202337-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen in der Dietrich-Glauner-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 202337-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.857 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202337-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen in der Dietrich-Glauner-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Dietrich-Glauner-Straße ist aus Sicht der Verwaltung bisher als ruhige Straße mit untergeordneter Verkehrsbedeutung bekannt. Die Antragstellerin begründet ihr Anliegen in erster Linie mit erhöhtem Verkehrsaufkommen, da die Straße immer häufiger dazu genutzt werde, den Mehlemer Ortskern statt über die beampelte Mainzer Straße über die Dietrich-Glauner-Straße als Abkürzung zu befahren. Zur Vorbereitung einer Entscheidung über mögliche Maßnahmen regt die Verwaltung an, bei entsprechender Beschlussfassung eine Verkehrszählung durchzuführen, durch die eine für den Alltagsverkehr repräsentative Belastung in der Dietrich-Glauner-Straße ermittelt werden soll. Da die Belastungszahlen im Winter witterungsbedingt oftmals abweichend vom Durchschnitt ausfallen und bereits alle im Jahr 2020 geplanten Verkehrserhebungen aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurden, stehen somit noch einige Erhebungen aus. Eine Zählung in der Dietrich- Glauner-Straße mit belastbaren Ergebnissen könnte somit nicht vor dem 2. Quartal durchgeführt werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet den Vorschlag der Verwaltung , zunächst eine Verkehrszählung durchzuführen, um auf deren Grundlage zu einem späteren Zeitpunkt eine inhaltliche Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Das formelle Verfahren zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist mit diesem Votum abgeschlossen, die Fachverwaltung wird gebeten, den Antragstellenden über den weiteren Fortgang zu informieren. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de