202300 · Mitteilungsvorlage
Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 hier: Kulturförderung Freie Träger - Anträge für die Jahre 2021 ff.
Kerndaten
- Nummer
- 202300
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage nichtöffentlich 202300 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 hier: Kulturförderung Freie Träger - Anträge für die Jahre 2021 ff. Beratungsfolge Kulturausschuss 15.04.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.03.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Für die institutionelle Kulturförderung stehen im Haushaltsentwurf 2021/2022 folgende Mittel zur Verfügung: Produktgruppe 1.04.02: Kulturförderung freier Träger Jahr institutionelle Förderung 2021 2.037.036 € 2022 2.098.036 € 2023 2.037.036 € 2024 2.098.036 € 2025 2.037.036 € Die nachfolgenden Kultureinrichtungen sind mit der Bitte an die Stadt herangetreten, die institutionelle Förderung ab 2021 zu erhöhen bzw. erstmalig zu bewilligen: 1. Bonner Kunstverein (inkl. Atelierhaus) von 170.000 € um 64.000,00 € auf 234.000,00 € 2. Das Esszimmer von 0 € um 16.945,40 € auf 16.945,40 € 3. Europäischer Musikrat EMC von 4.336 € um 364,00 € auf 4.700,00 € 4. Förderverein Filmkultur von 64.000 € um 6.000,00 € auf 70.000,00 € 5. Bonner Sommerkino - Inter- nationale Stummfilmtage von 50.000 € um 7.000,00 € auf 57.000,00 € 6. Haus der Springmaus von 30.000 € um 30.000,00 € auf 60.000,00 €Seite 1 von 2 Seite 2 7. Gesellschaft für Kunst und Gestaltung von 10.000 € um 1.000,00 € auf 11.000,00 € 8. Traumpalast e. V. von 64.000 € um 31.000,00 € auf 95.000,00 € Insgesamt beträgt die Summe der seitens der Verwaltung im Haushalt nicht berücksichtigten Anträge 156.309,40 €. Die Erhöhungsanträge werden überwiegend mit seit Jahren steigenden Betriebs- und Sachkosten begründet, wodurch eine adäquate Personalkostengestaltung sowie eine zukunftsorientierte Umsetzung der kulturellen Arbeit zunehmend schwieriger wird. Die Verwaltung kann den o. a. Anträgen nicht entsprechen, da aus dem Budget des Dezernates IV keine Deckung durch Einsparung an anderer Stelle erfolgen kann. Daher hat die Verwaltung im Rahmen der Anmeldung der Haushaltsmittel für die Haushaltsberatungen für die Jahre 2021 ff. lediglich eine Fortschreibung der bisherigen Kulturförderung entsprechend der Jahre 2019 und 2020 beantragen können. Lediglich die Erhöhung für den Europäischen Musikrat i.H.v. 364,00 € wird für das Jahr 2021, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kämmerei, durch eine Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2021 gedeckt. Eine Deckung für das Jahr 2022 ist nicht vorhanden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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