Dez. III:
UA entfällt
2.3
neu
Entscheidung Bauleitplanung:
a. Aufstellungsbeschlüsse von
Bauleitplanverfahren (B-Plan, FNP) gem. §
2 Abs. 1 BauGB
b. Einleitungsbeschlüsse von
Bebauungsplänen gem. § 12 BauGB
c. Offenlagebeschlüsse von Bauleitplänen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(ehemals PLA 2.4)
Bauleitplanung
a. Beschluss über
grundsätzliche
Entwicklungsziele für
Gebiete, für die
Bebauungsplanverfahren
von Dritten beantragt
werden oder von der
Oberbürgermeisterin /
dem Oberbürgermeister
vorgeschlagen werden
(Zielbeschluss)
b. Aufstellungsbeschlüsse
von Bauleitplanverfahren
(B-Plan, FNP) gem. § 2
Abs. 1 BauGB
c. Einleitungsbeschlüsse
von Bebauungsplänen
gem. § 12 BauGB
d. Inhalt und
Durchführung der
Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB
Dez. III:
Zielbeschlüsse:
Die seit einigen Jahren üblichen sog.
Zielbeschlüsse, mit dem die
grundsätzliche politische
Zustimmung zur Prüfung einer
beabsichtigten Entwicklung eingeholt
wird, bevor erhebliche
Planungsressourcen in das Projekt
investiert wird, sind hinsichtlich der
Zuständigkeit bisher explizit nicht
geregelt.
Frühzeitige Beteiligung:
Es wird vorgeschlagen, die
frühzeitige Beteiligung durch den
PLA beschließen zu lassen. Dies ist
in sich konsistent, weil der Rat auch
die Satzungsbeschlüsse fasst. Die
BV behält ihr Empfehlungsrecht in
allen Verfahrensstufen.
Empfehlung f)
Alle Stufen des B-Planverfahren
auch nach der OffenlageSeite 31 von 76

e. Offenlagebeschlüsse
von Bauleitplänen gem. §
3 Abs. 2 BauGB A
2.4
neu
Entscheidung Eintragung von Denkmälern von
gesamtstädtischer Bedeutung in die
Denkmalliste, sofern ein entsprechender
Antrag des Eigentümers oder des
Landschaftsverbandes abgelehnt werden
soll
(ehemals PLA 2.5)
unverändert
neu Entscheidung Beratung über die Voraussetzungen,
Kriterien und Teilnahmebedingungen
für städtebauliche, architektonische
oder das Stadtbild betreffende
Wettbewerbe und ihre jeweiligen
Ausschreibungen - einschließlich
derjenigen bei vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen.
3.1
neu
Mitteilung - Bauvorhaben, die eine
wesentliche öffentliche
Auswirkung in ihrer
unmittelbaren Umgebung
haben. A
Dez. III:
Entsprechend der politischen
Beschlusslage soll die Politik
frühzeitig auch über
genehmigungsfähige Bauvorhaben,
insbesondere nach § 34 BauGB,
informiert werden. (ursprünglich UA
Bauplanung) GEÄNDERTE ART
DES RECHTS: MITTEILUNG.
Begründung: Anhörung bedeutet
keine Entscheidung vor Beratung.
Das ist gerade bei
Baugenehmigungsverfahren wegen
der Fristsetzung oft nicht möglich.
Erst recht nicht, wenn dieser
Ausschuss nicht wieder UA
Bauplanung sehr oft tagen wird
3.2
neu
Mitteilung Ausnahmen und Befreiungen von den
Festsetzungen des örtlichen
Bauplanungsrechtes, wenn die zulässige
Ausnahmen und
Befreiungen von den
Festsetzungen desSeite 32 von 76

Grundfläche, die Geschossfläche, die
Gesamthöhe oder ein Baukörperteil den
überbaubaren Bereich wesentlich
überschreitet
(ehemals UABau)
örtlichen
Bauplanungsrechtes,
wenn die zulässige
Grundfläche, die
Geschossfläche, die
Gesamthöhe oder ein
Baukörperteil den
überbaubaren Bereich
wesentlich überschreitet
ASeite 33 von 76

IVa. Unterausschuss für Denkmalschutz des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1
neu
Anhörung Eintragung von Denkmälern von
gesamtstädtischer Bedeutung in die
Denkmalliste, sofern ein entsprechender
Antrag des Eigentümers oder des
Landschaftsverbandes abgelehnt werden
soll
(ehemals UAD 2.1)
unverändert
1.2
neu
Anhörung Abriss von Häusern von gesamtstädtischer
Bedeutung die Bestandteil der
Benehmensliste sind. Die Beratungen
haben aufschiebende Wirkung bezüglich
des Abrisses
(ehemals UAD 2.2)
Streichen A 2. Satz
entfällt
Dez. III:
Der Vorbehalt ist rechtlich bedenklich
und läuft aufgrund der Änderung der
Landesbauordnung bzgl. Abbrüchen
von Gebäuden mittlerweile ins Leere.
Weitere Erläuterungen s.o. bei Zif. 8
der Empfehlungsrechte des
Planungsausschusses an BV'en
1.3
neu
Anhörung Veränderungen an Denkmälern von
gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie
öffentliche Gebäude sind oder öffentliches
Interesse besitzen
(ehemals UAD 2.3)
Wesentliche
Veränderungen an
Denkmälern von
gesamtstädtischer
Bedeutung, soweit sie
öffentliche Gebäude sind
oder von besonderem
öffentlichen Interesse
sind. Z
Dez. III
1.4
neu
Anhörung Baugenehmigungs- oder Bauleitplanungen,
die den Umgebungsschutz von Denkmälern
betreffen
(ehemals UAD 2.4)
unverändert
1.5
neu
Anhörung Angelegenheiten der Erhaltungs- und
Gestaltungssatzung
(ehemals UAD 2.5)
unverändertSeite 34 von 76

2.1 Empfehlung Angelegenheiten einschlägiger und
besonderer Gesichtspunkte des
Denkmalschutzes in der Stadt Bonn
(ehemals UAD 1.1)
Grundsatzangelegenheite
n des Denkmalschutzes in
der Stadt Bonn Z
Dez. III:
Die bisherige Formulierung ist
sprachlich missglückt und es ist
unverständlich, was damit gemeint
ist.
2.2 Empfehlung Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien
für besondere Bereiche, wie
Naturdenkmäler, Friedhofs- und
Parkanlagen, Industriedenkmäler usw.
(ehemals UAD 1.2)
Konzeption und
Denkmalschutzrichtlinien
für besondere Bereiche,
wie Friedhofs- und
Parkanlagen,
Industriedenkmäler usw.
Z
Dez. III:
Der Unterausschuss Denkmalschutz
nimmt Aufgaben gem. § 23 Abs. 2
Denkmalschutzgesetz wahr.
Naturdenkmäler fallen jedoch nicht
unter das Denkmalschutzgesetz,
sondern unter § 28
Bundesnaturschutzgesetz bzw. unter
das Naturschutzgesetz des Landes.
Entsprechend wird vorgeschlagen,
die Naturdenkmäler in den
Kompetenzen des AUV zu
erwähnen.
In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung
2.a
neu
Empfehlung Eintragung von Denkmälern von
bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste,
sofern ein entsprechender Antrag des
Eigentümers oder des
Landschaftsverbandes abgelehnt werden
soll
(ehemals UAD 1)
unverändert
2.b
neu
Empfehlung Abriss von Häusern von bezirklicher
Bedeutung die Bestandteil der
Benehmensliste sind. Die Beratungen
haben aufschiebende Wirkung bezüglich
des Abrisses
(ehemals UAD 2)
Streichen A 2. Satz
streichen
Dez. III:
Der Punkt sollte gestrichen werden:
Der Vorbehalt ist rechtlich bedenklich
und läuft aufgrund der Änderung der
Landesbauordnung bzgl. Abbrüchen
von Gebäuden mittlerweile ins Leere.
(s.a. Zif. 8 der Empfehlungsrechte
des Planungsausschusses an BV'en)
Empfehlung Denkmäler unter Denkmalschutz von
bezirklicher Bedeutung soweit sie
Streichen Z Dez. III:Seite 35 von 76

