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202311 · Beschlussvorlage

Schaffung einer dreigruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Bonn im Rahmen der Bebauung des Areals des ehemaligen Haribo-Geländes in Bonn Bad Godesberg und Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die neue Kindertageseinrichtung

Nummer
202311
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.03.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
202311
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Schaffung einer dreigruppigen Tageseinrichtung für
Kinder in Bonn im Rahmen der Bebauung des
Areals des ehemaligen Haribo-Geländes in Bonn
Bad Godesberg und Einleitung eines
Interessenbekundungsverfahrens für die neue
Kindertageseinrichtung
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Anhörung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung
Beschlussvorschlag
1. Der Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Bonn auf
dem ehemaligen Haribo-Gelände im Bereich Friesdorfer Straße,
Weißenburgstraße und Truchseßstraße wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens zeitnah die Trägerschaft zu klären.
Begründung
Zu 1.
Das ehemalige Haribo-Gelände im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes
8017-57 und 8017-58 soll einer neuen Bebauung zugeführt werden. Der
Investor, die „Garbe Immobilien-Projekte GmbH“, plant neben der Errichtung
von mehr als 90 Wohnungen und einer neuen Polizeiwache den Neubau einer
dreigruppigen Kindertagesstätte.
Die Kindertagesstätte soll im Erdgeschoss eines Bürogebäudes mit Eingang
von der Truchseßstraße untergebracht werden. Insgesamt können durch den
Bau einer dreigruppigen Kindertagesstätte ca. 50 neue Betreuungsplätze für
Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung geschaffen werden. In der
neuen Kindertageseinrichtung soll jeweils eine Gruppe der Gruppenformen I
(Altersgruppe 2 Jahre bis zur Einschulung), der Gruppenform II (Altersgruppe
unter drei Jahre) und der Gruppenform III (Altersgruppe 3 Jahre und älter)Seite 1 von 3

Seite 2
betreut werden. Die Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt der
bedarfsgerechten Anpassung.
Eine Bauvoranfrage wurde positiv beschieden. Zur Erlangung der
Baugenehmigung sind durch den Investor noch Umplanungen im Bereich der
Erschließung vorzunehmen und mit dem Städtischen Gebäudemanagement
einen Mietvertrag für die Kindertagesstätte abzuschließen.
Das Landesjugendamt hat nach Prüfung der Vorentwurfspläne die Erteilung
einer Betriebserlaubnis für eine dreigruppige Einrichtung in Aussicht gestellt.
Die bauliche Fertigstellung ist für Sommer 2023 geplant.
Zu 2.
Die Verwaltung wird die Trägerschaft zur Gewährleistung des im SGB III
verankerten Subsidiaritätsprinzips im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens ausschreiben. Der Betrieb der Kita wird somit
im Wege der Untervermietung durch einen anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe erfolgen.
Nach Auswertung der Interessenbekundungen wird den politischen Gremien
ein Vorschlag für die Übernahme der Trägerschaft zur Entscheidung vorgelegt.
Weiterhin werden für diese Maßnahme investive Zuschüsse für die
Beschaffung der Erstausstattung im Innen- und Außenbereich der Einrichtung
aus den aktuell laufenden Förderprogrammen des Landes bzw. des Bundes
beantragt.
Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Elternbeiträge,
Landeszuschüsse, den städt. Jugendamtsanteil sowie den Trägeranteil nach
KiBiz refinanziert.
Die Höhe der Betriebskosten für den voraussichtlichen Inbetriebnahme-Termin
zum Kindergarten-Jahr 2023/2024 lässt sich nur anhand der für das
Kindergartenjahr 2021/2022 vom Land per Erlass vom 23.12.2020
übermittelten aktualisierten Kindpauschalen berechnen.
Die Fortschreibungsraten für künftige Kindergarten-Jahre werden nach den
Bestimmungen des § 37 Kinderbildungsgesetz/KiBiz künftig jeweils erst im
Dezember des Vorjahres bekanntgegeben.
Ausgehend von einem Referenzwert 2021/2022 i.H.v. 653.877,92 € (100 %)
werden von dieser Summe
- 40,0 % Landeszuschüsse i.H.v. 261.551,17€
- 16,4 % fiktive Elternbeiträge i.H.v. 107.235,98 € und
- 7,8 % Trägeranteil i.H.v. 51.002,48€
in Abzug gebracht werden, so dass sich die städtische Nettobelastung auf
234.088,30 € (bezogen auf das Kindergartenjahr) beläuft. Dies ist eine
Modellrechnung unter der Annahme, dass ein sog. anderer freier Träger die
Trägerschaft übernehmen würde.Seite 2 von 3

Seite 3
Die benötigten Haushaltsmittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22
in den Finanzplanungen für das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung
fiktiver Fortschreibungsraten angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier
Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
602.875,44 € 151000602/
73.1000
2023/2024
Einzahlungen /
Erträge 261.551,17 €
107.235,98 €
151000602/
61.1000
63.1000
2023/2024
2023/2024
Haushaltsbelastung
jährlich
234.088,30 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de