202339 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Verfügung über Mittel zur Umsetzung des Beschlusses „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035“ (DS 200016) im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Kerndaten
- Nummer
- 202339
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202339 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Frühzeitige Verfügung über Mittel zur Umsetzung des Beschlusses „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035“ (DS 200016) im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich, da die Beauftragung eines Dienstleisters mit den einzelnen Bausteinen der Klimaneutralen Stadtverwaltung 2035 mit dem Prozess bei den Stadtwerken Bonn, der Mitte Februar startet, zeitlich synchronisiert werden soll. Eine zeitnähere Vorlage war wegen des dezernatsübergreifenden Abstimmungs- und haushaltsrechtlichen Klärungsbedarfs nicht möglich. Beschlussvorschlag 1. Der Verfügung über die im Haushaltsplanentwurf eingestellten Mittel für das Jahr 2021 in Höhe von 80.000 € für die Beauftragung eines Dienstleisters zur Erstellung einer Startbilanz, eines Maßnahmenkatalogs und einer Roadmap zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 wird in Bekräftigung des Ratsbeschlusses vom 01.09.2020 zugestimmt. 2. Das Budgetrecht des Rates ist für die o.g. Mittel (vgl. auch Finanzkasten) insofern eingeschränkt, als dass die Ansatzhöhe in den anstehenden Etatberatungen nicht geändert werden kann. Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 folgenden Beschluss (DS-Nr. 201373) gefasst: 1. Zum Erreichen des für den Konzern Stadtverwaltung vorgegebenen Ziels der Klimaneutralität bis 2035 wird die Bestandsaufnahme der Treibhausgasemissionen und eine Szenarienentwicklung mit Maßnahmenvorschlägen extern beauftragt.Seite 1 von 3 Seite 2 3. Die für die Konzepterstellung erforderlichen Mittel in Höhe von 120.000 EUR sind in den Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022 eingeplant. Mit Umsetzung der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen werden in den Folgejahren weitere Kosten in den jeweiligen Organisationseinheiten des Konzerns Stadtverwaltung entstehen. Ein Zugriff auf die Mittel vor Verabschiedung durch den Rat und Freigabe des Haushaltes durch die Bezirksregierung ist im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 Gemeindeordnung NRW u. a. nur zulässig, wenn in Abwägung zu den Belangen der vorläufigen Haushaltsführung hierzu ein überragendes öffentliches Interesse besteht. Die Begründung eines überragenden öffentlichen Interesses leitet sich aus Sicht der Verwaltung zum einen aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur dramatischen Entwicklungen des Klimawandels selbst, seinen jetzt schon wahrnehmbaren Folgen - auch auf lokaler Ebene – und der politischen Beschlusslage in Bonn (u.a. Ausrufung des Klimanotstands durch den Rat der Stadt Bonn am 31.10.2019 / DS 1912579) ab. Auf der anderen Seite ist sie bedingt durch den Beschluss „Unsere Stadt wird bis 2035 klimaneutral“ (DS 19112579)“. Danach soll eine Konzepterstellung und die Umsetzung von Maßnahmen für die Stadtverwaltung, Bonnorange und die SWB erfolgen. Dafür ist es unerlässlich, dass dieser Prozess hinsichtlich einer einheitlichen Bilanzierungsreferenz, der Auswahl der Bilanzierungsgrenzen (Scopes) und des zu erstellenden Maßnahmenkatalogs zeitlich synchronisiert wird. Die SWB werden zeitnah einen Dienstleister beauftragen, mit dem die Festlegungen zu den genannten Punkten getroffen werden und haben Mitte nächsten Monats eine Kick-off Veranstaltung terminiert. Da § 82 GO NRW die Budgethoheit des Rates in der Phase der vorläufigen Haushaltsführung schützt, bittet die Verwaltung um Bestätigung dieses Verständnisses im Rahmen der Beschlussfassung, um die weiteren Schritte schnellstmöglich einleiten zu können. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1403 Umweltvorsorge und - planung 140301 Umweltvorsorge und -planung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3 Seite 3 FiPos in zustellen Auszahlungen / Aufwendungen 80.000 € 40.000 € 156001403/721000 2021 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 80.000 € 2021 40.000 € 2022 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de