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202314 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Errichtung eines Studierendenwohnheims mit Kindertagesstätte an der Hirschberger Straße im Ortsteil Neu-Tannenbusch, Stadtbezirk Bonn

Nummer
202314
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
202314
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Errichtung eines
Studierendenwohnheims mit Kindertagesstätte an
der Hirschberger Straße im Ortsteil Neu-
Tannenbusch, Stadtbezirk
Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, auf einer Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Tannenbusch zwischen den Straßen Hirschberger Straße,
Agnetendorfer Straße und Oppelner Straße ein neues
Studierendenwohnheim mit Kindertagestätte zu errichten, wird
zugestimmt.
2. Dem Antrag des Studierendenwerkes AöR Bonn vom 03.06.2020 auf
Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen
Bebauungsplan rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7324-5 aus dem
Jahr 1974 ersetzt, wird damit entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als
vorhabenbezogener Bebauungsplan 6123-1 auf Grundlage des §13a
BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1
BauGB.
3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der
bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und -
mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei
gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt.
Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet.
4. Das vom Antragsteller in Abstimmung mit der Verwaltung
durchzuführende Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für
Planungswettbewerbe (RPW) wird Grundlage für das
Bebauungsplanverfahren.
5. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Anzahl an neuen
Wohneinheiten, der Bedeutung für den Ortsteil bei gleichzeitiger
Schaffung einer Kindertagesstätte mit hoher Priorität eingestuft.
BegründungSeite 1 von 6

Seite 2
Für das Grundstück Gemarkung Bonn, Flur 8, Flurstück 475 beabsichtigt das
Studierendenwerk Bonn eine Neuentwicklung. Ergänzend sollen in die
Betrachtung die angrenzenden städtischen Flächen (Flurstücke 166 und 167)
(öffentlicher Parkplatz) mit einbezogen werden. Es soll daher für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans 7324-5 ein neuer Bebauungsplan 6123-
1 Hirschberger Straße – Studierendenwohnheim als Vorhabenbezogener
Bebauungsplan aufgestellt werden.
Beschreibung des Plangebietes
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes 6123-1 der
Bundesstadt Bonn erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch auf
einen Bereich zwischen der Hirschberger Straße im Norden, der Agnetendorfer
Straße im Osten, der Oppelner Straße im Süden mit dem Anschluss an den
bestehenden Bebauungsplan 7324-2 und der Bebauung des Waldenburger
Rings im Westen mit dem Anschluss an den bestehenden Bebauungsplan
7324-10.
Das Plangebiet ist ca.18.000 qm groß und im Wesentlichen geprägt von der
Nutzung eines Studierendenwohnheims, einer Fläche für eine Garagenanlage
und öffentlichen Verkehrs- und Gehwegflächen.
Vorhaben
Der Vorhabenträger beabsichtigt, das vorhandene bis zu 10- geschossige
Wohnheim („Tabu II“) sowie die seit Jahren leerstehende Parkpalette
abzubrechen und durch Neubauten zu ersetzen. Hiermit soll Wohnraum für ca.
1000 Studierende und Auszubildende entstehen. Damit wird die Anzahl der
Wohnplätze ungefähr verdoppelt und ein Beitrag zur Entlastung des
Wohnungsmarktes im Sinne des Ratsbeschlusses vom 07.02.2019 (DS-Nr.
1812014EB4) geleistet. Ebenfalls kann durch die Neuentwicklung dieser
Flächen, die in den letzten Jahren durch Städtebaufördermittel Soziale Stadt
erfolgte Aufwertung und Stabilisierung unterstützt werden.
Zur Sicherstellung der gewünschten mehrfachen Innentwicklung im Sinne der
nachhaltigen Stadt ist die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens gemäß
den Richtlinien zur Durchführung von Planungswettbewerben (RPW)
vorgesehen. Neben dem Städtebau wird der Freiraumqualität hohe
Aufmerksamkeit geschenkt. Aber auch der Hochbau und seine
Auseinandersetzung mit Wohnqualitäten, neuen studentischen Arbeitsweisen
und Begegnungsorten wird im Verfahren behandelt. Darüber hinaus sollen im
Sinne des Ratsbeschlusses Unterstützung der Resolution zur Ausrufung des
Klimanotstandes (DS-Nr. 1911216) sowie des Leitbildes der Stadt Bonn zu
Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr.190114) vorbildliche Lösungsansätze
für eine klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet werden.
Derzeit ist gemäß Ratsbeschluss "Energieeffizienzstandard im Neubau" vom
22.10.2015 mindestens der KfW-Effizienzhausstandard55 einzuhalten. Auf der
Grundlage des Ratsbeschlusses "Solarverpflichtung im Neubau" vom 1.9.2020
sind auf den Gebäudedächern Photovoltaikanlagen zu errichten - vorbehaltlich
des noch ausstehenden Ergebnisses der juristischen Prüfung und eines
abschließenden Ratsbeschlusses zu der Verpflichtung.Seite 2 von 6

