202320 · Beschlussvorlage
Bewilligung einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im konsumtiven Haushalt: Finanzstelle 141000401, Finanzposition 73.1000
Kerndaten
- Nummer
- 202320
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202320 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Bewilligung einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im konsumtiven Haushalt: Finanzstelle 141000401, Finanzposition 73.1000 Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Da die Beschlussfassung über die überplanmäßige Mittelbereitstellung noch das Jahr 2020 betrifft und unmittelbare Auswirkungen auf den Haushalt und den Jahresabschluss 2020 hat, wäre die Behandlung in den nächsten möglichen Gremiensitzungen mit Beschlussfassung im Rat am 18.03.2021 zu spät. Die Vorlage konnte nicht fristgerecht erststellt werden, da vorab noch Abstimmungen innerhalb der Verwaltung notwendig waren. Beschlussvorschlag Für den Solidaritäts- Fonds II zur Sicherung des Fortbestands der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn werden 510,00 € überplanmäßig bereitgestellt. Finanzstelle: 141000401 - Kulturelle Projekte Finanzposition: 73.1000 - Transferauszahlungen Die Deckung erfolgt aus: Finanzstelle: 103001502 - Tourismus Finanzposition: 74.1000 - Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Begründung Mit dem Ziel die Wirtschaft anzukurbeln, hat die Bundesregierung eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer in der Zeit vom 01.07.- 31.12.2020 beschlossen. Da eine unterjährige Anpassung aller Verkaufspreise der Bonn- Information durch eine vollständige Neuprogrammierung im Kassensystem und im Online- Shop sich im Verhältnis zur tatsächlichen Ersparnis beim Kunden nicht als wirtschaftlich herausgestellt hat, wurde von Verwaltungsseite entschieden, die Mehrwertsteuersenkung nicht an den Kunden weiterzugeben.Seite 1 von 2 Seite 2 Da es sich um Einnahmen handelt, die unter den Umständen der Corona- Pandemie entstanden sind, stellt die Bonn Information entsprechend dem Verfahren zur Weitergabe von Corona- Bußgeldern den zusätzlich eingenommenen Betrag i.H.v. 510,00 € dem Solidaritäts- Fonds II zur Verfügung. Der aus Bußgeldern zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich bislang auf 142.000 EUR. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.04.01 Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung Kulturelle Projekte 1.41.00.04.01.01 Kulturelle Projekte Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 510,00 141000401/ 73.1000 103001502/ 74.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 0,00 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de