öffentliche Gebäude sind oder öffentliches
Interesse besitzen
(ehemals UAD 3)
Offensichtliche Doppelung zu den
Anhörungsrechten, Umformulierung
s. dort. Zudem: Die Formulierung
"Denkmäler unter Denkmalschutz" ist
eine Tautologie und nur durch ein
redaktionelles Versehen bei der
ursprünglichen Abfassung der
Zuständigkeiten des UAD zu
erklären. Da die
Entscheidungsbefugnis über die
denkmalrechtliche Erlaubnis als
rechtlich gebundene Entscheidung
beim Oberbürgermeister als Untere
Denkmalbehörde liegt, ist der Passus
den Anhörungsrechten zuzuordnen.
Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen
(§§ 5, 6 DSchG NRW)
(ehemals UAD 4)
Zuständigkeit wird zu
„Anhörung“ Z
Dez. III:
Die Unterschutzstellung von
Denkmalbereichen erfolgt durch
Satzung und ist daher gem. § 41 GO
NRW dem Rat vorbehalten. Daher
sollte diese Zuständigkeitsziffer hier
herausgenommen werden und den
Anhörungen zugeordnet werden
Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von
Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW)
(ehemals UAD 5)
unverändertSeite 36 von 76

V. Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1
neu
Empfehlung Verkehrsplanung (Generalverkehrsplan,
grundsätzliche Angelegenheiten des
Straßenverkehrs, Vorplanung von Straßen,
Wegen und Plätzen, die vollständig in
Bebauungsplänen ausgewiesen sind,
einschließlich Brücken, Ausgestaltung von
Fußgängerbereichen, Linienkonzepte und
Planfeststellungsverfahren von Stadt- und
Straßenbahnen)
(ehemals PLA 1.4)
Mobilitätsplanung
(Verkehrsentwicklungspla
n) Z
Dez. III:
Begriff „Mobilität“ neu, der Begriff
„Generalverkehrsplan“ ist veraltet
Insgesamt: Es wird vorgeschlagen,
die Verkehrsthemen neu zu
sortieren und in eigene
Beschlussziffern aufzugliedern in:
- Mobilitätsplanung als Thema der
integrierten Verkehrsplanung (1.1)
- Straßenverkehr (1.1.a)
- ÖPNV (1.2)
1.1.
a
Grundsätzliche
Angelegenheiten des
Straßenverkehrs,
Vorplanung von Straßen,
Wegen und Plätzen, die
vollständig in
Bebauungsplänen
ausgewiesen sind,
einschließlich Brücken,
Ausgestaltung von
Fußgängerbereichen. Z
sh. vorherige Begründung Dez III
1.2
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Nahverkehrsplanes
nach dem Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr NRW
(ehemals PLA 1.6)
Angelegenheiten des
Nahverkehrsplans nach
dem Gesetz über den
öffentlichen
Personennahverkehr
NRW, Linienkonzepte und
Planfeststellungsverfahre
n von Stadt- und
Straßenbahnen sowie
sonstiger spurgeführter
sh. vorherige Begründung Dez IIISeite 37 von 76

öffentlicher Verkehrsmittel
Z
1.3
neu
Empfehlung Planung von Maßnahmen der
Wohnumfeldverbesserung und
Verkehrsberuhigung
(ehemals PLA 1.7)
unverändert
1.4
neu
Empfehlung Benennung von Haltestellen des
Öffentlichen Personennahverkehrs nach
Anhörung der zuständigen
Bezirksvertretung
(ehemals PLA 1.17)
unverändert
neu Empfehlung Angelegenheiten der
Verkehrslenkung, -regelung und –
überwachung
Maßnahmen der Mobilitätsplanung
Fragen der Parkraumbewirtschaf-
tung und der lokalen
Verkehrskonzepte für Orts- und
Stadtteile
Vorplanung von Straßen usw., die
nicht im B-Plänen ausgewiesen
sind
Fragen der
Parkraumbewirtschaftung und der
lokalen Verkehrskonzepte für Orts-
und Stadtteile
In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung
1.5
neu
Empfehlung Ausgestaltung von Fußgängerbereichen im
Stadtbezirk
(ehemals PLA)
unverändert
1.6
neu
Empfehlung Vorplanung von Straßen, Wegen und
Plätzen die vollständig in Bebauungsplänen
ausgewiesen sind (ehemals PLA)
unverändertSeite 38 von 76

1.7
neu
Empfehlung Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung
(ausgenommen öffentliche
Begegnungsstätten) und
Verkehrsberuhigung, soweit nicht
benachbarte Bezirke unmittelbar betroffen
sind bzw. belastet werden
(ehemals PLA)
unverändert
2.1 Entscheidung Vorplanung von Straßen, Wegen und
Plätzen, die nicht vollständig in
Bebauungsplänen ausgewiesen sind,
einschließlich der Abwägungsentscheidung
nach § 125 Abs. 2 BauGB
(ehemals PLA 2.3)
unverändertSeite 39 von 76

VI. Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1
neu
Anhörung Angelegenheiten der Lokalen Agenda,
soweit sie umweltrelevante Themen
betreffen
(ehemals AUV 5.1)
Angelegenheiten der
Lokalen Agenda Z
Dez. III:
Die Einschränkung ist vor dem
Hintergrund der Behandlung von
Themen der nachhaltigen
Entwicklung in ihrer breiten
Auffächerung nicht mehr sinnvoll.
1.2
neu
Anhörung Gewährung von Zuschüssen für
Agendaprojekte ab 500 € an
Gruppierungen, soweit umweltrelevante
Projekte finanziert werden sollen
Streichen Z Dez. III:
Durch das Agenda Büro werden
keine Projekte mehr gefördert. Die
Förderung von Projekten der
nachhaltigen Entwicklung liegt bei
Amt 02 und die Entscheidungen
darüber beim AIW.
1.3
neu
Anhörung Der Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz wirkt bei allen
umweltrelevanten Vorhaben und
Maßnahmen anderer Ausschüsse mit und
überprüft sie hinsichtlich ihrer
Umweltverträglichkeit.
Dazu gehören insbesondere:
1. Raumordnung, Regionalplanung
2. Planfeststellungsverfahren
3. Flächennutzungsplan
4. Stadtentwicklungsplan
5. Bebauungspläne
6. Landschaftsplan einschließlich der
Grünordnungsplanes
7. Verkehrsplanungen und -maßnahmen
8. Energieversorgung
Für folgende Vorhaben
erhält der Ausschuss für
Umwelt und
Verbraucherschutz, Klima
und Lokale Agenda ein
Empfehlungsrecht, sofern
umweltrelevante Belange
berührt werden:
1. Raumordnung
(Landesentwicklungsplan,
Regionalplan)
2.
Planfeststellungsverfahre
n
3. Flächennutzungsplan
4. 4 Städtebauliche
Rahmenpläne,
insbesondere
städtebauliche
Entwicklungskonzepte
Dez. III:
Die genannte „Mitwirkung“ ist nicht
näher definiert und in der
Abgrenzung zu den nachfolgenden
„Empfehlungsrechten“ und
„weiteren Anhörungsrechten“
schwierig. Grundsätzlich sollte
daher eine Zuordnung zu den drei
Befugnissen (Entscheidung,
Empfehlung, Anhörung) erfolgen.
zu 1. Die Regionalplanung wird
hier, neben der Landesplanung,
unter der Raumordnung
subsumiert.
zu 4. Klärung, vgl. auch Ausschuss
für Wohnen, Planung und Bauen
(sh. Punkt 2.4 der dortigen
Empfehlungsrechte).Seite 40 von 76

9. Industrie- und Gewerbeansiedlung
10. Änderung und Ergänzung
umweltbedeutsamer Vorschriften
11. Grundsatzfragen des gesundheitlichen
Umwelt- und Verbraucherschutzes
12. Grundsatzfragen der
Lebensmittelüberwachung
13. Angelegenheiten des Lärmschutzes
(insbesondere der Fortführung des
Lärmminderungsplanes)
14. Maßnahmen des Hochwasserschutzes
15. Abwasserbehandlung
und sonstige
städtebauliche Planungen
i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB
5. Bebauungspläne
(anlässlich Zielbeschluss
und Offenlage)
6. streichen
7. Verkehrsplanungen
und -maßnahmen
8. Energieversorgung
9. Industrie- und
Gewerbeansiedlung
10. Änderung und
Ergänzung
umweltbedeutsamer
Vorschriften
11. streichen
12. Grundsatzfragen der
Lebensmittelüberwachung
13. Angelegenheiten des
Lärmschutzes
(insbesondere der
Fortführung des
Lärmminderungsplanes)
14. Maßnahmen des
Hochwasserschutzes
15. Abwasserbehandlung
Z
zu 5. Mit der Änderung wird das
Empfehlungsrecht des AUV bei B-
Plan-Verfahren erstmals konkret
festgeschrieben. Zielbeschluss
(ganz am Anfang des Verfahrens)
und Offenlage (gegen Ende)
erscheinen als sinnvolle Zeitpunkte
zur Befassung des AUV.
zu 6. Hier bestehen bereits
Befugnisse (sh. Punkt 2.2 der
Empfehlungsrechte AUV).
zu 11. Hier bestehen bereits
höherrangige Befugnisse (sh. Punkt
3.2 der Entscheidungsrechte AUV).
1.4
neu
Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von
Grünflächen
(ehemals BVA)
unverändertSeite 41 von 76

