← Vorlagen

202301 · Mitteilungsvorlage

Anpassung an den Klimawandel - Antragstellung im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW für ein Förderprogramm Gebäudebegrünung

Nummer
202301
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
24.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,3 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.082 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
202301
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Anpassung an den Klimawandel - Antragstellung im
Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in
Kommunen“ des Landes NRW für ein
Förderprogramm Gebäudebegrünung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Mitteilung:
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte am 19. Oktober 2020 das
Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“. Im Rahmen dieses
Programms stellte die Verwaltung am 18.12.2020 einen Antrag für ein
„Förderprogramm Gebäudebegrünung“.
Zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen bei privaten und
gewerblich genutzten Gebäuden wurde das im Rahmen des Sonderprogramms
maximal mögliche Budget in Höhe von 300.000€ mit einer Förderquote von
100% sowie eine Laufzeit vom 01.04.2021 – 31.12.2022 beantragt. Der
zuständige Projektträger Jülich prüft die eingehenden Anträge nach dem
Eingangsdatum und wird nach erfolgter Prüfung eine Rückmeldung in Form
einer Bewilligung, Nachforderungen oder Ablehnung geben. Fristen für eine
Rückmeldung werden seitens des Projektträgers nicht genannt.
Im Rahmen des Programms zum Klimanotstand hat der Rat der Stadt Bonn in
seiner Sitzung am 01.09.2020 die Vorlage der Verwaltung beschlossen, ein
Beratungs- und Förderprogramm Begrünung (DS 201243) aufzulegen und eine
entsprechende Förderrichtlinie zu entwickeln. Im Doppelhaushalt 2021/2022
wurden hierfür die im Beschluss benannten Kosten in Höhe von 110.000€
angemeldet. Diese Kosten teilen sich auf in 100.000€ für die Förderung von
Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung und Begrünung von
Flächen und 10.000€, die zur Bewerbung des Förderprogramms (Gestaltung
und Druck von Kommunikationsmitteln z.B. von Roll-Ups, Flyern, Postkarten,
Broschüre. Inkl. Kosten für die Bilderstellung) eingesetzt werden sollen. Für die
Umsetzung des Programms ist eine halbe Stelle im Rahmen der
Stellenplanfortschreibung vorgesehen.
Im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ kann die
Förderung von Maßnahmen der Dach-/ Fassadenbegrünung auf privat und
gewerblich genutzten Immobilien/Gebäuden über die Kommunen beantragtSeite 1 von 2

Seite 2
werden. Eine Förderung von Personal oder weiteren Maßnahmen wie der
Entsiegelung und Begrünung oder zur Öffentlichkeitsarbeit ist nicht möglich.
Im Fall einer Bewilligung des eingereichten Antrags beabsichtigt die Verwaltung
daher, die im Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ beantragte
Summe von 300.000€ zur Förderung von Maßnahmen zur Gebäudebegrünung
zu verwenden. Sowohl die im Beschluss „Beratungs- und Förderprogramm
Begrünung“ (DS 201243) genannte Personalstelle als auch die dort
aufgeführten 10.000€ für die Öffentlichkeitsarbeit sollen im Falle einer
Bewilligung für beide Förderprogramme eingesetzt werden. In Anbetracht des
durch die Klimaanalyse und die Planungshinweiskarte verdeutlichten
gesamtstädtischen Handlungserfordernisses zur Umsetzung von Maßnahmen
zur Klimaanpassung, hält die Verwaltung das sich im Falle einer Bewilligung
ergebende deutlich höhere Gesamtbudget für angemessen und zielführend.
Die Verwaltung wird die relevanten politischen Gremien über die Rückmeldung
des Projektträgers informieren.
Übersicht der wesentlichen Punkte
Förderprogramm Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des
Landes NRW
Beantragter
Fördergegenstand
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen bei
privat und gewerblich genutzten Gebäuden
Beantragter
Förderzeitraum
01.04.2021-31.12.2022
Beantragte
Fördersumme
300.000€
Beantragte
Förderquote
100%
Antragstellung am 18.12.2020
Antragstellung durch Amt für Umwelt und Stadtgrün / 67-4 / Leitstelle
Klimaschutz
Weiteres
Antragsverfahren
Seitens des Projektträgers (PTJ) werden keine Fristen
zur Rückmeldung genannt
Relevante
Beschlüsse in
diesem
Zusammenhang
DS 201243 – Beratungs- und Förderprogramm
Begrünung
DS 200016 – Klimanotstand und Umsetzung
Klimamaßnahmen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de