202302 · Beschlussvorlage
Bildung des Naturschutzbeirates
Kerndaten
- Nummer
- 202302
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.02.2024
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202302 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bildung des Naturschutzbeirates Beratungsfolge Rat 21.01.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Rat tagt am 21.01.2021 in seiner kompletten Stärke. Der nächste Sitzungstermin ist aufgrund der pandemischen Lage noch nicht absehbar. Folgesitzungen werden danach wieder durch den Hauptausschuss an Stelle des Rates wahrgenommen, sodass in diesen Sitzungen keine Wahlen durchgeführt werden können. Daher ist es erforderlich, die Beschlussvorlage zur Besetzung des Naturschutzbeirates in der kommenden Sitzung zu behandeln. In den nächsten Wochen bzw. Monaten stehen mehrere Projekte zur Beratung und Beschlussfassung im Naturschutzbeirat an. Um eine konstituierende Sitzung des Naturschutzbeirates in der neuen Zusammensetzung für Anfang März einberufen zu können, wäre eine kurzfristige Beschlussfassung zur Zusammensetzung des Naturschutzbeirates notwendig. Die noch offenen Mitgliedervorschläge werden kurzfristig nachgetragen. Eine zeitnahe Meldung der jeweils betroffenen Verbände wurde zugesichert. Beschlussvorschlag 1. In den nach § 70 Landesnaturschutzgesetz zu bildenden Naturschutzbeirat werden gewählt: - Siehe beiliegende Vorschlagsliste – 2. Zur Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Naturschutzbeirates wird folgende Regelung getroffen: a) Die/der Vorsitzende des Naturschutzbeirates erhält eine monatliche Pauschalvergütung von 158 €. b) Die übrigen Mitglieder des Naturschutzbeirates erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld entsprechend Ziffer 2 der Entschädigungsordnung des Rates.Seite 1 von 5 Seite 2 Begründung Gemäß § 70 des Landesnaturschutzgesetzes in der derzeit gültigen Fassung und den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen ist bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bonn zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ein Beirat zu bilden. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu - den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten - der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und - Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. Die Tätigkeit des Beirates ist ehrenamtlich. Der Beirat wird vom Rat der Stadt Bonn für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt. Der Beirat besteht nach § 70 Landesnaturschutzgesetz aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus 1. Drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. (LNU) 2. Je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) 3. Einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e. V. (SDW) 4. Zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes 5. Einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e. V. 6. Einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V. 7. Einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12. 1994 (GV NRW S. 2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.05.2015 (GV NRW S. 448; ber. S 629) geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger 8. Einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes NRW e.Seite 2 von 5 Seite 3 V. 9. Einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes NRW e. V. und 10. Einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V. auf Vorschlag der Verbände. Die in Betracht kommenden Verbände wurden aufgefordert, innerhalb einer ihnen gesetzten Frist ihre Wahlvorschläge abzugeben. Dies ist bis auf drei offenstehende Meldungen geschehen. Der beigefügten Übersicht (siehe Anlage) sind die Vorschläge der Verbände zu entnehmen. Soweit nicht in den Anmeldungen der Verbände zum Ausdruck gebracht wurde, ob die Kandidat*innen als Mitglied (siehe Spalte 1 der Vorschlagsliste) zur Verfügung stehen, wurde von der Verwaltung die Eingliederung in den Spalten 1 und 2 entsprechend der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung vorgenommen. In den Beirat sollen nur Personen gewählt werden, die ihre Wohnung im Stadtgebiet Bonn haben (§ 70 Abs. 5 S. 2 LNatSchG NRW). Bedienstete der Stadt Bonn dürfen dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht angehören. Gemäß Ziffer 4.1 des Runderlasses des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 11.04.1990 – IV B 3 – 1.03.00 erhalten die Beiratsmitglieder ein Sitzungsgeld sowie ggf. eine Verdienstausfallentschädigung. Der/dem Vorsitzenden (vom Beirat in seiner konstituierenden Sitzung zu wählen) soll eine Pauschalentschädigung gewährt werden, da ihm in der Regel höhere Auslagen als den Mitgliedern entstehen. In Anlehnung an die bisherige Regelung sollte die/der Vorsitzende dabei eine Vergütung von monatlich 158 € erhalten. Für die übrigen Mitglieder des Beirates bzw. die jeweiligen Stellvertreter sollte wie bisher eine Entschädigung in sinngemäßer Anwendung der Ziffer 2 der Entschädigungsordnung des Rates der Stadt Bonn geleistet werden. Anlage/n 1 Vorschlagsliste (öffentlich)Seite 3 von 5 Vorschlagsliste Über die eingegangenen Vorschläge der Verbände zur Wahl des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde Lfd. Nr. Belang Vorschlagsberechtigter Verband vorgeschlagene Kandidaten Zu wählen sind Mitglied Stellv. Mitglied 1. Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz – BUND_ Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. Ulrike Aufderheide Karin Rinne- Funteh 2 Diethelm Schneider Stephan Brus 2. Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz – NABU - Naturschutzbund Deutschland Horst Feige Alexandra Martens 2 Sascha Krüger Jürgen Wissmann 3. Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz – <LNU - Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW Dr. Hans Gronert- Marquardt - Gisela Sauerberg 3 Carl Jakob Bachem Thomas Pitschke Dr. Gustav Peters Johannes Schroer 4. Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz – Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Christoph Rullmann Sabine Krömer-Butz 1Seite 4 von 5 5. Landwirtschaft Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. Claus Josef Klein Gottfried Kuck 2 Philipp Huttrop Jan Büsch 6. Waldwirtschaft Waldbauernverband Lutz Schorn Alexander Graf von Westerholt 1 7. Gartenbau Landesverband Gartenbau NRW e. V. Markus Wollweber Klaus Gräfe 1 8. Jagd Anerkannten Vereinigung der Jäger NN NN 1 9. Fischerei Fischereiverband NRW e. V. Rene Esch Hartmut Domröse 1 10. Sport Landessportbund NRW e. V. Wolfgang Kehren Nikolaus- Dieter Koch 1 11. Imkerei Imkerverband Rheinland e. V. Winfried Michels Stephan Pfeifer 1Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de