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202331-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Amerikanische Siedlung Plittersdorf; Nachpflanzung für gefällte Bäume

Nummer
202331-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202331 Amerikanische Siedlung Plittersdorf; Nachpflanzung für gefällte Bäume

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202331-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Amerikanische Siedlung Plittersdorf;
Nachpflanzung für gefällte Bäume
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
Zur großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Eine detaillierte Beantwortung der Fragen in Bezug auf den gesamten
Bereich der Amerikanischen Siedlung würde einen erheblichen
Arbeitsaufwand benötigen, der vor dem Hintergrund der Aufgaben in
diesem Bereich nicht vertretbar erscheint. Die Verwaltung nimmt daher
hier zunächst allgemein und dann konkret zu den in der Begründung
genannten Adressen Stellung.
Die Amerikanische Siedlung in Bonn-Plittersdorf umfasst zahlreiche
Straßenzüge, deren privater Baumbestand in Teilen unter den
Anwendungsbereich der Baumsatzung fällt (gemäß § 1 a Absatz 2).
Andere Bereiche liegen im Landschaftsschutzgebiet, wo der
Baumbestand (gemäß § 43 (1) LNatSchG NW) nicht von dieser Satzung
berührt wird. Allerdings gelten hier die Festsetzungen der
Landschaftsschutzgebietsverordnung Rheinufer der Bezirksregierung
Köln.
Die Amerikanische Siedlung Plittersdorf steht seit dem Jahr 2000 (mit
Fortschreibung im Jahr 2015) vollständig unter Denkmalschutz
(Gebäude und Grünanlagen, sowie Straßenzüge). Daher ist bei allen
Genehmigungen von Baumfällungen, die mit oder ohne Auflage einer
Ersatzpflanzung oder der Erstellung eines Grünanlagenplans seitens der
Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erteilt werden, die Untere
Denkmalbehörde (UDB) zu beteiligen. Die Anzahl der Ersatzpflanzungen
richtet sich nach der Anzahl der entfernten Bäume. Die Entscheidung
über die Art der Nachpflanzungen in diesem denkmalgeschützten
Ensemble obliegt der UDB. Wenn eine Fällgenehmigung mit der Auflage
der Ersatzpflanzung, gemäß § 4 Absatz 5 und 6 der Baumsatzung erteilt
wird, wird in der Genehmigung auf die Zuständigkeit der UDB bei der
Auswahl der Ersatzpflanzungen hingewiesen.
Zu den genannten Adressen im Einzelnen:Seite 1 von 2

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Europastraße 8:
Hierfür wurde mit Datum vom 18.12.2019 eine Fällgenehmigung für
einen Silber-Ahorn (Stammumfang (StU) 277 cm) erteilt, da sein Zustand
mangelhaft war. Daher wurden seitens der UNB auch keine Auflagen
hinsichtlich einer Ersatzpflanzung gemacht. Allerdings ist der Baum aus
denkmalrechtlichen Gründen zu ersetzen, was durch den Eigentümer zu
veranlassen ist und Anfang 2020 durch die UDB kommuniziert wurde.
Europastraße 13:
Mit Datum vom 24.01.2020 wurde eine Fällgenehmigung für einen
Silber-Ahorn (StU 252 cm, Zustand: ungenügend), eine Mehlbeere (StU
159 cm, Zustand: ungenügend) einen Silber-Ahorn (StU 399 cm,
Zustand: ungenügend) und einen Silber-Ahorn (StU 210 cm, Zustand:
mangelhaft) erteilt. Da alle Bäume einen mangelhaften oder
ungenügenden Zustand aufwiesen, gab es auch hier seitens der UNB
keine Auflagen bezüglich von Ersatzpflanzungen. Hinsichtlich eventuell
notwendiger Ersatzpflanzungen aufgrund denkmalrechtlicher Aspekte
befindet sich der Vorgang noch in Abstimmung mit der UDB.
Europastraße 14:
Hier wurde mit Datum vom 11.09.2020 die Fällgenehmigung für eine
Vogel-Kirsche (StU 193 cm) erteilt, da der Zustand ungenügend war.
Daher gab es keine Auflage zur Ersatzpflanzung seitens der UNB. Auch
dieser Vorgang befindet sich aber hinsichtlich eventueller
Nachpflanzungen noch in Abstimmung mit der Unteren
Denkmalbehörde.
Alle zur Fällung beantragten Bäume wurden durch eine Ortsbesichtigung
überprüft und durch den städtischen Sachverständigen mit mangelhaft
oder ungenügend bewertet. Die Genehmigungen wurden zur
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit bzw. zur Gefahrenabwehr
erteilt. Aufgrund des schlechten Zustands konnte seitens der UNB nur
eine Empfehlung zur Ersatzpflanzung ausgesprochen werden. Die
denkmalrechtlichen Abstimmungsprozesse haben sich coronabedingt
verzögert.
Anlage/n
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