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202329 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalbaumaßnahme Prinz-Albert-Straße

Nummer
202329
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
27.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Prinz-Albert-Straße im Abschnitt Königstraße bis Prinz-Albert-Straße 87
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt in Kürze den Abwasserkanal in der Prinz-Albert
Straße, von der Königstraße bis auf Höhe Prinz-Albert-Straße 87 sanieren und erneuern. Das
Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151
beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Der Baubeginn
ist für den 08. Februar 2021 vorgesehen.
Im 1. Bauabschnitt wird der Kanal im Abschnitt Königstraße bis Loéstraße mit Schlauchliner, der in
die bestehenden Betonkanäle eingezogen wird, saniert. Die Arbeiten des 1. Bauabschnittes sollen
bis Ende März abschlossen sein.
Im 2. Bauabschnitt wird der Kanal von der Loéstraße bis auf Höhe Prinz-Albert-Straße 87 in
offener Bauweise erneuert. Dort werden die Arbeiten voraussichtlich im Mai 2021 beginnen und im
Juli 2021 abgeschlossen sein. In diesem Abschnitt wird die Straße voll gesperrt. Die Anlieger
können bis zur Baustelle vorfahren. Das Rechtsabbiegen von der Prinz-Albert-Straße in die
Loéstraße bleibt möglich. Des Weiteren wird auf Höhe Prinz-Albert-Straße 65 ein Kanalschacht
erneuert. An dieser Aufbruchstelle kann vorbeigefahren werden.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie Erbbauberechtigten der von der Prinz-Albert-Straße erschlossenen Grundstücke. Grundlage
für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden
diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen
erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächen-
entwässerung ermittelt:
- 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
- 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)
- 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
- 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger
Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR)Seite 1 von 2

Ob ggf. eine Bezuschussung der Straßenausbeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen in
Anspruch genommen werden kann, wird noch geprüft.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Juli 2021 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3
Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228 - 77 41 45
wolfgang.froembgen@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5 C, Aufzugsgruppe 2
Sarah Wieler, Telefon 0228 - 77 21 75
sarah.wieler@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation
(Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder
telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Januar 2021
Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de