202297-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahrtreppen unter der Auskragung des Motel One; Nordfeld
Kerndaten
- Nummer
- 202297-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202297-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Fahrtreppen unter der Auskragung des Motel One; Nordfeld Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zum Antrag der Fraktion BBB vom 14.01.2021 wie folgt Stellung: Zu Ziff. 1.: Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Stadt im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Fahrtreppen an der Thomas-Mann-Straße unterhalb des Motel One keinerlei Kosten zu tragen hat, die aufgrund der Tatsache entstanden sind oder noch entstehen werden, dass die alte Fahrtreppe nicht wieder eingebaut werden kann und nun eine neue teilbare und dadurch ggfls. auch teurere Fahrtreppe beschafft und eingebaut werden muss. Dies stellt einen planerischer Fehler des Investors dar, den die Stadt nicht zu vertreten hat. Hinsichtlich an dieser Stelle entstandener Verzögerungen, bzw. sich ungünstig auswirkender Bauabläufe trifft die Stadt daher ebenfalls kein Verschulden. Diesbezügliche Kosten, die der Investor ggfls. einreichen wird, werden durch die Stadt zurückgewiesen werden. Für eine letztmalige Fristsetzung durch die Stadt besteht gemäß aktuellem Verhandlungsstand jedoch kein Raum. Zu Ziff. 2.: Da die ausgebauten Fahrtreppen im Eigentum der SWB standen, ist die SWB an dieser Stelle involviert. Die SWB wird zunächst einen letzten Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit dem Investor anstreben und bei Scheitern dieser Verhandlungen den Rechtsweg beschreiten. Die SWB hat seinerzeit die Freigabe des Ausbaus der alten Rolltreppen nur aufgrund einer Zusicherung des Investors gegeben, dass die alten Rolltreppen zwischengelagert, gewartet und wieder eingebaut werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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