← Vorlagen

202307 · Beschlussvorlage

Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Nummer
202307
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 140,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202307-01 AA Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Antrag zur Vorlage 202307
  2. 202307-02 AA Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Antrag zur Vorlage 202307

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (9.566 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
202307
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
01.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes auszuschreiben.
Begründung
Bereits 1977 wurde für Bonn ein Zentrenkonzept erarbeitet, welches bis heute
zweimal fortgeschrieben wurde. Das derzeitige Bonner Einzelhandels- und
Zentrenkonzept (BEZK) ist von 2008 mit einer Ergänzung von 2012.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient in erster Linie der Steuerung der
gesamtstädtischen Einzelhandelslandschaft und damit einer ausgewogenen
Versorgungsstruktur. Weiterhin dient es als städtebauliches
Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB der Vorbereitung der
Bauleitplanung und ist dabei als Abwägungsbelang aufzunehmen. Daneben ist
es nach § 34 Abs. 3 BauGB im Baugenehmigungsverfahren im unbeplanten
Innenbereich zu beachten.
Ein gesamtstädtisch geltendes Konzept vereinfacht die Steuerung der
Einzelhandelsplanung und stellt auch eine Investitionssicherheit für
Unternehmen dar. Verwaltungsabläufe und insbesondere die Bauleitplanung
können entlastet werden, wenn das Konzept methodisch fehlerfrei und somit
widerspruchsfrei ist. Entsprechend ist das Konzept in regelmäßigen Abständen
fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren, um eine Rechtssicherheit für die
nachfolgende Bauleitplanung zu gewährleisten.
Insgesamt ist die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für
die Bundesstadt Bonn von Bedeutung, um die Ortsteile dauerhaft zu stärken,
sodass insbesondere eine kleinteilige Nahversorgung sichergestellt werden
kann.
Aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen in der Siedlungsstruktur, einer
veränderten Marktentwicklung und insbesondere neuer rechtlicher Vorgaben
soll das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortgeschrieben werden.Seite 1 von 5
Seite 2
Anlass
In der Praxis wird insbesondere durch sich häufende Anfragen von Investoren
hinsichtlich der Neuansiedlung oder Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben
deutlich, dass das BEZK nicht mehr vollständig geeignet ist, die
Einzelhandelsentwicklung in Bonn zielgerichtet zu steuern. Aufgrund von
veränderten Marktentwicklungen, die unter anderem durch den Online-Handel
und einer veränderten demographischen Entwicklung beeinflusst werden,
werden vor allem im Lebensmitteleinzelhandel neue Betriebstypen mit einem
höheren Verkaufsflächenbedarf angefragt. Aber auch andere Sortimente sind
seit einigen Jahren von strukturellen Umbrüchen betroffen. Aktuell führt
zusätzlich die Corona-Krise zu einem beschleunigten Strukturwandel im
Einzelhandel.
Parallel hat sich die Situation vor Ort in vielen Zentren gewandelt. Nicht zuletzt
sind durch eine weiterhin positive Bevölkerungsentwicklung sowie damit
einhergehenden Siedlungsentwicklungen gleichzeitige Entwicklungen neuer
Standorte für die Versorgung der benachbarten Bevölkerung denkbar und
notwendig.
Im BEZK sind die zentralen Versorgungsbereiche in einem vierstufigen
Hierarchiesystem definiert und abgegrenzt. In der Rechtsprechung wurde vor
allem weiter definiert was unter einem zentralen Versorgungsbereich zu
verstehen ist, der durch § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie
§ 34 Abs. 3 BauGB eine besondere Schutzbedürftigkeit gegenüber schädlichen
Auswirkungen von Einzelhandelsansiedlungen außerhalb dieser Bereiche
genießt. Dadurch sind die im vorhandenen Konzept räumlich abgesteckten
Grenzen und die vierstufige Hierarchie anzupassen.
Zuletzt wies die Bezirksregierung Köln in einer raumordnerischen und
städtebaulichen Einschätzung zu verschiedenen aktuellen
Einzelhandelsvorhaben in der Bundesstadt Bonn darauf hin, dass die Realität
in den Zentren vielfach nicht mehr mit den planerischen Zielen des BEZK
übereinstimmt. Zudem galt bei der Aufstellung noch das
Landesentwicklungsprogramm 2007, das zwischenzeitlich durch den aktuellen
Landesentwicklungsplan abgelöst wurde. Derzeit befindet sich ergänzend der
Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen in Neuaufstellung.
Zielsetzung
Inhaltliche Ziele des bestehenden Konzeptes sind im Wesentlichen aus dem
vorhandenen Konzept zu übernehmen:
 Erhaltung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion
 Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität, der Einzelhandels-
/ Funktionsvielfalt und der Identität der Bonner Innenstadt, der
Bezirkszentren und der sonstigen zentralen Bereiche
 „Stadt der kurzen Wege“
 Erhalt und Stärkung der Nahversorgungsstruktur
