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202315-09 AA · Änderungsantrag

Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz-und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 bis 2024 Antrag zur Vorlage 202315 "Ehemaliges Sportlerheim des TuS Pützchen"

Nummer
202315-09 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202315 Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz-und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 bis 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
202315-09 AA
Antragsteller/in:
Werner Koch
Marco Rudolph
CDU Bezirksfraktion Beuel
Dr. Martin Eßer
Frank Maas
15.06.2021 gez. Mohn
Beratung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz-und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 bis 2024
Antrag zur Vorlage 202315
"Ehemaliges Sportlerheim des TuS Pützchen"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Wir beantragen, dass
1. das Gebäude auf der Pützchens Markt Fläche (ehemaliges Sportlerheim
TUS Pützchen) von der Stadtverwaltung zum aktuellen Verkehrswert abgelöst
wird.
2. das SBG die Maßnahme „Errichtung von Umkleidekabinen mit Duschen
am IGS-Sportplatz“ (2 Mio. Euro im aktuellen Wirtschaftsplan hinterlegt) zeitnah
umsetzt
3. wenn das SGB aufgrund zu enger Kapazitäten die Maßnahme nicht
zeitnah beginnen kann, der Verein TUS Pützchen in eine eigene
Bauträgerschaft gebracht und mit entsprechenden städtischen Zuschüssen
(Deckung aus dem unter 2 aufgeführten Bereich) unterstützt wird.
Begründung
Mit Aufgabe des Sportplatzes auf dem Pützchens Markt Gelände steht das alte
Vereinsheim ohne Verwendung da. Schlussendlich ist es nun auch folgerichtig,Seite 1 von 2
Seite 2
dass das Gebäude seitens der Stadt Bonn vom Verein abgelöst wird.
Unabhängig davon fehlt es am neuen Sportplatz an eigenen Umkleiden und
Sanitäreinrichtungen. Im Wirtschaftsplan des SGBs sind hierfür Gelder
eingestellt. Da derzeit das SGB mit Maßnahmen überfrachtet wird, möchten wir
im Falle, dass das SGB diese Maßnahme nicht selbst zeitnah umsetzen kann,
sollte alternativ der Verein selbst in Bauträgerschaft (vgl. Mühlenbachhalle)
gebracht werden und dabei einen Zuschuss zum Bau erhalten. Deckung könnte
aus dem Budget des Wirtschaftsplans erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de