202311 · Beschlussvorlage
Schaffung einer dreigruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Bonn im Rahmen der Bebauung des Areals des ehemaligen Haribo-Geländes in Bonn Bad Godesberg und Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die neue Kindertageseinrichtung
Kerndaten
- Nummer
- 202311
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202311 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Schaffung einer dreigruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Bonn im Rahmen der Bebauung des Areals des ehemaligen Haribo-Geländes in Bonn Bad Godesberg und Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die neue Kindertageseinrichtung Beratungsfolge Rat 18.03.2021 Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Anhörung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Der Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Bonn auf dem ehemaligen Haribo-Gelände im Bereich Friesdorfer Straße, Weißenburgstraße und Truchseßstraße wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zeitnah die Trägerschaft zu klären. Begründung Zu 1. Das ehemalige Haribo-Gelände im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes 8017-57 und 8017-58 soll einer neuen Bebauung zugeführt werden. Der Investor, die „Garbe Immobilien-Projekte GmbH“, plant neben der Errichtung von mehr als 90 Wohnungen und einer neuen Polizeiwache den Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte. Die Kindertagesstätte soll im Erdgeschoss eines Bürogebäudes mit Eingang von der Truchseßstraße untergebracht werden. Insgesamt können durch den Bau einer dreigruppigen Kindertagesstätte ca. 50 neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung geschaffen werden. In der neuen Kindertageseinrichtung soll jeweils eine Gruppe der Gruppenformen I (Altersgruppe 2 Jahre bis zur Einschulung), der Gruppenform II (Altersgruppe unter drei Jahre) und der Gruppenform III (Altersgruppe 3 Jahre und älter)Seite 1 von 3 Seite 2 betreut werden. Die Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt der bedarfsgerechten Anpassung. Eine Bauvoranfrage wurde positiv beschieden. Zur Erlangung der Baugenehmigung sind durch den Investor noch Umplanungen im Bereich der Erschließung vorzunehmen und mit dem Städtischen Gebäudemanagement einen Mietvertrag für die Kindertagesstätte abzuschließen. Das Landesjugendamt hat nach Prüfung der Vorentwurfspläne die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine dreigruppige Einrichtung in Aussicht gestellt. Die bauliche Fertigstellung ist für Sommer 2023 geplant. Zu 2. Die Verwaltung wird die Trägerschaft zur Gewährleistung des im SGB III verankerten Subsidiaritätsprinzips im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausschreiben. Der Betrieb der Kita wird somit im Wege der Untervermietung durch einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe erfolgen. Nach Auswertung der Interessenbekundungen wird den politischen Gremien ein Vorschlag für die Übernahme der Trägerschaft zur Entscheidung vorgelegt. Weiterhin werden für diese Maßnahme investive Zuschüsse für die Beschaffung der Erstausstattung im Innen- und Außenbereich der Einrichtung aus den aktuell laufenden Förderprogrammen des Landes bzw. des Bundes beantragt. Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Elternbeiträge, Landeszuschüsse, den städt. Jugendamtsanteil sowie den Trägeranteil nach KiBiz refinanziert. Die Höhe der Betriebskosten für den voraussichtlichen Inbetriebnahme-Termin zum Kindergarten-Jahr 2023/2024 lässt sich nur anhand der für das Kindergartenjahr 2021/2022 vom Land per Erlass vom 23.12.2020 übermittelten aktualisierten Kindpauschalen berechnen. Die Fortschreibungsraten für künftige Kindergarten-Jahre werden nach den Bestimmungen des § 37 Kinderbildungsgesetz/KiBiz künftig jeweils erst im Dezember des Vorjahres bekanntgegeben. Ausgehend von einem Referenzwert 2021/2022 i.H.v. 653.877,92 € (100 %) werden von dieser Summe - 40,0 % Landeszuschüsse i.H.v. 261.551,17€ - 16,4 % fiktive Elternbeiträge i.H.v. 107.235,98 € und - 7,8 % Trägeranteil i.H.v. 51.002,48€ in Abzug gebracht werden, so dass sich die städtische Nettobelastung auf 234.088,30 € (bezogen auf das Kindergartenjahr) beläuft. Dies ist eine Modellrechnung unter der Annahme, dass ein sog. anderer freier Träger die Trägerschaft übernehmen würde.Seite 2 von 3 Seite 3 Die benötigten Haushaltsmittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22 in den Finanzplanungen für das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung fiktiver Fortschreibungsraten angemeldet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 602.875,44 € 151000602/ 73.1000 2023/2024 Einzahlungen / Erträge 261.551,17 € 107.235,98 € 151000602/ 61.1000 63.1000 2023/2024 2023/2024 Haushaltsbelastung jährlich 234.088,30 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de