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202320 · Beschlussvorlage

Bewilligung einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im konsumtiven Haushalt: Finanzstelle 141000401, Finanzposition 73.1000

Nummer
202320
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202320
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Bewilligung einer überplanmäßigen
Mittelbereitstellung im konsumtiven Haushalt:
Finanzstelle 141000401, Finanzposition 73.1000
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Da die Beschlussfassung über die überplanmäßige Mittelbereitstellung noch
das Jahr 2020 betrifft und unmittelbare Auswirkungen auf den Haushalt und
den Jahresabschluss 2020 hat, wäre die Behandlung in den nächsten
möglichen Gremiensitzungen mit Beschlussfassung im Rat am 18.03.2021 zu
spät.
Die Vorlage konnte nicht fristgerecht erststellt werden, da vorab noch
Abstimmungen innerhalb der Verwaltung notwendig waren.
Beschlussvorschlag
Für den Solidaritäts- Fonds II zur Sicherung des Fortbestands der vielfältigen
Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus
Bonn werden 510,00 € überplanmäßig bereitgestellt.
Finanzstelle: 141000401 - Kulturelle Projekte
Finanzposition: 73.1000 - Transferauszahlungen
Die Deckung erfolgt aus:
Finanzstelle: 103001502 - Tourismus
Finanzposition: 74.1000 - Sonstige Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Begründung
Mit dem Ziel die Wirtschaft anzukurbeln, hat die Bundesregierung eine
befristete Senkung der Mehrwertsteuer in der Zeit vom 01.07.- 31.12.2020
beschlossen. Da eine unterjährige Anpassung aller Verkaufspreise der Bonn-
Information durch eine vollständige Neuprogrammierung im Kassensystem und
im Online- Shop sich im Verhältnis zur tatsächlichen Ersparnis beim Kunden
nicht als wirtschaftlich herausgestellt hat, wurde von Verwaltungsseite
entschieden, die Mehrwertsteuersenkung nicht an den Kunden weiterzugeben.Seite 1 von 2

Seite 2
Da es sich um Einnahmen handelt, die unter den Umständen der Corona-
Pandemie entstanden sind, stellt die Bonn Information entsprechend dem
Verfahren zur Weitergabe von Corona- Bußgeldern den zusätzlich
eingenommenen Betrag i.H.v. 510,00 € dem Solidaritäts- Fonds II zur
Verfügung.
Der aus Bußgeldern zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich bislang auf
142.000 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.01
Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
Kulturelle Projekte 1.41.00.04.01.01 Kulturelle Projekte
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
510,00 141000401/
73.1000
103001502/
74.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de