202343-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Initiative "Fahrräder für Afrika"
Kerndaten
- Nummer
- 202343-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202343-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung einer Initiative "Fahrräder für Afrika" Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Der Antragsteller möchte, dass eine noch zu gründende private Initiative zweimal im Jahr zusammen mit dem Stadtordnungsdienst und dem Ordnungsamt herrenlose Fahrräder einsammelt und anschließend per Container in ein zuvor bestimmtes afrikanisches Land sendet. Ein nicht zuzuordnendes Fahrrad kann derzeit entweder durch Bürger*innen gemeldet werden oder die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes bzw. der Wache GABI entdecken dieses während ihrer Streifen. Das Fahrrad wird dann mit einem Aufkleber markiert, auf dem die oder der Eigentümer*in aufgefordert wird, das Fahrrad innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (meist zwei bis vier Wochen) von diesem Ort zu entfernen. Geschieht dies nicht, wird das Fahrrad durch die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes oder der Wache GABI sichergestellt. Stellt sich das Fahrrad als noch nutzbar heraus, wird es dem Fundbüro übergeben. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist kann das Fahrrad durch die Stadt Bonn im Wege einer Versteigerung veräußert werden. Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung der nächsten Versteigerung wird auch die oder der Eigentümer*in verständigt, dass das Fahrrad noch bis zum Termin der Versteigerung abgeholt werden kann. Danach geht es in die Versteigerung. Ist das sichergestellte Fahrrad nicht mehr nutzbar, wird es dem „Bike-House Bonn“ zur weiteren Verwertung übergeben. Das „Bike-House“ ist ein berufliches Qualifizierungsprojekt des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V., welches arbeitslosen Jugendlichen eine Ausbildung ermöglicht. Die gespendeten Fahrräder werden hier aufgearbeitet und anschließend verkauft. Das beschriebene, bisher praktizierte Verfahren hat sich als ausgesprochen vorteilhaft erwiesen. Unter anderem wird zahlreichen Menschen, die sich kein fabrikneues Fahrrad leisten können, die Möglichkeit gegeben, ein noch funktionierendes oder ein wieder aufgearbeitetes Fahrrad zu erwerben.Seite 1 von 2 Seite 2 Gleichzeitig wird ein hiesiges Projekt zur Unterstützung und Qualifizierung Jugendlicher unterstützt. Diese Kooperation wird ganzjährig durchgeführt. Gegen das im Bürgerantrag vorgeschlagene Prozedere spricht, dass für die Lagerung der Fahrräder vor der Versendung nach Afrika ein ausreichend großer Lagerort gefunden werden müsste. Die Räumlichkeiten des Fundbüros der Stadt Bonn sind dafür nicht ausreichend. Der Transport von Bonn nach Afrika per Schiff oder Flugzeug verursacht zudem Umweltemissionen, die im derzeit genutzten Verfahren vermieden werden. Für die Anmietung von Lagermöglichkeiten sowie den Transport fallen zusätzliche Kosten an. Beschlussvorschlag Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de