202336 · Beschlussvorlage
Resolution von Kommunen zu einem starken Lieferkettengesetz
Kerndaten
- Nummer
- 202336
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 202336 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit Dezernat: Dez. OB Resolution von Kommunen zu einem starken Lieferkettengesetz Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Resolution soll bis zum 8. Februar 2021 von (Ober)bürgermeister*innen von mindestens 15 Kommunen unterzeichnet werden, die als „Erstunterzeichner“ gelten. Da die Anfrage zur Beteiligung erst kurzfristig einging und aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Vorlage nicht fristgerecht zur Sitzung am 4. Februar eingebracht werden. Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn unterzeichnet die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“. Begründung Bei einem Austauschtreffen im Rahmen des Wettbewerbs „Hauptstadt des Fairen Handels“ im November 2020 schlossen sich einige engagierte Kommunen, darunter die Berliner Bezirke Friedrichshain- Kreuzberg, Mitte und Treptow-Köpenik, die Freie Hansestadt Bremen, die Stadt Mainz u.a.m. zusammen und verfassten die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“. Sie greifen darin die grundsätzlichen Forderungen der Initiative Liefer- kettengesetz auf und fordern Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes sowie effektive staatliche Durchsetzungsmechanismen. Auch zahlreiche deutsche Unternehmen begrüßen in einem gemeinsam veröffentlichten Statement eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Die Resolution soll bis zum 8. Februar 2021 von Oberbürgermeister*innen, Bürgermeister*innen (oder eine*r entsprechenden Vertreter*in) von mindestens 15 Kommunen unterzeichnet werden, die sich bereits durch wegweisende Projekte für die Einhaltung menschenrechskonformer Standards im öffentlichenSeite 1 von 6 Seite 2 Einkauf einsetzen, die Resolution zur Agenda 2030 verabschiedet haben oder sich aber künftig für die Stärkung der Fairen Beschaffung einsetzen wollen. Alle, die bis zum 8. Februar unterzeichnen, gelten als "Erstunterzeichner". Anschließend wird die Resolution bundesweit gestreut und im Februar veröffentlicht. Aus Sicht der Verwaltung ist die Resolution sehr unterstützenswert. Die Initiative wird nicht nur von Teilen der Bundesregierung (BMZ und BMAS) aktiv vorangebracht, sondern erfährt auch breite Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Organisationen, Ökonom*innen sowie zahlreiche Unternehmen. Für Bonn als Kommune ergäbe sich durch die Unterzeichnung der Resolution eine weitere Möglichkeit, sich gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie sowie verschiedener Beschlüsse (u.a. ILO- Kernarbeitsnormen, Fair Trade Town, Verbot der Beschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit etc.) als UNO- /Nachhaltigkeitsstadt öffentlich klar zu positionieren. Bonn ist mit den genannten Erstunterzeichner-Kommunen in guter Gesellschaft. Die Unterzeichnung der Resolution wäre ein deutliches Bekenntnis zur nachhaltigen Beschaffung (nicht zuletzt würde sich ein nachhaltiger Beschaffungsprozess dadurch vereinfachen). Anlage/n 1 Anschreiben an die Oberbürgermeisterin (öffentlich) 2 Resolution Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Resolution: Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland Brennende Textilfabriken, vergiftetes Trinkwasser oder ausbeuterische Zwangs- und Kinderarbeit sind nur die Spitze des Eisbergs: Schäden an Umwelt und Natur sowie prekäre Arbeitsbedingungen in den Ländern des Globalen Südens sind leider immer noch weit verbreitet - obwohl universelle Regeln zur Sicherung von Menschen- und Umweltrechten von fast allen Staaten ratifiziert wurden. Die Corona- Krise hat die Fragilität und ungleiche Lastenverteilung globaler Lieferketten noch weiter in den Fokus gerückt: Millionen Produzent*innen sind durch Auftragsstornierungen und das Zusammenbrechen ihrer Absatzmärkte in ihrer Existenz bedroht. Deshalb setzen sich zahlreiche Kommunen bereits für faire, ökologische und menschenrechtskonforme Standards im öffentlichen Einkauf ein und zeigen: verantwortliche Beschaffung ist möglich! Um sozial verantwortliche Beschaffung zur Regel zu machen, greifen wir, die Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen in Deutschland, die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz auf und setzen uns ebenfalls ausdrücklich für die Einführung eines Lieferkettengesetzes ein, wie es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben wurde. Zunehmend fordern auch Unternehmen einen gesetzlichen Rahmen, der gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft. Mit Sorge beobachten wir jedoch, dass die Regierungskoalition den Beschluss zur Einführung des Lieferkettengesetzes mehrfach vertagt hat. Zudem droht die Diskussion innerhalb der Großen Koalition die Wirkkraft des Lieferkettengesetzes zu mindern. Wir fordern daher einen gesetzlich verbindlichen Rahmen, der Unternehmen dazu verpflichtet, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten! Bestehende Verletzungen dieser Rechte müssen beendet und ein Beschwerdemechanismus in den Unternehmen eingeführt werden. Freiwillige Maßnahmen reichen nicht. Haftungsregelungen sind das Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes, um die Einhaltung von Menschenrechten und Rechtsschutz für Betroffene zu garantieren. Zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes müssen zudem effektive Durchsetzungsmechanismen von staatlichen Behörden etabliert werden. Nachhaltige Beschaffung kann nicht länger am Willen und am fachlichen Know-How Einzelner hängen. Ein wirksames Lieferkettengesetz muss beispielsweise ermöglichen, dass Unternehmen von der öffentlichen Vergabe ausgeschlossen werden, wenn nachweislich Sorgfaltspflichten verletzt wurden sowie ein Sorgfaltsplan nicht oder nur unvollständig vorliegt. Ein derart ausgestaltetes Lieferkettengesetz bildet die rechtlich verbindliche Grundlage, verantwortungsvoll zu konsumieren und zu produzieren, menschenwürdige Arbeit für Alle zu fördern sowie die Entkopplung von wirtschaftlichem Handeln und Umweltzerstörung zu erreichen. Damit kann ein Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auch auf lokaler Ebene geleistet werden. Bei einem bundesweiten Einkaufsvolumen der öffentlichen Hand von rund 350 Milliarden Euro, wovon ein Großteil auf die Kommunen entfällt, setzen wir uns als kommunale Vertreterinnen und Vertreter dafür ein, dass das ökonomische Steuerungspotenzial wirkungsvoller für die Durchsetzung sozialer und gesellschaftspolitischer Ziele genutzt wird. Als öffentliche Hand haben wir die Verpflichtung, faire, ökologische und menschenrechtskonforme Standards in unserem Einkauf und Handeln zu gewährleisten. Wir wollen nicht, dass mit öffentlichenSeite 5 von 6 Geldern Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung finanziert werden. Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist überfällig und ein wesentlicher Baustein für mehr globale Gerechtigkeit. Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis (Bitte Unzutreffendes streichen und Name der Kommune einfügen) hat die Resolution mit Beschluss vom _________________angenommen. Benennung des beschließenden Gremiums: _______________________ (optional) unterzeichnet die Resolution durch den/die Vertretungsberechtigte/n. (obligatorisch) ________________________________ ___________________________________ (Bitte Vorname, Name, Funktion einfügen) Ort, Datum, UnterschriftSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de