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202324 · Mitteilungsvorlage

Verwendung der in der Zeit vom 01.07. bis 31.12.2020 reduzierten Mehrwertsteuer bei den Eintrittsentgelten für die Bonner Bäder

Nummer
202324
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 22.04.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202324
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Verwendung der in der Zeit vom 01.07. bis
31.12.2020 reduzierten Mehrwertsteuer bei den
Eintrittsentgelten für die Bonner Bäder
Beratungsfolge
Sportausschuss Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die durch die Mehrwertsteuerreduzierung im Bäderbetrieb eingesparte Summe
von 14.050,56€ wird zur Beschaffung von Spielgeräten für einen neu
anzulegenden Kinderbereich im Römerbad verwendet.
Hintergrund
Im vergangenen Jahr war in der Zeit vom 01.07. bis 31.12. die Mehrwertsteuer
reduziert. Der reguläre Steuersatz war von 19 Prozent auf 16 Prozent, der
ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesunken.
Die Benutzungsentgelte im Bäderbetrieb unterliegen dem ermäßigen
Steuersatz. Für die Besucherinnen und Besucher der Bonner Bäder hätte sich
somit im zweiten Halbjahr 2020 aufgrund der Mehrwertsteuerreduzierung ein
geringeres Benutzungsentgelt ergeben.
Die Verwaltung hatte die Benutzungsentgelte vor dem Hintergrund des
Umstellungsaufwandes jedoch unverändert gelassen und stattdessen
vorgeschlagen, den sich aus der Mehrwertsteuerreduzierung ergebenen Betrag
für einen sozialen Zweck zur Verfügung zu stellen. Bei den weiteren
Einnahmen des Bäderbetriebes (Mieten und Pachten sowie Verkaufserlöse),
die dem regulären Steuersatz unterliegen, wurde analog verfahren.
Berechnung
Benutzungsentgelte
Netto Umsatzsteuer
5% 687.499,04 34.374,95
7% 687.499,04 48.124,93
Saldo 13.749,98
Mieten und Pachten
Netto Umsatzsteuer
16% 9.025,07 1.444,01
19% 9.025,07 1.714,76
Saldo 270,75Seite 1 von 2

Seite 2
Verkaufserlöse
Netto Umsatzsteuer
16% 994,42 159,11
19% 994,42 188,94
Saldo 29,83
Zusammenfassung
Benutzungsentgelte 13.749,98 EUR
Mieten und Pachten 270,75 EUR
Verkaufserlöse 29,83 EUR
Summe 14.050,56 EUR
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung beabsichtigt, die bei der Mehrwertsteuer eingesparte Summe
zur Beschaffung von Spielgeräten für einen neu anzulegenden Kinderbereich
im Römerbad einzusetzen. Damit kann insbesondere für die kleinen Badegäste
eine neue Attraktion geboten werden.
Die Spielgeräte können kurzfristig beschafft werden. Die Finanzierung erfolgt
aus dem investiven Etat des Sport- und Bäderamtes unter Verwendung von
Haushaltsresten des Jahres 2020.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.08.03 Ber u Betr von Bädern 1.52.00.08.03.01 Freibäder
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 14.050,56 € 5520608031005
5520008031000
2021
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de