202307-01 AA · Änderungsantrag
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Antrag zur Vorlage 202307
Kerndaten
- Nummer
- 202307-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 202307-01 AA Antragsteller/in: Achim Schröder Frank Thomas FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 01.06.2021 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Antrag zur Vorlage 202307 Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Als weiteres Ziel des neuen BEZK wird das Ziel der Sicherung eines attraktiven Einzelhandels im Gebiet der Stadt Bonn, unter Berücksichtigung der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung und der Wettbewerbseinflüsse der Einkaufszentren, sowie des großflächigen Einzelhandels im Bonner Umland festgeschrieben. Begründung Das bisherige Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) legt einen Schwerpunkt auf die Sicherung der Nahversorgung in kleineren Ortsteilzentren sowie des Einzelhandels in den Stadtbezirkszentren und der Bonner Innenstadt. Dies führt unter dem Stichwort „Zentrenschädlichkeit“ oftmals zu Beschränkungen bei Ansiedelungen von attraktivem Einzelhandel innerhalb des Bonner Stadtgebiets, aber außerhalb der im Konzept definierten „Zentren“. Während eine attraktive Nahversorgung ohne Zweifel wichtig für das soziale Miteinander einer Stadt ist, werden in dem bisherigen Konzept die zunehmende Mobilität der Gesellschaft und die veränderten Konsumansprüche nicht ausreichend berücksichtigt. Durch den Onlinehandel haben sich die Erwartungen an Angebotsvielfalt und -verfügbarkeit verändert. Viele Menschen beziehen bei Ihren Kaufentscheidungen daher das Einzehandelsangebot außerhalb der Bonner Stadtgrenzen, etwa in St. Augustin, Bornheim und Wachtberg, mit ein. Zwar wird für einen vergleichbaren großflächigen Einzelhandel im Bonner Stadtgebiet in der Regel der benötigte Raum fehlen, doch steht das bisherige „kleinteilige“ Zentrenkonzept sinnvollen Konzepten häufig entgegen. Jede Beschränkung des Einzelhandels im Bonner Stadtgebiet darf daher nur unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation mit dem unmittelbaren Umland erfolgen. Das neue BEZK muss das Ziel definieren, ein vollumfassendes und attraktives Einzelhandelsangebt im Bonner Stadtgebiet zu sichern, um vermeidbare Einkaufstouren in die Nachbarkommunen zu reduzieren.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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