202310 · Beschlussvorlage
Straßenplanung für die Otto-Hahn-Straße im Bereich „Im Schildchen“ bis „Schlesienstraße“ gemäß dem tatsächlichen Ausbau
Kerndaten
- Nummer
- 202310
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202310 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Straßenplanung für die Otto-Hahn-Straße im Bereich „Im Schildchen“ bis „Schlesienstraße“ gemäß dem tatsächlichen Ausbau Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der geänderten Straßenplanung für die Otto-Hahn-Straße von „Im Schildchen“ bis „Schlesienstraße“ gemäß dem vorhandenen Ausbau wird zugestimmt. Begründung Die baureife Planung zum Ausbau des Abschnittes der Otto-Hahn-Straße wurde für den Bereich „Buschdorfer Straße“ bis zur Straße „Im Schildchen“ am 02.06.1981, für den Bereich der Straße „Im Schildchen“ bis kurz vor dem Kreisverkehrsplatz „Schlesienstraße“ am 19.09.2000 (DS-Nr. 0012346) und für den Kreisverkehrsplatz „Schlesienstraße“ einschließlich Einmündung „Otto- Hahn-Straße“ am 28.08.2001 (DS-Nr. 0111788) durch die Bezirksvertretung Bonn beschlossen. Die Straßenbauarbeiten wurden 2001 fertiggestellt. Zu den seinerzeit von der Bezirksvertretung Bonn beschlossenen Ausbauplanungen sind beim tatsächlichen Ausbau und den dazu zur Ausführung genehmigten Ausbauplänen Abweichungen erfolgt. Da der vorgenannte Bereich der Otto-Hahn-Straße eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch ist, sind die Aufwendungen zwingend durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu refinanzieren. Hierzu ist ein formeller Beschluss der Straßenplanung gemäß dem vorhandenen Ausbau erforderlich. Im folgenden Bereich wurde die Otto-Hahn-Straße planunterschreitend ausgebaut (im beiliegenden Plan blau dargestellt): - zwischen der Straße "Im Schildchen" und dem Haus-Nr. 126 In folgenden Bereichen wurde die Otto-Hahn-Straße planüberschreitend ausgebaut (im Plan rot dargestellt): - Eckbereich Otto Hahn-Straße/Peter-Klein-Straße vor dem Haus Peter- Klein-Straße 1Seite 1 von 3 Seite 2 - an der südlichen Flurstückgrenze des Grundstücks Otto-Hahn- Straße 156 - zwischen Otto-Hahn-Straße 126 und dem Kreisel Schlesienstraße Alle Abweichungen sind nur in planungsrechtlicher Hinsicht zu betrachten. Katastertechnisch wurden sie bereits berücksichtigt, sodass die Otto-Hahn- Straße nur auf städtischen Grundstücken liegt. Die planungsrechtlichen Grundlagen wurden in den Bebauungsplänen 7424-17 und 7425-19 festgesetzt. Anliegerbeiträge Der Ausbau der Erschließungsanlage Otto-Hahn-Straße im Abschnitt zwischen der Straße Im Schildchen und dem Kreisverkehrsplatz Schlesienstraße löst Beitragspflichten nach den §§ 127 ff. des Baugesetzbuches aus. Die beitragsfähigen Investitionen für diese Anlage sind zu 90 % durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu refinanzieren. Im Jahre 1994 wurden Vorausleistungen auf die endgültigen Erschließungsbeiträge erhoben. In Vorbereitung der abschließenden Beitragserhebung kann nach grober Schätzung die Aussage getroffen werden, dass die Abrechnung beitragsneutral ausfallen wird, und somit keine weiteren Einnahmen zu erwarten sind. Eine genaue Kalkulation der Beiträge ist erst nach Entstehung der endgültigen Beitragspflicht möglich. Für eine endgültige (abschließende) Beitragserhebung ist es nach der Rechtsprechung zum Erschließungsbeitragsrecht jedoch erforderlich, dass auch alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Als letzte formelle Voraussetzung für die endgültige Beitragsabrechnung des zuvor genannten Bereiches der Otto-Hahn-Straße ist es deshalb nötig, eine Anpassung der Ausbauplanung vorzunehmen, so dass letztlich das beschlossene Ausbauprogramm auch mit dem tatsächlichen Ausbau übereinstimmt. Dies soll nunmehr durch den entsprechenden Anpassungsbeschluss erfolgen. Anlage/n 1 Otto-Hahn-Straße - Plan Widmung (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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