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202304 · Beschlussvorlage

Priorisierung der OGS-Maßnahmen vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz

Nummer
202304
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 16.03.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202304
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Priorisierung der OGS-Maßnahmen vor dem
Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs
auf einen OGS-Platz
Beratungsfolge
Schulausschuss 16.03.2021 Empfehlung
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt dem anliegenden Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der
vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz
erforderlichen Baumaßnahmen und der entsprechenden Priorisierung zu.
Begründung
I. Ausgangslage
Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 25.02.2016 (DS-Nr. 1513723EB8 )
beauftragt, eine Schulbauleitlinie für die städtischen Grundschulen vor dem
Hintergrund des weiteren Ausbaus an OGS-Plätzen zu entwickeln.
Dieses Konzept sollte den Grundsätzen folgen, dass alle für die pädagogische
Nutzung vorgesehenen Räume der Schule über den ganzen Tag von den
Kindern genutzt werden (multifunktionale Nutzung). Erfordernisse, die sich im
Rahmen des Inklusionsprozesses ergeben, müssen ebenfalls berücksichtigt
werden, um allen Kindern die Teilnahme an OGS zu ermöglichen.
Die Aufstellung einer Bonner Schulbauleitlinie war ein sehr wichtiger Schritt, um
langfristig eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte
mit dem Ziel
der Entwicklung „einer Schule für alle“ zu bewirken. Um nachhaltig den sich
stetig verändernden Anforderungen (Zahl der Benutzer*innen, neue
Unterrichtsfächer, neue didaktische Methoden, Öffnung in den Sozialraum…)
entsprechen zu können, ist in der architektonischen und baulichen Umsetzung
ein hoher Grad an Flexibilität zu wahren.
Die Bonner Schulbauleitlinie soll als Leit- und Orientierungsfaden für eine
gerechte Bedarfsermittlung dienen. Sie bietet gleichzeitig Spielraum für die
individuelle Ausgestaltung der funktionalen und pädagogischen Anforderungen
in Kooperation mit der jeweiligen Schule, um die spezifischen Bedürfnisse zuSeite 1 von 4

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erfüllen und gleichzeitig die Akzeptanz aller Akteure, wie Schulleitung,
Pädagogischer Leitung, Lehrerkollegium und pädagogischer Fachkräfte, Eltern
und Schüler*innen durch Partizipation am Planungsprozess zu stärken. Die
Grenzen der individuellen Ausgestaltung liegen neben den baulichen
Gegebenheiten vor Ort dort, wo das Raumprogramm zu stark auf eine
bestimmte Pädagogik abgestimmt werden soll. Die Schulbauleitlinie versteht
sich als Flächenobergrenze, innerhalb derer sich planerische und
architektonische Ausgestaltung bewegen kann. Gleichzeitig besteht kein
Anspruch auf eine Erfüllung auf Umsetzung der Schulbauleitlinie.
Dem Schulträger dient die Schulbauleitlinie außerdem als Kalkulationsbasis für
zukünftige Investitions- und Finanzplanungen.
Diese Schulbauleitlinie für die städtischen Grundschulen hat der Rat der
Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 06.02.2020 als Planungsgrundlage für
künftige Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie Sanierungsmaßnahmen, mit
deren Planung und Umsetzung noch nicht begonnen wurde, beschlossen.
Gemäß den Beschlüssen des Schulausschusses vom 28.11.2018 und des
Hauptausschusses vom 04.12.2018 zum Konzept der Offenen
Ganztagsschulen und Mensen (Drucksachennummer 1812996EB5) ist die
Verwaltung weiterhin beauftragt worden, zu prüfen, nach welcher Reihenfolge
Investitionen in einen OGS-Ausbau bzw. einen OGS-Mensaneubau an
Grundschulen getätigt werden können.
Auf Basis der Bonner Schulbauleitlinie für den Primarbereich soll eine
Priorisierung der erforderlichen Baumaßnahmen an den städtischen
Grundschulen vor dem Hintergrund des weiteren OGS-Ausbaus erfolgen: Den
jeweiligen räumlichen Soll-Vorgaben der konkreten Grundschulstandorte wird
die konkrete räumliche Ist-Situation gegenübergestellt. Der Grad der
Diskrepanz zwischen diesen beiden Werten soll dann als Hauptindikator bei der
Festlegung einer Priorität fungieren. Dieses Vorgehen bietet Gewähr für eine
objektive und transparente Entscheidungsgrundlage, die für alle Beteiligten
nachvollziehbar ist.
II. Verfahren zur Priorisierung von Maßnahmen
Aufgrund der Tatsache, dass aus Kostengründen sowie begrenzter
Personalkapazitäten nicht alle grundsätzlich erforderlichen Maßnahmen
zeitglich umgesetzt werden können, ist eine Priorisierung anhand von
nachvollziehbaren und vergleichbaren Kriterien vorzunehmen, die die
Dringlichkeit bzw. den Grad der Notwendigkeit zur Realisierung entsprechender
Maßnahmen widerspiegeln. Die Erhebung erfolgt dabei im Rahmen eines
einheitlichen „Rankings“ gesamtstädtisch, da die Notwendigkeit entsprechender
Maßnahmen unterschiedlich stark ausgeprägt ist und es zwingend erforderlich
ist, bei den Standorten mit dem höchsten Handlungsbedarf zuerst tätig zu
werden – unabhängig von der Verortung im Stadtgebiet.
Folgende Informationen und Kriterien dienen im weiteren Verlauf der
Festlegung von Prioritäten und/oder spiegeln die jeweilige Situation vor Ort
wider:
- Belegung (festgelegte bzw. perspektivische Zügigkeit, Schülerzahl)Seite 2 von 4

