202304 · Beschlussvorlage
Priorisierung der OGS-Maßnahmen vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz
Kerndaten
- Nummer
- 202304
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 202304 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Priorisierung der OGS-Maßnahmen vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz Beratungsfolge Schulausschuss 16.03.2021 Empfehlung Rat 18.03.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat stimmt dem anliegenden Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz erforderlichen Baumaßnahmen und der entsprechenden Priorisierung zu. Begründung I. Ausgangslage Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 25.02.2016 (DS-Nr. 1513723EB8 ) beauftragt, eine Schulbauleitlinie für die städtischen Grundschulen vor dem Hintergrund des weiteren Ausbaus an OGS-Plätzen zu entwickeln. Dieses Konzept sollte den Grundsätzen folgen, dass alle für die pädagogische Nutzung vorgesehenen Räume der Schule über den ganzen Tag von den Kindern genutzt werden (multifunktionale Nutzung). Erfordernisse, die sich im Rahmen des Inklusionsprozesses ergeben, müssen ebenfalls berücksichtigt werden, um allen Kindern die Teilnahme an OGS zu ermöglichen. Die Aufstellung einer Bonner Schulbauleitlinie war ein sehr wichtiger Schritt, um langfristig eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte mit dem Ziel der Entwicklung „einer Schule für alle“ zu bewirken. Um nachhaltig den sich stetig verändernden Anforderungen (Zahl der Benutzer*innen, neue Unterrichtsfächer, neue didaktische Methoden, Öffnung in den Sozialraum…) entsprechen zu können, ist in der architektonischen und baulichen Umsetzung ein hoher Grad an Flexibilität zu wahren. Die Bonner Schulbauleitlinie soll als Leit- und Orientierungsfaden für eine gerechte Bedarfsermittlung dienen. Sie bietet gleichzeitig Spielraum für die individuelle Ausgestaltung der funktionalen und pädagogischen Anforderungen in Kooperation mit der jeweiligen Schule, um die spezifischen Bedürfnisse zuSeite 1 von 4 Seite 2 erfüllen und gleichzeitig die Akzeptanz aller Akteure, wie Schulleitung, Pädagogischer Leitung, Lehrerkollegium und pädagogischer Fachkräfte, Eltern und Schüler*innen durch Partizipation am Planungsprozess zu stärken. Die Grenzen der individuellen Ausgestaltung liegen neben den baulichen Gegebenheiten vor Ort dort, wo das Raumprogramm zu stark auf eine bestimmte Pädagogik abgestimmt werden soll. Die Schulbauleitlinie versteht sich als Flächenobergrenze, innerhalb derer sich planerische und architektonische Ausgestaltung bewegen kann. Gleichzeitig besteht kein Anspruch auf eine Erfüllung auf Umsetzung der Schulbauleitlinie. Dem Schulträger dient die Schulbauleitlinie außerdem als Kalkulationsbasis für zukünftige Investitions- und Finanzplanungen. Diese Schulbauleitlinie für die städtischen Grundschulen hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 06.02.2020 als Planungsgrundlage für künftige Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie Sanierungsmaßnahmen, mit deren Planung und Umsetzung noch nicht begonnen wurde, beschlossen. Gemäß den Beschlüssen des Schulausschusses vom 28.11.2018 und des Hauptausschusses vom 04.12.2018 zum Konzept der Offenen Ganztagsschulen und Mensen (Drucksachennummer 1812996EB5) ist die Verwaltung weiterhin beauftragt worden, zu prüfen, nach welcher Reihenfolge Investitionen in einen OGS-Ausbau bzw. einen OGS-Mensaneubau an Grundschulen getätigt werden können. Auf Basis der Bonner Schulbauleitlinie für den Primarbereich soll eine Priorisierung der erforderlichen Baumaßnahmen an den städtischen Grundschulen vor dem Hintergrund des weiteren OGS-Ausbaus erfolgen: Den jeweiligen räumlichen Soll-Vorgaben der konkreten Grundschulstandorte wird die konkrete räumliche Ist-Situation gegenübergestellt. Der Grad der Diskrepanz zwischen diesen beiden Werten soll dann als Hauptindikator bei der Festlegung einer Priorität fungieren. Dieses Vorgehen bietet Gewähr für eine objektive und transparente Entscheidungsgrundlage, die für alle Beteiligten nachvollziehbar ist. II. Verfahren zur Priorisierung von Maßnahmen Aufgrund der Tatsache, dass aus Kostengründen sowie begrenzter Personalkapazitäten nicht alle grundsätzlich erforderlichen Maßnahmen zeitglich umgesetzt werden können, ist eine Priorisierung anhand von nachvollziehbaren und vergleichbaren Kriterien vorzunehmen, die die Dringlichkeit bzw. den Grad der Notwendigkeit zur Realisierung entsprechender Maßnahmen widerspiegeln. Die Erhebung erfolgt dabei im Rahmen eines einheitlichen „Rankings“ gesamtstädtisch, da die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen unterschiedlich stark ausgeprägt ist und es zwingend erforderlich ist, bei den Standorten mit dem höchsten Handlungsbedarf zuerst tätig zu werden – unabhängig von der Verortung im