202324 · Mitteilungsvorlage
Verwendung der in der Zeit vom 01.07. bis 31.12.2020 reduzierten Mehrwertsteuer bei den Eintrittsentgelten für die Bonner Bäder
Kerndaten
- Nummer
- 202324
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202324 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Verwendung der in der Zeit vom 01.07. bis 31.12.2020 reduzierten Mehrwertsteuer bei den Eintrittsentgelten für die Bonner Bäder Beratungsfolge Sportausschuss Kenntnisnahme Mitteilung: Die durch die Mehrwertsteuerreduzierung im Bäderbetrieb eingesparte Summe von 14.050,56€ wird zur Beschaffung von Spielgeräten für einen neu anzulegenden Kinderbereich im Römerbad verwendet. Hintergrund Im vergangenen Jahr war in der Zeit vom 01.07. bis 31.12. die Mehrwertsteuer reduziert. Der reguläre Steuersatz war von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesunken. Die Benutzungsentgelte im Bäderbetrieb unterliegen dem ermäßigen Steuersatz. Für die Besucherinnen und Besucher der Bonner Bäder hätte sich somit im zweiten Halbjahr 2020 aufgrund der Mehrwertsteuerreduzierung ein geringeres Benutzungsentgelt ergeben. Die Verwaltung hatte die Benutzungsentgelte vor dem Hintergrund des Umstellungsaufwandes jedoch unverändert gelassen und stattdessen vorgeschlagen, den sich aus der Mehrwertsteuerreduzierung ergebenen Betrag für einen sozialen Zweck zur Verfügung zu stellen. Bei den weiteren Einnahmen des Bäderbetriebes (Mieten und Pachten sowie Verkaufserlöse), die dem regulären Steuersatz unterliegen, wurde analog verfahren. Berechnung Benutzungsentgelte Netto Umsatzsteuer 5% 687.499,04 34.374,95 7% 687.499,04 48.124,93 Saldo 13.749,98 Mieten und Pachten Netto Umsatzsteuer 16% 9.025,07 1.444,01 19% 9.025,07 1.714,76 Saldo 270,75Seite 1 von 2 Seite 2 Verkaufserlöse Netto Umsatzsteuer 16% 994,42 159,11 19% 994,42 188,94 Saldo 29,83 Zusammenfassung Benutzungsentgelte 13.749,98 EUR Mieten und Pachten 270,75 EUR Verkaufserlöse 29,83 EUR Summe 14.050,56 EUR Weiteres Vorgehen Die Verwaltung beabsichtigt, die bei der Mehrwertsteuer eingesparte Summe zur Beschaffung von Spielgeräten für einen neu anzulegenden Kinderbereich im Römerbad einzusetzen. Damit kann insbesondere für die kleinen Badegäste eine neue Attraktion geboten werden. Die Spielgeräte können kurzfristig beschafft werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem investiven Etat des Sport- und Bäderamtes unter Verwendung von Haushaltsresten des Jahres 2020. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.08.03 Ber u Betr von Bädern 1.52.00.08.03.01 Freibäder Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 14.050,56 € 5520608031005 5520008031000 2021 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de