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202310 · Beschlussvorlage

Straßenplanung für die Otto-Hahn-Straße im Bereich „Im Schildchen“ bis „Schlesienstraße“ gemäß dem tatsächlichen Ausbau

Nummer
202310
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202310
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Straßenplanung für die Otto-Hahn-Straße im
Bereich „Im Schildchen“ bis „Schlesienstraße“
gemäß dem tatsächlichen Ausbau
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der geänderten Straßenplanung für die Otto-Hahn-Straße von „Im Schildchen“
bis „Schlesienstraße“ gemäß dem vorhandenen Ausbau wird zugestimmt.
Begründung
Die baureife Planung zum Ausbau des Abschnittes der Otto-Hahn-Straße
wurde für den Bereich „Buschdorfer Straße“ bis zur Straße „Im Schildchen“ am
02.06.1981, für den Bereich der Straße „Im Schildchen“ bis kurz vor dem
Kreisverkehrsplatz „Schlesienstraße“ am 19.09.2000 (DS-Nr. 0012346) und für
den Kreisverkehrsplatz „Schlesienstraße“ einschließlich Einmündung „Otto-
Hahn-Straße“ am 28.08.2001 (DS-Nr. 0111788) durch die Bezirksvertretung
Bonn beschlossen. Die Straßenbauarbeiten wurden 2001 fertiggestellt.
Zu den seinerzeit von der Bezirksvertretung Bonn beschlossenen
Ausbauplanungen sind beim tatsächlichen Ausbau und den dazu zur
Ausführung genehmigten Ausbauplänen Abweichungen erfolgt.
Da der vorgenannte Bereich der Otto-Hahn-Straße eine Erschließungsanlage
im Sinne des § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch ist, sind die Aufwendungen
zwingend durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu refinanzieren.
Hierzu ist ein formeller Beschluss der Straßenplanung gemäß dem
vorhandenen Ausbau erforderlich.
Im folgenden Bereich wurde die Otto-Hahn-Straße planunterschreitend
ausgebaut (im beiliegenden Plan blau dargestellt):
- zwischen der Straße "Im Schildchen" und dem Haus-Nr. 126
In folgenden Bereichen wurde die Otto-Hahn-Straße planüberschreitend
ausgebaut (im Plan rot dargestellt):
- Eckbereich Otto Hahn-Straße/Peter-Klein-Straße vor dem Haus Peter-
Klein-Straße 1Seite 1 von 3

Seite 2
- an der südlichen Flurstückgrenze des Grundstücks Otto-Hahn-
Straße 156
- zwischen Otto-Hahn-Straße 126 und dem Kreisel Schlesienstraße
Alle Abweichungen sind nur in planungsrechtlicher Hinsicht zu betrachten.
Katastertechnisch wurden sie bereits berücksichtigt, sodass die Otto-Hahn-
Straße nur auf städtischen Grundstücken liegt.
Die planungsrechtlichen Grundlagen wurden in den Bebauungsplänen 7424-17
und 7425-19 festgesetzt.
Anliegerbeiträge
Der Ausbau der Erschließungsanlage Otto-Hahn-Straße im Abschnitt zwischen
der Straße Im Schildchen und dem Kreisverkehrsplatz Schlesienstraße löst
Beitragspflichten nach den §§ 127 ff. des Baugesetzbuches aus. Die
beitragsfähigen Investitionen für diese Anlage sind zu 90 % durch die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen zu refinanzieren.
Im Jahre 1994 wurden Vorausleistungen auf die endgültigen
Erschließungsbeiträge erhoben. In Vorbereitung der abschließenden
Beitragserhebung kann nach grober Schätzung die Aussage getroffen werden,
dass die Abrechnung beitragsneutral ausfallen wird, und somit keine weiteren
Einnahmen zu erwarten sind. Eine genaue Kalkulation der Beiträge ist erst
nach Entstehung der endgültigen Beitragspflicht möglich.
Für eine endgültige (abschließende) Beitragserhebung ist es nach der
Rechtsprechung zum Erschließungsbeitragsrecht jedoch erforderlich, dass
auch alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Als letzte formelle
Voraussetzung für die endgültige Beitragsabrechnung des zuvor genannten
Bereiches der Otto-Hahn-Straße ist es deshalb nötig, eine Anpassung der
Ausbauplanung vorzunehmen, so dass letztlich das beschlossene
Ausbauprogramm auch mit dem tatsächlichen Ausbau übereinstimmt.
Dies soll nunmehr durch den entsprechenden Anpassungsbeschluss erfolgen.
Anlage/n
1 Otto-Hahn-Straße - Plan Widmung (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de