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202312-01 AA · Änderungsantrag

ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen Antrag zur Vorlage 202312

Nummer
202312-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
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  1. 202312 ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen

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Änderungsantrag
öffentlich
202312-01 AA
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Bert Moll
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Ulrich Gödeke
ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und
Maßnahmen
Antrag zur Vorlage 202312
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Es wird beantragt, die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern:
1. Dem intergierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wird
für das nach § 171b BauGB abgegrenzte Gebiet östlich des Beueler
Bahnhofs in der Fassung von Januar 201 zugestimmt mit der
Maßgabe, die Maßnahme B 4 (Sanierungs- und
Nachnutzungskonzeption für die Problemimmobilie Obere
Wilhelmstraße 35),
a) In Abstimmung mit dem Eigentümer unter städtische Federführung
zu nehmen und dazu
b) einen kurzfristigen Umsetzungszeitraum zu bestimmen sowie
c) Städtebauförderungsmitteln zu beantragen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im ISEK enthaltenen
Maßnahmen weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für eine
Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen sowie hierzu
auch Förderanträge zu den jeweils anwendbaren Förderprogrammen
zu stellen. Zur Begleitung der Umsetzung wird der Verwaltung
zusätzliches Personal entsprechend der Ausführungen in der
Begründung bereitgestellt ist als ergänzende förderfähige
Maßnahmen ein externes Büro zu beauftragen, das zentrale
Leistungen im Prozessmanagement übernimmt. Die Einstellung
zusätzlichen Personals in der Verwaltung ist auf ein Minimum
zu reduzieren.Seite 1 von 2
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3. Soweit die Maßnahmen nicht im Rahmen bereits bestehender
Budgets umgesetzt werden können, steht der Auftrag zur
Umsetzung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung
der erforderlichen Haushaltsmittel.
Begründung
Für das gründerzeitliche Haus Obere Wilhelmstraße 35 ist mit Bauschein
vom 30.09.2014 zwar der Abbruch genehmigt worden. Seitdem steht das
Haus aber als halbe Ruine auf Abbruch. Das Dach ist erheblich
beschädigt, Fenster- und Türöffnungen stehen offen, auch im
Erdgeschoss. Die Zugänglichkeit ist nur unzureichend durch einen
mobilen Bauzaun gesichert, der durch Lücken den Zutritt auf das
Grundstück zulässt. Dieser unhaltbare Zustand dauert seit fast 7 Jahren
an. Vor diesem Hintergrund mutet es grotesk an, ein Sanierungs- und
Nachnutzungskonzept in privater Federführung in das ISEK
aufzunehmen. Es ist aus Sicht der CDU-Fraktion vielmehr an der Zeit,
nunmehr seitens der Stadt im Rahmen des ISEK aktiv zu werden, um
alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Stillstand zu beenden. Im ersten
Schritt sollten ergänzend wirksame Sicherungsmaßnahmen
bauordnungsrechtlich angeordnet werden.
Vor dem Hintergrund der Haushaltslage wird der immer weiter steigende
Personalbestand kritisch gesehen. Insbesondere bei zeitlich befristeten
Projekten ist die Projektsteuerung grundsätzlich soweit wie möglich an
Externe zu vergeben und fördern zu lassen. Da auch bei der Umsetzung
des ISEK Bad Godesberg eine externe Projektsteuerung beauftragt wird,
wäre es gerechtfertigt, dass für das ISEK Beueler Bahnhof derselbe Weg
beschritten wird (vergl. E 9 ISEK Bad Godesberg).
Anlage/n
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