2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und
Gebührenrechts für die Stadtreinigung und
Abfallbeseitigung
(ehemals AUV 4.1)
unverändert
2.2
neu
Empfehlung Aufgaben nach dem Landschaftsgesetz
einschließlich der Aufstellung und
Änderung von Landschaftsplänen
(ehemals AUV 4.2)
Aufgaben nach dem
Naturschutzrecht auf
Bundes- und
Landesebene
einschließlich der
Aufstellung und Änderung
von Landschaftsplänen Z
Dez. III:
Das Landschaftsgesetz gibt es
nicht mehr. Die Rechtsetzung
erfolgt durch das novellierte
Landesnaturschutzgesetz NRW
i.V.m. dem Bundesnatur-
schutzgesetz.
2.3
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes im
Bereich des Beschaffungswesens und bei
der Durchführung von Bauaufgaben
(ehemals AUV 4.3)
unverändert
2.4
neu
Empfehlung Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und
Baubeschlüssen
(ehemals AUV 4.4)
unverändert
2.5
neu
Empfehlung Veterinärwesen, Tierschutz und
Verbraucherschutz
(ehemals AUV 4.5)
unverändert
2.6
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und
Gebührenrechts für die Fleischbeschau und
im Bereich der Chemie und
Lebensmitteluntersuchung
(ehemals AUV 4.6)
Streichen Z Dez. III:
Die Begrifflichkeit ist veraltet.
Zudem wird das Thema bereits
durch den vorgenannten Punkt
(ehemals 4.5 AUV) vollumfänglich
abgedeckt.
2.7
neu
Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der
Baumsatzung
(ehemals AUV 4.7)
unverändertSeite 42 von 76

2.8
neu
Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen
Maßnahmen
(ehemals AUV 4.8)
unverändert
2.9
neu
Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen,
Friedhöfen und Erholungsgebieten von
gesamtstädtischer Bedeutung
(ehemals AUV 4.9)
unverändert
2.1
0
neu
Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten des
Feuerschutz- und Rettungswesens
(ehemals AUV 4.10)
Streichen A Dez. III:
Streichung, Angelegenheiten sollen
im Hauptausschuss behandelt
werden (Dez. I und Dez III)
2.1
1ne
u
Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und
Gebührenrechts für das Feuerschutz und
Rettungswesen
(ehemals AUV 4.11)
Grundsätzliche
Angelegenheiten des
Feuerschutz- und
Rettungswesens
Dez. III:
Ratsbeschluss 21.01
2.1
2ne
u
Empfehlung Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes
an neue Gegebenheiten
(ehemals AUV 4.12)
unverändert
2.1
3ne
u
Empfehlung Projekte und Planungen, die der
Umsetzung der Agenda 21 dienen
(ehemals BA)
unverändert
2.1
4ne
u
Empfehlung - Grundsatzfragen und
konzeptionelle
Angelegenheiten der
Planung, der Gestaltung
und der Unterhaltung aller
Freiflächen der Stadt
Bonn die
landschaftsgestalterisch,
landschaftspflegerisch,
gärtnerisch,
baumpflegerisch,
forstwirtschaftlich oder
landwirtschaftlich zu
Dez. III:
In Hinblick auf die gestiegene
Bedeutung des öffentlichen Grüns
für die Stadt steigt die
Erforderlichkeit, Zuständigkeiten
verstärkt zu bündeln und, soweit
möglich, einem Gremium
zuzuordnen, das eine fachlich
qualifizierte Beratung gewährleisten
kann.
1. Angelegenheiten zur
wassersensiblen Stadt,
Regenwassermanagement, blaue
Infrastruktur
2. Angelegenheiten des
BodenschutzesSeite 43 von 76

bewirtschaften sind.
Hierzu zählen: Städtische
Waldflächen, städtische
Grünanlagen und
Ausgleichsflächen,
allgemeine städtische
Liegenschaften,
Außenanlagen aller
städtischen Gebäude und
Einrichtungen,
Sportanlagen, Spiel- und
Bolzplätze, Verkehrsgrün
und die Friedhöfe sowie
Naturdenkmäler. Z
2.1
5ne
u
Empfehlung - Grundsatzfragen des
Klimaschutzes und der
Klimaanpassung Z
Dez. III:
Durch die aktuelle Situation,
insbesondere durch die Ausrufung
des Klimanotstandes, haben die
Themen Klimaschutz und
Klimaanpassung einen starken
Bedeutungszuwachs erfahren. Um
dies entsprechend abzubilden,
erscheint die Behandlung des
Themenfeldes Klima im AUV
sinnvoll.
2.1
6
Empfehlung - Angelegenheiten der
Naturdenkmäler Z
Dez. III:
Naturdenkmäler sind nicht im
Denkmalschutzrecht, sondern im
Naturschutzrecht verankert.
Entsprechend wird vorgeschlagen,
die Naturdenkmäler in den
Kompetenzen des AUV zu
erwähnen.
3.1
neu
Entscheidung Programme und Maßnahmen zur
Verringerung der Umweltbelastung mit
Ausnahme ordnungsbehördlicher
Maßnahmen
(ehemals AUV 2.1)
unverändertSeite 44 von 76

3.2
neu
Entscheidung Die Behandlung von Grundsatzfragen des
Umwelt- und Verbraucherschutzes
(ehemals AUV 2.2)
unverändert
3.3
neu
Entscheidung Die Erhebung von grundlegenden
Umweltinformationen, z.B. durch die
Aufstellung von Messprogrammen sowie
die Erstellung und Auswertung von
Katastern und Plänen über
Umweltbelastungen, sofern es sich nicht
um Bauleitplanungen handelt
(ehemals AUV 2.3)
unverändert
3.4
neu
Entscheidung Besondere Themenschwerpunkte zur
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das
Umweltbewusstsein zu fördern
(ehemals AUV 2.4)
unverändert
3.5
neu
Entscheidung Abfallwirtschaftliche
Grundsatzentscheidungen
Dies gilt nicht für das operative Geschäft
der bonnorange AöR zur Erfüllung der sich
aus der Unternehmenssatzung ergebenden
und vom Rat zur Wahrnehmung im eigenen
Namen und in eigener Verantwortung
übertragenen
Aufgaben
(ehemals AUV 2.b1)
unverändert
3.6
neu
Entscheidung Verwendung/Einsatz von Ökopunkten,
außerhalb von Bebauungsplanverfahren
(ehemals AUV 2.b2)
Die Umsetzung von
vorgezogenen
Kompensationsmaßnahm
en im Rahmen des
städtischen Ökokontos. Z
Dez III:
Klärung. Ziel ist die Entscheidung
über Maßnahmen, die für das
Ökokonto anerkannt werden und
als ökologische Werteinheiten
(=“Ökopunkte“) verbucht werden.
Da die Maßnahmen vorgezogenen
sind und demnach unabhängig von
späteren Verfahren durchgeführt
werden, kann von einerSeite 45 von 76

Unterscheidung in eben diese
Verfahren abgesehen werden.
3.7
neu
Entscheidung Forstwirtschaftspläne und
Umweltverträglichkeit in Angelegenheiten
der Waldnutzung
(ehemals AUV 2.b3)
unverändert
3.8
neu
Entscheidung Gewährung von Zuschüssen an
Umweltverbände/Biologische
Station/Verbraucherberatungsstelle und
Energieberatung
(ehemals AUV 2.b4)
unverändert
3.9
neu
Entscheidung Kriterien für die ökologische Pflege von
Grünflächen
(ehemals AUV 2.b5)
Kriterien für die
nachhaltige Pflege und
Entwicklung von
Grünflächen Z
Dez. III:
Flächenentwicklung und –pflege
sind eng miteinander verbunden,
sodass nicht nur die Pflege,
sondern auch die Entwicklung einer
Fläche einbezogen werden sollte.
Durch neue Ansprüche (z.B.
Anpassung an den Klimawandel)
sollten die Kriterien zudem über
eine rein ökologische Betrachtung
hinausgehen und alle Aspekte der
Nachhaltigkeit einbeziehen
3.1
0
neu
Entscheidung Vergabe von Gutachten in
Angelegenheiten, die in der
Entscheidungskompetenz des
Ausschusses für Umwelt und
Verbraucherschutz liegen, im Rahmen
bestehender Haushaltsansätze
(ehemals AUV 2.b6)
unverändert
3.1
1
neu
Entscheidung Erstellung eines Zeit-, Ziel- und
Maßnahmenplanes zur Umsetzung der
Lokalen Agenda und zur Umsetzung der
Millennium Development Goals (MDG)
(ehemals BA)
unverändert MDGs durch SDGs ersetzenSeite 46 von 76

