202323 · Beschlussvorlage
Beteiligung der Stadt Bonn am Landesprogramm „kinderstark - NRW schafft Chancen“ im Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 202323
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 202323 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Beteiligung der Stadt Bonn am Landesprogramm „kinderstark - NRW schafft Chancen“ im Jahr 2021 Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Die Landesförderung setzt voraus, dass kommunale Eigenmittel zur Verfügung stehen. Diese müssen kurzfristig in den Haushalt 2021 eingebracht werden. Daher ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 04.02. zwingend erforderlich. Eine Einreichung der Beschlussvorlage konnte aufgrund des verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses nicht früher erfolgen. Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Stadt Bonn am Landesprogramm "kinderstark - NRW schafft Chancen" fortzusetzen. 2. Der Durchführung der im Förderantrag für das Jahr 2021 beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt. 3. Die Landesförderung für die Durchführung des Projektes beläuft sich auf 80% der Gesamtkosten. Die für das Projekt erforderlichen Ausgaben i.H.v. insgesamt 293.643,21 € und die Einnahmen aus Landesförderung i.H.v. 234.914,57 € werden in den Haushalt 2021 eingebracht. Begründung Mit dem Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen seit Juli 2020 auch in Bonn (s. DS-Nr. 200881) den Strukturaufbau und Maßnahmen im Bereich kommunaler Präventionsketten für Kinder, Jugendliche und Familien. Gefördert werden vorrangig strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung der Vernetzung und strategischen Steuerung. Zentrales Element ist eine Koordinierungsstelle in der Verwaltung, die den Strukturaufbau und die Entwicklung der kommunalen Präventionskette vorantreibt. Durch sie sollen die Kräfte vor Ort gebündelt sowie die Zusammenarbeit und der Austausch aller Akteure wesentlich verbessert werden. All dies dient dem Ziel, die Chancen für ein gelingendes AufwachsenSeite 1 von 18 Seite 2 von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und Kinderarmut zu bekämpfen. Damit folgt das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ einer ähnlichen Zielrichtung wie die Frühen Hilfen, die von der Bundesstiftung Frühe Hilfen gefördert werden. Frühe Hilfen richten sich bekanntlich an werdende Eltern und Familien mit Babys und Kleinkindern im Alter von bis zu 3 Jahren und unterstützen sie auf vielfältige Weise. Das neue Landesprogramm schließt hier direkt an: Zielgruppen von „kinderstark“ sind Kinder ab vier Jahren und Jugendliche bis zum Übergang von der Schule zu Beruf oder Studium. Somit bilden beide Systeme, Frühe Hilfen und „kinderstark“, zusammen die kommunale Präventionskette. Förderaufrufe für die Jahre 2020 (Beginn der Maßnahme) und 2021 In den letzten Monaten wurde im Amt für Kinder, Jugend und Familie die neue Koordinierungsstelle „kinderstark“ eingerichtet. Hierfür konnten Landesmittel aus der ersten Förderphase des Programms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ genutzt werden. Im April 2020 hatte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) die Kommunen erstmals über das neue Programm informiert und dazu aufgerufen, Projektmittel für das Jahr 2020 zu beantragen. Die Stadt Bonn war diesem Aufruf gefolgt und hat mit Bescheid des Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 eine Zuwendung in Höhe von 119.016,46 € für das zweite Halbjahr 2020 erhalten. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten. Der kommunale Eigenanteil beträgt 20 Prozent der Gesamtkosten, beläuft sich also für das Jahr 2020 auf 29.754,12 €. Mit dem Förderaufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“ für das Jahr 2021, der am 03.11.2020 vom MKFFI NRW veröffentlicht wurde, hat die Stadt Bonn die Möglichkeit erhalten, den Strukturaufbau fortzusetzen und die Arbeit der Koordinierungsstelle zu verstetigen. Zunächst hatte die Befristung der Förderung bis Ende 2020 nur eine vorläufige Planung zugelassen. Mit der geplanten Fortführung der Maßnahme wird nun u. a. die Einrichtung fester Stellen in