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202323 · Beschlussvorlage

Beteiligung der Stadt Bonn am Landesprogramm „kinderstark - NRW schafft Chancen“ im Jahr 2021

Nummer
202323
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.03.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
202323
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Beteiligung der Stadt Bonn am Landesprogramm
„kinderstark - NRW schafft Chancen“ im Jahr 2021
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Landesförderung setzt voraus, dass kommunale Eigenmittel zur Verfügung
stehen. Diese müssen kurzfristig in den Haushalt 2021 eingebracht werden.
Daher ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 04.02. zwingend
erforderlich. Eine Einreichung der Beschlussvorlage konnte aufgrund des
verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses nicht früher erfolgen.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Stadt Bonn am
Landesprogramm "kinderstark - NRW schafft Chancen" fortzusetzen.
2. Der Durchführung der im Förderantrag für das Jahr 2021 beschriebenen
Maßnahmen wird zugestimmt.
3. Die Landesförderung für die Durchführung des Projektes beläuft sich auf
80% der Gesamtkosten. Die für das Projekt erforderlichen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 293.643,21 € und die Einnahmen aus Landesförderung i.H.v.
234.914,57 € werden in den Haushalt 2021 eingebracht.
Begründung
Mit dem Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ unterstützt das Land
Nordrhein-Westfalen seit Juli 2020 auch in Bonn (s. DS-Nr. 200881) den
Strukturaufbau und Maßnahmen im Bereich kommunaler Präventionsketten für
Kinder, Jugendliche und Familien. Gefördert werden vorrangig strukturbildende
Maßnahmen zur Stärkung der Vernetzung und strategischen Steuerung.
Zentrales Element ist eine Koordinierungsstelle in der Verwaltung, die den
Strukturaufbau und die Entwicklung der kommunalen Präventionskette
vorantreibt. Durch sie sollen die Kräfte vor Ort gebündelt sowie die
Zusammenarbeit und der Austausch aller Akteure wesentlich verbessert
werden. All dies dient dem Ziel, die Chancen für ein gelingendes AufwachsenSeite 1 von 18

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von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, ihre gesellschaftliche Teilhabe zu
fördern und Kinderarmut zu bekämpfen.
Damit folgt das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ einer
ähnlichen Zielrichtung wie die Frühen Hilfen, die von der Bundesstiftung Frühe
Hilfen gefördert werden. Frühe Hilfen richten sich bekanntlich an werdende
Eltern und Familien mit Babys und Kleinkindern im Alter von bis zu 3 Jahren
und unterstützen sie auf vielfältige Weise. Das neue Landesprogramm schließt
hier direkt an: Zielgruppen von „kinderstark“ sind Kinder ab vier Jahren und
Jugendliche bis zum Übergang von der Schule zu Beruf oder Studium. Somit
bilden beide Systeme, Frühe Hilfen und „kinderstark“, zusammen die
kommunale Präventionskette.
Förderaufrufe für die Jahre 2020 (Beginn der Maßnahme) und 2021
In den letzten Monaten wurde im Amt für Kinder, Jugend und Familie die neue
Koordinierungsstelle „kinderstark“ eingerichtet. Hierfür konnten Landesmittel
aus der ersten Förderphase des Programms „kinderstark – NRW schafft
Chancen“ genutzt werden. Im April 2020 hatte das Ministerium für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI)
die Kommunen erstmals über das neue Programm informiert und dazu
aufgerufen, Projektmittel für das Jahr 2020 zu beantragen. Die Stadt Bonn war
diesem Aufruf gefolgt und hat mit Bescheid des Landschaftsverband Rheinland
- Landesjugendamt für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 eine Zuwendung in
Höhe von 119.016,46 € für das zweite Halbjahr 2020 erhalten. Förderfähig sind
Sach- und Personalkosten. Der kommunale Eigenanteil beträgt 20 Prozent der
Gesamtkosten, beläuft sich also für das Jahr 2020 auf 29.754,12 €.
Mit dem Förderaufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“ für das Jahr 2021,
der am 03.11.2020 vom MKFFI NRW veröffentlicht wurde, hat die Stadt Bonn
die Möglichkeit erhalten, den Strukturaufbau fortzusetzen und die Arbeit der
Koordinierungsstelle zu verstetigen. Zunächst hatte die Befristung der
Förderung bis Ende 2020 nur eine vorläufige Planung zugelassen. Mit der
geplanten Fortführung der Maßnahme wird nun u. a. die Einrichtung fester
Stellen in diesem Bereich möglich. Die Höhe der möglichen Förderung wurde
vom Land NRW anhand statistischer Kennzahlen (Kinder im SGB II-Bezug im
Alter von 3-17 Jahren) festgelegt und beliefe sich für die Stadt Bonn auf
maximal 289.422,00 €. Dem stände ein kommunaler Eigenanteil von 72.355,50
€ gegenüber.
Der Antrag auf Gewährung von Landesmittel zur Fortführung des Projektes in
Bonn wurde am 10.12.2020 beim LVR-Landesjugendamt eingereicht. Dabei
wurden Gesamtkosten in Höhe von 293.643,21 € zugrunde gelegt. Dem
entsprechen der beantragte Landeszuschuss von 234.914,57 € (80% der
Gesamtkosten) sowie ein kommunaler Eigenanteil von 58.728,64 € (20% der
Gesamtkosten). Sowohl Einnahme als auch Ausgabe konnten noch nicht zum
Haushalt 2021 angemeldet werden und müssen daher im Rahmen der
Etatberatungen noch eingestellt werden.
Mit Schreiben vom 14.12.2020 hat das Landesjugendamt vorab mitgeteilt, dass
alle zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für die nahtlose Fortsetzung der
Maßnahme ab dem 01.01.2021 gegeben sind, so dass von einer Fortsetzung
der Landesförderung für 2021 ausgegangen werden kann.Seite 2 von 18

