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202308 · Mitteilungsvorlage

Erwerb des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“

Nummer
202308
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.03.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202308
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Erwerb des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ ist eine gemeinsame Initiative
des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“, der aus dem Deutschen
Komitee für UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk besteht. Der Verein
besteht in Deutschland seit 2012. Beide Organisationen bieten Städten und
Gemeinden Unterstützung an, die in der UN- Kinderrechtskonvention
verbrieften Rechte der Kinder und damit den Schutz, die Förderung sowie die
Beteiligung von Kindern lokal umzusetzen. Schließlich verleiht der Verein in
einem mehrjährigen Prozess das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“.
Die Konvention wurde von Deutschland 1992 ratifiziert, sie gilt uneingeschränkt
für alle Kinder in Deutschland. Bis heute sind weltweit zahlreiche Aktionen ins
Leben gerufen worden, mit dem Ziel, die Konvention auf lokaler Ebene
umzusetzen.
Hierzu gehört auch das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommune“, das von der
weltweiten Child-friendly Cities Initiative (CFCI) abgeleitet wurde. Diese
Initiative setzt sich seit 1996 international dafür ein, Kommunen
kinderfreundlicher zu gestalten. Durch das Siegelverfahren sollen die
Kommunen in unterschiedlicher Weise profitieren:
 Das Programm zielt auf die bewusste Umsetzung der UN-
Kinderrechtskonvention mit konkreten Maßnahmen für mehr
Kinderfreundlichkeit ab.
 Die Kommunen werden bei der Umsetzung der Maßnahmen und
Initiativen durch den Verein stetig und zugleich prozessorientiert
unterstützt und begleitet.
 Die Stadt wird für Jung und Alt lebenswerter.
 Kindern und Jugendlichen werden Mitbestimmungsrechte garantiert, die
gezielte Investitionen für sie ermöglichen.
 Die Kommunen werden durch die Umsetzung von vielfältigen
Maßnahmen attraktiver.
An dem Programm „Kinderfreundliche Kommune“ nehmen derzeit über 30
Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland teil, so u.a. Köln,
Stuttgart, Potsdam, Wolfsburg.Seite 1 von 3

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Kinderfreundliche Kommune ist ein Programm, das in vier Schwerpunkten die
neun internationalen Bausteine abbildet:
 Kindeswohl hat Vorrang
 Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
 Information und Monitoring
Eine Teilnahme der Bundesstadt Bonn –gerade als UN-Stadt- an diesem
Projekt kann vor dem Hintergrund der Zielsetzung durchaus sinnvoll sein, auch
wenn sie einen nicht unerheblichen Zeit-, Personal- und Finanzaufwand mit
sich bringt.
Neben den Aufwendungen, die für städt. Ressourcen für die eigentliche
Projektbeteiligung entstehen, sind –an verschiedensten Stellen in der
Verwaltung (z.B. Stadtplanung, Umweltschutz u.a.)- zusätzliche Mittel für die
Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans, für die lokale
Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen einzuplanen.
Weiterhin erhebt der Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. für die Teilnahme
am Siegelverfahren eine jährliche Gebühr in Höhe von 20.000 Euro. Das
Verfahren ist auf vier Jahre ausgelegt, somit belaufen sich diese Gesamtkosten
auf 80.000 Euro.
Die Teilnahme am Siegelverfahren bedeutet aber auch, dass in wichtigen darin
verorteten Aspekten parallele Entwicklungen zu derzeit laufenden
Weiterentwicklungsplanungen und Projekten zu sehen sind. Zu nennen ist hier
beispielsweise der Kinder- und Jugendförderplan, das Projekt „Kinder stark“,
das sich gerade in der zweiten Förderphase befindet, aber insbesondere auch
die Weiterentwicklung des Themenfeldes der Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen.
Daneben gibt es weitere Beschlüsse, die Teilbereiche der „Kinderfreundlichen
Kommune“ abbilden, wie z.B im Rahmen der Umsetzung der Agenda 2030 der
Beschluss der Nachhaltigkeitsstrategie, in der insbesondere die Beseitigung
der Kinderarmut als ein wesentliches kommunales Ziel benannt wird.
Diese bereits laufenden Maßnahmen sollen bei einer Teilnahme an dem
Siegelverfahren, nicht angehalten oder verzögert werden. Vielmehr können sich
diese Maßnahmen und die Bestandteile des Siegelverfahrens durchaus
ergänzen, wobei ausgeschlossen ist, dass beides ohne zusätzliche Personal-
und Sachressourcen gleichzeitig betrieben werden kann.
Bei allen Überlegungen sollte berücksichtigt werden, dass nicht das Siegel
selbst zählt, sondern von Bedeutung ist, dass in Bonn und damit auch in der
Gesamtverwaltung die Rechte von Kindern und Jugendlichen in die alltäglichen
Arbeitsprozesse und Entscheidungen einfließen. Damit das Siegelverfahren
dabei unterstützen kann, müssen die notwendige Sensibilisierung, Bereitschaft
bei allen Beteiligten zu erzeugen oder gar verbindliche Strukturen und
Prozesse zu installieren, vorhanden sein bzw. erzeugt werden.
Die Verwaltung wird nun ermitteln, welche strukturellen Voraussetzungen und
Bedingungen für eine Projektbeteiligung und Koordination des Vorhabens zuSeite 2 von 3

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schaffen sind und in welchem Umfang Personal- und Sachressourcen
notwendig werden.
Parallel dazu wird sie in Kontakt zu anderen Projektkommunen Informationen
über erste Erfahrungen mit der Durchführung des Siegelverfahrens und den
erzielten Wirkungen darauf einholen.
Für die weitere Behandlung dieser Angelegenheit wird im Anschluss daran eine
Beratungsvorlage für den Rat und die zu beteiligenden Gremien erstellt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de