diesem Bereich möglich. Die Höhe der möglichen Förderung wurde vom Land NRW anhand statistischer Kennzahlen (Kinder im SGB II-Bezug im Alter von 3-17 Jahren) festgelegt und beliefe sich für die Stadt Bonn auf maximal 289.422,00 €. Dem stände ein kommunaler Eigenanteil von 72.355,50 € gegenüber. Der Antrag auf Gewährung von Landesmittel zur Fortführung des Projektes in Bonn wurde am 10.12.2020 beim LVR-Landesjugendamt eingereicht. Dabei wurden Gesamtkosten in Höhe von 293.643,21 € zugrunde gelegt. Dem entsprechen der beantragte Landeszuschuss von 234.914,57 € (80% der Gesamtkosten) sowie ein kommunaler Eigenanteil von 58.728,64 € (20% der Gesamtkosten). Sowohl Einnahme als auch Ausgabe konnten noch nicht zum Haushalt 2021 angemeldet werden und müssen daher im Rahmen der Etatberatungen noch eingestellt werden. Mit Schreiben vom 14.12.2020 hat das Landesjugendamt vorab mitgeteilt, dass alle zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für die nahtlose Fortsetzung der Maßnahme ab dem 01.01.2021 gegeben sind, so dass von einer Fortsetzung der Landesförderung für 2021 ausgegangen werden kann.Seite 2 von 18 Seite 3 Zuordnung, Personal und Aufgaben der Koordinierungsstelle „kinderstark“ Das Projekt „kinderstark“ und die entsprechende Koordinierungsstelle ist dem Sachgebiet Jugendhilfeplanung (Amt 51-03) zugeordnet, wo die Steuerung solcher Maßnahmen zu den originären Aufgaben gehört und eine enge Verzahnung bereits bestehender und zusätzlich erforderlicher Bestands- und Bedarfserhebungen gewährleistet ist. Es wurden drei auf die Laufzeit des Projekts (bis 31.12.2021) befristete Personalstellen bewilligt. Sofern eine Weiterförderung über das Jahr 2021 hinaus abzusehen ist bzw. das Projekt über die bisher vorgesehene Laufzeit hinaus fortgeführt werden sollte, erfolgt eine gesonderte Beschlussvorlage zur dauerhaften Einrichtung der Stellen, die dann entsprechend im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 erfolgt. Zu den konkreten Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört zunächst u. a. eine systematische Bestandsaufnahme der bereits sehr zahlreich vorhandenen Maßnahmen und bestehenden Netzwerke im Bereich der Prävention in der Bonner Jugendhilfelandschaft. Auf dieser Grundlage sollen perspektivisch passgenaue kommunale Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche entwickelt bzw. initiiert werden. Die Koordinierungsstelle trägt außerdem zu einer übergreifenden Abstimmung von Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit bei. Damit arbeitet sie auf eine gemeinsame kommunale Präventionsstrategie für Kinder und Jugendliche hin, die sowohl einer fachlichen Segmentierung als auch der isolierten Planung von Einzelmaßnahmen entgegengewirkt. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der kommunalen Präventionskette soll gemäß den Vorgaben des Landesprogramms die gesamte Entwicklungsbiographie von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen werden – von der Schwangerschaft und Geburt bis zum Übergang Schule/Beruf. Daher ist eine wichtige Aufgabe der Koordinierungsstelle auch die enge Zusammenarbeit und fachliche Abstimmung mit den von der Stadt Bonn beauftragten Trägern der Frühen Hilfen (Caritasverband für die Stadt Bonn e.V., Familienkreis e.V.). In den letzten Monaten hat es hierzu bereits intensive Gespräche mit der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen gegeben, ein regelmäßiger Austausch beider Koordinierungsstellen wurde vereinbart. Zudem wurden die Träger der Frühen Hilfen im Rahmen des Förderprogramms mit der Erweiterung des Online-Tools Guter Start NRW für die Zielgruppe der 4-6- jährigen beauftragt. Hierfür wurden bereits im zweiten Halbjahr 2020 Fördermittel aus dem Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ eingesetzt. Dies ist auch für 2021 vorgesehen. Geplante Maßnahmen im Jahr 2021 Das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ fördert kommunale Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern: 1- Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung 2- Förderung von FamiliengrundschulzentrenSeite 3 von 18 Seite 4 3- Lotsendienste in Geburtskliniken 