Stadtgebiet. Folgende Informationen und Kriterien dienen im weiteren Verlauf der Festlegung von Prioritäten und/oder spiegeln die jeweilige Situation vor Ort wider: - Belegung (festgelegte bzw. perspektivische Zügigkeit, Schülerzahl)Seite 2 von 4 Seite 3 - vorhandene Raum- bzw. Flächenkapazitäten (Tages-, Themen- und Differenzierungsräume vs. Soll-Fläche nach Schulbauleitlinie), - Essenssituation (Anzahl explizit ausgewiesener Essensräume, Fläche, Sitzplätze, Schüler/Platz vs. Soll-Fläche bei 100%iger Auslastung) - OGSplus-Quote, um auch den sozialräumlichen Erfordernissen und Belangen Rechnung tragen zu können Der Auslastungsgrad bzw. die derzeit zur Verfügung stehenden OGS-Plätze finden bewusst keine Berücksichtigung, da dieser Parameter nicht aussagekräftig ist (z.B. würde eine Schule, die vollumfänglich die nach Schulbauleitlinie erforderlichen Flächen aufweist, allerdings nur eine Auslastung von 50% OGS hat, in der Prioritätenfolge vorgezogen, obwohl im Hinblick auf bauliche Maßnahmen keinerlei Handlungsnotwendigkeit besteht). Diese Betrachtungsweise würde somit das Gesamtergebnis „verzerren“. Bei der gewählten Betrachtung kommt auch dem Grad der multifunktionalen Nutzung der grundsätzlich zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten eine wesentliche Bedeutung zu, da die Flächen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden und nicht zwischen Klassen- und OGS-Raum differenziert wird. Die Gewichtung bzw. Wertung der einzelnen Parameter erfolgt über eine auf Prozentwerten basierenden Skala (pro o.g. Parameter können im Optimum 100 Prozent erreicht werden; je größer die Abweichung aufgrund der vorhandenen Situation von 100 Prozent ausfällt, desto größer ist der Handlungsbedarf) und soll die Bedarfe der einzelnen Schulstandorte in Relation untereinander widerspiegeln. Die Prozentwerte werden auf absolute Zahlen von 0-9 umgerechnet, wobei 0 keinen Handlungsbedarf bedeutet, 9 den höchsten Handlungsbedarf widerspiegelt (zur Erläuterung der Skala, s. weiter unten). Im Ergebnis sollten also die Schulstandorte prioritär betrachtet werden, die die höchsten absoluten Zahlen aufweisen. Die Maximalzahl von 9 kann wie folgt erreicht werden bzw. setzt sich aus den Flächen für Unterrichts- und Betreuungszwecke sowie aus den Flächen für den Essbereich zusammen. Bei den Flächenkapazitäten für Unterricht/Betreuung etc. kann ein Höchstwert von 3 erreicht werden, wobei 3 den höchsten Handlungsbedarf bedeutet (Beispiel: Schule X verfügt über 70% der „Soll“-Flächen, d.h. der Handlungsbedarf beträgt 30 Prozent von 3 0,9) . Da insbesondere die Essenssituation einen Engpass darstellt und verbessert werden soll, wird die Bewertung der Mensasituation doppelt so hoch gewertet, um der besonderen Bedeutung dieses Aspekts auch in Relation zur generellen Raumsituation angemessen Rechnung zu tragen. Der Maximalwert bzw. höchste Handlungsbedarf liegt somit bei 6 (Beispiel: Schule X verfügt über 70% der „Soll“-Flächen, d.h. der Handlungsbedarf beträgt 30 Prozent von 6 1,8: Schule X hätte also eine Gesamtzahl von 2,7). Bei der Essenssituation wird die Zahl der ausschließlich zum Essen genutzten Räume bzw. deren Fläche ins Verhältnis zur Soll-Situation gesetzt, also Anzahl an Kindern in der OGS bei 100%iger Auslastung vs. Ist-Situation Fläche (Räume, die neben dem Essen noch multifunktional für Betreuungsangebote genutzt werden, werden nicht berücksichtigt, weil diese Standorte aufgrund der dann höheren Quadratmeterzahl an Mensafläche trotz ihrer Bereitschaft zur multifunktionalen Nutzung im Vergleich zu anderen Standorten schlechter gestellt würden.) Das „Soll“ orientiert sich dabei an Erfahrungswerten von aktuellen vergleichbaren Schulbaumaßnahmen, bei denen bereits eine 100prozentige Auslastung berücksichtigt wird.Seite 3 von 4 Seite 4 Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Kinder, auch wegen unterschiedlicher Stundenplanmodelle, in drei Schichten zu unterschiedlichen Zeiten essen. Diese beiden Parameter führen zu einer Maximalpunktzahl von 9 (s. oben), wobei 10% des Gesamtergebnisses bei Standorten mit OGSplus zusätzlich berücksichtigt werden, um den sozialräumlichen Erfordernissen und Belangen Rechnung tragen zu können (bei o.g. Beispiel würde dies also einen „Zuschlag“ von 0,27 bedeuten). Auf Grundlage der vorab dargestellten Systematik ergibt sich die in als Anlage (siehe nichtöffentliche Sitzung) ersichtliche Rangliste mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Priorisierung. Die Schulen, die bereits räumlich „OGS für alle“ ermöglichen bzw. sich in der Planung bzw. baulichen Umsetzung befinden, wurden dabei nicht berücksichtigt, werden der Vollständigkeit halber jedoch am Ende nachrichtlich aufgeführt. Anlage/n 1 Liste- OGS-Priorisierung - Auswertung (nichtöffentlich)Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de