VII. Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (ehemals AIW und AWA)
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1
neu
Anhörung Offenlage von Bebauungsplänen, in denen
Gewerbegebiete ausgewiesen, geändert
oder aufgehoben werden sollen
(ehemals AWA 3.1)
unverändert
1.2
neu
Anhörung Maßnahmen, die Auswirkungen auf das
internationale Profil der Bundesstadt Bonn
haben
(ehemals AIW 2.1)
unverändert
1.3
neu
Anhörung Planungen zu internationalen
Veranstaltungen, Kongressen und Events
(z.B. UN-Konferenzen, Weltkonferenzen zu
Nachhaltigkeitsthemen) und deren
Begleitung
(ehemals AIW 2.2)
unverändert
1.4
neu
Anhörung Kommunale Maßnahmen, die besonders
wissenschaftliche Einrichtungen,
Wissenschaftler/innen und Studierende
betreffen
(ehemals AIW 2.3)
unverändert
1.5
neu
Anhörung Angelegenheiten des Kongresswesens,
soweit sie den internationalen Standort
betreffen
(ehemals AIW 2.4)
unverändert
1.6
neu
Anhörung Kommunale Maßnahmen, die die
Standortentwicklung Wissenschaftsregion
betreffen
(ehemals AIW 2.5)
unverändertSeite 47 von 76

1.7
neu
Anhörung Maßnahmen zur Stärkung des Fair Trade-
Standortes und des fairen Handels und der
fairen Beschaffung
(ehemals AIW 2.6)
unverändert
1.8
neu
Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von
sachkundigen Einwoh- ner/innen bzw.
stellvertretenden sachkundigen
Einwohner/innen nach § 58 Abs. 4 GO
NRW
(ehemals AIW 2.7)
unverändert
1.9
neu
Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von
Vertreter/innen in Netzwerken, die den
nationalen und internationalen
Politikstandort betreffen
(ehemals AIW 2.8)
unverändert
2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten der Wirtschafts- und
Arbeitsförderung
(ehemals AIW 1.1)
unverändert
2.2
neu
Empfehlung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw.
Nichtausübung von Vorkaufsrechten und
Grunderwerbsrechten ab 500.000 € über
die der Rat entscheidet und soweit nicht
durch Ratsbeschluss besondere
Regelungen getroffen sind
(ehemals AWA 1.2)
unverändert
2.3
neu
Empfehlung Grundstücksverkäufe ab 500.000 €
(ehemals AWA 1.3)
unverändert
2.4
neu
Empfehlung Einräumung und Begründung von
Erbbaurechten in den Fällen, in denen der
Grundstücksverkauf oder -ankauf eines
Ratsbeschlusses bedurfte.
(ehemals AWA 1.4)
unverändert Amt 03:
unverändert zur ursprünglichen
Zuständigkeitsordnung, fehlerhaft
dargestellt in bisher verwendeter
TabelleSeite 48 von 76

2.5
neu
Empfehlung Begleitung des Ausbaus Bonns als Zentrum
für Internationale Zusammenarbeit und
globale Nachhaltigkeitsfragen
(ehemals AIW 1.1)
unverändert
2.6
neu
Empfehlung Maßnahmen, die die Bereiche
Internationale Stadt, Bundesstadt und
Wissenschaft und Forschung betreffen
(ehemals AIW 1.2)
unverändert
2.7
neu
Empfehlung Kommunale Mitwirkung bei Planungen zu
internationalen Veranstaltungen,
Kongressen und Events
(ehemals AIW 1.3)
unverändert
2.8
neu
Empfehlung Umsetzung des Zukunftskonzeptes
„Internationaler Politikstandort“ der
Bundesstadt Bonn und andere Konzepte,
die den internationalen Standort betreffen,
soweit nicht die Bezirksvertretungen
zuständig sind
(ehemals AIW 1.4)
unverändert
2.9
neu
Empfehlung Kommunale Europaarbeit und Kontakte zu
europäischen Netzwerken und Institutionen
(ehemals AIW 1.5)
unverändert
2.10
neu
Empfehlung Maßnahmen, die die Bonner
Willkommenskultur betreffen
(ehemals AIW 1.6)
unverändert
2.11
neu
Empfehlung Stärkung der Netzwerkbildung auf lokaler
Ebene, insbesondere im Be- reich der
entwicklungspolitischen Bildungs- und
Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eine-Welt-
Gruppen, Schulen und
Migrantenorganisationen)
(ehemals AIW 1.7)
unverändertSeite 49 von 76

2.12
neu
Empfehlung Fragen im Bereich der Lokalen Agenda,
soweit sie die internationale
Zusammenarbeit oder den internationalen
Standort betreffen
(ehemals AIW 1.8)
unverändert
2.13
neu
Empfehlung Angelegenheiten des internationalen
Marketings
(ehemals AIW 1.9)
unverändert
2.14
neu
Empfehlung Angelegenheiten der
entwicklungspolitischen Bildungs- und
Öffentlichkeitsarbeit in Bonn
(ehemals AIW 1.10)
unverändert
2.15
neu
Empfehlung Umsetzung der globalen
Nachhaltigkeitsziele (MDG / SDG /
post2015) soweit sie für den internationalen
Standort relevant sind
(ehemals AIW 1.11)
Umsetzung der
nachhaltigen
Entwicklungsziele
(Agenda 2030/SDGs) der
VN und anderer
internationaler Agenden
(Klima, Biodiversität,
Neue Urbane Agenda),
soweit sie für den
internationalen Standort
relevant sind
Amt 02
2.16
neu
Empfehlung Entwicklung von Projekten, die das
internationale Bonn prägen
(ehemals AIW 1.12)
unverändert
2.17
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschafts- und
Technologiestandortes Bonn
(ehemals AIW 1.13)
unverändert
2.18
neu
Empfehlung Fragen, die den Status Bonns als
Bundesstadt betreffen
(ehemals AIW 1.14)
unverändertSeite 50 von 76

2.20
neu
Empfehlung Förderung wissenschaftlicher Einrichtungen
unter besonderer Berücksichtigung der
Akquise von externen Projektmitteln
(ehemals AIW 1.15)
unverändert
2.21
neu
Empfehlung Angelegenheiten des
Wissenschaftsmarketings und der
Wissenschaftskommunikation
(ehemals AIW 1.16)
unverändert
2.22
neu
Empfehlung Kommunale Maßnahmen, die Bezug zum
internationalen Profil der Stadt Bonn haben
(ehemals AIW 1.17)
unverändert
3.1
neu
Entscheidung Angelegenheiten des Kongresswesens und
des Fremdenverkehrs
(ehemals AWA 2.1)
unverändert
3.2
neu
Entscheidung Grundstücksverkäufe sowie Ausübung bzw.
Nichtausübung von Vorkaufsrechten und
Grunderwerbsrechten von 50.000 € bis
500.000 € für Vorratsgelände, soweit nicht
durch Ratsbeschluss besondere
Regelungen getroffen sind. Ausgenommen
sind Angelegenheiten, über die aufgrund
der Zuständigkeitsordnung andere
Ausschüsse entscheiden
(ehemals AWA 2.2)
unverändert Zu FinA
3.3
neu
Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw.
Nichtausübung von Vorkaufsrechten und
Grunderwerbsrechten von 175.000 € bis
500.000 € zur Durchführung von
Bebauungsplänen und zur Ausführung von
Einzelmaßnahmen, soweit nicht durch
Ratsbeschluss besondere Regelungen
getroffen sind
(ehemals AWA 2.3)
unverändert Zu FinASeite 51 von 76