4- Lotsendienste in Kinder- und Jugendarztpraxen oder gynäkologischen Praxen 5- Kommunale Familienbüros 6- Ausbau aufsuchender Angebote Um kommunale Präventionsketten aufbauen zu können, wird vom Land NRW vorrangig eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung gefördert. Daher sind Maßnahmen im Handlungsfeld 1 obligatorisch. Daneben können auch Maßnahmen in den fünf anderen Handlungsfeldern gefördert werden. Mithilfe der beantragten Landesförderung für 2021 sollen in Bonn zunächst Maßnahmen in drei Handlungsfeldern (1,4,5) umgesetzt und finanziert werden. In zwei weiteren Handlungsfeldern (3,6) sind ebenfalls Aktivitäten geplant, für die jedoch derzeit keine „kinderstark“-Mittel benötigt werden. Im Folgenden werden diese Maßnahmen kurz skizziert, eine ausführliche Darstellung ist im Förderantrag enthalten (s. Anlage): HF 1: Koordinierungsstelle „kinderstark“ Strukturaufbau und Ausgestaltung der Schnittstelle zum Netzwerk Frühe Hilfen Bonn; Erstellung einer Netzwerkkarte; Aufbau von Netzwerkstrukturen (bzw. Verknüpfung mit bestehenden Netzwerken und Gremien); Leitbildentwicklung; Koordination und Steuerung von Einzelmaßnahmen der kommunalen Präventionskette; Ausbau und Pflege des Online-Angebotskatalogs „Guter Start NRW“ HF 3: Lotsendienste in Geburtskliniken Ausbau und Verstetigung der bereits bestehenden Lotsendienste in Geburtskliniken durch die Träger des Netzwerks Frühen Hilfen Bonn (Finanzierung: teils über den Zuschuss der Bundesstiftung Frühe Hilfen, teils aus kommunalen Mitteln; keine „kinderstark“-Mittel erforderlich) HF 4: Lotsendienst in kinder- und jugendärztlichen Praxen Konzipierung und Erprobung eines Lotsendienstes in kinder- und jugendärztlichen Praxen durch die Träger des Netzwerks Frühe Hilfen Bonn (Familienkreis e.V., Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.) an zunächst zwei Standorten HF 5: Familienbüro Einrichtung einer digitalen Info-Station im bestehenden Familienbüro zur Selbstinformation der Besucher*innen; Bedarfsanalyse und ggf. Konzeption zur Einrichtung sozialraumbezogener Familienbüros als Zweigstellen in ausgewählten Stadtteilen HF 6: Willkommensbriefe und Willkommensbesuche Wiederaufnahme der „Willkommensbriefe“ als Erstinformation für Eltern neugeborener Kinder; Prüfung der Idee, die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. (ANE) an Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 8 JahrenSeite 4 von 18 Seite 5 zu versenden; Entwicklung einer Konzeption zur Einführung von „Willkommensbesuchen“, die auf Wunsch der Eltern durchgeführt werden können Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.51.30.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 251.387,21 € 42.256,00 € 151000605/ 70.1000 74.1000 2021: 293.643,21 € 151000605/ 61.1000: 234.914,57 € 151000602/ 73.1000: 58.728,64 € Einzahlungen / Erträge 234.914,57 € 151000605/ 61.1000 Haushaltsbelastung jährlich 58.728,64 € Anlage/n 1 Anlage 1 Förderantrag kinderstark Bonn 2021 (öffentlich) 2 Anlage 2 Berechnung Förderantrag 2021 Bonn (öffentlich) 3 Anlage 3 LVR Mitteilung kinderstark Bonn 14.12.2020 (öffentlich)Seite 5 von 18 Seite 6 von 18 Seite 7 von 18 Seite 8 von 18 Seite 9 von 18 Seite 10 von 18 Seite 11 von 18 Seite 12 von 18 Seite 13 von 18 Seite 14 von 18 Seite 15 von 18 Handlungsfeld Kostenart Einzelposition Gesamtkosten** Stellenanteil Eingruppierung * Anzahl Monate/Jahr 2021 Kosten 1 Personalkosten Sachgebietsleitung (a ntei l i ge Pers ona l kos ten für Steuerung, übergrei fende Abs timmung, Schni tts tel le Jugendhil fepla nung, Ums etzung und Mi tges ta l tung der Prä ventions kette) 0,5 E13 12 44.704,40 Leitung Koordinierungsstelle 1 S17 12 83.950,41 Koordinierende Fachkraft 1 0,5 S17 12 41.975,20 Koordinierende Fachkraft 2 1 S15 8 49.100,19 Personalkosten gesamt 219.730,21 Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit Flyer (Gestaltung und Druck) 1.000,00 Arbeitsmittel Equipment für mobiles Arbeiten (Tablets, Mobiltelefon, mobiler Drucker) 2.000,00 Auftaktveranstaltung "kinderstark" Frühjahr 2021 Dauer: 4 - 6 Stunden; Kapazität: 150 bis 200 Teilnehmer*innen; Raumangebot: großer Saal und 3-4 zusätzliche Workshopräume; Raummiete 