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202336 · Beschlussvorlage

Resolution von Kommunen zu einem starken Lieferkettengesetz

Nummer
202336
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202336
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit
Dezernat:
Dez. OB
Resolution von Kommunen zu einem starken
Lieferkettengesetz
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Resolution soll bis zum 8. Februar 2021 von (Ober)bürgermeister*innen
von mindestens 15 Kommunen unterzeichnet werden, die als
„Erstunterzeichner“ gelten. Da die Anfrage zur Beteiligung erst kurzfristig
einging und aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Vorlage
nicht fristgerecht zur Sitzung am 4. Februar eingebracht werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn unterzeichnet die Resolution „Kommunen für ein starkes
Lieferkettengesetz“.
Begründung
Bei einem Austauschtreffen im Rahmen des Wettbewerbs „Hauptstadt
des Fairen Handels“ im November 2020 schlossen sich einige
engagierte Kommunen, darunter die Berliner Bezirke Friedrichshain-
Kreuzberg, Mitte und Treptow-Köpenik, die Freie Hansestadt Bremen,
die Stadt Mainz u.a.m. zusammen und verfassten die Resolution
„Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“. Sie
greifen darin die grundsätzlichen Forderungen der Initiative Liefer-
kettengesetz auf und fordern Haftungsregelungen als Kernstück eines
wirksamen Lieferkettengesetzes sowie effektive staatliche
Durchsetzungsmechanismen. Auch zahlreiche deutsche Unternehmen
begrüßen in einem gemeinsam veröffentlichten Statement eine
gesetzliche Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten.
Die Resolution soll bis zum 8. Februar 2021 von
Oberbürgermeister*innen, Bürgermeister*innen (oder eine*r
entsprechenden Vertreter*in) von mindestens 15 Kommunen
unterzeichnet werden, die sich bereits durch wegweisende Projekte für
die Einhaltung menschenrechskonformer Standards im öffentlichenSeite 1 von 6

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Einkauf einsetzen, die Resolution zur Agenda 2030 verabschiedet haben
oder sich aber künftig für die Stärkung der Fairen Beschaffung einsetzen
wollen. Alle, die bis zum 8. Februar unterzeichnen, gelten als
"Erstunterzeichner". Anschließend wird die Resolution bundesweit
gestreut und im Februar veröffentlicht.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Resolution sehr unterstützenswert. Die
Initiative wird nicht nur von Teilen der Bundesregierung (BMZ und
BMAS) aktiv vorangebracht, sondern erfährt auch breite Unterstützung
durch zivilgesellschaftliche Organisationen, Ökonom*innen sowie
zahlreiche Unternehmen.
Für Bonn als Kommune ergäbe sich durch die Unterzeichnung der
Resolution eine weitere Möglichkeit, sich gemäß der
Nachhaltigkeitsstrategie sowie verschiedener Beschlüsse (u.a. ILO-
Kernarbeitsnormen, Fair Trade Town, Verbot der Beschaffung von
Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit etc.) als UNO-
/Nachhaltigkeitsstadt öffentlich klar zu positionieren. Bonn ist mit den
genannten Erstunterzeichner-Kommunen in guter Gesellschaft. Die
Unterzeichnung der Resolution wäre ein deutliches Bekenntnis zur
nachhaltigen Beschaffung (nicht zuletzt würde sich ein nachhaltiger
Beschaffungsprozess dadurch vereinfachen).
Anlage/n
1 Anschreiben an die Oberbürgermeisterin (öffentlich)
2 Resolution Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland
(öffentlich)Seite 2 von 6