3.4
neu
Entscheidung Grundstücksverkäufe von 40.000 € bis
500.000 €. Ausgenommen sind
Angelegenheiten, über die aufgrund der
Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse
entscheiden
(ehemals AWA 2.4)
unverändert Zu FinA
3.5
neu
Entscheidung Einräumung und Begründung von
Erbbaurechten in den Fällen, in denen der
Grundstücksverkauf oder -ankauf eines
Ausschussbeschlusses bedurfte.
Ausgenommen sind Angelegenheiten, über
die aufgrund der Betriebssatzung des SGB
der Betriebsausschuss entscheidet.
(ehemals AWA 2.5)
unverändert Amt 03:
unverändert zur ursprünglichen
Zuständigkeitsordnung, fehlerhaft
dargestellt in bisher verwendeter
Tabelle
Zu FinA
3.6
neu
Entscheidung Verpachtung sowie Vermietung von
Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr
als 5 Jahren in den Fällen, in denen das
Jahresentgelt im Einzelfall 25.000 €
übersteigt. Ausgenommen sind
Angelegenheiten, über die aufgrund der
Betriebssatzung des SGB der
Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung
entscheidet
(ehemals AWA 2.6)
unverändert
3.7
neu
Entscheidung Anpachtung und Anmietung von
Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr
als 5 Jahren in denen das Jahresentgelt im
Einzelfall 20.000 € übersteigt.
Ausgenommen sind Angelegenheiten, über
die aufgrund der Betriebssatzungdes SGB
der Betriebsausschuss oder die
Betriebsleitung entscheidet
(ehemals AWA 2.7)
unverändert
3.8
neu
Entscheidung Verpachtung gastronomischer Betriebe und
des Rechts, auf öffentlichen Wegen und
Plätzen Werbung zu betreiben, sofern das
unverändertSeite 52 von 76

Jahresentgelt im Einzelfall 12.500 €
übersteigt
(ehemals AWA 2.8)
3.9
neu
Entscheidung Ausübung/Nichtausübung von
Wiederverkaufsrechen/Heimfallrechten
bzw. die Geltendmachung von
Vertragsstrafen im Zusammenhang mit
Grundstücksvergaben, wenn die Vergabe in
der Kompetenz des Ausschusses liegt
(ehemals AWA 2.9)
unverändert
3.10
neu
Entscheidung Vergabe von „Mitteln für
entwicklungspolitische Bildungsarbeit und
Projektpartnerschaften“ die im Haushalt der
Stadt Bonn eingestellt sind
(ehemals AIW 3.1)
Vergabe von „Mitteln für
entwicklungspolitische
Bildungsarbeit und
Projektpartnerschaften“
sowie von „Mitteln zur
Förderung von Projekten
zur Umsetzung der
Agenda 2030“, die im
Haushalt der Stadt Bonn
eingestellt sind Z
Amt 02
3.11
neu
Entscheidung Soweit in der Entscheidungshoheit der
Stadt Bonn: Entscheidung über Zuwendung
von nicht projektgebundenen Drittmitteln an
lokale Gruppierungen, die sich mit
entwicklungspolitischer Bildungsarbeit, den
Projektpartnerschaften und der Umsetzung
der MDG et. al. befassen
(ehemals AIW 3.2)
unverändert
3.12
neu
Entscheidung Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen
Einrichtungen
(ehemals AIW 3.3)
unverändert
3.13
neu
Entscheidung Zusammenarbeit mit internationalen
Einrichtungen und Einrichtungen, die sich
mit internationaler Zusammenarbeit
befassenSeite 53 von 76

(ehemals AIW 3.4)
3.14
neu
Entscheidung Vergabe von Mitteln im Themenkomplex
„Stadt der Wissenschaft“, sofern im
Haushalt der Stadt Bonn eingestellt
(ehemals AIW 3.5)
Streichen Z Amt 02:
Verfahren ist überholt, wird nicht
mehr angeboten; Regelung kann
daher gestrichen werden
3.15
neu
Entscheidung Benennung von Mitgliedern etwaiger
Fachbeiräte, die vom Ausschuss
eingerichtet werden
(ehemals AIW 3.6)
unverändert
3.16
neu
Entscheidung Erweiterung des Ausschusses um
sachkundige Einwohner/innen
(ehemals AIW 3.7)
Streichen Über sachkundige Einwohner
entscheidet der Rat im Rahmen
des Zusammensetzungs-
beschlusses
4.1 Mitteilung Die im Rahmen der Geschäfte der
laufenden Verwaltung abgewickelten
Grundstücksan- und -verkäufe sind dem
Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeitsförderung regelmäßig zur Kenntnis
zu bringen
Die im Rahmen der
Geschäfte der laufenden
Verwaltung abgewickelten
Grundstücksan- und -
verkäufe sind dem
Ausschuss für Europa,
Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft
und Arbeit regelmäßig zur
Kenntnis zu bringen.
Amt 03:
redaktionell
Zum FinASeite 54 von 76

VIII. Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit (ehemals ASMGW)
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1
neu
Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im
Bereich des Beschaffungswesens und bei
Durchführung von Bauaufgaben
(ehemals ASMGW 3.2)
Streichen Z Dez. V
redaktioneller Fehler
1.2
neu
Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von
Grünflächen
(ehemals ASMGW 3.3)
Streichen Z Dez. V
redaktioneller Fehler
2.1
neu
Empfehlung Grundsätze für die Gewährung sozialer
Hilfen
(ehemals ASMGW 1.1)
unverändert
2.2
neu
Empfehlung Soziale und multikulturelle Maßnahmen
(ehemals ASMGW 1.2)
Neu 1:
Soziale Maßnahmen,
Integrationsmaßnahmen
oder
Neu 2:
Soziales und Vielfalt
Wie Koala
Vorschlag:
Neu 1 = Stab. Integration
Neu 2 = Dez. V
Förderung der Vielfalt, Soziale- und
Integrationsmaßnahmen
2.3
neu
Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der
Gesundheitsvorsorge und der
Gesundheitshilfe einschließlich Aids- und
Drogenhilfe
(ehemals ASMGW 1.3)
Grundsätzliche
Angelegenheiten der
Gesundheitsvorsorge und
der Gesundheitshilfe
einschließlich Aids- und
Suchthilfe
Dez. V:
Erweiterung von Drogen auf Sucht
2.4
neu
Empfehlung Angelegenheiten des Wohnungswesens
(ehemals ASMGW 1.4)
Angelegenheiten des
Wohnungswesens,
z.B. Empfehlungen zu
(Landes-)
Förderprogrammen
Dez. VSeite 55 von 76

(Neubau und
Modernisierung);
Angelegenheiten des
geförderten
Wohnungsbaus
2.5
neu
Empfehlung Richtlinien für die finanzielle Beteiligung der
Stadt am Wohnungsbau und der
Wohnungsmodernisierung
(ehemals ASMGW 1.5)
Streichen
Vorschlag Koala
Dez. V Richtlinien für die finanzielle
Beteiligung der Stadt am
geförderten Wohnungsbau und der
Wohnungsmodernisierung von
Sozialwohnungen
2.6
neu
Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für
Baumaßnahmen, soweit nicht
Entscheidungsrechte bestehen
(ehemals ASMGW 1.6)
unverändert Gewährung von
Investitionszuschüssen für
Baumaßnahmen, soweit nicht
andere Entscheidungsrechte
bestehen
2.7
neu
Empfehlung - Angelegenheiten, die die
Belange von Seniorinnen
und Senioren sowie
Menschen mit Handicap
und Behinderungen
betreffen.
Dez. V Angelegenheiten, die die Belange
Menschen mit Behinderungen
betreffen unter Berücksichtigung
des Teilhabeplans
neu Empfehlung • Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege
und sozialen Arbeit als kommunale
Pflichtaufgaben und ggf. für
zusätzlich erforderliche Aufgaben.
Verwendungsbestimmung,
Freigabe und Verfolgung von
Haushaltsmitteln für Maßnahmen
zur Wohlfahrtspflege und sozialen
Arbeit.
• Controlling des Sozialhaushaltes
und Beobachtung der
Kostenentwicklung und -SteuerungSeite 56 von 76

• Bereitstellen von Wohnraum,
Schaffen von (gefördertem)
Wohnen, Unterbringung und
Betreuung von Menschen in
Wohnraumnot (teils Empfehlung,
teils Entscheidung)
• Sozialräumliche Planung,
insbesondere auch
Quartiersmanagement
(Empfehlung)
• Förderung von Hilfesuchenden
und Leistungsanbietern im Bereich
des SGB II und III,
Angelegenheiten der
Trägerversammlung im Jobcenter
Bonn (Empfehlung)
• Angelegenheiten der sozialen
Sicherung/Sozialhilfe SGB XII, der
örtlichen und überörtlichen
Eingliederungshilfe, der
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (Teils
Empfehlung, teils Entscheidung)
• Angelegenheiten sozialer
Stiftungen (Entscheidung)
• Inklusion von Menschen mit
Handicap und Behinderungen unter
Beachtung des
behindertenpolitischen
Teilhabeplans (teils Empfehlung,
teils Entscheidung), sowie der
Anerkennung und Unterstützung
von Menschen mit
Schwerbehinderung durch die Stadt
Bonn.
3.1 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € im
Rahmen der Haushaltsansätze. Dies gilt
auch für Investitionszuschüsse für
Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im
Einzelfall veranschlagt sind
unverändertSeite 57 von 76