4.000,00 Konferenztechnik 2.500,00 Externe Moderation 1.500,00 Bewirtung 3.000,00 Fortbildungskosten Honorare und Teilnahmegebühren 2.000,00 Weiterentwicklung und Pflege des Online-Tools "Guter start NRW", Angebotskatalog S7 Arbeitsaufwand: 10 Std./Woche Anteilige Personalkosten des beauftragten Trägers Familienkreis e.V. (Koordinierungsstelle Frühe Hilfen), 12 Monate 14.490,00 Sachkosten gesamt 30.490,00 4 Personalkosten Durchführende Fachkraft (Lotsin) 0,5 S11b/S12 Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in 31.657,00 Personalkosten gesamt 31.657,00 Sachkosten Arbeitsmittel Equipment für mobiles Arbeiten 1.000,00 Diensthandy und Gebühren 600,00 Fahrtkosten 600,00 Fortbildung Teinahmegebühren 400,00 Öffentlichkeitsarbeit Flyer/aushänge (Gestaltung und Druck) 600,00 Verwaltungskosten (Personalverwaltung, fördertechnische Abwicklung) Anteilige Personalkosten (Aufschlüsselung wird nachgereicht) 3.166,00 Aufwandserstattung Arztpraxen Honorare für unterstützende Tätigkeiten in den Arztpraxen (gegen Nachweis); Start des Angebotes in den Praxen: frühestens März 2021 2.400,00 Sachkosten gesamt 8.766,00 5 Sachkosten Einrichtung einer digitalen Station für die Eigenrecherche im Familienbüro Rechner und Arbeitsplatz 3.000,00 Sachkosten gesamt 3.000,00 Gesamtkosten 293.643,21 ** Der Eigenanteil wird bei allen Ausgabenpositionen jeweils mit den geforderten 20 % erbracht. * Als Grundlage wurden die Kosten einer Planstelle 2020 (Jahresdurchschnittskosten aller vollbeschäftigten Mitarbeitenden der jeweiligen Tarifgruppe gemäß des KGSt-Berichtes 13/2019), inklusive der feststehenden Tariferhöhungen für 2021 herangezogen. Hierbei handelt es sich um das kalkulierte Arbeitgeberbrutto. Antrag auf Gewährung von Mitteln für den Strukturaufbau und Maßnahmen im Bereich kommunaler Präventionskettem Bundesstadt Bonn Kostenberechnung nach Handlungsfeldern ErläuterungSeite 16 von 18 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend LVR ∙ Dezernat 4 ∙ 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben 40-4000-04.2019 Ihre Meinung ist uns wichtig! Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier: E-Mail: anregungen@lvr.de oder beschwerden@lvr.de, Telefon: 0221 809-2255 LVR – Landschaftsverband Rheinland Bankverbindung: Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Helaba Pakete: Dr.-Simons-Str. 2, 50679 Köln IBAN: DE84 3005 0000 0000 0600 61, BIC: WELADEDDXXX LVR im Internet: www.lvr.de Postbank USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 IBAN: DE95 3701 0050 0000 5645 01, BIC: PBNKDEFF370 Stadt Bonn Amt für Kinder, Jugend und Familie Sankt Augustiner Straße 86 53103 Bonn 14.12.2020 43.14 Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalens Aufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“ und die dazu gehörigen Fördergrundsätze vom 03.11.2020 für die Beantragung von Mitteln zum Aufbau kommunaler Präventionsketten Ihr Antrag vom 10.12.2020 auf Fortsetzung der 2020 begonnenen Maßnahme – Aktenzeichen: 43.14-441-5-424-2021 Sehr geehrte Frau Sturm, ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Antrages auf Fortsetzung der in 2020 begonnenen Maßnahme im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“. Die Prüfung Ihres Antrages hat ergeben, dass alle zuwendungsrechtlichen Voraus- setzungen für die nahtlose Fortsetzung der auf Ganzjährigkeit angelegten Maß- nahme ab dem 01.01.2021 gegeben sind. Da der NRW-Landeshaushalt noch nicht verabschiedet wurde, ist die Erteilung eines Zuwendungsbescheides derzeit nicht möglich. Sobald mir die Landesmittel zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen, werde ich den Bewilligungsbescheid erstellen und Ihnen zusenden.Seite 17 von 18 Seite 2 Die Fortsetzung der Maßnahme ab dem 01.01.2021 ist mit der Auflage verbunden, dass Sie die beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung bei Gemeinden (ANBest-G) beachten. Die ANBest-G sind auch grundsätzlich Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Im Auftrag Gez. Anlagen: - Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung bei GemeindenSeite 18 von 18
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