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202300 · Mitteilungsvorlage

Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 hier: Kulturförderung Freie Träger - Anträge für die Jahre 2021 ff.

Nummer
202300
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 15.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
nichtöffentlich
202300
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Beratung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022
hier: Kulturförderung Freie Träger - Anträge für die
Jahre 2021 ff.
Beratungsfolge
Kulturausschuss 15.04.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.03.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Für die institutionelle Kulturförderung stehen im Haushaltsentwurf 2021/2022
folgende Mittel zur Verfügung:
Produktgruppe 1.04.02: Kulturförderung freier Träger
Jahr institutionelle Förderung
2021 2.037.036 €
2022 2.098.036 €
2023 2.037.036 €
2024 2.098.036 €
2025 2.037.036 €
Die nachfolgenden Kultureinrichtungen sind mit der Bitte an die Stadt
herangetreten, die institutionelle Förderung ab 2021 zu erhöhen bzw. erstmalig
zu bewilligen:
1. Bonner Kunstverein
(inkl. Atelierhaus) von 170.000 € um 64.000,00 € auf 234.000,00 €
2. Das Esszimmer von 0 € um 16.945,40 € auf 16.945,40 €
3. Europäischer Musikrat EMC von 4.336 € um 364,00 € auf 4.700,00 €
4. Förderverein Filmkultur von 64.000 € um 6.000,00 € auf 70.000,00 €
5. Bonner Sommerkino - Inter-
nationale Stummfilmtage von 50.000 € um 7.000,00 € auf 57.000,00 €
6. Haus der Springmaus von 30.000 € um 30.000,00 € auf 60.000,00 €Seite 1 von 2
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7. Gesellschaft für Kunst und
Gestaltung von 10.000 € um 1.000,00 € auf 11.000,00 €
8. Traumpalast e. V. von 64.000 € um 31.000,00 € auf 95.000,00 €
Insgesamt beträgt die Summe der seitens der Verwaltung im Haushalt nicht
berücksichtigten Anträge 156.309,40 €.
Die Erhöhungsanträge werden überwiegend mit seit Jahren steigenden
Betriebs- und Sachkosten begründet, wodurch eine adäquate
Personalkostengestaltung sowie eine zukunftsorientierte Umsetzung der
kulturellen Arbeit zunehmend schwieriger wird.
Die Verwaltung kann den o. a. Anträgen nicht entsprechen, da aus dem Budget
des Dezernates IV keine Deckung durch Einsparung an anderer Stelle erfolgen
kann.
Daher hat die Verwaltung im Rahmen der Anmeldung der Haushaltsmittel für
die Haushaltsberatungen für die Jahre 2021 ff. lediglich eine Fortschreibung der
bisherigen Kulturförderung entsprechend der Jahre 2019 und 2020 beantragen
können.
Lediglich die Erhöhung für den Europäischen Musikrat i.H.v. 364,00 € wird für
das Jahr 2021, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kämmerei, durch eine
Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2021 gedeckt. Eine Deckung für das Jahr
2022 ist nicht vorhanden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de