(ehemals ASMGW 2.1)Seite 58 von 76

VIIIa. Betriebsausschuss für Seniorenzentren als Unterausschuss des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.2
neu
Anhörung Über Vergaben von Lieferungen und
Leistungen in Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Seniorenzentren entscheidet die
Werksleitung
(ehemals ASMGW 3.1)
Über Vergaben von
Lieferungen und
Leistungen in
Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
Seniorenzentren
entscheidet die
Betriebsleitung.
Dez V:
redaktionell
Der Betriebsausschuss ist
Vergabeausschuss im Sinne der
Vergabeordnung.
2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Seniorenzentren, die nach der
Betriebssatzung dem Werksausschuss
zur Vorberatung übertragen sind
(ehemals ASMGW 1.7)
Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
Seniorenzentren, die
nach der
Betriebssatzung dem
Betriebsausschuss zur
Vorberatung übertragen
sind Z
Dez V:
redaktionell
neu Empfehlung Der Betriebsausschuss berät den
ASMG und den Stadtrat über
allgemeine und neue Entwicklungen
in der Begegnungskultur.
Quartiersintegration, Unterbringung
und Pflege von Senior*innen
Die Betriebsleitung unterrichtet
gemäß Eigenbetriebs-VO NRW den
Ausschuss über alle betrieblichen
Angelegenheiten, insbesondere
Regelmäßige Berichterstattung über
die sachliche und fachlicheSeite 59 von 76

Betriebsführung, Belegungs-und
Personalsituation (Empfehlung)
Vierteljährliche bis halbjährliche
Prüfung von Einnahmen-Ausgaben
incl. Schuldenstand (Empfehlung)
Die Entwicklung von betrieblich
relevanten Rechtsvorschriften und
Förderbedingungen
3.1
neu
Entscheidung Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Seniorenzentren, die nach der
Betriebssatzung dem Werksausschuss
zur Vorberatung übertragen sind
(ehemals ASMGW 2.2)
Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
Seniorenzentren, die
nach der
Betriebssatzung dem
Betriebsausschuss zur
Entscheidung
übertragen sind Z
Dez V:
redaktionell
neu Empfehlung/E
ntscheidung
Berichterstattung und Beratung über
den Bau von Ersatzbauten inkl.
Planungsdetails und
Finanzierungsstand sowie
zwischenzeitlicher Umsiedlung der
Heimbewohner (teils Empfehlung,
teils Entscheidung)
Jährlicher Rechnungsabschluss,
Bilanz und Finanzplanung, Beschluss
über den Wirtschafts- und
Investitionsplan, Vergaben über
Lieferungen und Leistungen im Wert
von mehr als 500.000 EUR
neu Mitteilung Einblick in das Berichtswesen an die
„Heimaufsicht“ sowie Mitteilung von
deren PrüfungsergebnissenSeite 60 von 76

IX. Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1 Empfehlung Beratung und Formulierung der Haltung
des Ausschusses zu allen Fragen der
Bürgerpartizipation sowie Abgabe einer
Empfehlung in der Sache an die
zuständigen Beratungs- und
Entscheidungsgremien (die nach dieser
Zuständigkeitsordnung zuständigen
Ausschüsse/Bezirksvertretungen und/oder
der Rat)
unverändert
Neu Empfehlung Empfehlung über die Auswahl
externer Anbieter zur Durchführung
komplexer Beteiligungsverfahren
nach Empfehlung des Beirates
Bürgerbeteiligung
neu Empfehlung Konzeptionierung und Strukturierung
von zielgruppenorientierter Kinder-
und Jugendbeteiligung mit JHA
2.1 Entscheidung Anregungen und Beschwerden nach § 24
GO NRW (Förmliche Entscheidung über
den Bürgerantrag; Empfehlung in der
Sache an das entscheidungsbefugte
Gremium): Beratung und Formulierung der
Haltung des Ausschusses zu den
beratenen Anregungen und Beschwerden
von gesamtstädtischer Bedeutung sowie
Abgabe einer Empfehlung in der Sache an
das entscheidungsbefugte Gremium (den
Rat oder den nach dieser
Zuständigkeitsordnung
entscheidungsbefugten Ausschuss oder bei
unverändertSeite 61 von 76

Geschäften der laufenden Verwaltung an
den Oberbürgermeister)
2.2
neu
Entscheidung Erledigung von an den Rat gerichteten
Anregungen und Beschwerden von
gesamtstädtischer Bedeutung i.S.d. § 24
GO NRW entsprechend § 10 der
Hauptsatzung
(ehemals BA 3.1)
unverändert
neu Erledigung der Empfehlungen des
Beirates Bürgerbeteiligung
Neu Ausgestaltung und Veröffentlichung
der Vorhabenliste
2.3
neu
Entscheidung Partizipation der Bürgerinnen und Bürger
an politischen
Entscheidungsfindungsprozessen von
gesamtstädtischer Bedeutung außerhalb
formeller Verfahren
(ehemals BA 3.2)
unverändert
2.4
neu
Entscheidung Ausgestaltung der Verfahren von
gesamtstädtischer Bedeutung zur
Partizipation der Bürgerinnen und Bürger
(ehemals BA 3.3)
unverändert
2.5
neu
Entscheidung Evaluation und Weiterentwicklung der
„Leitlinien Bürgerbeteiligung“
(ehemals BA 3.4)
unverändert
2.6
neu
Entscheidung Maßnahmen zur intensivierten
Bürgerbeteiligung, insbesondere unter
Zuhilfenahme neuer Technologien und
Medien (e-Participation)
(ehemals BA 3.5)
unverändertSeite 62 von 76

2.7
neu
Entscheidung Konzeption einer Plattform für Kinder und
Jugendliche
(ehemals BA 3.6)
unverändert
2.8
neu
Entscheidung - Erledigung von
Anregungen und
Empfehlungen des
Beirats
Bürgerbeteiligung
Amt 01-1
Gem. Leitlinien Bürgerbeteiligung,
war bisher nicht in der
Zuständigkeitsordnung erfasst
2.9
neu
Entscheidung - Ausgestaltung und
Veröffentlichung der
Vorhabenliste
Amt 01-1
Gem. Leitlinien Bürgerbeteiligung,
war bisher nicht in der
Zuständigkeitsordnung erfasstSeite 63 von 76

X. Betriebsausschuss SGB
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1
neu
Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im
Bereich des Beschaffungswesens und bei
Durchführung von Bauaufgaben
(ehemals BSGB 3.1)
unverändert
1.2
neu
Empfehlung Kriterien für die ökologische Pflege von
Grünflächen
(ehemals BSGB 3.1)
unverändert
2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Städtisches Gebäudemanagement (SGB),
die nach der Betriebssatzung dem
Werksausschuss zur Vorberatung
übertragen sind
(ehemals BSGB 1.1)
Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Städtisches
Gebäudemanagement
(SGB), die nach der
Betriebssatzung dem
Betriebsausschuss zur
Vorberatung übertragen
sind
SZB:
redaktionell
3.1
neu
Entscheidung Angelegenheiten des SGB, die nach der
Betriebssatzung dem Werksausschuss
zur Entscheidung übertragen sind
(ehemals BSGB 2.1)
Angelegenheiten des
SGB, die nach der
Betriebssatzung dem
Betriebsausschuss zur
Entscheidung
übertragen sind
SZB:
redaktionellSeite 64 von 76

