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202307-01 AA · Änderungsantrag

Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Antrag zur Vorlage 202307

Nummer
202307-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 202307 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept

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Änderungsantrag
öffentlich
202307-01 AA
Antragsteller/in:
Achim Schröder
Frank Thomas
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
01.06.2021
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Antrag zur Vorlage 202307
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
01.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Als weiteres Ziel des neuen BEZK wird das Ziel der Sicherung eines attraktiven
Einzelhandels im Gebiet der Stadt Bonn, unter Berücksichtigung der
zunehmenden Mobilität der Bevölkerung und der Wettbewerbseinflüsse der
Einkaufszentren, sowie des großflächigen Einzelhandels im Bonner Umland
festgeschrieben.
Begründung
Das bisherige Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) legt einen
Schwerpunkt auf die Sicherung der Nahversorgung in kleineren Ortsteilzentren
sowie des Einzelhandels in den Stadtbezirkszentren und der Bonner
Innenstadt. Dies führt unter dem Stichwort „Zentrenschädlichkeit“ oftmals zu
Beschränkungen bei Ansiedelungen von attraktivem Einzelhandel innerhalb
des Bonner Stadtgebiets, aber außerhalb der im Konzept definierten „Zentren“.
Während eine attraktive Nahversorgung ohne Zweifel wichtig für das soziale
Miteinander einer Stadt ist, werden in dem bisherigen Konzept die zunehmende
Mobilität der Gesellschaft und die veränderten Konsumansprüche nicht
ausreichend berücksichtigt. Durch den Onlinehandel haben sich die
Erwartungen an Angebotsvielfalt und -verfügbarkeit verändert. Viele Menschen
beziehen bei Ihren Kaufentscheidungen daher das Einzehandelsangebot
außerhalb der Bonner Stadtgrenzen, etwa in St. Augustin, Bornheim und
Wachtberg, mit ein. Zwar wird für einen vergleichbaren großflächigen
Einzelhandel im Bonner Stadtgebiet in der Regel der benötigte Raum fehlen,
doch steht das bisherige „kleinteilige“ Zentrenkonzept sinnvollen Konzepten
häufig entgegen. Jede Beschränkung des Einzelhandels im Bonner Stadtgebiet
darf daher nur unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation mit dem
unmittelbaren Umland erfolgen. Das neue BEZK muss das Ziel definieren, ein
vollumfassendes und attraktives Einzelhandelsangebt im Bonner Stadtgebiet zu
sichern, um vermeidbare Einkaufstouren in die Nachbarkommunen zu
reduzieren.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de