202314 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Errichtung eines Studierendenwohnheims mit Kindertagesstätte an der Hirschberger Straße im Ortsteil Neu-Tannenbusch, Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 202314
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 202314 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Errichtung eines Studierendenwohnheims mit Kindertagesstätte an der Hirschberger Straße im Ortsteil Neu- Tannenbusch, Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf einer Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch zwischen den Straßen Hirschberger Straße, Agnetendorfer Straße und Oppelner Straße ein neues Studierendenwohnheim mit Kindertagestätte zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag des Studierendenwerkes AöR Bonn vom 03.06.2020 auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen Bebauungsplan rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7324-5 aus dem Jahr 1974 ersetzt, wird damit entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan 6123-1 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und - mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet. 4. Das vom Antragsteller in Abstimmung mit der Verwaltung durchzuführende Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) wird Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. 5. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Anzahl an neuen Wohneinheiten, der Bedeutung für den Ortsteil bei gleichzeitiger Schaffung einer Kindertagesstätte mit hoher Priorität eingestuft. BegründungSeite 1 von 6 Seite 2 Für das Grundstück Gemarkung Bonn, Flur 8, Flurstück 475 beabsichtigt das Studierendenwerk Bonn eine Neuentwicklung. Ergänzend sollen in die Betrachtung die angrenzenden städtischen Flächen (Flurstücke 166 und 167) (öffentlicher Parkplatz) mit einbezogen werden. Es soll daher für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 7324-5 ein neuer Bebauungsplan 6123- 1 Hirschberger Straße – Studierendenwohnheim als Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Beschreibung des Plangebietes Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes 6123-1 der Bundesstadt Bonn erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch auf einen Bereich zwischen der Hirschberger Straße im Norden, der Agnetendorfer Straße im Osten, der Oppelner Straße im Süden mit dem Anschluss an den bestehenden Bebauungsplan 7324-2 und der Bebauung des Waldenburger Rings im Westen mit dem Anschluss an den bestehenden Bebauungsplan 7324-10. Das Plangebiet ist ca.18.000 qm groß und im Wesentlichen geprägt von der Nutzung eines Studierendenwohnheims, einer Fläche für eine Garagenanlage und öffentlichen Verkehrs- und Gehwegflächen. Vorhaben Der Vorhabenträger beabsichtigt, das vorhandene bis zu 10- geschossige Wohnheim („Tabu II“) sowie die seit Jahren leerstehende Parkpalette abzubrechen und durch Neubauten zu ersetzen. Hiermit soll Wohnraum für ca. 1000 Studierende und Auszubildende entstehen. Damit wird die Anzahl der Wohnplätze ungefähr verdoppelt und ein Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes im Sinne des Ratsbeschlusses vom 07.02.2019 (DS-Nr. 1812014EB4) geleistet. Ebenfalls kann durch die Neuentwicklung dieser Flächen, die in den letzten Jahren durch Städtebaufördermittel Soziale Stadt erfolgte Aufwertung und Stabilisierung unterstützt werden. Zur Sicherstellung der gewünschten mehrfachen Innentwicklung im Sinne der nachhaltigen Stadt ist die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens gemäß den Richtlinien zur Durchführung von Planungswettbewerben (RPW) vorgesehen. Neben dem Städtebau wird der Freiraumqualität hohe Aufmerksamkeit geschenkt. Aber auch der Hochbau und seine Auseinandersetzung mit Wohnqualitäten, neuen studentischen Arbeitsweisen und Begegnungsorten wird im Verfahren behandelt. Darüber hinaus sollen im Sinne des Ratsbeschlusses Unterstützung der Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes (DS-Nr. 1911216) sowie des Leitbildes der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr.190114) vorbildliche Lösungsansätze für eine klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Derzeit ist gemäß Ratsbeschluss "Energieeffizienzstandard im Neubau" vom 22.10.2015 mindestens der KfW-Effizienzhausstandard55 einzuhalten. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses "Solarverpflichtung im Neubau" vom 1.9.2020 sind auf den Gebäudedächern Photovoltaikanlagen zu errichten - vorbehaltlich des noch ausstehenden Ergebnisses der juristischen Prüfung und eines abschließenden Ratsbeschlusses zu der Verpflichtung.Seite 2 von 6 Seite 3 Im Bebauungsplanverfahren werden hinsichtlich Mobilität neue Anforderungen formuliert. Aufgrund des sehr guten ÖPNV Anschlusses und der Nähe zur Innenstadt und universitären Einrichtungen ist es erklärtes Ziel, auf den motorisierten Individualverkehr weitestgehend zu verzichten. Hierzu wird ein Mobilitätskonzept auszuarbeiten sein. Insgesamt ist damit die Planung am Leitbild der Nachhaltigkeit / der mehrfachen Innenentwicklung zu orientieren. Von Seiten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist für das Neubauvorhaben der Bedarf zur Errichtung einer Kindertagesstätte formuliert worden. Allein im Stadtteil Neu- Tannenbusch fehlen ca. 100 Plätze um ein wohnungsortnahes, bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Vorgesehen ist daher die Errichtung einer mind. 6-gruppigen Einrichtung. Planungsrecht Der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 7324-5 aus dem Jahr 1974, mit der 1. Änderung vom 11.04.1975, setzt ein Sondergebiet (Studentenwohnheim) in geschlossener Bauweise mit verschiedenen höchstzulässigen Geschossen fest, die von außen nach innen von V bis X Geschossen vermitteln. