202312-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen Antrag zur Vorlage 202312
Kerndaten
- Nummer
- 202312-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.298 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202312-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen Antrag zur Vorlage 202312 Beratungsfolge Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Anträgen bzw. Ergebnissen der Vorberatung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: I. Neuer Beschlusspunkt zu Radverkehr Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 18.08.2021 und der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda haben folgenden Beschlusspunkt ergänzt: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das vom ADFC vorgeschlagene Radroutennetz berücksichtigt werden kann.“ Stellungnahme: Mit dem ISEK Konzept wurden die vorhandenen Radwegerouten erhoben und es wird zukünftig eine Verbesserung der Situation für den Radverkehr in Hinblick auf eine Aufwertung des Radwegenetzes, zusätzliche Fahrradabstellanlagen, Beschilderungen und eine weitgehend barrierefreie Ausgestaltung von Knotenpunkten angestrebt. Im Maßnahmenpaket werden die Maßnahmen „G3 Aufstellung eines Nahmobilitätskonzepts für das Quartier“ und „G4 Aufwertung der Anbindung an den Bröltalbahnradweg“ aufgeführt und in den Kurzbeschreibungen die vorgenannten Zielsetzungen formuliert. Um den Forderungen nachzukommen, wird in der Maßnahme „G3 Aufstellung eines Nahmobilitätskonzept für das Quartier“ auf S. 101 im ISEK folgende Formulierung ergänzt: „Bei der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzeptes wird das vom ADFC vorgeschlagene Radroutennetz geprüft.“ II. 202312-01 AA – Änderungsantrag (CDU) 1a) b) c) - Problemimmobilie Obere Wilhelmstraße 35) Stellungnahme: Bei der Verwaltung wurde bereits ein Antrag für einen Neubau auf dem Grundstück eingereicht, sodass die Abstimmungen zwischen Bauherrn und Verwaltung bereits laufen.Seite 1 von 2 Seite 2 Zur Sicherung der Problemimmobilie gibt es immer wieder Vorstöße durch die Verwaltung auch gemeinsam mit dem Ordnungsamt entsprechende Sicherungsmaßnahmen umzusetzen bzw. diese zu erneuern. Die Sicherungen wurden in der Vergangenheit immer wieder durch wohnungslose Personen aufgebrochen und zerstört und müssen auch derzeit wieder erneuert werden. Der Bauherr wird aktuell durch die Verwaltung aufgefordert, das Gebäude erneut zu sichern. Eine zeitnahe Neubebauung wird von der Verwaltung begrüßt. Für das private Bauvorhaben können keine Städtebauförderungsmittel beantragt werden. 2 – Externes Büro, wenig zusätzliches Verwaltungspersonal Stellungnahme: Mit der Maßnahme „I2 Einrichtung einer Prozessbegleitung“ wird im ISEK vorgesehen ein externes Büro mit der Übernahme von Leistungen des Prozessmanagements zu beauftragen, um die Verwaltung zu entlasten. Im Stadtplanungsamt konnten mit Haushaltsbeschluss zusätzliche Personalstellen zugesagt werden, sodass hier kein weiteres Erfordernis für zusätzliche Stellen gegeben ist. Im Kulturamt und im Tiefbauamt sind die benötigten Personalressourcen allerdings voraussichtlich nicht gegeben, sodass hier weiteres Personal zur Umsetzung erforderlich bleibt. Gemäß Beschlussvorlage des ISEKS wird von der Verwaltung bei Beschluss zur Umsetzung des ISEKs eine Vorlage zur Einrichtung der Stellen inkl. einer Benennung der Bereitstellung der Mittel für die überplanmäßigen Ausgaben eingebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de