XI. Kulturausschuss
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1
neu
Anhörung Entscheidungen zu baulichen Maßnahmen,
die den künstlerischen Bereich betreffen,
einschließlich der Räume für Solisten und
andere Künstler
(ehemals KA 3.1)
Entscheidungen zu
sonstigen baulichen
Maßnahmen, die den
Kulturbereich betreffen.
1.2
neu
Anhörung - Integrierte
Stadtentwicklungskonzept
e (ISEK)
Dez. IV
2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten der städt. Kulturinstitute
(Konzerte, Städt. Kunstmuseum,
Stadtarchiv und Wissenschaftliche
Stadtbibliothek, Volkshochschule,
Stadtbücherei, Musikschule)
(ehemals KA 1.1)
Angelegenheiten der
städtischen
Kultureinrichtungen:
Beethoven Orchester
Bonn, Kunstmuseum
Bonn, Stadtarchiv und
stadthistorische Bibliothek
mit Gedenkstätte,
Stadtmuseum Bonn,
Stadtbibliothek,
Musikschule und
Volkshochschule Z
Dez. IV
Die seit dem 1. Januar in städtische
Trägerschaft übernommene
Gedenkstätte für die Opfer des
Nationalsozialismus sollte auch an
dieser Stelle als städtische
Kultureinrichtung erkennbar sein,
auch wenn Sie organisatorisch dem
Stadtarchiv zugeordnet ist.
2.2
neu
Empfehlung Förderung sonstiger kultureller
Einrichtungen
(ehemals KA 1.2)
unverändert
2.3
neu
Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für
Baumaßnahmen, soweit nicht
Entscheidungsrechte bestehen
(ehemals KA 1.3)
unverändert
2.4
neu
Empfehlung Erwerb von Kunstwerken für das Städt.
Kunstmuseum mit einem Wert von über
50.000 €, wenn über den Ankauf
unterschiedliche Auffassungen zwischen
unverändertSeite 65 von 76

der Oberbürgermeisterin/dem
Oberbürgermeister und der Leitung des
Kunstmuseums bestehen
(ehemals KA 1.4)
2.6
neu
Empfehlung Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
„Theater der Bundesstadt Bonn“, die nach
der Satzung für das Theater der
Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss
zur Vorberatung übertragen sind
(ehemals KA 1.5)
unverändert
2.7
neu
Empfehlung - Grundsätze, Ziele,
Konzepte und
Handlungsfelder einer
nachhaltigen
Kulturentwicklung Z
Dez. IV
2.8
neu
Empfehlung - Grundsätze, Ziele und
Konzepte für Kunst im
öffentlichen Raum, sowie
deren Umsetzung,
insbesondere
* Standortbestimmung,
* Auswahl- bzw.
Wettbewerbsverfahren
und
* Aufstellung von
Kunstwerken
nach Empfehlung der
Kunstkommission Z
Dez. IV
2.9
neu
Empfehlung - Grundsätze, Ziele und
Konzepte für
Erinnerungskultur und
deren Umsetzung Z
Dez. IV
3.1
neu
Entscheidung Erwerb von Kunstwerken für das Städt.
Kunstmuseum mit einem Wert bis zu
unverändertSeite 66 von 76

50.000 €, wenn über den Ankauf
unterschiedliche Auffassungen zwischen
der Oberbürgermeisterin/dem
Oberbürgermeister und der Leitung des
Kunstmuseums bestehen
(ehemals KA 2.1)
3.2
neu
Entscheidung Gewährung von Investitionszuschüssen ab
5.000 €, soweit sie im Haushalt im Einzelfall
veranschlagt sind
(ehemals KA 2.2)
unverändert
3.3
neu
Entscheidung Angelegenheiten der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
„Theater der Bundesstadt Bonn“, die nach
der Satzung für das Theater der
Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss
zur Entscheidung übertragen sind
(ehemals KA 2.3)
unverändertSeite 67 von 76

XII. Schulausschuss
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1 Empfehlung Aufgaben nach den schulrechtlichen
Vorschriften, insbesondere Errichtung,
Änderung und Zusammenlegung von
Schulsystemen, Abgrenzung von
Schulbezirken
unverändert
1.2 Empfehlung Beratung von Schulbaumaßnahmen vor der
Behandlung im Betriebsausschuss SGB
unverändert
Neu Schulentwicklungsplanung
(Grundschule, Sek I)
Neu Schulassistenzen /
Integrationsassistenzen
neu Bau, Unterhaltung und Sanierung
von Schulgebäuden- und anlagen
inkl. Außenanlagen und
Schulsportplätzen
Neu Benennung von Schulen
Neu Empfehlung Offene Ganztagsschulen
2.1 Entscheidung Angelegenheiten gem. § 15 Abs. 4 der
Hauptsatzung
unverändert
3.1 Mitteilung - Quartalsberichte/Monitori
ng zur Umsetzung
schulischer
Baumaßnahmen
Dez. V:
Es besteht ein politisches Interesse
an einer regelmäßigen
Berichterstattung/Mitteilung zur
Umsetzung/dem weiteren Fortgang
von Schulbaumaßnahmen. Diesem
soll über eine quartalsweise
Monitoringliste Rechnung getragen
werden.Seite 68 von 76

XIII. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1 Empfehlung Vorberatung des Haushaltsplanes für die
Aufgaben der Jugendhilfe
unverändert
1.2 Empfehlung Förderung und Anregung zur Schaffung der
erforderlichen Einrichtungen und
Veranstaltungen der Jugendhilfe
unverändert
1.3 Empfehlung Anhörung vor Bestellung des Leiters der
Verwaltung des Jugendamtes
Anhörung vor Bestellung
der Leiterin / des Leiters
der Verwaltung des
Jugendamtes Z
Dez. V
1.4 Empfehlung Ausweisung und Planung von Spielplätzen,
Kindergärten, Spielhäusern,
Kindertageseinrichtungen und
Jugendfreizeiteinrichtungen
Ausweisung und Planung
von Spielplätzen,
Kindergärten,
Kindertageseinrichtungen
und Einrichtungen der
offenen Jugendarbeit Z
Dez. V
1.5
neu
Empfehlung - Jugendhilfeplanung Dez. V
1.6
neu
Empfehlung - Beratung von
Kitabaumaßnahmen vor
der Behandlung im
Betriebsausschuss SGB Z
Dez. V
Analog zu der vergleichbaren
Regelung im Schulausschuss soll
die Beratung von
Kitabaumaßnahmen im Rahmen
der Empfehlungskompetenzen des
JHAs in die
Zuständigkeitsordnung
aufgenommen werden. Der JHA
wurde in der Praxis im Rahmen
dieser Thematik bereits als
EmpfehlungsgremiumSeite 69 von 76

berücksichtigt. Ein entsprechender
Passus
in der Zuständigkeitsordnung fand
sich bisher jedoch nicht. Die neue
Formulierung ist mit dem SGB
abgestimmt.
neu Empfehlung Schulassistenzen /
Integrationsassistenzen
neu Empfehlung Empfehlung Offene
Ganztagsschulen
In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung
1.7
neu
Empfehlung Ausweisung und Planung von Spielplätzen,
Kindergärten, Spielhäusern,
Kindertageseinrichtungen und
Jugendfreizeiteinrichtungen
(ehemals JHA 1)
Streichen Z Dez. V:
Da diese Formulierung bereits
unter der lfd. 1.4 der
Empfehlungsrechte zu finden ist,
wurde diese hier aufgrund der
doppelten Aufführung gestrichen.
Da es je nach Art und Umfang der
Maßnahmen unterschiedliche
Entscheidungsgremien gibt (BV
oder Rat) sollte zur Vereinfachung
nur noch die Kategorie
„Empfehlung“ aufgeführt werden
2.1 Entscheidung Erlass von Richtlinien und Grundsätzen für
die Förderung von Einrichtungen und
Maßnahmen der Jugendhilfe
Erlass von Richtlinien und
Grundsätzen für die
Förderung von
Einrichtungen,
Maßnahmen und
Anschaffungen der
Jugendhilfe Z
Dez. V
2.2 Entscheidung Aufstellung von Richtlinien und
Grundsätzen für die Festsetzung der
Leistungen oder Hilfen zur Erziehung,
soweit diese nicht durch höherrangiges
Recht geregelt werden oder Geschäfte der
laufenden Verwaltung sind
unverändertSeite 70 von 76