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Zuordnung, Personal und Aufgaben der Koordinierungsstelle
„kinderstark“
Das Projekt „kinderstark“ und die entsprechende Koordinierungsstelle ist dem
Sachgebiet Jugendhilfeplanung (Amt 51-03) zugeordnet, wo die Steuerung
solcher Maßnahmen zu den originären Aufgaben gehört und eine enge
Verzahnung bereits bestehender und zusätzlich erforderlicher Bestands- und
Bedarfserhebungen gewährleistet ist. Es wurden drei auf die Laufzeit des
Projekts (bis 31.12.2021) befristete Personalstellen bewilligt. Sofern eine
Weiterförderung über das Jahr 2021 hinaus abzusehen ist bzw. das Projekt
über die bisher vorgesehene Laufzeit hinaus fortgeführt werden sollte, erfolgt
eine gesonderte Beschlussvorlage zur dauerhaften Einrichtung der Stellen, die
dann entsprechend im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024
erfolgt.
Zu den konkreten Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört zunächst u. a. eine
systematische Bestandsaufnahme der bereits sehr zahlreich vorhandenen
Maßnahmen und bestehenden Netzwerke im Bereich der Prävention in der
Bonner Jugendhilfelandschaft. Auf dieser Grundlage sollen perspektivisch
passgenaue kommunale Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche
entwickelt bzw. initiiert werden. Die Koordinierungsstelle trägt außerdem zu
einer übergreifenden Abstimmung von Maßnahmen in den Bereichen Bildung,
Soziales und Gesundheit bei. Damit arbeitet sie auf eine gemeinsame
kommunale Präventionsstrategie für Kinder und Jugendliche hin, die sowohl
einer fachlichen Segmentierung als auch der isolierten Planung von
Einzelmaßnahmen entgegengewirkt.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der kommunalen Präventionskette soll
gemäß den Vorgaben des Landesprogramms die gesamte
Entwicklungsbiographie von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen
werden – von der Schwangerschaft und Geburt bis zum Übergang
Schule/Beruf. Daher ist eine wichtige Aufgabe der Koordinierungsstelle auch
die enge Zusammenarbeit und fachliche Abstimmung mit den von der Stadt
Bonn beauftragten Trägern der Frühen Hilfen (Caritasverband für die Stadt
Bonn e.V., Familienkreis e.V.). In den letzten Monaten hat es hierzu bereits
intensive Gespräche mit der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen gegeben, ein
regelmäßiger Austausch beider Koordinierungsstellen wurde vereinbart. Zudem
wurden die Träger der Frühen Hilfen im Rahmen des Förderprogramms mit der
Erweiterung des Online-Tools Guter Start NRW für die Zielgruppe der 4-6-
jährigen beauftragt. Hierfür wurden bereits im zweiten Halbjahr 2020
Fördermittel aus dem Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“
eingesetzt. Dies ist auch für 2021 vorgesehen.
Geplante Maßnahmen im Jahr 2021
Das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ fördert
kommunale Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern:
1- Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung
2- Förderung von FamiliengrundschulzentrenSeite 3 von 18