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- vorhandene Raum- bzw. Flächenkapazitäten (Tages-, Themen- und
Differenzierungsräume vs. Soll-Fläche nach Schulbauleitlinie),
- Essenssituation (Anzahl explizit ausgewiesener Essensräume, Fläche,
Sitzplätze, Schüler/Platz vs. Soll-Fläche bei 100%iger Auslastung)
- OGSplus-Quote, um auch den sozialräumlichen Erfordernissen und Belangen
Rechnung tragen zu können
Der Auslastungsgrad bzw. die derzeit zur Verfügung stehenden OGS-Plätze
finden bewusst keine Berücksichtigung, da dieser Parameter nicht
aussagekräftig ist (z.B. würde eine Schule, die vollumfänglich die nach
Schulbauleitlinie erforderlichen Flächen aufweist, allerdings nur eine
Auslastung von 50% OGS hat, in der Prioritätenfolge vorgezogen, obwohl im
Hinblick auf bauliche Maßnahmen keinerlei Handlungsnotwendigkeit besteht).
Diese Betrachtungsweise würde somit das Gesamtergebnis „verzerren“.
Bei der gewählten Betrachtung kommt auch dem Grad der multifunktionalen
Nutzung der grundsätzlich zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten eine
wesentliche Bedeutung zu, da die Flächen in ihrer Gesamtheit betrachtet
werden und nicht zwischen Klassen- und OGS-Raum differenziert wird.
Die Gewichtung bzw. Wertung der einzelnen Parameter erfolgt über eine auf
Prozentwerten basierenden Skala (pro o.g. Parameter können im Optimum 100
Prozent erreicht werden; je größer die Abweichung aufgrund der vorhandenen
Situation von 100 Prozent ausfällt, desto größer ist der Handlungsbedarf) und
soll die Bedarfe der einzelnen Schulstandorte in Relation untereinander
widerspiegeln. Die Prozentwerte werden auf absolute Zahlen von 0-9
umgerechnet, wobei 0 keinen Handlungsbedarf bedeutet, 9 den höchsten
Handlungsbedarf widerspiegelt (zur Erläuterung der Skala, s. weiter unten). Im
Ergebnis sollten also die Schulstandorte prioritär betrachtet werden, die die
höchsten absoluten Zahlen aufweisen.
Die Maximalzahl von 9 kann wie folgt erreicht werden bzw. setzt sich aus den
Flächen für Unterrichts- und Betreuungszwecke sowie aus den Flächen für den
Essbereich zusammen.
Bei den Flächenkapazitäten für Unterricht/Betreuung etc. kann ein Höchstwert
von 3 erreicht werden, wobei 3 den höchsten Handlungsbedarf bedeutet
(Beispiel: Schule X verfügt über 70% der „Soll“-Flächen, d.h. der
Handlungsbedarf beträgt 30 Prozent von 3  0,9) .
Da insbesondere die Essenssituation einen Engpass darstellt und verbessert
werden soll, wird die Bewertung der Mensasituation doppelt so hoch gewertet,
um der besonderen Bedeutung dieses Aspekts auch in Relation zur generellen
Raumsituation angemessen Rechnung zu tragen. Der Maximalwert bzw.
höchste Handlungsbedarf liegt somit bei 6 (Beispiel: Schule X verfügt über 70%
der „Soll“-Flächen, d.h. der Handlungsbedarf beträgt 30 Prozent von 6  1,8:
Schule X hätte also eine Gesamtzahl von 2,7).
Bei der Essenssituation wird die Zahl der ausschließlich zum Essen genutzten
Räume bzw. deren Fläche ins Verhältnis zur Soll-Situation gesetzt, also Anzahl
an Kindern in der OGS bei 100%iger Auslastung vs. Ist-Situation Fläche
(Räume, die neben dem Essen noch multifunktional für Betreuungsangebote
genutzt werden, werden nicht berücksichtigt, weil diese Standorte aufgrund der
dann höheren Quadratmeterzahl an Mensafläche trotz ihrer Bereitschaft zur
multifunktionalen Nutzung im Vergleich zu anderen Standorten schlechter
gestellt würden.) Das „Soll“ orientiert sich dabei an Erfahrungswerten von
aktuellen vergleichbaren Schulbaumaßnahmen, bei denen bereits eine
100prozentige Auslastung berücksichtigt wird.Seite 3 von 4

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Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Kinder, auch wegen
unterschiedlicher Stundenplanmodelle, in drei Schichten zu unterschiedlichen
Zeiten essen.
Diese beiden Parameter führen zu einer Maximalpunktzahl von 9 (s. oben),
wobei 10% des Gesamtergebnisses bei Standorten mit OGSplus zusätzlich
berücksichtigt werden, um den sozialräumlichen Erfordernissen und Belangen
Rechnung tragen zu können (bei o.g. Beispiel würde dies also einen „Zuschlag“
von 0,27 bedeuten).
Auf Grundlage der vorab dargestellten Systematik ergibt sich die in als Anlage
(siehe nichtöffentliche Sitzung) ersichtliche Rangliste mit der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Priorisierung.
Die Schulen, die bereits räumlich „OGS für alle“ ermöglichen bzw. sich in der
Planung bzw. baulichen Umsetzung befinden, wurden dabei nicht
berücksichtigt, werden der Vollständigkeit halber jedoch am Ende nachrichtlich
aufgeführt.
Anlage/n
1 Liste- OGS-Priorisierung - Auswertung (nichtöffentlich)Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de