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Resolution: Kommunen für ein starkes
Lieferkettengesetz in Deutschland
Brennende Textilfabriken, vergiftetes Trinkwasser oder ausbeuterische Zwangs- und Kinderarbeit sind
nur die Spitze des Eisbergs: Schäden an Umwelt und Natur sowie prekäre Arbeitsbedingungen in den
Ländern des Globalen Südens sind leider immer noch weit verbreitet - obwohl universelle Regeln zur
Sicherung von Menschen- und Umweltrechten von fast allen Staaten ratifiziert wurden. Die Corona-
Krise hat die Fragilität und ungleiche Lastenverteilung globaler Lieferketten noch weiter in den Fokus
gerückt: Millionen Produzent*innen sind durch Auftragsstornierungen und das Zusammenbrechen
ihrer Absatzmärkte in ihrer Existenz bedroht.
Deshalb setzen sich zahlreiche Kommunen bereits für faire, ökologische und menschenrechtskonforme
Standards im öffentlichen Einkauf ein und zeigen: verantwortliche Beschaffung ist möglich!
Um sozial verantwortliche Beschaffung zur Regel zu machen, greifen wir, die Vertreterinnen und
Vertreter von Kommunen in Deutschland, die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz auf und
setzen uns ebenfalls ausdrücklich für die Einführung eines Lieferkettengesetzes ein, wie es im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben wurde. Zunehmend fordern auch
Unternehmen einen gesetzlichen Rahmen, der gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft.
Mit Sorge beobachten wir jedoch, dass die Regierungskoalition den Beschluss zur Einführung des
Lieferkettengesetzes mehrfach vertagt hat. Zudem droht die Diskussion innerhalb der Großen Koalition
die Wirkkraft des Lieferkettengesetzes zu mindern.
Wir fordern daher einen gesetzlich verbindlichen Rahmen, der Unternehmen dazu verpflichtet, Risiken
zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer
gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu
berichten! Bestehende Verletzungen dieser Rechte müssen beendet und ein Beschwerdemechanismus
in den Unternehmen eingeführt werden. Freiwillige Maßnahmen reichen nicht. Haftungsregelungen
sind das Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes, um die Einhaltung von Menschenrechten
und Rechtsschutz für Betroffene zu garantieren. Zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes müssen
zudem effektive Durchsetzungsmechanismen von staatlichen Behörden etabliert werden. Nachhaltige
Beschaffung kann nicht länger am Willen und am fachlichen Know-How Einzelner hängen. Ein
wirksames Lieferkettengesetz muss beispielsweise ermöglichen, dass Unternehmen von der
öffentlichen Vergabe ausgeschlossen werden, wenn nachweislich Sorgfaltspflichten verletzt wurden
sowie ein Sorgfaltsplan nicht oder nur unvollständig vorliegt.
Ein derart ausgestaltetes Lieferkettengesetz bildet die rechtlich verbindliche Grundlage,
verantwortungsvoll zu konsumieren und zu produzieren, menschenwürdige Arbeit für Alle zu fördern
sowie die Entkopplung von wirtschaftlichem Handeln und Umweltzerstörung zu erreichen. Damit kann
ein Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auch auf lokaler Ebene geleistet werden.
Bei einem bundesweiten Einkaufsvolumen der öffentlichen Hand von rund 350 Milliarden Euro, wovon
ein Großteil auf die Kommunen entfällt, setzen wir uns als kommunale Vertreterinnen und Vertreter
dafür ein, dass das ökonomische Steuerungspotenzial wirkungsvoller für die Durchsetzung sozialer und
gesellschaftspolitischer Ziele genutzt wird.
Als öffentliche Hand haben wir die Verpflichtung, faire, ökologische und menschenrechtskonforme
Standards in unserem Einkauf und Handeln zu gewährleisten. Wir wollen nicht, dass mit öffentlichenSeite 5 von 6

Geldern Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung finanziert werden. Ein
Lieferkettengesetz in Deutschland ist überfällig und ein wesentlicher Baustein für mehr globale
Gerechtigkeit.
Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis
(Bitte Unzutreffendes streichen und Name der Kommune einfügen)
hat die Resolution mit Beschluss vom _________________angenommen.
Benennung des beschließenden Gremiums: _______________________
(optional)
unterzeichnet die Resolution durch den/die Vertretungsberechtigte/n.
(obligatorisch)
________________________________
___________________________________
(Bitte Vorname, Name, Funktion einfügen)
Ort, Datum, UnterschriftSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de