202298 · Beschlussvorlage
Corona Virus - finanzielle Konsequenzen für vertragliche Vereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 202298
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.744 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 202298 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Corona Virus - finanzielle Konsequenzen für vertragliche Vereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen Beratungsfolge Rat 21.01.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Im Nachgang zu den Neuwahlen im September 2020 haben sich die zuständigen politischen Fachgremien noch nicht konstituiert. Aufgrund durch die aktuelle Pandemie bedingten eingeschränkten Schulbetriebs ohne Präsenzpflicht ist die Entscheidung unaufschiebbar. Dies gilt auch für die Vertragspartner im Schülerspezialverkehr, die zur weiteren Aufrechterhaltung ihres Betriebs mit dem erforderlichen Personal eine finanzielle Planungssicherheit benötigen. Das Schulamt hat mit vier Unternehmen Verträge zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler im sog. Schülerspezialverkehr abgeschlossen. Durch die Schließung der Schulen entstehen den Unternehmen nach derzeitigem Stand Verdienstausfälle für siebzehn Schultage (Zeitraum 7. bis 31. Januar). In den Verträgen ist zwar geregelt, dass Fahrten, die aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, nicht vergütet werden. Allerdings hat der „Mitbewerber“ LVR in seinen Verträgen eine Klausel, nach der bei einem Ausfall der Fahrten bis zu 2 Wochen 50 % der Fahrtkosten übernommen werden. Am Markt besteht ein Monopol weniger Unternehmen mit geeigneten Fahrzeugen für den Behindertenschülertransport. Der LVR hat durch die Regelung einen Wettbewerbsvorteil. Es ist davon auszugehen, dass bei demnächst anstehenden Ausschreibungen die Stadt Bonn voraussichtlich keine Angebote mehr bekommen wird. Schon jetzt bewerben sich Unternehmen erst dann für Bonner Fahrten, wenn die Ausschreibungen des LVR abgeschlossen und sie dort nicht zum Zuge gekommen sind. Daher ist es geboten die Ratssitzung am 21.01.2021 zu erreichen. Eine solche Regelung wurde bereits im ersten Lockdown im Rahmen der seinerzeit erfolgten Schulschließungen beschlossen. Ergänzend wird daher auf die Begründung der damaligen Drucksache DS-200547 verwiesen.Seite 1 von 3 Seite 2 Beschlussvorschlag Die vertraglichen Verpflichtungen Dritten gegenüber, die Leistungen im Schülerspezialverkehr erbringen, werden für die Dauer des eingeschränkten Schulbetriebes (Aussetzen des Präsenzunterrichts) mit 50 % der vertraglich zu erbringenden Leistung weiter erfüllt. Begründung Im eingeschränkten Schulbetrieb wird der Unterricht seit dem 11. Januar 2021 im Distanzunterricht erteilt. Gleichzeitig bieten die Schulen ein Betreuungsangebot für die Schülerinnen und Schüler an, die zuhause nicht betreut werden können. Dies zieht, wie bereits im Frühjahr 2020, Konsequenzen im Hinblick auf wichtige vertragliche Vereinbarungen und damit verbundene Zahlungsverpflichtungen für den städtischen Haushalt nach sich. Strukturen, die unabweisbar notwendig sind, um Schulen schnellstmöglich nach Aufhebung des eingeschränkten Schulbetriebes wieder funktionsfähig zu machen, müssen unbedingt erhalten bleiben. Dies gilt auch für die Vertragspartner im Schülerspezialverkehr, die zur weiteren Aufrechterhaltung ihres Betriebs mit dem erforderlichen Personal eine finanzielle Planungssicherheit benötigen. Eine solche Regelung wurde bereits im ersten Lockdown im Rahmen der seinerzeit erfolgten Schulschließungen beschlossen. Ergänzend wird daher auf die Begründung der damaligen Drucksache DS-200547 verwiesen. Das Schulamt hat mit vier Unternehmen Verträge zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler im Schülerspezialverkehr abgeschlossen. Durch den Distanzunterricht entstehen den Unternehmen im Januar 2021 nach derzeitigem Stand Verdienstausfälle für siebzehn Schultage (Zeitraum 7. bis 31. Januar). Pro Tag zahlt die Stadt Bonn rd. 5.000 EUR für alle Fahrten. Für den o. g. Zeitraum entgehen den Unternehmen daher 85.000 EUR. Die Ausfallfinanzierung an die Unternehmen in Höhe von 50% würde 42.500 EUR betragen. Gemäß § 82 GO NRW, dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03. Schulträgeraufgaben 1.03.08 Schülerbeförderung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen - Einzahlungen - Investiver Finanzsaldo - Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 42.500,00€ 140000308/ 72.1000 2021 - - Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de