202301 · Mitteilungsvorlage
Anpassung an den Klimawandel - Antragstellung im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW für ein Förderprogramm Gebäudebegrünung
Kerndaten
- Nummer
- 202301
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 24.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202301 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Anpassung an den Klimawandel - Antragstellung im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW für ein Förderprogramm Gebäudebegrünung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme Rat 18.03.2021 Entscheidung Mitteilung: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte am 19. Oktober 2020 das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“. Im Rahmen dieses Programms stellte die Verwaltung am 18.12.2020 einen Antrag für ein „Förderprogramm Gebäudebegrünung“. Zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen bei privaten und gewerblich genutzten Gebäuden wurde das im Rahmen des Sonderprogramms maximal mögliche Budget in Höhe von 300.000€ mit einer Förderquote von 100% sowie eine Laufzeit vom 01.04.2021 – 31.12.2022 beantragt. Der zuständige Projektträger Jülich prüft die eingehenden Anträge nach dem Eingangsdatum und wird nach erfolgter Prüfung eine Rückmeldung in Form einer Bewilligung, Nachforderungen oder Ablehnung geben. Fristen für eine Rückmeldung werden seitens des Projektträgers nicht genannt. Im Rahmen des Programms zum Klimanotstand hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 01.09.2020 die Vorlage der Verwaltung beschlossen, ein Beratungs- und Förderprogramm Begrünung (DS 201243) aufzulegen und eine entsprechende Förderrichtlinie zu entwickeln. Im Doppelhaushalt 2021/2022 wurden hierfür die im Beschluss benannten Kosten in Höhe von 110.000€ angemeldet. Diese Kosten teilen sich auf in 100.000€ für die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung und Begrünung von Flächen und 10.000€, die zur Bewerbung des Förderprogramms (Gestaltung und Druck von Kommunikationsmitteln z.B. von Roll-Ups, Flyern, Postkarten, Broschüre. Inkl. Kosten für die Bilderstellung) eingesetzt werden sollen. Für die Umsetzung des Programms ist eine halbe Stelle im Rahmen der Stellenplanfortschreibung vorgesehen. Im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ kann die Förderung von Maßnahmen der Dach-/ Fassadenbegrünung auf privat und gewerblich genutzten Immobilien/Gebäuden über die Kommunen beantragtSeite 1 von 2 Seite 2 werden. Eine Förderung von Personal oder weiteren Maßnahmen wie der Entsiegelung und Begrünung oder zur Öffentlichkeitsarbeit ist nicht möglich. Im Fall einer Bewilligung des eingereichten Antrags beabsichtigt die Verwaltung daher, die im Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ beantragte Summe von 300.000€ zur Förderung von Maßnahmen zur Gebäudebegrünung zu verwenden. Sowohl die im Beschluss „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung“ (DS 201243) genannte Personalstelle als auch die dort aufgeführten 10.000€ für die Öffentlichkeitsarbeit sollen im Falle einer Bewilligung für beide Förderprogramme eingesetzt werden. In Anbetracht des durch die Klimaanalyse und die Planungshinweiskarte verdeutlichten gesamtstädtischen Handlungserfordernisses zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung, hält die Verwaltung das sich im Falle einer Bewilligung ergebende deutlich höhere Gesamtbudget für angemessen und zielführend. Die Verwaltung wird die relevanten politischen Gremien über die Rückmeldung des Projektträgers informieren. Übersicht der wesentlichen Punkte Förderprogramm Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW Beantragter Fördergegenstand Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen bei privat und gewerblich genutzten Gebäuden Beantragter Förderzeitraum 01.04.2021-31.12.2022 Beantragte Fördersumme 300.000€ Beantragte Förderquote 100% Antragstellung am 18.12.2020 Antragstellung durch Amt für Umwelt und Stadtgrün / 67-4 / Leitstelle Klimaschutz Weiteres Antragsverfahren Seitens des Projektträgers (PTJ) werden keine Fristen zur Rückmeldung genannt Relevante Beschlüsse in diesem Zusammenhang DS 201243 – Beratungs- und Förderprogramm Begrünung DS 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de