202307 · Beschlussvorlage
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Kerndaten
- Nummer
- 202307
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202307 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auszuschreiben. Begründung Bereits 1977 wurde für Bonn ein Zentrenkonzept erarbeitet, welches bis heute zweimal fortgeschrieben wurde. Das derzeitige Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) ist von 2008 mit einer Ergänzung von 2012. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient in erster Linie der Steuerung der gesamtstädtischen Einzelhandelslandschaft und damit einer ausgewogenen Versorgungsstruktur. Weiterhin dient es als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB der Vorbereitung der Bauleitplanung und ist dabei als Abwägungsbelang aufzunehmen. Daneben ist es nach § 34 Abs. 3 BauGB im Baugenehmigungsverfahren im unbeplanten Innenbereich zu beachten. Ein gesamtstädtisch geltendes Konzept vereinfacht die Steuerung der Einzelhandelsplanung und stellt auch eine Investitionssicherheit für Unternehmen dar. Verwaltungsabläufe und insbesondere die Bauleitplanung können entlastet werden, wenn das Konzept methodisch fehlerfrei und somit widerspruchsfrei ist. Entsprechend ist das Konzept in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren, um eine Rechtssicherheit für die nachfolgende Bauleitplanung zu gewährleisten. Insgesamt ist die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Bundesstadt Bonn von Bedeutung, um die Ortsteile dauerhaft zu stärken, sodass insbesondere eine kleinteilige Nahversorgung sichergestellt werden kann. Aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen in der Siedlungsstruktur, einer veränderten Marktentwicklung und insbesondere neuer rechtlicher Vorgaben soll das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortgeschrieben werden.Seite 1 von 5 Seite 2 Anlass In der Praxis wird insbesondere durch sich häufende Anfragen von Investoren hinsichtlich der Neuansiedlung oder Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben deutlich, dass das BEZK nicht mehr vollständig geeignet ist, die Einzelhandelsentwicklung in Bonn zielgerichtet zu steuern. Aufgrund von veränderten Marktentwicklungen, die unter anderem durch den Online-Handel und einer veränderten demographischen Entwicklung beeinflusst werden, werden vor allem im Lebensmitteleinzelhandel neue Betriebstypen mit einem höheren Verkaufsflächenbedarf angefragt. Aber auch andere Sortimente sind seit einigen Jahren von strukturellen Umbrüchen betroffen. Aktuell führt zusätzlich die Corona-Krise zu einem beschleunigten Strukturwandel im Einzelhandel. Parallel hat sich die Situation vor Ort in vielen Zentren gewandelt. Nicht zuletzt sind durch eine weiterhin positive Bevölkerungsentwicklung sowie damit einhergehenden Siedlungsentwicklungen gleichzeitige Entwicklungen neuer Standorte für die Versorgung der benachbarten Bevölkerung denkbar und notwendig. Im BEZK sind die zentralen Versorgungsbereiche in einem vierstufigen Hierarchiesystem definiert und abgegrenzt. In der Rechtsprechung wurde vor allem weiter definiert was unter einem zentralen Versorgungsbereich zu verstehen ist, der durch § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie § 34 Abs. 3 BauGB eine besondere Schutzbedürftigkeit gegenüber schädlichen Auswirkungen von Einzelhandelsansiedlungen außerhalb dieser Bereiche genießt. Dadurch sind die im vorhandenen Konzept räumlich abgesteckten Grenzen und die vierstufige Hierarchie anzupassen. Zuletzt wies die Bezirksregierung Köln in einer raumordnerischen und städtebaulichen Einschätzung zu verschiedenen aktuellen Einzelhandelsvorhaben in der Bundesstadt Bonn darauf hin, dass die Realität in den Zentren vielfach nicht mehr mit den planerischen Zielen des BEZK übereinstimmt. Zudem galt bei der Aufstellung noch das Landesentwicklungsprogramm 2007, das zwischenzeitlich durch den aktuellen Landesentwicklungsplan abgelöst wurde. Derzeit befindet sich ergänzend der Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen in Neuaufstellung. Zielsetzung Inhaltliche Ziele des bestehenden Konzeptes sind im Wesentlichen aus dem vorhandenen Konzept zu übernehmen: Erhaltung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität, der Einzelhandels- / Funktionsvielfalt und der Identität der Bonner Innenstadt, der Bezirkszentren und der sonstigen zentralen Bereiche „Stadt der kurzen Wege“ Erhalt und Stärkung der Nahversorgungsstruktur Schaffung von Investitionssicherheit bzw. einer Entscheidungssicherheit für städtebaulich erwünschte Investitionen Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und produzierendesSeite 2 von 5 Seite 3 Gewerbe Zielsetzung der Fortschreibung