← Vorlagen

202339 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Verfügung über Mittel zur Umsetzung des Beschlusses „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035“ (DS 200016) im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

Nummer
202339
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.333 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
202339
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Verfügung über Mittel zur Umsetzung
des Beschlusses „Klimaneutrale Stadtverwaltung
2035“ (DS 200016) im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage ist dringlich, da die Beauftragung eines Dienstleisters mit den
einzelnen Bausteinen der Klimaneutralen Stadtverwaltung 2035 mit dem
Prozess bei den Stadtwerken Bonn, der Mitte Februar startet, zeitlich
synchronisiert werden soll. Eine zeitnähere Vorlage war wegen des
dezernatsübergreifenden Abstimmungs- und haushaltsrechtlichen
Klärungsbedarfs nicht möglich.
Beschlussvorschlag
1. Der Verfügung über die im Haushaltsplanentwurf eingestellten Mittel für
das Jahr 2021 in Höhe von 80.000 € für die Beauftragung eines
Dienstleisters zur Erstellung einer Startbilanz, eines
Maßnahmenkatalogs und einer Roadmap zur Erreichung des Ziels einer
klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 wird in Bekräftigung des
Ratsbeschlusses vom 01.09.2020 zugestimmt.
2. Das Budgetrecht des Rates ist für die o.g. Mittel (vgl. auch
Finanzkasten) insofern eingeschränkt, als dass die Ansatzhöhe in den
anstehenden Etatberatungen nicht geändert werden kann.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 folgenden
Beschluss (DS-Nr. 201373) gefasst:
1. Zum Erreichen des für den Konzern Stadtverwaltung vorgegebenen
Ziels der Klimaneutralität bis 2035 wird die Bestandsaufnahme der
Treibhausgasemissionen und eine Szenarienentwicklung mit
Maßnahmenvorschlägen extern beauftragt.Seite 1 von 3

Seite 2
3. Die für die Konzepterstellung erforderlichen Mittel in Höhe von 120.000
EUR sind in den Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022 eingeplant.
Mit Umsetzung der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen zur
Reduzierung der Treibhausgasemissionen werden in den Folgejahren
weitere Kosten in den jeweiligen Organisationseinheiten des Konzerns
Stadtverwaltung entstehen.
Ein Zugriff auf die Mittel vor Verabschiedung durch den Rat und Freigabe des
Haushaltes durch die Bezirksregierung ist im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung nach § 82 Gemeindeordnung NRW u. a. nur zulässig, wenn
in Abwägung zu den Belangen der vorläufigen Haushaltsführung hierzu ein
überragendes öffentliches Interesse besteht. Die Begründung eines
überragenden öffentlichen Interesses leitet sich aus Sicht der Verwaltung zum
einen aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur dramatischen
Entwicklungen des Klimawandels selbst, seinen jetzt schon wahrnehmbaren
Folgen - auch auf lokaler Ebene – und der politischen Beschlusslage in Bonn
(u.a. Ausrufung des Klimanotstands durch den Rat der Stadt Bonn am
31.10.2019 / DS 1912579) ab. Auf der anderen Seite ist sie bedingt durch den
Beschluss „Unsere Stadt wird bis 2035 klimaneutral“ (DS 19112579)“. Danach
soll eine Konzepterstellung und die Umsetzung von Maßnahmen für die
Stadtverwaltung, Bonnorange und die SWB erfolgen. Dafür ist es unerlässlich,
dass dieser Prozess hinsichtlich einer einheitlichen Bilanzierungsreferenz, der
Auswahl der Bilanzierungsgrenzen (Scopes) und des zu erstellenden
Maßnahmenkatalogs zeitlich synchronisiert wird. Die SWB werden zeitnah
einen Dienstleister beauftragen, mit dem die Festlegungen zu den genannten
Punkten getroffen werden und haben Mitte nächsten Monats eine Kick-off
Veranstaltung terminiert.
Da § 82 GO NRW die Budgethoheit des Rates in der Phase der vorläufigen
Haushaltsführung schützt, bittet die Verwaltung um Bestätigung dieses
Verständnisses im Rahmen der Beschlussfassung, um die weiteren Schritte
schnellstmöglich einleiten zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1403 Umweltvorsorge und -
planung
140301 Umweltvorsorge und -planung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3

Seite 3
FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
80.000 €
40.000 €
156001403/721000 2021
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
80.000 € 2021
40.000 € 2022
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de