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202337-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen in der Dietrich-Glauner-Straße

Nummer
202337-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202337 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen in der Dietrich-Glauner-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202337-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen in
der Dietrich-Glauner-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Dietrich-Glauner-Straße ist aus Sicht der Verwaltung bisher als ruhige
Straße mit untergeordneter Verkehrsbedeutung bekannt. Die Antragstellerin
begründet ihr Anliegen in erster Linie mit erhöhtem Verkehrsaufkommen, da die
Straße immer häufiger dazu genutzt werde, den Mehlemer Ortskern statt über
die beampelte Mainzer Straße über die Dietrich-Glauner-Straße als Abkürzung
zu befahren.
Zur Vorbereitung einer Entscheidung über mögliche Maßnahmen regt die
Verwaltung an, bei entsprechender Beschlussfassung eine Verkehrszählung
durchzuführen, durch die eine für den Alltagsverkehr repräsentative Belastung
in der Dietrich-Glauner-Straße ermittelt werden soll.
Da die Belastungszahlen im Winter witterungsbedingt oftmals abweichend vom
Durchschnitt ausfallen und bereits alle im Jahr 2020 geplanten
Verkehrserhebungen aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurden,
stehen somit noch einige Erhebungen aus. Eine Zählung in der Dietrich-
Glauner-Straße mit belastbaren Ergebnissen könnte somit nicht vor dem 2.
Quartal durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet den Vorschlag der
Verwaltung , zunächst eine Verkehrszählung durchzuführen, um auf deren
Grundlage zu einem späteren Zeitpunkt eine inhaltliche Entscheidung über das
weitere Vorgehen zu treffen. Das formelle Verfahren zum Bürgerantrag nach §
24 GO NRW ist mit diesem Votum abgeschlossen, die Fachverwaltung wird
gebeten, den Antragstellenden über den weiteren Fortgang zu informieren.
Anlage/n
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