des BEZK ist es somit in erster Linie, das bestehende Konzept auf die Realität in den Zentren und der Siedlungsstruktur insgesamt hin zu überprüfen sowie neuen rechtlichen und wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen zu aktualisieren. Darüber hinaus sollen Potenziale für neue Standorte und Empfehlungen für die Sicherung der Nahversorgung auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche sowie den Erhalt der zentralen Versorgungsbereiche aufgezeigt werden. Entsprechend soll die Fortschreibung einen Beitrag zum Schwerpunktthema „Soziales Bonn“ leisten, indem die Möglichkeit zur Nahversorgung gestärkt wird. Nicht zuletzt soll im Konzept der beschleunigte Strukturwandel im Einzelhandel durch die Corona-Krise in Bonn behandelt werden und Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Unter kann an das Sofortprogramm Innenstädte angeknüpft werden. Prozessablauf Ein externes Büro, für dessen Beauftragung die Mittel im Haushaltsplanentwurf enthalten sind, soll die Fortschreibung erarbeiten. Die Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau geschätzt werden und werden im weiteren Verfahren beziffert. Das externe Gutachten soll in vier wesentlichen Prozessphasen, die in Abbildung 1 dargestellt sind, umgesetzt werden. Abbildung 1: ProzessablaufSeite 3 von 5 Seite 4 Grundlagen In der ersten Phase wird zunächst die rechtliche Situation eingebettet in die Planungsebenen in Nordrhein-Westfalen und der gesamtstädtische geographische Rahmen erarbeitet. Anschließend wird der übergeordnete Trend des Onlinehandels mit seinen Auswirkungen auf den stationären Einzelhandel in Bonn behandelt. Weiterhin sollen Trends auf lokaler Ebene wie der beschleunigte Strukturwandel im Bonner Einzelhandel durch die Corona-Krise aber auch Aspekte der Dreifachen Innenentwicklung behandelt werden. Datenerhebung und Analyse Im zweiten Teil wird eine Vollerhebung der Bonner Einzelhandelslandschaft sowie zentrenergänzenden Nutzungen (z.B. öffentliche Einrichtungen, Gastronomie) durchgeführt. Dem gegenübergestellt wird eine kleinräumige Nachfrageanalyse erstellt, sodass Angebot und Nachfrage abgeglichen werdenSeite 4 von 5 Seite 5 können. Ergänzt wird dies durch eine kleinräumige Nachfrageprognose. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse städtebaulich bewertet und mit dem bestehenden Konzept abgeglichen. Im Ergebnis soll eine Bewertung der Einzelhandelslandschaft entstehen, sodass auch Einzugsbereiche der zentralen Versorgungsbereiche und Unterversorgungen identifiziert werden. Weiterhin soll herausgestellt werden, welche Fehlentwicklungen entgegen des Konzeptes entstanden sind und an welchen Instrumenten es entsprechend mangelt. Zielsetzung Die Analyseergebnisse werden in einem Workshop dargestellt und anschließend Ziele gemeinsam mit der Politik und Stakeholdern erarbeitet. Das Ergebnis wird in mehreren Bürgerbeteiligungen aufgeteilt nach Teilbereichen der Stadt Bonn mit der Stadtgesellschaft diskutiert. Konzept Aus den Ergebnissen wird das neue Konzept entwickelt. Über die rechtlich eingeschränkten Instrumente der Einzelhandelssteuerung hinaus, sollen insbesondere eine Entwicklungsperspektive sowie Maßnahmen im Umgang mit aktuellen Trends aufgezeigt werden. Als Neuerung werden Leitfäden für z.B. die Ausschreibungen von Verträglichkeitsanalysen bei konkreten Vorhaben, zum Monitoring und zur kontinuierlichen Aktualisierung insbesondere der Grundlagendaten aufgenommen. Zusätzlich soll das Konzept in einer Kurzfassung auch als Hilfestellung für Investoren broschiert werden. Kommunikations- und Abstimmungsprozess Der Prozessablauf wird durch einen umfangreichen Kommunikations- und Abstimmungsprozess begleitet. Neben der standardisierten Gremienbeteiligung und der verwaltungsinternen Abstimmung werden Stakeholder sowie die Politik durch regelmäßige Veranstaltungen eingebunden. Dazu wird zunächst der Kleine Konsultationskreis Einzelhandel, der aus Interessenverbänden der Wirtschaft wie der Industrie- und Handelskammer und lokalen Werbegemeinschaften zusammengesetzt ist, reaktiviert. Bereits bei der vergangenen Fortschreibung konnte auf diesem Weg ein guter Austausch erzielt werden. Bei besonderen Projektabschnitten wie der Phase drei wird der Konsultationskreis um Planungs- und Wirtschaftspolitische Sprecher*innen zum sogenannten Großen Konsultationskreis Einzelhandel erweitert. Insgesamt sind mindestens sechs Stakeholder Veranstaltungen geplant, die neben dem Meinungsaustausch auch der umfänglichen Informationsgewinnung dienen sollen. Parallel soll sich die Stadtgesellschaft in einem zweistufigen Bürgerbeteiligungsverfahren einbringen können. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de