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202302 · Beschlussvorlage

Bildung des Naturschutzbeirates

Nummer
202302
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.02.2024
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sondersitzung des Rates 21.01.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202302
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bildung des Naturschutzbeirates
Beratungsfolge
Rat 21.01.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Rat tagt am 21.01.2021 in seiner kompletten Stärke. Der nächste
Sitzungstermin ist aufgrund der pandemischen Lage noch nicht absehbar.
Folgesitzungen werden danach wieder durch den Hauptausschuss an Stelle
des Rates wahrgenommen, sodass in diesen Sitzungen keine Wahlen
durchgeführt werden können.
Daher ist es erforderlich, die Beschlussvorlage zur Besetzung des
Naturschutzbeirates in der kommenden Sitzung zu behandeln.
In den nächsten Wochen bzw. Monaten stehen mehrere Projekte zur Beratung
und Beschlussfassung im Naturschutzbeirat an.
Um eine konstituierende Sitzung des Naturschutzbeirates in der neuen
Zusammensetzung für Anfang März einberufen zu können, wäre eine
kurzfristige Beschlussfassung zur Zusammensetzung des Naturschutzbeirates
notwendig.
Die noch offenen Mitgliedervorschläge werden kurzfristig nachgetragen. Eine
zeitnahe Meldung der jeweils betroffenen Verbände wurde zugesichert.
Beschlussvorschlag
1. In den nach § 70 Landesnaturschutzgesetz zu bildenden
Naturschutzbeirat werden gewählt:
- Siehe beiliegende Vorschlagsliste –
2. Zur Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des
Naturschutzbeirates wird folgende Regelung getroffen:
a) Die/der Vorsitzende des Naturschutzbeirates erhält eine
monatliche Pauschalvergütung von 158 €.
b) Die übrigen Mitglieder des Naturschutzbeirates erhalten für die
Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld entsprechend Ziffer 2
der Entschädigungsordnung des Rates.Seite 1 von 5
Seite 2
Begründung
Gemäß § 70 des Landesnaturschutzgesetzes in der derzeit gültigen Fassung
und den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen ist bei der Unteren
Naturschutzbehörde der Stadt Bonn zur unabhängigen Vertretung der Belange
von Natur und Landschaft ein Beirat zu bilden.
Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken
und dazu
- den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und
Anregungen unterbreiten
- der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege
und Naturschutz vermitteln und
- Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Die Tätigkeit des Beirates ist ehrenamtlich.
Der Beirat wird vom Rat der Stadt Bonn für die Dauer der Wahlzeit des Rates
gewählt.
Der Beirat besteht nach § 70 Landesnaturschutzgesetz aus 16 Mitgliedern; er
setzt sich zusammen aus
1. Drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt NRW e. V. (LNU)
2. Je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes
Deutschland e. V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz
Deutschland e. V. (BUND)
3. Einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft
Deutscher Wald Landesverband NRW e. V. (SDW)
4. Zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen
Landwirtschaftsverbandes
5. Einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW
e. V.
6. Einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des
Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes
Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes
Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.
7. Einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der
nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 07.12. 1994 (GV NRW S. 2), das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.05.2015 (GV NRW S. 448;
ber. S 629) geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger
8. Einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes NRW e.Seite 2 von 5
Seite 3
V.
9. Einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes NRW e.
V. und
10. Einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des
Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes
Westfälischer und Lippischer Imker e. V.
auf Vorschlag der Verbände.
Die in Betracht kommenden Verbände wurden aufgefordert, innerhalb einer
ihnen gesetzten Frist ihre Wahlvorschläge abzugeben. Dies ist bis auf drei
offenstehende Meldungen geschehen. Der beigefügten Übersicht (siehe
Anlage) sind die Vorschläge der Verbände zu entnehmen.
Soweit nicht in den Anmeldungen der Verbände zum Ausdruck gebracht wurde,
ob die Kandidat*innen als Mitglied (siehe Spalte 1 der Vorschlagsliste) zur
Verfügung stehen, wurde von der Verwaltung die Eingliederung in den Spalten
1 und 2 entsprechend der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung
vorgenommen.
In den Beirat sollen nur Personen gewählt werden, die ihre Wohnung im
Stadtgebiet Bonn haben (§ 70 Abs. 5 S. 2 LNatSchG NRW). Bedienstete der
Stadt Bonn dürfen dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht
angehören.
Gemäß Ziffer 4.1 des Runderlasses des Ministers für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft vom 11.04.1990 – IV B 3 – 1.03.00 erhalten die
Beiratsmitglieder ein Sitzungsgeld sowie ggf. eine
Verdienstausfallentschädigung. Der/dem Vorsitzenden (vom Beirat in seiner
konstituierenden Sitzung zu wählen) soll eine Pauschalentschädigung gewährt
werden, da ihm in der Regel höhere Auslagen als den Mitgliedern entstehen.
In Anlehnung an die bisherige Regelung sollte die/der Vorsitzende dabei eine
Vergütung von monatlich 158 € erhalten. Für die übrigen Mitglieder des
Beirates bzw. die jeweiligen Stellvertreter sollte wie bisher eine Entschädigung
in sinngemäßer Anwendung der Ziffer 2 der Entschädigungsordnung des Rates
der Stadt Bonn geleistet werden.
Anlage/n
1 Vorschlagsliste (öffentlich)Seite 3 von 5
Vorschlagsliste
Über die eingegangenen Vorschläge der Verbände zur Wahl des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde
Lfd.
Nr.
Belang Vorschlagsberechtigter
Verband
vorgeschlagene Kandidaten Zu
wählen
sind
Mitglied Stellv. Mitglied
1. Naturschutz,
Landschaftsschutz,
Umweltschutz –
BUND_
Bund für Umwelt und
Naturschutz
Deutschland e. V.
Ulrike
Aufderheide
Karin Rinne-
Funteh
2
Diethelm
Schneider
Stephan Brus
2. Naturschutz,
Landschaftsschutz,
Umweltschutz –
NABU -
Naturschutzbund
Deutschland
Horst Feige Alexandra
Martens
2
Sascha Krüger Jürgen
Wissmann
3. Naturschutz,
Landschaftsschutz,
Umweltschutz –
<LNU -
Landesgemeinschaft
Naturschutz und
Umwelt NRW
Dr. Hans
Gronert-
Marquardt
-
Gisela
Sauerberg
3
Carl Jakob
Bachem
Thomas
Pitschke
Dr. Gustav
Peters
Johannes
Schroer
4. Naturschutz,
Landschaftsschutz,
Umweltschutz –
Schutzgemeinschaft
Deutscher Wald -
Schutzgemeinschaft
Deutscher Wald
Christoph
Rullmann
Sabine
Krömer-Butz
1Seite 4 von 5
5. Landwirtschaft Rheinischer
Landwirtschaftsverband
e. V.
Claus Josef
Klein
Gottfried Kuck 2
Philipp Huttrop Jan Büsch
6. Waldwirtschaft Waldbauernverband Lutz Schorn Alexander Graf
von
Westerholt
1
7. Gartenbau Landesverband
Gartenbau NRW e. V.
Markus
Wollweber
Klaus Gräfe 1
8. Jagd Anerkannten
Vereinigung der Jäger
NN NN 1
9. Fischerei Fischereiverband NRW
e. V.
Rene Esch Hartmut
Domröse
1
10. Sport Landessportbund NRW
e. V.
Wolfgang
Kehren
Nikolaus-
Dieter Koch
1
11. Imkerei Imkerverband
Rheinland e. V.
Winfried
Michels
Stephan
Pfeifer
1Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de