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202303 · Beschlussvorlage

Ausbau der GGS Adelheidisschule bei gleichzeitiger Gründung eines Teilstandorts auf der dafür entsprechend ausgewiesenen Fläche im WTP I

Nummer
202303
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Schulausschusses 16.03.2021 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 202303-01 AA Ausbau der GGS Adelheidisschule bei gleichzeitiger Gründung eines Teilstandorts auf der dafür entsprechend ausgewiesenen Fläche im WTP I Antrag zur Vorlage 202303

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Beschlussvorlage
öffentlich
202303
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Ausbau der GGS Adelheidisschule bei
gleichzeitiger Gründung eines Teilstandorts auf der
dafür entsprechend ausgewiesenen Fläche im
WTP I
Beratungsfolge
Schulausschuss 16.03.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Anhörung
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
 die notwendigen Schritte einzuleiten, um die GGS Adelheidisschule
künftig am bisherigen Standort zweizügig mit einem OGS-Angebot für
alle Kinder führen zu können (der konkrete Zeitpunkt ist in Abhängigkeit
der Rahmenbedingungen noch festzulegen),
 einen Teilstandort mit 1,5 Zügen (mit der Möglichkeit zur
perspektivischen Aufstockung auf 2 Züge) auf der dafür entsprechend
ausgewiesenen Fläche im Wohn- und Technologiepark (WTP) zu
errichten (der konkrete Zeitpunkt ist in Abhängigkeit der
Rahmenbedingungen noch festzulegen),
 die Übertragung der im Bebauungsplan Nr. 8125-11 als Fläche für den
Gemeinbedarf Schule vorgesehenen Grundstücke Gemarkung Beuel,
Flur 4, Nrn. 1549, 2093, 1548, 1547 und 1550 ingesamt 6.398 m²,
Müldorfer Anger/Therese-Giese-Weg auf die Stadt Bonn vorzubereiten,
 die erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln zur
Errichtung eines Teilstandorts einzuholen,
 so schnell wie möglich mit den Planungen zur Umsetzung der
Maßnahmen am bisherigen Standort (Mensa- und OGS-Ausbau) sowie
am Teilstandort zu beginnen.
Begründung
1. Ausgangssituation
Am Standort der dreizügig geführten GGS Adelheidisschule besteht, wie an
vielen anderen Grundschulen auch, die zwingende Notwendigkeit, den Standort
auszubauen, um insbesondere vor dem Hintergrund des avisiertenSeite 1 von 4

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Rechtsanspruchs künftig für alle Kinder bei Bedarf einen OGS-Platz anbieten
zu können. Damit verbunden ist auch die Verbesserung der Mensasituation.
Charakteristisch für den Standort der GGS Adelheidisschule ist die Vielzahl
separiert liegender Schulgebäude mit zum Teil kleinen Räumen, der darüber
hinaus durch seine Lage neben dem Friedhof und denkmalgeschützter
Bereiche auch im Hinblick auf die Schulhoffläche sehr limitiert ist.
Verschiedene Entwürfe zur Erweiterung der GGS Adelheidisschule im Rahmen
des Förderprogramms „Gute Schule 2020“, die auf dem seinerzeit
grundsätzlich standardisierten Raumprogramm für den Neu- und Ausbau von
Grundschulen basierten und welche der Schule vorgestellt wurden, stellten sich
perspektivisch als nicht tragfähig heraus.
Ein Neubau vor der in Teilen denkmalgeschützten Immunitätsmauer (mit dem
an dieser Stelle das Raumprogramm hätte umgesetzt werden können) ist nicht
möglich.
Weitere Entwürfe, die einen Erweiterungsbau auf dem Schulareal vorsahen,
beinhalteten entweder nicht vollumfänglich das vorgegebene Raumprogramm
und/oder führten zu einer signifikanten Verkleinerung der Schulhoffläche.
Darüber hinaus wurden mitunter Bedenken aus denkmalschutzrechtlichen
sowie aus baumschutzrechtlichen Aspekten formuliert.
Teile der Schulhoffläche hätten zwar vor der o.g. Immunitätsmauer kompensiert
werden können, aber auch dies hätte letzten Endes ebenfalls eine
Kompromisslösung dargestellt.
Aufgrund dieser Aspekte und zusätzlich prognostizierter steigender
Schülerzahlen im Schulbezugsraum muss eine Möglichkeit geschaffen werden,
die zukünftig eine Beschulung in adäquaten Räumlichkeiten vor dem
Hintergrund „OGS für alle“ ermöglicht sowie den prognostizierten Zuwachs an
Schülerinnen und Schülern berücksichtigt.
Die derzeit am Standort zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten der bislang
3-zügigen Adelheidisschule bieten unter Berücksichtigung der baulich
notwendigen Veränderungen (insbesondere Bau einer Mensa, geforderter
Rückbau der Feldhäuser vor der Immunitätsmauer) allenfalls die Möglichkeiten,
um die Schule künftig zweizügig (einschließlich OGS-für alle Kinder) zu führen.
Da ein Ausbau am Standort der GGS Adelheidisschule, der die Belange einer
dreizügigen Schule einschließlich eines OGS-Angebotes für alle Kinder
interessengerecht abdeckt, aufgrund der vorab geschilderten
Rahmenbedingungen ausscheidet, bedarf es einer Option, die sowohl die
angemessene Beschulung und Betreuung von Kindern einer insgesamt
dreizügigen Schule gewährleistet, als auch die prognostiziert steigenden
Schülerzahlen berücksichtigt.
2. Lösungsoptionen
Da am Standort der GGS Adelheidisschule perspektivisch und dauerhaft nicht
mehr als 8 Klassen (2 Züge) beschult und betreut (OGS für alle) werden
können, ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, für die übrigen Schülerinnen
und Schüler und unter Berücksichtigung des prognostizierten Zuwachses
andere wohnortnahe Beschulungsmöglichkeiten zu schaffen.
Gemäß § 82 Absätze 1 und 2 des Schulgesetzes NRW müssen Schulen die für
einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der
Errichtung muss eine Schule für mindestens fünf Jahre gesichert sein; dabei
gelten 28 Schülerinnen und Schüler für Grundschulen als Klasse.
Eigenständige Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zweiSeite 2 von 4