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3- Lotsendienste in Geburtskliniken
4- Lotsendienste in Kinder- und Jugendarztpraxen oder gynäkologischen
Praxen
5- Kommunale Familienbüros
6- Ausbau aufsuchender Angebote
Um kommunale Präventionsketten aufbauen zu können, wird vom Land NRW
vorrangig eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung
gefördert. Daher sind Maßnahmen im Handlungsfeld 1 obligatorisch. Daneben
können auch Maßnahmen in den fünf anderen Handlungsfeldern gefördert
werden.
Mithilfe der beantragten Landesförderung für 2021 sollen in Bonn zunächst
Maßnahmen in drei Handlungsfeldern (1,4,5) umgesetzt und finanziert werden.
In zwei weiteren Handlungsfeldern (3,6) sind ebenfalls Aktivitäten geplant, für
die jedoch derzeit keine „kinderstark“-Mittel benötigt werden. Im Folgenden
werden diese Maßnahmen kurz skizziert, eine ausführliche Darstellung ist im
Förderantrag enthalten (s. Anlage):
 HF 1: Koordinierungsstelle „kinderstark“
Strukturaufbau und Ausgestaltung der Schnittstelle zum Netzwerk Frühe
Hilfen Bonn; Erstellung einer Netzwerkkarte; Aufbau von
Netzwerkstrukturen (bzw. Verknüpfung mit bestehenden Netzwerken
und Gremien); Leitbildentwicklung; Koordination und Steuerung von
Einzelmaßnahmen der kommunalen Präventionskette; Ausbau und
Pflege des Online-Angebotskatalogs „Guter Start NRW“
 HF 3: Lotsendienste in Geburtskliniken
Ausbau und Verstetigung der bereits bestehenden Lotsendienste in
Geburtskliniken durch die Träger des Netzwerks Frühen Hilfen Bonn
(Finanzierung: teils über den Zuschuss der Bundesstiftung Frühe Hilfen,
teils aus kommunalen Mitteln; keine „kinderstark“-Mittel erforderlich)
 HF 4: Lotsendienst in kinder- und jugendärztlichen Praxen
Konzipierung und Erprobung eines Lotsendienstes in kinder- und
jugendärztlichen Praxen durch die Träger des Netzwerks Frühe Hilfen
Bonn (Familienkreis e.V., Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.) an
zunächst zwei Standorten
 HF 5: Familienbüro
Einrichtung einer digitalen Info-Station im bestehenden Familienbüro zur
Selbstinformation der Besucher*innen; Bedarfsanalyse und ggf. Konzeption zur
Einrichtung sozialraumbezogener Familienbüros als Zweigstellen in
ausgewählten Stadtteilen
 HF 6: Willkommensbriefe und Willkommensbesuche
Wiederaufnahme der „Willkommensbriefe“ als Erstinformation für Eltern
neugeborener Kinder; Prüfung der Idee, die Elternbriefe des Arbeitskreises
Neue Erziehung e.V. (ANE) an Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 8 JahrenSeite 4 von 18

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zu versenden; Entwicklung einer Konzeption zur Einführung von
„Willkommensbesuchen“, die auf Wunsch der Eltern durchgeführt werden
können
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonstige Leistungen zur
Förderung junger Menschen
und Familien
1.51.30.06.05.01 Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen 251.387,21 €
42.256,00 €
151000605/
70.1000
74.1000
2021:
293.643,21 €
151000605/
61.1000:
234.914,57 €
151000602/
73.1000:
58.728,64 €
Einzahlungen /
Erträge
234.914,57 € 151000605/
61.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
58.728,64 €
Anlage/n
1 Anlage 1 Förderantrag kinderstark Bonn 2021 (öffentlich)
2 Anlage 2 Berechnung Förderantrag 2021 Bonn (öffentlich)
3 Anlage 3 LVR Mitteilung kinderstark Bonn 14.12.2020 (öffentlich)Seite 5 von 18

