202315-09 AA · Änderungsantrag
Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz-und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 bis 2024 Antrag zur Vorlage 202315 "Ehemaliges Sportlerheim des TuS Pützchen"
Kerndaten
- Nummer
- 202315-09 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 16.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 202315-09 AA Antragsteller/in: Werner Koch Marco Rudolph CDU Bezirksfraktion Beuel Dr. Martin Eßer Frank Maas 15.06.2021 gez. Mohn Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz-und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 bis 2024 Antrag zur Vorlage 202315 "Ehemaliges Sportlerheim des TuS Pützchen" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Wir beantragen, dass 1. das Gebäude auf der Pützchens Markt Fläche (ehemaliges Sportlerheim TUS Pützchen) von der Stadtverwaltung zum aktuellen Verkehrswert abgelöst wird. 2. das SBG die Maßnahme „Errichtung von Umkleidekabinen mit Duschen am IGS-Sportplatz“ (2 Mio. Euro im aktuellen Wirtschaftsplan hinterlegt) zeitnah umsetzt 3. wenn das SGB aufgrund zu enger Kapazitäten die Maßnahme nicht zeitnah beginnen kann, der Verein TUS Pützchen in eine eigene Bauträgerschaft gebracht und mit entsprechenden städtischen Zuschüssen (Deckung aus dem unter 2 aufgeführten Bereich) unterstützt wird. Begründung Mit Aufgabe des Sportplatzes auf dem Pützchens Markt Gelände steht das alte Vereinsheim ohne Verwendung da. Schlussendlich ist es nun auch folgerichtig,Seite 1 von 2 Seite 2 dass das Gebäude seitens der Stadt Bonn vom Verein abgelöst wird. Unabhängig davon fehlt es am neuen Sportplatz an eigenen Umkleiden und Sanitäreinrichtungen. Im Wirtschaftsplan des SGBs sind hierfür Gelder eingestellt. Da derzeit das SGB mit Maßnahmen überfrachtet wird, möchten wir im Falle, dass das SGB diese Maßnahme nicht selbst zeitnah umsetzen kann, sollte alternativ der Verein selbst in Bauträgerschaft (vgl. Mühlenbachhalle) gebracht werden und dabei einen Zuschuss zum Bau erhalten. Deckung könnte aus dem Budget des Wirtschaftsplans erfolgen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de