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Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens 92
Schülerinnen und Schüler.
Die Entwicklung der Schülerzahlen gibt die Errichtung eines eigenständigen
Grundschulstandorts derzeit (noch) nicht her:
Aktuell ist im Schulbezugsraum perspektivisch von einem Bedarf für eine
3,5zügige Grundschule auszugehen, zumal die auch in diesem Bereich
liegende GGS Marktschule zukünftig freie Kapazitäten haben könnte. 2 Züge
könnten, wie oben erwähnt, am heutigen Standort der GGS Adelheidisschule
beschult werden. Somit wäre an anderer Stelle ein System mit derzeit bis zu
1,5 Zügen einzurichten. Eine Eigenständigkeit kommt somit (noch) nicht in
Betracht, da deren Existenz zum jetzigen Zeitpunkt perspektivisch (noch) nicht
sichergestellt werden könnte.
Nach § 83 Absatz 6 des Schulgesetzes NRW können Schulen in begründeten
Fällen allerdings an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden.
Die Errichtung eines Teilstandorts bietet im konkreten Fall die Möglichkeit, die
Schülerinnen und Schüler auch perspektivisch und überwiegend unabhängig
von der Schülerzahlentwicklung adäquat beschulen zu können.
Als einzige Fläche in zumutbarer Entfernung kommt dafür das nach dem
Bebauungsplan entsprechend als „Gemeinbedarfsfläche Schule“ ausgewiesene
Areal im sog. WTP I mit ca. 6.000m² in Frage, welches sich ungefähr 2km
entfernt vom Standort der GGS Adelheidisschule befindet.
Eigentümer ist derzeit die NRW.URBAN GmbH & Co. KG als treuhänderischer
Entwicklungsträger für die Entwicklungsmaßnahme WTP, die die Grundstücke
auf Anforderung unverzüglich an die Stadt Bonn überträgt. Aufgrund der im
Rahmen der Entwicklungsmaßnahme geltenden Regeln erfolgt die Übertragung
unentgeltlich, lediglich die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer und Notarkosten
von ca. 150.000,-€) sind von der Stadt zu tragen.
Da am Standort der GGS Adelheidisschule zukünftig 2-zügig beschult werden
könnte, müsste am Teilstandort 1,5-zügig beschult werden können. Aufgrund
der nur näherungsweise prognostizierbaren Schülerentwicklung sollte darüber
hinaus die Möglichkeit geschaffen werden, den Teilstandort bei Bedarf auf eine
2 Zügigkeit zu erhöhen und damit die Perspektive eines eigenständigen
Schulstandorts offen zu halten.
3. Weiteres Verfahren
Für die Übergangszeit bis zu einem Bezug eines Provisoriums/des Neubaus
am zu errichtenden Teilstandort sind in einem ersten Schritt möglichst zeitnah
Ausweichmöglichkeiten für die Zeit der notwendigen (Um-)Baumaßnahmen am
bisherigen Standort zu schaffen.
Das SGB hatte seinerzeit signalisiert, auf dem Bereich neben den bestehenden
Feldhäusern vorübergehend 4 Containerklassen zur Kompensation aufstellen
zu können, um die notwendigen Baumaßnahmen im Bestandsgebäude (u.a.
Mensa, OGS für alle) durchführen zu können.
Parallel sollte am neuen Teilstandort im WTP die Möglichkeit geprüft bzw.
geschaffen werden, spätestens zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 den
Schulbetrieb (1,5-zügig einschließlich OGS für alle Kinder) dort in Provisorien
aufnehmen zu können, um eine nachhaltige Entlastung des Hauptstandorts zu
schaffen.
Gemäß § 82 GO NRW, dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, dieSeite 3 von 4

Seite 4
aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind.
Für die weitere Bearbeitung sind zunächst Planungsmittel in Höhe von 200.000
€ bereitzustellen. Das zu erwartende Investitionsvolumen kann erst nach
Erstellung der ersten Planungsschritte mitgeteilt werden. Das Ergebnis wird
nach Abschluss der Vorplanung den politischen Gremien zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Produktgruppe
0.00
Produktgruppenbezeichnung
Innere Verwaltung
Produkt
0.00.00
Produktbezeichnung
Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 200.000 604300 WPL Entwurf
SGB 2021
Auszahlungen
(Eigentumserwerb)
150.000 5230001281000/782100 2021
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de