Seite 3
Im Bebauungsplanverfahren werden hinsichtlich Mobilität neue Anforderungen
formuliert. Aufgrund des sehr guten ÖPNV Anschlusses und der Nähe zur
Innenstadt und universitären Einrichtungen ist es erklärtes Ziel, auf den
motorisierten Individualverkehr weitestgehend zu verzichten. Hierzu wird ein
Mobilitätskonzept auszuarbeiten sein. Insgesamt ist damit die Planung am
Leitbild der Nachhaltigkeit / der mehrfachen Innenentwicklung zu orientieren.
Von Seiten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist für das
Neubauvorhaben der Bedarf zur Errichtung einer Kindertagesstätte formuliert
worden. Allein im Stadtteil Neu- Tannenbusch fehlen ca. 100 Plätze um ein
wohnungsortnahes, bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Vorgesehen ist
daher die Errichtung einer mind. 6-gruppigen Einrichtung.
Planungsrecht
Der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 7324-5 aus dem Jahr 1974, mit der 1.
Änderung vom 11.04.1975, setzt ein Sondergebiet (Studentenwohnheim) in
geschlossener Bauweise mit verschiedenen höchstzulässigen Geschossen
fest, die von außen nach innen von V bis X Geschossen vermitteln. Darüber
hinaus setzt der Bebauungsplan eine GRZ von 0,3 und eine GFZ von 1,1 und
enge Baugrenzen entlang des vorhandenen Baukörpers fest. Zusätzlich wurde
eine Fläche für eine Garagenanlage (Palette) mit einer pergolaartigen
Überdeckung aufgenommen, die zum jetzigen Zeitpunkt in diesem
Größenverhältnis nicht mehr benötigt wird. Mit der 1. Änderung des
Bebauungsplanes wurde eine Fläche mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit
im Norden des Studierendenwohnheims ergänzt. Die Dachform ist als
Flachdach festgesetzt und die technische Gebäudeinfrastruktur kann als
Ausnahme oberhalb der ausgewiesenen Geschosszahlen zugelassen werden.
Diese Festsetzungen entsprechen nicht mehr den heutigen städtebaulichen
Zielsetzungen und verhindern somit eine zeitgerechte Entwicklung und
Nachverdichtung im Sinne der Innenentwicklung.
Verfahrensvorschlag
Die Änderung des vorhandenen Planungsrechtes erfolgt über die
Neuaufstellung des Bebauungsplanes 6123-1 „Hirschberger Straße -
Studierendenwohnheim“ als Vorhabenbezogener Bebauungsplan. Da das
Vorhaben der Innenentwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges
dient, soll bei Neuaufstellung des Bebauungsplanes von den Regelungen des §
13a BauGB zur Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung
Gebrauch gemacht werden.
Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund
der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a
(3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das
Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung /
Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der
Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann.
Dem Bebauungsplanverfahren wird ein Qualifizierungsverfahren gemäß den
Richtlinien zur Durchführung von Planungswettbewerben (RPW) zur Erlangung
eines städtebaulichen und hochbaulichen Konzeptes vorgeschaltet. Eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB findet statt.Seite 3 von 6