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan eine GRZ von 0,3 und eine GFZ von 1,1 und enge Baugrenzen entlang des vorhandenen Baukörpers fest. Zusätzlich wurde eine Fläche für eine Garagenanlage (Palette) mit einer pergolaartigen Überdeckung aufgenommen, die zum jetzigen Zeitpunkt in diesem Größenverhältnis nicht mehr benötigt wird. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde eine Fläche mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit im Norden des Studierendenwohnheims ergänzt. Die Dachform ist als Flachdach festgesetzt und die technische Gebäudeinfrastruktur kann als Ausnahme oberhalb der ausgewiesenen Geschosszahlen zugelassen werden. Diese Festsetzungen entsprechen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen und verhindern somit eine zeitgerechte Entwicklung und Nachverdichtung im Sinne der Innenentwicklung. Verfahrensvorschlag Die Änderung des vorhandenen Planungsrechtes erfolgt über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes 6123-1 „Hirschberger Straße - Studierendenwohnheim“ als Vorhabenbezogener Bebauungsplan. Da das Vorhaben der Innenentwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges dient, soll bei Neuaufstellung des Bebauungsplanes von den Regelungen des § 13a BauGB zur Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung Gebrauch gemacht werden. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Dem Bebauungsplanverfahren wird ein Qualifizierungsverfahren gemäß den Richtlinien zur Durchführung von Planungswettbewerben (RPW) zur Erlangung eines städtebaulichen und hochbaulichen Konzeptes vorgeschaltet. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB findet statt.Seite 3 von 6 Seite 4 Einschätzung des Vorhabens: Quantität Durch das Vorhaben kann eine hohe Anzahl von Wohneinheiten (ca. 500 zusätzliche Studierendenappartments im Vergleich zum Bestand) geschaffen werden. Modellcharakter Derzeit nicht absehbar. Fördermittel und Befristungen Derzeit nicht absehbar. Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt Aufgrund der hohen Anzahl an Wohneinheiten, dem Beitrag zur Stabilisierung des Ortsteils bei gleichzeitigen Schaffung von sozialer Infrastruktur entfaltet das Projekt eine hohe Bedeutung für das Quartier. Infrastruktur Die Auswirkungen des Vorhabens auf die bestehende soziale Infrastruktur, insbesondere auf Kinderbetreuungseinrichtungen, sind aufgrund der ausschließlich studentischen Wohnnutzung voraussichtlich nicht erheblich und werden gleichzeitig durch die Schaffung einer Kindertagesstätte mehr als ausgeglichen. Städtisches Interesse Von der hohen Anzahl an neuen Studierendenappartements wird ein Beitrag zur Entlastung des angespannten Bonner Wohnungsmarktes gerade für diese Zielgruppe erwartet. Die Anwendung der Regelungen des Bonner Baulandmodells auf Vorhaben des Studierendenwerks wird derzeit grundsätzlich geprüft und im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt. Kosten für die Stadt Bonn Die über den Personalaufwand hinaus anfallenden Kosten können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Umwelt, Natur- und Artenschutz Aufgrund der Neubebauung auf bereits genutzten Flächen trägt das Verfahren zur flächenschonenden Innenentwicklung bei.Seite 4 von 6 Seite 5 Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Die Randbereiche des Plangebietes sind durch Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Das Plangebiet wird an den angrenzenden Straßen von Alleebäumen gesäumt, die gesetzlich geschützt sind. Im Rahmen des Verfahrens werden die Anforderungen hinsichtlich der Belange von Umwelt, Natur- und Artenschutz geprüft. Die Ergebnisse fließen in den Planungsprozess mit ein. Der Baumbestand wird erfasst und bewertet. Satzungsgeschützter und erhaltenswerter Baumbestand wird im Qualifizierungsverfahren berücksichtigt und soll möglichst erhalten werden. Zusätzlich soll der Baumbestand an der Hirschbergerstraße erhalten und geschützt werden. Ersatzpflanzungen für entfallende, satzungsgeschützte Bäume erfolgen nach den Vorschriften der Bonner Baumschutzsatzung. Sie sollen möglichst im Plangebiet, außerhalb von Tiefgaragenflächen erfolgen. Stadtklima/Klimaanpassung: Die Fläche ist weder Teil einer Kaltluftleitbahn noch ein Kaltluftentstehungsgebiet. Die Planungshinweiskarte weist für das Areal eine weniger günstige bioklimatische Situation aus. Im Zuge der weiteren Entwicklung sind im Sinne einer klimaresilienten Planung entsprechende Maßnahmen (Entsiegelung, Begrünung, Gebäudebegrünung, Regenwasserversickerung, Durchlüftung) zu ergreifen. Ein klimatologisches Detailgutachten ist nach derzeitigem Stand nicht erforderlich. Priorität Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 07.02.2019 DS Nr. 1812014EB4 zur Wohnraumbereitstellung für Auszubildende und Studierende sowie der mit dem Vorhaben verbundenen Schaffung einer hohen Anzahl von Wohneinheiten ergänzt durch eine Kindertagesstätte wird das Verfahren mit hoher Priorität geführt. Das Studierendenwerk strebt ebenfalls eine zügige Durchführung des Verfahrens, das in den Arbeitskreis des Landes NRW „Runder Tisch studentisches Wohnen“ eingebunden ist, an. Anlage/n 1 Übersichtsplan_6123-1 Hirschbergerstr Studierendenwohnheim_2500 (öffentlich)Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de