202308 · Mitteilungsvorlage
Erwerb des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“
Kerndaten
- Nummer
- 202308
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202308 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Erwerb des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Kenntnisnahme Mitteilung: Die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ ist eine gemeinsame Initiative des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“, der aus dem Deutschen Komitee für UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk besteht. Der Verein besteht in Deutschland seit 2012. Beide Organisationen bieten Städten und Gemeinden Unterstützung an, die in der UN- Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte der Kinder und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern lokal umzusetzen. Schließlich verleiht der Verein in einem mehrjährigen Prozess das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. Die Konvention wurde von Deutschland 1992 ratifiziert, sie gilt uneingeschränkt für alle Kinder in Deutschland. Bis heute sind weltweit zahlreiche Aktionen ins Leben gerufen worden, mit dem Ziel, die Konvention auf lokaler Ebene umzusetzen. Hierzu gehört auch das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommune“, das von der weltweiten Child-friendly Cities Initiative (CFCI) abgeleitet wurde. Diese Initiative setzt sich seit 1996 international dafür ein, Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten. Durch das Siegelverfahren sollen die Kommunen in unterschiedlicher Weise profitieren: Das Programm zielt auf die bewusste Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention mit konkreten Maßnahmen für mehr Kinderfreundlichkeit ab. Die Kommunen werden bei der Umsetzung der Maßnahmen und Initiativen durch den Verein stetig und zugleich prozessorientiert unterstützt und begleitet. Die Stadt wird für Jung und Alt lebenswerter. Kindern und Jugendlichen werden Mitbestimmungsrechte garantiert, die gezielte Investitionen für sie ermöglichen. Die Kommunen werden durch die Umsetzung von vielfältigen Maßnahmen attraktiver. An dem Programm „Kinderfreundliche Kommune“ nehmen derzeit über 30 Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland teil, so u.a. Köln, Stuttgart, Potsdam, Wolfsburg.Seite 1 von 3 Seite 2 Kinderfreundliche Kommune ist ein Programm, das in vier Schwerpunkten die neun internationalen Bausteine abbildet: Kindeswohl hat Vorrang Kinderfreundliche Rahmenbedingungen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Information und Monitoring Eine Teilnahme der Bundesstadt Bonn –gerade als UN-Stadt- an diesem Projekt kann vor dem Hintergrund der Zielsetzung durchaus sinnvoll sein, auch wenn sie einen nicht unerheblichen Zeit-, Personal- und Finanzaufwand mit sich bringt. Neben den Aufwendungen, die für städt. Ressourcen für die eigentliche Projektbeteiligung entstehen, sind –an verschiedensten Stellen in der Verwaltung (z.B. Stadtplanung, Umweltschutz u.a.)- zusätzliche Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans, für die lokale Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen einzuplanen. Weiterhin erhebt der Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. für die Teilnahme am Siegelverfahren eine jährliche Gebühr in Höhe von 20.000 Euro. Das Verfahren ist auf vier Jahre ausgelegt, somit belaufen sich diese Gesamtkosten auf 80.000 Euro. Die Teilnahme am Siegelverfahren bedeutet aber auch, dass in wichtigen darin verorteten Aspekten parallele Entwicklungen zu derzeit laufenden Weiterentwicklungsplanungen und Projekten zu sehen sind. Zu nennen ist hier beispielsweise der Kinder- und Jugendförderplan, das Projekt „Kinder stark“, das sich gerade in der zweiten Förderphase befindet, aber insbesondere auch die Weiterentwicklung des Themenfeldes der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Daneben gibt es weitere Beschlüsse, die Teilbereiche der „Kinderfreundlichen Kommune“ abbilden, wie z.B im Rahmen der Umsetzung der Agenda 2030 der Beschluss der Nachhaltigkeitsstrategie, in der insbesondere die Beseitigung der Kinderarmut als ein wesentliches kommunales Ziel benannt wird. Diese bereits laufenden Maßnahmen sollen bei einer Teilnahme an dem Siegelverfahren, nicht angehalten oder verzögert werden. Vielmehr können sich diese Maßnahmen und die Bestandteile des Siegelverfahrens durchaus ergänzen, wobei ausgeschlossen ist, dass beides ohne zusätzliche Personal- und Sachressourcen gleichzeitig betrieben werden kann. Bei allen Überlegungen sollte berücksichtigt werden, dass nicht das Siegel selbst zählt, sondern von Bedeutung ist, dass in Bonn und damit auch in der Gesamtverwaltung die Rechte von Kindern und Jugendlichen in die alltäglichen Arbeitsprozesse und Entscheidungen einfließen. Damit das Siegelverfahren dabei unterstützen kann, müssen die notwendige Sensibilisierung, Bereitschaft bei allen Beteiligten zu erzeugen oder gar verbindliche Strukturen und Prozesse zu installieren, vorhanden sein bzw. erzeugt werden. Die Verwaltung wird nun ermitteln, welche strukturellen Voraussetzungen und Bedingungen für eine Projektbeteiligung und Koordination des Vorhabens zuSeite 2 von 3 Seite 3 schaffen sind und in welchem Umfang Personal- und Sachressourcen notwendig werden. Parallel dazu wird sie in Kontakt zu anderen Projektkommunen Informationen über erste Erfahrungen mit der Durchführung des Siegelverfahrens und den erzielten Wirkungen darauf einholen. Für die weitere Behandlung dieser Angelegenheit wird im Anschluss daran eine Beratungsvorlage für den Rat und die zu beteiligenden Gremien erstellt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de