2.3 Entscheidung Bedarfsplanung der Tageseinrichtungen für
Kinder (gem. § 10 des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder -GFK-) und
integrative Einrichtungen
Streichen Z Dez. V
Streichung, da diese Thematik
ebenfalls unter der dem Punkt
„Ausweisung und Planung von
Spielplätzen, Kindergärten,
Spielhäusern, Kindertages-
einrichtungen und Einrichtungen
der offenen Jugendarbeit“(1.4
Empfehlungsrecht) und der
„Jugendhilfeplanung“ (1.5
Empfehlungsrecht) gefasst wird
2.4 Entscheidung Jugendhilfeplanung Streichen A Dez. V
Bei Empfehlungen aufgenommen
In der bisher gültigen
Zuständigkeitsordnung fiel auf,
dass die wesentlichen Themen der
Jugendhilfeplanung bereits unter
dem Punkt „Ausweisung und
Planung von Spielplätzen,
Kindergärten, Spielhäusern,
Kindertageseinrichtungen und
Jugendfreizeiteinrichtungen“ im
Rahmen der Empfehlungs-
kompetenz des JHAs aufgeführt
wurden. Zusätzlich fand sich jedoch
der übergeordnete Begriff
„Jugendhilfeplanung“ auch im
Rahmen der Entscheidungs-
kompetenz des JHAs. Um diesem
Widerspruch zu entgegnen, wurde
vorgeschlagen, das Thema der
Jugendhilfeplanung im Rahmen der
Entscheidungskompetenzen des
JHAs zu streichen und ebenfalls
unter den Empfehlungs-
kompetenzen aufzuführen, da die
unter dem Punkt „Ausweisung und
Planung von Spielplätzen …..“
aufgeführten Themen nicht durchSeite 71 von 76

den JHA entschieden werden
können. .
2.5 Entscheidung Öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB
VII (KJHG) i.V.m. § 25 AG KJHG
unverändert
2.6 Entscheidung Förderung der Träger der freien Jugendhilfe unverändert
2.7 Entscheidung Verteilung der im Haushaltsplan
bereitgestellten Mittel an die freien
Vereinigungen der Jugendwohlfahrt und
Jugendverbände
unverändert
2.8 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten
für den Bau und die Einrichtung von
Tageseinrichtungen für Kinder
unverändert
2.9 Entscheidung Aufstellung von Vorschlagslisten für die
Wahl der Jugendschöffen
unverändert
2.10
neu
Entscheidung - Maßnahmen im Rahmen
der Kinder- u.
Jugendbeteiligung
Soll Empfehlungsrecht
werden
Dez. V
3.1 Mitteilung Berichterstattung vor der Behandlung von
Baumaßnahmen für Kindergärten, Kitas
etc. im Betriebsausschuss SGB
Streichen Z Dez. V
Die Regelung hat aus Sicht von
Amt 51 und des SGB keine
praktische Relevanz. Im Rahmen
von Vorlagen des SGB bzgl.
Kitabaumaßnahmen wird der JHA
grundsätzlich direkt im Rahmen
seiner Empfehlungskompetenz
berücksichtigt. Mitteilungsvorlagen
werden im Vorfeld nicht erstellt. In
diesem Zusammenhang wird ein
neuer Passus bzgl. der Beratung
von Kitabaumaßnahmen zu den
Empfehlungskompetenzen des
JHAs hinzugefügt.Seite 72 von 76

XIV. Sportausschuss
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Verwaltung Neu Koalition
1.1
neu
Anhörung Verpachtung von gastronomischen
Betrieben in Sportanlagen
(ehemals SPA 3.1)
unverändert
1.2
neu
Anhörung Vorplanung von Sportanlagen
(ehemals SPA 3.2)
Streichen Z Dez. IV
Die Streichung erfolgt, da
ansonsten die Vorplanung von
Sportanlagen (weiterhin) doppelt
abgebildet wäre, denn das
Empfehlungsrecht
„Angelegenheiten der städtischen
Sportanlagen und Bäder“ schließt
diesen Sachverhalt mit ein.
1.3
neu
Anhörung Umbau, Sanierung und Umgestaltung von
Sportanlagen
(ehemals SPA 3.3)
Streichen Z Dez. IV
Die Streichung erfolgt, da
ansonsten dieser Punkt doppelt
abgebildet wäre, denn das
Empfehlungsrecht
„Angelegenheiten der städtischen
Sportanlagen und Bäder“ schließt
diesen Sachverhalt mit ein.
1.4
neu
Anhörung - Integrierte
Stadtentwicklungskonzept
e (ISEK) Z
Dez. IV
2.1
neu
Empfehlung Angelegenheiten der städtischen
Sporteinrichtungen, der Sportförderung und
der städtischen Bäder
(ehemals SPA 1.1)
Angelegenheiten der
städtischen Sportanlagen
und Bäder, insbesondere
* Umbau, Sanierung und
Umgestaltung
* Festsetzung von
Entgelten zur Nutzung
Dez. IVSeite 73 von 76

von Sportanlagen und
Bädern
* Haus- und
Benutzungsordnungen für
Sportanlagen und Bäder
Z
2.2
neu
Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für
Baumaßnahmen, soweit nicht
Entscheidungsrechte bestehen
unverändert
2.3
neu
Empfehlung - Grundsätze, Ziele und
Handlungsfelder einer
nachhaltigen
Sportentwicklung Z
Dez. IV
2.4
neu
Empfehlung - Angelegenheiten der
Sportförderung Z
Dez. IV
2.5
neu
Empfehlung - Angelegenheiten von
(informellen) Sport- und
Bewegungsgelegenheiten
im öffentlichen Raum Z
Dez. IV
2.6
neu
Empfehlung - Mitgliedschaften in
Sportverbänden und
Arbeitsgemeinschaften Z
Dez. IV
3.1
neu
Entscheidung Gewährung von Zuschüssen im Rahmen
der Sportförderrichtlinien und der Ansätze
des Haushaltsplanes. Dies gilt auch für
Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen,
soweit sie im Haushalt im Einzelfall
veranschlagt sind
(ehemals SPA 2.1)
Gewährung von
Zuschüssen im Rahmen
der Sportförderrichtlinien,
soweit hierüber nicht die
Verwaltung entscheidet,
insbesondere für
Sportveranstaltungen und
strukturbildende
Modellprojekte.
Dies gilt auch für
Investitionszuschüsse für
Baumaßnahmen, soweit
sie im Haushalt im
Dez. IVSeite 74 von 76

Einzelfall veranschlagt
sind Z
3.2
neu
Entscheidung Ausnahmen von der Entgeltpflicht für die
sportliche Benutzung der Bonner
Sportstätten
(ehemals SPA 2.2)
Ausnahmen von der
Entgeltpflicht für die
sportliche Benutzung der
Bonner Sportstätten,
soweit hierüber nicht die
Verwaltung entscheidet Z
Dez. IV
3.3
neu
Entscheidung - Sanierung,
Modernisierung und
Vorentwurfsplanung für
Sportpark Nord, Sportpark
Pennenfeld und
Hardtberghalle, soweit im
Einzelfall im Haushalt
veranschlagt Z
Dez. IV
3.4
neu
Entscheidung - Beantragung von
Fördermitteln für
Sportanlagen und Bäder
Z
Dez. IV
3.5
neu
Entscheidung - Verleihung des
Ehrenpreises "Bonner
Sport" Z
Dez. IVSeite 75 von 76

XV. Baumkommission
Nr. Zuständigkeit alt Neu Verwaltung Anmerkung Neu Koalition
1.1 Empfehlung
(an zuständige
BV)
Fällgenehmigungen von privaten Bäumen
mit einem Stammumfang von mehr als
200 cm und beabsichtigte Fällung
städtischer Bäume mit einem
Stammumfang von mehr als 100 cm,
gemessen jeweils ab 1 m Höhe vom
Erdboden
Fällgenehmigungen von
privaten Bäumen mit einem
Stammumfang von mehr
als 200 cm, außer Fälle, in
denen ein Anspruch auf
Erteilung einer Ausnahme
besteht (Pflicht zur
Entfernung, notwendige
Fällung zur Verwirklichung
einer zulässigen
baurechtlichen Nutzung,
Gefährdung von Personen
oder Sachen ohne
alternative Lösung,
Erkrankung des Baumes
und Erhaltung nicht
möglich, überwiegendes
öffentliches Interesse) und
beabsichtigte Fällung
städtischer Bäume mit
einem Stammumfang von
mehr als 100 cm,
gemessen jeweils ab 1 m
Höhe vom Erdboden
???
Dez III
In den genannten Fällen besteht
ein Rechtsanspruch zur Erteilung
der Genehmigung. Eine politische
Beschlussfassung ist daher nicht
erforderlich und führt zudem
manchmal einfach durch
Ladungsfristen und Sitzungsläufe
zu Verzögerungen bei
Bauvorhaben.
Keine Veränderung zur alten
Zuständigkeit
XVI. Alle Ausschüsse und Unterausschüsse
Zuständigkeit
Die Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn können zu allen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren und soweit es sich um
Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, Anregungen an den Oberbürgermeister richten.Seite 76 von 76

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 07:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de