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Handlungsfeld Kostenart Einzelposition Gesamtkosten**
Stellenanteil
Eingruppierung
* Anzahl Monate/Jahr 2021 Kosten
1 Personalkosten
Sachgebietsleitung
(a ntei l i ge Pers ona l kos ten für Steuerung, übergrei fende
Abs timmung, Schni tts tel le Jugendhil fepla nung, Ums etzung und
Mi tges ta l tung der Prä ventions kette) 0,5 E13 12 44.704,40
Leitung Koordinierungsstelle 1 S17 12 83.950,41
Koordinierende Fachkraft 1 0,5 S17 12 41.975,20
Koordinierende Fachkraft 2 1 S15 8 49.100,19
Personalkosten gesamt 219.730,21
Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit Flyer (Gestaltung und Druck) 1.000,00
Arbeitsmittel Equipment für mobiles Arbeiten
(Tablets, Mobiltelefon, mobiler
Drucker) 2.000,00
Auftaktveranstaltung "kinderstark" Frühjahr 2021 Dauer: 4 - 6 Stunden; Kapazität:
150 bis 200 Teilnehmer*innen;
Raumangebot: großer Saal und 3-4
zusätzliche Workshopräume;
Raummiete 4.000,00
Konferenztechnik 2.500,00
Externe Moderation 1.500,00
Bewirtung 3.000,00
Fortbildungskosten Honorare und Teilnahmegebühren 2.000,00
Weiterentwicklung und Pflege des Online-Tools "Guter
start NRW", Angebotskatalog
S7 Arbeitsaufwand: 10 Std./Woche
Anteilige Personalkosten des
beauftragten Trägers Familienkreis
e.V. (Koordinierungsstelle Frühe
Hilfen), 12 Monate 14.490,00
Sachkosten gesamt 30.490,00
4 Personalkosten Durchführende Fachkraft (Lotsin) 0,5 S11b/S12 Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in 31.657,00
Personalkosten gesamt 31.657,00
Sachkosten Arbeitsmittel Equipment für mobiles Arbeiten 1.000,00
Diensthandy und Gebühren 600,00
Fahrtkosten 600,00
Fortbildung Teinahmegebühren 400,00
Öffentlichkeitsarbeit Flyer/aushänge (Gestaltung und Druck) 600,00
Verwaltungskosten (Personalverwaltung,
fördertechnische Abwicklung)
Anteilige Personalkosten
(Aufschlüsselung wird nachgereicht) 3.166,00
Aufwandserstattung Arztpraxen
Honorare für unterstützende
Tätigkeiten in den Arztpraxen (gegen
Nachweis); Start des Angebotes in den
Praxen: frühestens März 2021 2.400,00
Sachkosten gesamt 8.766,00
5 Sachkosten
Einrichtung einer digitalen Station für die Eigenrecherche
im Familienbüro Rechner und Arbeitsplatz 3.000,00
Sachkosten gesamt 3.000,00
Gesamtkosten 293.643,21
** Der Eigenanteil wird bei allen Ausgabenpositionen jeweils mit den geforderten 20 % erbracht.
* Als Grundlage wurden die Kosten einer Planstelle 2020 (Jahresdurchschnittskosten aller vollbeschäftigten Mitarbeitenden der jeweiligen Tarifgruppe gemäß des KGSt-Berichtes 13/2019), inklusive
der feststehenden Tariferhöhungen für 2021 herangezogen. Hierbei handelt es sich um das kalkulierte Arbeitgeberbrutto.
Antrag auf Gewährung von Mitteln für den Strukturaufbau und Maßnahmen im Bereich kommunaler Präventionskettem
Bundesstadt Bonn
Kostenberechnung nach Handlungsfeldern
ErläuterungSeite 16 von 18

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie
LVR-Landesjugendamt Rheinland
LVR-Fachbereich Jugend
LVR ∙ Dezernat 4 ∙ 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben
40-4000-04.2019
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier:
E-Mail: anregungen@lvr.de oder beschwerden@lvr.de, Telefon: 0221 809-2255
LVR – Landschaftsverband Rheinland Bankverbindung:
Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Helaba
Pakete: Dr.-Simons-Str. 2, 50679 Köln IBAN: DE84 3005 0000 0000 0600 61, BIC: WELADEDDXXX
LVR im Internet: www.lvr.de Postbank
USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 IBAN: DE95 3701 0050 0000 5645 01, BIC: PBNKDEFF370
Stadt Bonn
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Sankt Augustiner Straße 86
53103 Bonn
14.12.2020
43.14
Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalens
Aufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“ und die dazu gehörigen
Fördergrundsätze vom 03.11.2020 für die Beantragung von Mitteln zum
Aufbau kommunaler Präventionsketten
Ihr Antrag vom 10.12.2020 auf Fortsetzung der 2020 begonnenen
Maßnahme – Aktenzeichen: 43.14-441-5-424-2021
Sehr geehrte Frau Sturm,
ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Antrages auf Fortsetzung der in 2020
begonnenen Maßnahme im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW
schafft Chancen“.
Die Prüfung Ihres Antrages hat ergeben, dass alle zuwendungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die nahtlose Fortsetzung der auf Ganzjährigkeit angelegten Maß-
nahme ab dem 01.01.2021 gegeben sind.
Da der NRW-Landeshaushalt noch nicht verabschiedet wurde, ist die Erteilung eines
Zuwendungsbescheides derzeit nicht möglich.
Sobald mir die Landesmittel zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen, werde ich
den Bewilligungsbescheid erstellen und Ihnen zusenden.Seite 17 von 18

Seite 2
Die Fortsetzung der Maßnahme ab dem 01.01.2021 ist mit der Auflage verbunden,
dass Sie die beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung bei Gemeinden (ANBest-G) beachten. Die ANBest-G sind auch
grundsätzlich Bestandteil des Zuwendungsbescheides.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Im Auftrag
Gez.
Anlagen:
- Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung bei
GemeindenSeite 18 von 18

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Datenstand: 02.11.2026, 23:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de