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202340-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zufahrtseinschränkung Eupener Straße

Nummer
202340-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
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  1. 202340 Zufahrtseinschränkung Eupener Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202340-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Zufahrtseinschränkung Eupener Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich wäre eine Sperrung mit Ausnahme der Anlieger bei erheblichem
Durchgangsverkehr und dadurch bedingten Gefahrensituationen denkbar. Dies
sollte allerdings objektiv durch Fakten belegt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst mittels Seitenradar über einen
Zeitraum von einer Woche eine Erhebung der Zahlen durchzuführen.
Gleichzeitig würde die Polizei um Stellungnahme zur Gefahrenlage gebeten.
Zu berücksichtigen ist auch die Tatsache, dass bei einer Sperrung mit
Ausnahme der Anlieger jeglicher Durchgangsverkehr auch in benachbarte
Straßen (Flensburger Str., Tilsiter Str. Saarbrückener Str., Insterburger Str. etc.)
untersagt würde. Diese müssten dann Umwegfahrten durchführen. Hierbei
kommt es dann zwangsläufig zu Mehrbelastungen anderer Straßenzüge.
Anlage/n
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