202327 · Mitteilungsvorlage
Wettbewerb Rheinuferpromenade - Start Teilnehmerauswahl im VgV-Verfahren
Kerndaten
- Nummer
- 202327
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202327 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Wettbewerb Rheinuferpromenade - Start Teilnehmerauswahl im VgV-Verfahren Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Kenntnisnahme Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat zum 30.09.2020 einen Antrag auf Städtebaufördermittel bei der Bezirksregierung Köln eingereicht (DS201300). Die eingereichten 12 Projekte sollen in den Jahren 2021 bis 2025 umgesetzt werden. Das finanziell einschlägigste Projekt ist hier die Umgestaltung der Rheinuferpromenade mit über 17 Mio. Euro. Vorgesehen ist, dass baulich der 1. Bauabschnitt (zwischen Kennedybrücke und Alter Zoll) ab Ende 2023 und der 2. Bauabschnitt (nördlich der Kennedybrücke bis Rosental) ab Ende 2025 startet. Der 3. BA (Alter Zoll bis Zweite Fährgasse) soll in der weiteren Förderphase ab 2026 im Jahr 2027 gestartet werden. Um den engen Zeitplan einzuhalten, bereitet die Verwaltung das am 1. September 2020 beschlossene Wettbewerbsverfahren für die Rheinuferpromenade von der Straße Rosental bis zur Zweiten Fährgasse vor. Auf Grund der Höhe der durch das Wettbewerbsverfahren zu vergebenden Auftragssumme muss ein europaweites VgV-Verfahren vor- bzw. nachgeschaltet werden. Das Wettbewerbsverfahren soll auf Grund der besseren Handhabung auf 15 Teilnehmer begrenzt werden. Um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten, müssen die Büros für eine Bewerbung zum Verfahren Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit bei vergleichbaren Projekten aufweisen. Die Teilnehmer müssen Landschaftsarchitekten in Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern sein. Sechs Teilnehmer werden auf Grund ihrer besonderen Eignung gesetzt. Neun Teilnehmer können sich im Rahmen des VgV-Verfahrens bewerben. Soweit sich mehr Büros bewerben, werden diese gelost. Um den engen Zeitplan zur Akquise von Städtebaufördermitteln für das Projekt einzuhalten, wird die Verwaltung das Bewerbungsverfahren (Veröffentlichung im EU Amtsblatt mind. 30 Tage) für die Teilnehmer zeitnah einleiten, so dass das Teilnehmerfeld unmittelbar nach Beschluss der Auslobung feststeht. Vorgesehen ist die Einleitung der Bekanntmachung noch im März. EineSeite 1 von 2 Seite 2 inhaltliche Festlegung auf die konkrete Aufgabenstellung erfolgt im Rahmen der Bewerbungsphase noch nicht. Die Aufgabenstellung und Auslobung ist noch in der Vorbereitung und soll nach der Beteiligung der Öffentlichkeit fertiggestellt werden. Die Auslobung und damit inhaltliche Festlegung wird den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Sollte die Veröffentlichung des Verfahrens erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, führt dies zu Verzögerungen, die die Umgestaltung der Rheinuferpromenade ab Ende 2023 in Frage stellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 19. Februar bis zum 7. März 2021, pandemiebedingt in einem umfangreichen Onlineverfahren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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