Seite 4
Einschätzung des Vorhabens:
Quantität
Durch das Vorhaben kann eine hohe Anzahl von Wohneinheiten (ca. 500
zusätzliche Studierendenappartments im Vergleich zum Bestand) geschaffen
werden.
Modellcharakter
Derzeit nicht absehbar.
Fördermittel und Befristungen
Derzeit nicht absehbar.
Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt
Aufgrund der hohen Anzahl an Wohneinheiten, dem Beitrag zur Stabilisierung
des Ortsteils bei gleichzeitigen Schaffung von sozialer Infrastruktur entfaltet das
Projekt eine hohe Bedeutung für das Quartier.
Infrastruktur
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die bestehende soziale Infrastruktur,
insbesondere auf Kinderbetreuungseinrichtungen, sind aufgrund der
ausschließlich studentischen Wohnnutzung voraussichtlich nicht erheblich und
werden gleichzeitig durch die Schaffung einer Kindertagesstätte mehr als
ausgeglichen.
Städtisches Interesse
Von der hohen Anzahl an neuen Studierendenappartements wird ein Beitrag
zur Entlastung des angespannten Bonner Wohnungsmarktes gerade für diese
Zielgruppe erwartet.
Die Anwendung der Regelungen des Bonner Baulandmodells auf Vorhaben
des Studierendenwerks wird derzeit grundsätzlich geprüft und im weiteren
Verfahren entsprechend berücksichtigt.
Kosten für die Stadt Bonn
Die über den Personalaufwand hinaus anfallenden Kosten können zum
aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Aufgrund der Neubebauung auf bereits genutzten Flächen trägt das Verfahren
zur flächenschonenden Innenentwicklung bei.Seite 4 von 6

Seite 5
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen
Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Die Randbereiche des
Plangebietes sind durch Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der
satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Das Plangebiet
wird an den angrenzenden Straßen von Alleebäumen gesäumt, die gesetzlich
geschützt sind.
Im Rahmen des Verfahrens werden die Anforderungen hinsichtlich der Belange
von Umwelt, Natur- und Artenschutz geprüft. Die Ergebnisse fließen in den
Planungsprozess mit ein.
Der Baumbestand wird erfasst und bewertet. Satzungsgeschützter und
erhaltenswerter Baumbestand wird im Qualifizierungsverfahren berücksichtigt
und soll möglichst erhalten werden. Zusätzlich soll der Baumbestand an der
Hirschbergerstraße erhalten und geschützt werden. Ersatzpflanzungen für
entfallende, satzungsgeschützte Bäume erfolgen nach den Vorschriften der
Bonner Baumschutzsatzung. Sie sollen möglichst im Plangebiet, außerhalb von
Tiefgaragenflächen erfolgen.
Stadtklima/Klimaanpassung:
Die Fläche ist weder Teil einer Kaltluftleitbahn noch ein
Kaltluftentstehungsgebiet.
Die Planungshinweiskarte weist für das Areal eine weniger günstige
bioklimatische Situation aus. Im Zuge der weiteren Entwicklung sind im Sinne
einer klimaresilienten Planung entsprechende Maßnahmen (Entsiegelung,
Begrünung, Gebäudebegrünung, Regenwasserversickerung, Durchlüftung) zu
ergreifen.
Ein klimatologisches Detailgutachten ist nach derzeitigem Stand nicht
erforderlich.
Priorität
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 07.02.2019 DS Nr. 1812014EB4 zur
Wohnraumbereitstellung für Auszubildende und Studierende sowie der mit dem
Vorhaben verbundenen Schaffung einer hohen Anzahl von Wohneinheiten
ergänzt durch eine Kindertagesstätte wird das Verfahren mit hoher Priorität
geführt. Das Studierendenwerk strebt ebenfalls eine zügige Durchführung des
Verfahrens, das in den Arbeitskreis des Landes NRW „Runder Tisch
studentisches Wohnen“ eingebunden ist, an.
Anlage/n
1 Übersichtsplan_6123-1 Hirschbergerstr Studierendenwohnheim_2500
(öffentlich)Seite 5 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 01:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de