202330-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Aufstellung eines Gedenksteins/-tafel an Niklas Pöhler und seinen Tod als Opfer sinnloser Gewalt
Kerndaten
- Nummer
- 202330-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Rheinallee Hauptort
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.174 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202330-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I BBB-Antrag: Aufstellung eines Gedenksteins/-tafel an Niklas Pöhler und seinen Tod als Opfer sinnloser Gewalt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist zunächst erneut auf die Stellungnahme (202330-01 ST) zu dem Antrag aus dem Jahr 2021. Demnach ist "die Umgestaltung des Vorplatzes an der Rheinallee Bestandteil der Maßnahme A1 - Masterplan öffentlicher Raum des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK) und soll in diesem Zusammenhang, ggf. auch unabhängig von einem Sparkassen- Neubau, umgestaltet werden. Es ist geplant, die Gestaltungsleitlinien, die auch für den betreffenden Bereich an der Rheinallee gelten sollen, durch ein Wettbewerbsverfahren zu erarbeiten. Das Wettbewerbsverfahren mit Verhandlungsverfahren wird zurzeit durchgeführt. Ergebnisse hierzu werden im September 2021 vorliegen (sh. ST zu DS-Nr. 201529). Aus Sicht der Verwaltung ist es (grundsätzlich) sinnvoll, die Fragestellung eines Gedenkens im Rahmen dieses weiteren Prozesses weiter zu verfolgen“. Der Bereich der Endhaltestelle Rheinallee wird sowohl im Projekt Masterplan Innenstadt Bad Godesberg als auch im Projekt Städtebauliches Nutzungskonzept planerisch betrachtet. Allerdings bietet die Maßstabsebene 1:1000 nicht den notwendigen Detailgrad für die Verortung und Darstellung einer Gedenkstätte. Aus Gesprächen mit der Sparkasse KölnBonn ging hervor, dass erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Hauptfiliale in Köln ein Neubauprojekt in Bad Godesberg weitergeführt werden kann. Daher ergibt sich keine kurzfristige Perspektive für die Neugestaltung des Bereiches. Bei Annahme des Antrags wird daher empfohlen, eine Gedenkstätte so zu gestalten, dass sie bei Bedarf flexibel in eine Neugestaltung der Freiflächen integriert werden kann. Aufgrund der fehlenden kurzfristigen Perspektive für die Neugestaltung, sollte die Errichtung eines Gedenksteins unabhängig von der Neugestaltung erfolgen. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de