 Schaffung von Investitionssicherheit bzw. einer Entscheidungssicherheit
für städtebaulich erwünschte Investitionen
 Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und produzierendesSeite 2 von 5
Seite 3
Gewerbe
Zielsetzung der Fortschreibung des BEZK ist es somit in erster Linie, das
bestehende Konzept auf die Realität in den Zentren und der Siedlungsstruktur
insgesamt hin zu überprüfen sowie neuen rechtlichen und
wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen zu aktualisieren. Darüber hinaus
sollen Potenziale für neue Standorte und Empfehlungen für die Sicherung der
Nahversorgung auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche sowie den
Erhalt der zentralen Versorgungsbereiche aufgezeigt werden. Entsprechend
soll die Fortschreibung einen Beitrag zum Schwerpunktthema „Soziales Bonn“
leisten, indem die Möglichkeit zur Nahversorgung gestärkt wird. Nicht zuletzt
soll im Konzept der beschleunigte Strukturwandel im Einzelhandel durch die
Corona-Krise in Bonn behandelt werden und Handlungsempfehlungen
ausgesprochen werden. Unter kann an das Sofortprogramm Innenstädte
angeknüpft werden.
Prozessablauf
Ein externes Büro, für dessen Beauftragung die Mittel im Haushaltsplanentwurf
enthalten sind, soll die Fortschreibung erarbeiten. Die Kosten können zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau geschätzt werden und werden im weiteren
Verfahren beziffert. Das externe Gutachten soll in vier wesentlichen
Prozessphasen, die in Abbildung 1 dargestellt sind, umgesetzt werden.
Abbildung 1: ProzessablaufSeite 3 von 5
Seite 4
Grundlagen
In der ersten Phase wird zunächst die rechtliche Situation eingebettet in die
Planungsebenen in Nordrhein-Westfalen und der gesamtstädtische
geographische Rahmen erarbeitet.
Anschließend wird der übergeordnete Trend des Onlinehandels mit seinen
Auswirkungen auf den stationären Einzelhandel in Bonn behandelt. Weiterhin
sollen Trends auf lokaler Ebene wie der beschleunigte Strukturwandel im
Bonner Einzelhandel durch die Corona-Krise aber auch Aspekte der Dreifachen
Innenentwicklung behandelt werden.
Datenerhebung und Analyse
Im zweiten Teil wird eine Vollerhebung der Bonner Einzelhandelslandschaft
sowie zentrenergänzenden Nutzungen (z.B. öffentliche Einrichtungen,
Gastronomie) durchgeführt. Dem gegenübergestellt wird eine kleinräumige
Nachfrageanalyse erstellt, sodass Angebot und Nachfrage abgeglichen werdenSeite 4 von 5
Seite 5
können. Ergänzt wird dies durch eine kleinräumige Nachfrageprognose.
Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse städtebaulich bewertet
und mit dem bestehenden Konzept abgeglichen. Im Ergebnis soll eine
Bewertung der Einzelhandelslandschaft entstehen, sodass auch
Einzugsbereiche der zentralen Versorgungsbereiche und Unterversorgungen
identifiziert werden. Weiterhin soll herausgestellt werden, welche
Fehlentwicklungen entgegen des Konzeptes entstanden sind und an welchen
Instrumenten es entsprechend mangelt.
Zielsetzung
Die Analyseergebnisse werden in einem Workshop dargestellt und
anschließend Ziele gemeinsam mit der Politik und Stakeholdern erarbeitet. Das
Ergebnis wird in mehreren Bürgerbeteiligungen aufgeteilt nach Teilbereichen
der Stadt Bonn mit der Stadtgesellschaft diskutiert.
Konzept
Aus den Ergebnissen wird das neue Konzept entwickelt. Über die rechtlich
eingeschränkten Instrumente der Einzelhandelssteuerung hinaus, sollen
insbesondere eine Entwicklungsperspektive sowie Maßnahmen im Umgang mit
aktuellen Trends aufgezeigt werden. Als Neuerung werden Leitfäden für z.B.
die Ausschreibungen von Verträglichkeitsanalysen bei konkreten Vorhaben,
zum Monitoring und zur kontinuierlichen Aktualisierung insbesondere der
Grundlagendaten aufgenommen. Zusätzlich soll das Konzept in einer
Kurzfassung auch als Hilfestellung für Investoren broschiert werden.
Kommunikations- und Abstimmungsprozess
Der Prozessablauf wird durch einen umfangreichen Kommunikations- und
Abstimmungsprozess begleitet. Neben der standardisierten Gremienbeteiligung
und der verwaltungsinternen Abstimmung werden Stakeholder sowie die Politik
durch regelmäßige Veranstaltungen eingebunden. Dazu wird zunächst der
Kleine Konsultationskreis Einzelhandel, der aus Interessenverbänden der
Wirtschaft wie der Industrie- und Handelskammer und lokalen
Werbegemeinschaften zusammengesetzt ist, reaktiviert. Bereits bei der
vergangenen Fortschreibung konnte auf diesem Weg ein guter Austausch
erzielt werden. Bei besonderen Projektabschnitten wie der Phase drei wird der
Konsultationskreis um Planungs- und Wirtschaftspolitische Sprecher*innen zum
sogenannten Großen Konsultationskreis Einzelhandel erweitert. Insgesamt sind
mindestens sechs Stakeholder Veranstaltungen geplant, die neben dem
Meinungsaustausch auch der umfänglichen Informationsgewinnung dienen
sollen. Parallel soll sich die Stadtgesellschaft in einem zweistufigen
Bürgerbeteiligungsverfahren einbringen können.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de